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IGNORED

Waffe ohne Beschuss!?


Kay

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Verehrte Zielgruppe,

letzte Woche habe ich eine gebrauchte Waffe über einen Händler gekauft und mir diese per Post zusenden lassen.

Gestern stellte ich fest, dass diese keinen gültigen Beschuss hat, bzw. nur den Schweizer Beschuss.

Kann ich die Waffe selber zum Beschussamt bringen, kann ich sie so überhaupt erwerben, oder soll ich sie postwendend zurücksenden?

Grüße

Kay

Geschrieben

Der Dealer spielt mit seiner Handleslizens.

Weise ihn freudlich auf seinen Irrtum hin, lasse die Waffe wieder abholen oder schick sie ihm auf seine Kosten retour und er kann dann den Beschuß veranlassen und sie Dir zurücksenden.

Oder auch nicht, wenn sie beim Bechuß durchgefallen ist, sei es, weil sie nicht angenommen wurde(Patronenlager nicht CIP.maßhaltig-kommt bei CH Wummen immer mal vor) oder weil sie beim Beschuß zerfliegt(bei dne CH Wummen eher unwahrscheinlich.

Zickt der Dealer rum, dann weis ihn aufs Beschußgesetz hin und darauf, dass es SEIN Fehler war.

Hängt er an seiner Lizenz, macht es ruckzuck. Hänt er nicht dran, naja, dann isser eben blöd.

Ich hatte so ne Fall auch mal, Dealer wollte mich abwimmeln. Ich hab ihm dann gesagt, dass ich die Nummer meines Amtmanns auswendig weis und dann einfach Meldung mache, den Rest erledigt dann die Behörde. Ganz plötzlich wurde Rückabwicklung angeboten. Nicht immer ist es krummer Hund am andern Ende, aber warum sollte man sich Risiko aufn Tisch ziehn, das einen nix angeht?

Geschrieben

Waffen, die nach dem, 1.1. 1891 hergestellt wurden, benötigen zwingend einen zivilen Beschuß oder anerkannten Beschuß der CIP-Staaten.

Sollte sich kein verdeckter Beschußstempel finden lassen, Waffe zum Beschußamt bringen und dem Händler die Rechnung präsentieren.

In der Pflicht ist der Überlasser.

Jemand, der eine nicht beschossene Waffe erwirbt und damit nicht schießt, macht sich nicht strafbar.

Geschrieben

Genau den Fall hatte ich vor ein paar Jahren auch mal mit meinem bei einem egun-Händler gekauften G96/11. Der meinte tatsächlich, daß der Schweizer Beschuß ausreichend sei, hat es dann aber doch eingesehen und wollte, daß ich ihm die Waffe zurückschicke, damit er diese beschießen läßt. Weil mir das dann aber zu lange gedauert hätte, habe wir uns dann so geeinigt, daß ich selber zum Beschußamt gefahren bin (nach Köln) und er mir Fahrt- und Beschußkosten ersetzt. Hat er anstandslos getan. Verdient war in jedem Fall nix mehr dran. Die Kölner machen übrigens ein sehr dezentes gelasertes Beschußzeichen. Leider ließen sie mich nicht an dem ganzen Prozedere teilhaben.

Gruß, Markus.

Geschrieben

[...]Sollte sich kein verdeckter Beschußstempel finden lassen, Waffe zum Beschußamt bringen und dem Händler die Rechnung präsentieren.[...]

Mal abgesehen davon dass Vorlage beim Beschussamt für manchen eine Reise bedeutet, könnte der Händelr auch sagen: "Ja das tut uns fürchterlich leid, da wurde was übersehen, selbstverständlich nehmen wir die Waffe zum Verkaufspreis zurück aber ihre Kosten beim Beschussamt, das haben wir nicht veranlaßt und das zahlen wir auch nicht."

Geschrieben

Könnte er sagen.

Dann könnte man mit einer Strafanzeige winken.

