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IGNORED

Eintragung von 2 KW + Wechselsystem


Jochen75

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo ich habe mal eine Frage ich möchte mir 2 Kurzwaffen aus meinem Verein kaufen ( voreintrag ist für beide vorhanden ) die eine Waffe 9mm hat zusätzlich ein .22 lfb Wechselsystem, das Wechselsystem ist im Voreintrag nicht aufgeführt, kann ich wegen der "2 in 6 Monate Regel" Ärger auf dem Amt bekommen?

Geschrieben

Soweit es meine Erfahrung zeigt wird dies nicht ganz einheitlich geregelt. Da auch ich diese Problem hatte habe ich dies eimmal beim StMI Bayern angefragt. Dort wurde das dann geklärt: WS werden laut deren Aussage NICHT auf die 2/6 Regelung angerechnet. Das Amt hat das akzeptiert und verfährt seitdem auch so.

Geschrieben

bei uns geht das absolut problemlos, wenn Du sicher gehen willst am Besten einfach mal vorher bei Deinem Amt freundlich nachfragen und die Sachlage erklären,............

Geschrieben

Hier bei uns ist das innerhalb der Behörde nichtmal einheitlich geregelt. Bei dem einen SB zählt das WS zu der 2/6 Regel, beim anderen nicht.

Gesendet von meinem GT-P5100 mit Tapatalk

Geschrieben

Habe das im Saarland auch mal mit dem Ministerium geklärt. Laut deren Aussage zählt das WS nicht mit in 2/6 ( auch nicht zur Anzahl der im Tresor gelagerten Waffen ). Mein SB sieht das, bis jetzt, genauso...............

Geschrieben

Stoße ins selbe Horn. WS zählen nicht als "neue" Waffe, daher ist das Erwerbsstreckungsgebot nicht anzuwenden.

Taktisch würd' ich anders vorgehen als bisher vorgeschlagen (Vorher mit SB klären...) Nämlich: Kaufen und zur Eintragung vorlegen. Dann muss der SB nämlich handeln und seine Entscheidungen begründen. Vorher labert er Dich voll und gibt unverbindliche Aussagen. Sorry, will jetzt nicht über Deinen SB despektierlich sprechen, aber es kann Dir halt passieren.

Erinnere Dich an die Bier-Buden-Sprüche:

- Ich Dir nix geben Kredit: Du böse

- Ich Dir geben Kredit, Du nicht zahlen, Ich böse

-> Besser, Du böse !

Falls Du vorher mit dem SB sprichst und auf einen möglicherweise für Dich nachteiligen Rat hörst, verzichtest Du auf Deine Rechte.

Ende, Schluß, Aus.

Falls der SB hinterher einen Verwaltungsakt zu Deinen Ungunsten verfügt, hast Du immer noch Gelegenheit, Deinen Antrag zurückzuziehen oder vor Gericht Dir eine bessere Entscheidung zu erstreiten. Aber: bei diesem etwas forscheren Auftreten bist Du in der taktisch besseren Position.

Es geht sicher nicht um entscheidende Probleme, aber wenn man seine Freiheiten freiwillig selbst einengt, dann verkümmern diese Rechte. Andererseits soll man auch seine Pflichten genauso intensiv erfüllen, wie man seine Rechte wahrnimmt. Ist einfach eine Frage des Anspruchs.

Geschrieben

Bei dem einen SB zählt das WS zu der 2/6 Regel

Was für ein Unsinn. Selbst für einen schwachen Gesetzes-Ausleger ist klar ersichtlich, dass Intention des Erwerbsstreckungsgebotes eine Begrenzung des Waffenbestandes, also schussfähiger Waffen, ist. Genau das sind die WS als Waffenteile (trotz der formalen Gleichstellung bezüglich Erlaubnispflichtigkeit und sicherer Verwahrung) jedoch nicht.

Ich bin überzeugt - wer als Sachbearbeiter diese Teile auf das Erwerbsstreckungs-"Kontingent" anrechnet, der will - durch extrem formalistische Auslegung vorbei an der Gesetzesabsicht - schlicht den Waffenbesitzer schikanieren. Einen sonstigen Sinn hat dies nicht.

Geschrieben
Kaufen und zur Eintragung vorlegen. Dann muss der SB nämlich handeln und seine Entscheidungen begründen.

Braucht man für ein WS kein Voreintrag?

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk

Geschrieben

Braucht man für ein WS kein Voreintrag?

Nein...

solange das WS kalibergleich oder kleiner ist und zu einer bereits besessenen Waffe gehört. Das wirst Du in der Sachkunde erneut hören.

Edit:

Nachdem ich den Folge-Post gelesen habe, scheint es notwendig zu sein, nochmal das Gesetz mit der relevanten Stelle zu zitieren:

Anlage zum Waffengesetz, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, "Erlaubnisfreier Umgang mit Waffen"

2. Erlaubnisfreier Erwerb durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte (unbeschadet der Eintragungspflicht nach § 10 Abs. 1a)

2.1 Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse (Wechselsysteme);

2.2 Wechseltrommeln, aus denen nur Munition verschossen werden kann, bei der gegenüber der für die Waffe bestimmten Munition Geschossdurchmesser und höchstzulässiger Gebrauchsgasdruck gleich oder geringer sind;

für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

Alle Reste von Klarheit jetzt beseitigt, oder müsst Ihr noch in die VwV hüpfen ?

Geschrieben

Braucht man für ein WS kein Voreintrag?

Mein SB meint wohl das man den nicht braucht.

Habe grad einen Voreintrag Waffe mit Wechselsystem beantragt und eine WBK mit Voreintrag Waffe ohne Wechselsystem wiederbekommen. Dafür war aber der Munitionseintrag dabei.

Mal sehen was da von noch wird.

Geschrieben

Zu dem Tipp von Tyr13 ist noch anzumerken, dass du dann auch im Falle des Falles bereit sein musst, das juristisch auszufechten und nicht klein beigeben darfst.

Der SB könnte so reagieren, dass er dir aufgibt, das erworbene Wechselsystem binnen einer gesetzten Frist an einen Berechtigten zu überlassen oder unbrauchbar zu machen. Auch könnte er dir mit negativen Konsequenzen für deine Zuverlässigkeit drohen wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Erwerbsstreckungsgebot.

In so einem Fall müsstest du dann die zulässigen Rechtsbehelfe ergreifen. Diese dürften auch sehr aussichtsreich sein. Denn jedenfalls bei kalibergleichen oder kaliberkleineren Wechselsystemen ist die Rechtslage aufgrund der von Tyr13 zitierten Gesetzespassage relativ eindeutig, dass dort das Erwerbsstreckungsgebot nicht gilt.

Geschrieben

Wechselsysteme sind nur eintragungspflichtiges Zubehör zu einer bereits registrierten Waffe - nicht mehr und nicht weniger. Mit dem Erwerbsstreckungsgebot haben sie nix zu tun.

Oder wer es lieber mathematisch mag: 2 wbk-pflichtige Schusswaffen + 1 anzeigepflichtigtes Wechselystem = 2 Waffen fürs Kontingent.

Anstelle der 1 kann man oben eine x-beliebige Zahl einsetzen.

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