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IGNORED

Überprüfug der Aufbewahrung


The Puck

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@ Flohbändiger

Wie war das vor Jahren noch als z. B. die NASA sich vor Hackern sicher wähnte. Das NWR ist online und somit empfindlich. Für manchen Ganoven wären solche Informationen eine gute Einnahmequelle. Über diesen "Umweg" kommt man locker an Informationen über jeweils gelagerte Waffen und weiß welches Magazin mitgebracht werden muß. Ich finde das ganze nicht so abwegig. Aber das muß jeder für sich selbst entscheiden ob er fremden Personen vertraut.

Geschrieben
Es mag Dich vielleicht belustigen, aber bei den Gebühren, die einige Behörden für eine anlasslose Kontrolle verlangen, kann auch die jeweilige Entsprechung des Art. 3 Abs. 1 GG in den Verwaltungsgesetzen der Länder ein brauchbarer Hebel sein. Klar ist das reiner Formalismus, aber nachdem das materielle Grundrecht auf unverletzlichkeit der Wohnung von vielen Gerichten einfach ignoriert wurde ... :teu38:

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass Dir nicht bekannt sein soll, dass das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung in so einigen Gesetzen eingeschränkt wird. Da ist das WaffG bei weitem nicht das Einzige und davon sind wir alle mehr oder weniger direkt betroffen. Wenn es Dich stört, dann klage dagegen oder lerne, damit zu leben.

Das NWR ist online und somit empfindlich. Für manchen Ganoven wären solche Informationen eine gute Einnahmequelle. Über diesen "Umweg" kommt man locker an Informationen über jeweils gelagerte Waffen und weiß welches Magazin mitgebracht werden muß. Ich finde das ganze nicht so abwegig. Aber das muß jeder für sich selbst entscheiden ob er fremden Personen vertraut.

Ich würde ja auch gar nicht behaupten wollen, dass das NWR für Hacker unknackbar ist. Was ich aber weitestgehend ausschließen würde, ist, dass sich irgendwelche osteuropäischen Diebesbanden vor Ihren Raubzügen in das NWR hacken, um sich gezielt Waffenbesitzer rauszusuchen. Das ist in meinen Augen unbegründete Panikmache und erschwert den Kontrolleuren ihren ohnehin undankbaren Job nur unnötig.

Geschrieben

Was ich aber weitestgehend ausschließen würde, ist, dass sich irgendwelche osteuropäischen Diebesbanden vor Ihren Raubzügen in das NWR hacken, um sich gezielt Waffenbesitzer rauszusuchen. Das ist in meinen Augen unbegründete Panikmache und erschwert den Kontrolleuren ihren ohnehin undankbaren Job nur unnötig.

Im Grunde ist es gleichgültig, woher genau Leute, die widerrechtlich an legal besessene Waffen heranwollen, nun von dem privaten Waffenbesitz Kenntnis haben...

Zugang zu den Waffen erhalten nur Leute, die bekannt sind oder aber positiv als Legitimierte identifizierbar. Und für letzteres (d.h. in einem so sensiblen Bereich) sind heutige Dienstausweise m.E. oft nicht ausreichend; die Identifikation unbekannter Leute kann in dem Fall nur über direkte Rückfrage bei der Behörde erfolgen.

Geschrieben

Da wurde wohl auch etwas schlecht aufbewahrt:

http://www.bz-berlin...cle1775013.html

Der Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften, selbst wenn er wie hier wahrscheinlich vorsätzlich begangen wurde, ist noch dessen geringstes Problem. Da wiegt der Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz wegen des Besitzes eines HK G3 wesentlich schwerer.

Wie war das denn damals vor '72? Konnte man da ein HK G3 einfach so frei erwerben, da Langwaffe?

Interessant finde ich auch das Detail aus dem Artikel, dass der unbemerkt einen illegalen Schießstand mit 25m-Bahn hatte.

Geschrieben

Interessant finde ich auch das Detail aus dem Artikel, dass der unbemerkt einen illegalen Schießstand mit 25m-Bahn hatte.

Vielleicht hat er einen ehemaligen Fluchttunnel aus der Reichskanzlei umfunktionieren können?