Anzeigen kann man viel, nur wurde keine Straftat begangen und mit der OWi und Entzug der Waffenhandelserlaubnis geht es auch nicht so schnell. Und beim Winken muss man aufpassen nicht selbst mit § 240 StGB in Konflikt zu geraten.

Geschrieben

Tatsache ist, daß die Staatsanwaltschaft Kiel (oder Hamburg, weiß ich nicht mehr so genau) vor zwei oder drei Jahren eine Aktion durchgeführt hat, die Waffen betrafen, die ohne Beschuß auf eGun gehandelt wurden. Bundesweit.

Seitdem werden dort auffallend wenige Waffen "ohne Beschuß, daher nur an Sammler" angeboten.

Einige Händler erinnern sich noch (unangenehm) daran.

Die anderen kann man ja darauf ansprechen ...

Geschrieben

Danke für Eure Antworten.

Ich sende die Büchse zurück. Sehe nicht ein jetzt irgendeinen Zauber zu starten.

Mittlerweile frage ich mich auch wie alt die Büchse ist, bzw seit wann sie überhaupt in D ist.

Viele Grüße

Kay

Geschrieben

Ich sende die Büchse zurück. Sehe nicht ein jetzt irgendeinen Zauber zu starten.

Mittlerweile frage ich mich auch wie alt die Büchse ist, bzw seit wann sie überhaupt in D ist.

kommt öfter vor als man glaubt!

hatte auch schon eine Büchse von nen Händler..... " was? das kann nicht sein dass die keinen Beschuß hat, die war doch schon in einer WBK eingetragen"

... er hat sie dann wieder abholen lassen....

von privat ist aber auch nicht besser.... diesmal extra hingefahren.. angeschaut.... huch..... ausgeschäftet... " wie geht das?"....aha...kein Beschuß.... ne die nehm ich nicht, kein Beschuß, darfst Du mir nicht überlassen......."hä? sowas aber auch, wusste ich garnicht, mit der hab ich jahrelang Kreismeisterschaft geschossen und der Vorbesitzer auch"......

lass das Ding abholen.

entweder der lässt das Ding (nach)beschießen und schickt es Dir dann zurück ( sein Fehler/Versäumnis, also auch auf seine Kosten) oder Rückabwicklung.

gruß alzi

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Servus!

Bitte entschuldigt mich, wenn ich mich hier etwas einmische. Aber worin liegt genau das Problem, wenn die Waffe nun kein Beschuss hat - und ich meine diese Frage jetzt nicht rechtlich, sondern praktisch. Ja, ich darf mit der Waffe nicht schießen, aber ich kann sie ja einem Beschussamt beschiessen lassen. Die Gebühren dafür stehen ja in der WaffKostV und betragen 22DM bzw. dann etwa 11€ (+ ein paar Euronen fürs Porto). Ja, ich weiß, das Geld liegt nicht auf der Straße rum, aber es sollte sich schon lohnen, wenn man die Waffe günstig gekauft hat.

Wenn ich mich da irren sollte, sagt mir bitte bescheid und begründet es bitte. Lerne gerne dazu - als Neuling.

Geschrieben

der Büxer darf die Waffe ohne gültigen Beschuss nicht an Dich verkaufen, es sei denn

Du bist Sammler....

da liegt der Kasus-Knacktus

Geschrieben

der Büxer darf die Waffe ohne gültigen Beschuss nicht an Dich verkaufen, es sei denn

Du bist Sammler....

Wenn dieser Unsinn noch tausendmal erzählt wird, bleibt er doch FALSCH!!

Zeig mir im Gesetz die Ausnahme, das ein Sammler das darf!!!

Geschrieben

auch an Sammler nicht... aber das ist ein anderes und weiterhin sehr strittiges Thema......

die Beschußkosten sind nicht sehr hoch, jetzt schaff das Gewehrchen aber mal zum Beschußamt und hols von dort zurück!

... wenns dann noch "extra lang" ist... herzlichen Glückwunsch... da sind die 11€ peanuts!

@d__r: Überlassen in D nur unter bestimmten Bedingungen ohne gültigen CIP-Beschuß ( wurde ja schon Alles hier im thread angemerkt), ansonsten immer nur mit! .... rechtfertige doch mal als Sportschütze den Erwerb einer Waffe, die sich nicht schießsportlich nutzen lässt mangels Beschuß......Bedürfnis?.... game over!

Geschrieben

Und dann sagt Dir der nette Beamte vom Beschußamt, dass die Waffe nicht zum Beschuß angenommen wurde, weil sie nicht die CIP Lehren vertragen hat oder gar durchgefallen ist, respektive durch die Beschußladung beschädigt wurde.

Dann hast die A-Karte und Geld verbrannt.

Das Risiko würde ich mir nicht geben, es sei denn, ich wäre mir da sicher und hab selber schon mal mit CIP Lehren geprüft und beim scharfen Beschuß kann nicht viel schief gehen. 100%ig isses aber nie.

Wie wars denn mal vor Jahren, wo viel zu starke Beschußpatronen geliefert wurden und die aufm Amt erst aufwachten, als reihenweise Wummen zerflogen? Da hat auch verloren und nicht zu knapp.

Geschrieben

auch an Sammler nicht... aber das ist ein anderes und weiterhin sehr strittiges Thema......

...strittig mag sein, rechtlich aber eindeutig. Das Beschussgesetz gilt auch für Sammler.

Geschrieben

Der fehlendes Beschuss ist ein erheblicher Sachmangel der gekauften Waffe, weil die sich deswegen für die vom Vertrag vorausgesetzte Verwendung, das Schießen, nicht eignet (§ 434 BGB). Bei Gebrauchtwaffen ist wegen der stets individuellen Abnutzungsbeschaffenheit von einer Stückschuld auszugehen, so dass man den Händler nicht zu einer Ersatzlieferung (Nachlieferung) auffordern muss, sondern lediglich dazu, den Beschuss nachzuholen (Nachbesserung). Wenn er das nicht will, kann man zurücktreten, den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatz verlangen (§ 437 BGB). Darauf, dass der Händler dass mit dem fehlenden Beschuss möglicherweise selbst nicht wusste, kommt es nicht an.

Geschrieben

Ich hatte bisher relativ wenig mit dem Beschuss zutun, außer dass ich mal die Beschusszeichen "überprüft" habe.

In meinem Weltbild war der Beschuss eine Art TÜV für die Waffe bzw. die höchstbeanspruchte Teile. Bei meinem Auto habe ich auch kein Problem, es auch außerhalb der Prüfintervalle zum TÜV zu bringen, da ich weiß, dass mit dem Wagen nichts ist. Und wenn doch, dann möchte ich es vorher wissen, bevor mir die Karre bei 250 Sachen auseinander fliegt. Sollte es bei einer Schusswaffe nicht genauso sein? Dann bringt man die eben irgendwann mal zum Beschussamt, lässt da ein paar Mal mit etwas stärkeren Patronen beschießen und hat dann für die nächsten paar Jahre die Gewissheit, dass die Waffe einem nicht um die Ohren fliegt?

Geschrieben

[...]Bei meinem Auto habe ich auch kein Problem, es auch außerhalb der Prüfintervalle zum TÜV zu bringen, da ich weiß, dass mit dem Wagen nichts ist. Und wenn doch, dann möchte ich es vorher wissen, bevor mir die Karre bei 250 Sachen auseinander fliegt. Sollte es bei einer Schusswaffe nicht genauso sein? Dann bringt man die eben irgendwann mal zum Beschussamt, lässt da ein paar Mal mit etwas stärkeren Patronen beschießen und hat dann für die nächsten paar Jahre die Gewissheit, dass die Waffe einem nicht um die Ohren fliegt?

Man merkt Du bist hier neu und vermutlich auch nicht LWB oder das noch nicht lange. Die Forderung nach regelmäßiger Waffenüberprüfung hatte schon mal der VDB erhoben, Du setzt jetzt noch eines drauf und möchtest gleich eine Beschussprüfung. Jede Verteuerung des Legalwaffenbesitzes und jede Vorschrift die darauf abzielt oder das als Nebeneffekt beinhaltet ist unerwünscht.