In Berlin soll noch manch "Geheimnisvoller Ort" existieren. :secret:

gerd12

Geschrieben

Genauer lesen:

Der 73-Jährige hatte keinen Schießstand, dafür aber das "genehmigte" G3 + die MP40, die er "nicht ordnungsgemäß

gelagert" hatte.

Die "Schießanlage" hatte der ältere Herr aus Lankwitz.

Geschrieben

Die A.-Karte hat er trotzdem!

Keine Frage! Er hat ja auch gegen die Bestimmungen des Par. 36 WaffG i.V.m. Par.13 AWaffV verstoßen (so zumindest die Berichterstattung)

Hier wird also unter dem Vorwand der Gefahrenabwehr (gegen die öSiO) die A.-Karte an jemand verteilt, der persönlich keinem anderen Menschen geschadet hat. Die Freie und Unabhängige, überparteiliche BZ hat brav den "Gabentisch" des LKA fotografiert und veröffentlicht. Dem 73 jährigen Rentner ist jetzt eine Durchsuchung zuteil geworden, wegen des Verdachts auf Waffenhandel. Bei dieser Durchsuchung ist als "Beifang" eine fehlerhafte Aufbewahrung zu Tage getreten.

Es muss doch die Frage gestattet sein, ob nicht die eingesetzten Staatsressourcen effektiver an anderer Stelle genutzt werden sollten. Vielleicht in der Bekämpfung der OK (Drogen- und Menschenhandel, Subventionsbetrug), oder im Präventivbereich der Jugendkriminalität, oder für bessere Parkraum- und Verkehrs-Überwachung.

Da ist ein (sorry, ab hier wirds non-PC) alter Knacker, der im Lauf seines Lebens unter den geltenden Gesetzen einen Haufen Waffen angehäuft hat. Der kennt einen anderen alten Knacker, und die beiden schlagen über die Stränge und ballern mit Zeugs, was sie nicht haben dürfen, gehen dann mit breitem Grinsen ins Rentnerbett (hoffentlich getrennt, sonst muss ich mein Gehirn wieder mit der Wurzelbürste schrubben) und keinem ist was passiert. Und dann kommt ein mächtig wichtiges LKA, hebt die Buden von den beiden Knackern aus und fordert via BZ zur öffentlichen Masturbation Aufregung über die gigantischen, gefährlichen, Teroristengleichen Waffenlager der beiden älteren Herren auf.

Echt, ey, gibt's keine anderen Probleme ?

Geschrieben

Da ist ein (sorry, ab hier wirds non-PC) alter Knacker, der im Lauf seines Lebens unter den geltenden Gesetzen einen Haufen Waffen angehäuft hat. Der kennt einen anderen alten Knacker, und die beiden schlagen über die Stränge und ballern mit Zeugs, was sie nicht haben dürfen, gehen dann mit breitem Grinsen ins Rentnerbett (hoffentlich getrennt, sonst muss ich mein Gehirn wieder mit der Wurzelbürste schrubben) und keinem ist was passiert. Und dann kommt ein mächtig wichtiges LKA, hebt die Buden von den beiden Knackern aus und fordert via BZ zur öffentlichen Masturbation Aufregung über die gigantischen, gefährlichen, Teroristengleichen Waffenlager der beiden älteren Herren auf.

Ich durfte mal die Ausstellung eines LKA sehen, wo ein Teil der beschlagnahmten/eingezogenen Waffen in Ständern, an Wandhaltern und hinter Vitrinen aufbewahrt wird. Die Mitarbeiter erklärten dazu, dass die Masse der illegalen Waffen keine Tatwaffen waren, sondern es mehrheitlich um reine Besitzdelikte (siehe oben) ging. Die "Illegalen" würden eben in der Schachtel, im Schrank, unterm Bett oder wo auch immer verwahrt, ab und zu herausgeholt und "gestreichelt", vielleicht im Einzelfall mal für heimliche Schießübungen, aber selbst das sei eher selten.... Es gehe meist ums reine, jedoch "unbürokratische" Besitzen. Aus der Sammlung heraus konnte man das schon rein optisch bestätigen - viele Waffen sahen, ohne extra aufgearbeitet worden zu sein, aus, als ob sie frisch aus Fertigung oder der Ausstellungsvitrine des Händlers gekommen wären.