Es steht Dir frei Deine Waffen (wenn Du überhaupt welche hast) jede Woche zum Beschussamt zu bringen (hoffentlich ist es recht weit weg) aber fordere sowas niemals für andere.

Geschrieben

Du setzt jetzt noch eines drauf und möchtest gleich eine Beschussprüfung.

Es steht Dir frei ... aber fordere sowas niemals für andere.

Tut mir Leid, aber auch nach mehrfachem Lesen meines Beitrages kann ich weder eine Forderung nach einer regelmäßigen Beschussprüfung entdecken, noch dass ich will, dass andere ihre Waffen regelmäßig beschießen lassen.

Wie ich schon sagte, bin ich ein Neuling in der ganzen Waffenwelt und hatte bisher nur fremde Waffen in der Hand. Als ich für die Sachkundeprüfung gelernt habe entstand bei mir das Gefühl, dass der Beschuss einer Waffe etwa mit dem TÜV eines KFZ verglichen werden kann. Deshalb verstehe ich die ganze Aufregung nicht so ganz.

Und die Kosten für den Beschuss... klar, Geld ist Geld... Aber ich finde, dass die Kosten noch einigermaßen überschaubar sind, auch was evtl. Versandkosten oder die Fahrt angeht.

Was offen bleibt, ist ob es technisch Sinn macht, die Waffe alle paar Jahre beschießen zu lassen. Als Ing. würde ich zumindest meine Waffe regelmäßig auf Schäden bzw. Materialermüdung prüfen. Allerdings vll. nicht durch ein Beschuss sondern mit anderen Verfahren, die aber deutlich teurer wären, als die 11€ des Beschussamtes.

hoffentlich ist es recht weit weg

Finde ich jetzt nicht ganz nett, ich habe dich aber trotzdem lieb!

Geschrieben

[...]

Wie ich schon sagte, bin ich ein Neuling in der ganzen Waffenwelt und hatte bisher nur fremde Waffen in der Hand. [...]

Und die Kosten für den Beschuss... klar, Geld ist Geld... Aber ich finde, dass die Kosten noch einigermaßen überschaubar sind, auch was evtl. Versandkosten oder die Fahrt angeht.[...]

Deshalb hast Du auch keine Ahnung, auch nicht davon wem Du hier das Wort redest. Merke: Die Politik nutzt alles um den Waffenbesitz zu verteuern und somit recht viele LWB zum Verzicht auf ihre Waffen zu bewegen. Nachdem das mit Waffensteuern (wie wäre es mit einer Besitzsteuer auf Dein Fahrrad oder die Waschmaschiene) aus Rechtsgründen nicht klappt, versucht man es anderweitig.

Kennst Du die Versandkosten für EINE Waffe? Weißt Du wieviele Beschussämter es in Deutschland gibt und wie weit die disloziert sind?

Es gibt keinen Grund für Wiederholungsprüfungen außer im "Instandsetzungsfall" und das sind sie vorgeschrieben. Autos haben Verschleiss und können dadurch gefährlich werden (Bremsenabnutzung etc.). Wenn eine Waffe verschleisst, läßt ihre Präzision nach aber sie wird nicht gefährlicher. Eine Waffe zerlegt es beim ersten Beschuss oder garnicht, es sei denn man benutzt falsche Munition und dagegen hilft auch kein Beschuss.

Halte Dich einfach an Dieter Nuhr, der hat eine sehr gute Empfehlung ausgesprochen.

Geschrieben

Bei aktuell 4 Waffen in meiner Hand wäre das ein ganz schöner Aufwand. Auch die jährliche TU bei KFZ wäre reine Geldmacherei. Nur eine sehr geringe Anzahl bei Unfällen ist auf technische Defekte zurück zu führen und selbst die können leicht zwischen den Intervallen auftreten (geplatzter Reifen, angerissener Bremschlauch wegen überfahren von irgendwas). Und wieviel Waffen explodieren den wegen mangelndem jährlichem Neubeschuß, hunderte oder gar Tausende?

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