Geschrieben

Sehr schön geschrieben Tyr13. Ich wills auch mal versuchen. Aufbewahrungskontrolle bei einem 75 jährigen. Schlüssel super auf dem Fensterbrett neben dem Tresor versteckt, eine Langwaffe fehlt. Sie ist verliehen ohne Leihschein. "Holen sie sie zurück und lesen sie uns am Telefon die Nummer vor, die drauf steht, nochmal rauskommen wollen wir nicht". Ausleiher zickt rum, will nicht zurück geben, ist nie zuhause. Die Sache zieht sich 2 Wochen. Tante vom Amt: sagen Sie mir den Namen, ich ruf mal an.......Oh der hat gar keine EWB den kennen wir gar nicht, ich kümmer mich. Innerhalb von 2 Stunden ist das Ding zurück bei seinem Besitzer und alles in Butter. Ja ja ich weiss eigentlich sollte jeder einfach so im Geschäft usw. Ich finde die Kontrollen auch beka..t aber hier wurde angefangen Ordnung zu schaffen. Zu dem 75 Jährigen: Er ist ein Freund von mir der sehr nett und zuverlässig ist. Er hört und sieht schlecht, gehen kann er fast nicht mehr. Manchmal ist er auch etwas verwirrt. Ich kann keinen Absätze einfügen. Falls inhaltlich unerwünscht bitte löschen. Ach ja, mein guter Freund kommt aus einer Zeit in der man das im Katalog bestellen konnte, der Waffenschrank ist eine totale Neuerung und revolutionär. Aber vorhanden.

Geschrieben

Genauer lesen:

Der 73-Jährige hatte keinen Schießstand, dafür aber das "genehmigte" G3 + die MP40, die er "nicht ordnungsgemäß

gelagert" hatte.[...]

Wenn das "genehmigte G3" wirklich ein G3 und somit eine Kriegswaffe ist, dann ist das WaffG inkl. Aufbewahungsvorschriften darauf nicht anzuwenden.

Geschrieben

Echt, ey, gibt's keine anderen Probleme ?

Natürlich gibt es die und weil man die nicht angehen kann, ohne gewissen Teilen unserer Gesellschaft gewaltig auf die Füsse zu treten, arbeiten sich Politik und Medien eben einträchtig an uns ab.....

Abs4

Geschrieben

Jetzt mal ne Frage: wie soll die Rennleitung den alten Knacker ( grenzdement aber harmlos) vom alten Knacker ( Lieferant und Unterstützer der NSU.2) unterscheiden? Das wissen die auch erst hinterher.

Geschrieben

Das wissen die auch erst hinterher.

Gegenfrage: Siehst Du es als Prinzip an, erstmal Jeden von Innen nach Außen zu krempeln um dann hinterher sagen zu können: AchGut, war ja nix...?

Sicherlich nicht.

Statt der Hausdurchsuchung seitens des LKA hätte man die strittigen Vorgänge/Gegenstände bei einem normalen Besuch durch den Verwaltungsbeamten klären können. Wie immer: meine Einschätzung aufgrund lückenhafter Berichterstattung in Qualitätspresse.

Und um die Keule mit dem Nazi-Terrorismus-Unterstützer anzugehen: die Lieferanten der Waffen vom NSU könnten auch V-Leute des VS gewesen sein...

Geschrieben

Jetzt mal ne Frage: wie soll die Rennleitung den alten Knacker ( grenzdement aber harmlos) vom alten Knacker ( Lieferant und Unterstützer der NSU.2) unterscheiden? Das wissen die auch erst hinterher.

Bei den schwarzen Kanonen von diesem anderen Berliner Rentner 2fachem Pensionär http://de.wikipedia....rl-Heinz_Kurras haben sie jedenfalls kein so großes Faß aufgemacht. Alle Schweine sind halt gleich.

Edit sagt, daß ich letzte Nacht gleich viel besser geschlafen habe, Deutschland ist gleich ein ganzes Stück sicherer geworden.

Geschrieben
Sie vermuteten, dass er Schusswaffen und Waffenteile in Umlauf brachte
Nur für vier davon besaß der Mann einen Waffenschein.
unter dem Haus entdeckten die Ermittler außerdem eine 25 Meter lange illegale Schießanlage
Einige der Waffen hatte der Mann von kleinkalibrigen zu großkalibrigen Waffen umgebaut

... hätte man die strittigen Vorgänge/Gegenstände bei einem normalen Besuch durch den Verwaltungsbeamten klären können...

Ob man die zitierten strittigen Punkte wirklich nur einfach mal so, von Mann zu Mann, klären kann?

Geschrieben

Dem 73 jährigen Rentner ist jetzt eine Durchsuchung zuteil geworden, wegen des Verdachts auf Waffenhandel. Bei dieser Durchsuchung ist als "Beifang" eine fehlerhafte Aufbewahrung zu Tage getreten.

Er hat also angeblich "gehandelt" (o. u. A. nur an den älteren Opa verschenkt ?), Waffen + Teile illegal besessen u. mit BKA-Ausnahmegenehmigung ? offiziell besessenes G3 u. MP40 FALSCH AUFBEWAHRT ?

Die "Illegalen" würden eben in der Schachtel, im Schrank, unterm Bett oder wo auch immer verwahrt, ab und zu herausgeholt und "gestreichelt", vielleicht im Einzelfall mal für heimliche Schießübungen, aber selbst das sei eher selten.... Es gehe meist ums reine, jedoch "unbürokratische" Besitzen.

Was sonst auch großartig ?

In den Wald zum ballern gehen diese Sammler selten; nen unterirdischen Schießstand hat auch nicht jeder.

Wenn das "genehmigte G3" wirklich ein G3 und somit eine Kriegswaffe ist, dann ist das WaffG inkl. Aufbewahungsvorschriften darauf nicht anzuwenden.

Wie werden dan denn BKA-Außnahme-Waffen aufbewahrt ?

Eins werde ich nie verstehen:

Warum verantwortet ein LWB auch noch illegales Zeug ?

Entweder, oder !

Um nur Muni für ? (um auf den Untergang vorbereitet zu sein ?) beschaffen zu können, gut u schön.

Bloß was soll man praktisch mit den illegalen Sachen anfangen, auf offiziellen Ständen aufzufallen kanns ja nun nicht sein.

"Der verantwortungsvolle Illegal-WB bewahrt mit bestens versteckten, ein- betonierten / gemauerten (z. B. Boden-) Tresoren an besten auf !" Sollte jetzt scherzhaft gemeint sein.

Geschrieben

Ob man die zitierten strittigen Punkte wirklich nur einfach mal so, von Mann zu Mann, klären kann?

Nur zur Ordnung der Zitate :

Dem 73 jährigen vom Dienstag wurde u. A. Handel + Herstellung (Umbau) vorgeworfen.

Dem 80 jährigen nahm man im Februar mit seiner Sammlung + der 25m-Anlage hoch, er war (lt. damaliger Presse Sportschütze mit 4 Legalwaffen, das typische "Waffenscheingelaber" statt WBK ist ja Presse-Standart.

"Hätte man" (lt Staatanwalt in der Abendschau) "nie gefunden". Der wurde verraten, hatte nie was aus der Hand gegeben, hatte "immer schon" Waffen.

Besser kann man sichere Aufbewahrung also nicht beweisen... Wieder ironisch gemeint.

Geschrieben

Zu dem Waffenumbau: Ich vermute, dass es sich dabei um bis zum 01.04.2008 frei zu erwerbende LEP-Umbauten handelte, die "rückgebaut" wurden. Bei den unzureichend umgebauten, wo der Einstecklauf nur eingeklebt war, kann man wohl durch Wärmezufuhr den Klebstoff lösen und den Einstecklauf rausnehmen. Schwupps, hat man wieder eine scharfe Waffe. Da steckt also ganz erhebliche kriminelle Energie dahinter.

Zum Glück wurde diese "Gesetzeslücke" geschlossen und man muss jetzt auch für LEP-Umbauten ein Bedürfnis nachweisen. Der Altbesitz wurde natürlich minutiös erfasst. Nachdem es u.a. bei eGun nach der Gesetzesänderung bis zu deren Inkraftreten einen regelrechten Run auf diese Umbauten gab, bei denen Höchstpreise erzielt wurden, haben danach natürlich auch alle Schäfchen die Kniften brav angemeldet, in dem Bewusstsein, dann (untechnisch gesprochen) entschädigungslos zwangsenteignet zu werden (diese Praxis für das Land Berlin bestätigend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 25.10.2012, Az. OVG 11 N 20.11; VG Berlin, Urt. v. 05.07.2010, Az. 1 K 747.09).

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