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IGNORED

Überprüfug der Aufbewahrung


The Puck

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Geschrieben

ist es eigentlich rechtlich in Ordnung, wenn durch die für den Waffeneintrag zuständige Behörde die Aufbewahrung der Waffen überprüft werden soll, der Waffenbesitzer nicht angetroffen wird und die Angehörigen mittels Fragebogen befragt werden ob sie Wissen bezüglich der Aufbewahrung haben. Handelt es sich hierbei um eine Aktion, welche im Ordnungswidrigkeitsverfahren eine Rolle spielt und nicht der Überprüfung der Waffenbesitzers und der rechtliche vorgegebenen Aufbewahrungsart dient?

Geschrieben

Fragen darf das Amt wohl alles, aber eine Auskunftspflicht der Angehörigen gibt es meines Wissens nach nicht. Alle Angaben wären freiwillig, aber wenn sie gemacht werden, können sie natürlich gegen den Waffenbesitzer verwendet werden.

Geschrieben

Hallo, diese Frage ist hier schon erbittert und bis zum Erbrechen diskutiert worden. Bitte schau mal die Unterforen, auch mit der Suchfunktion, durch.

N.m.M. duerfen die zwar fragen ob sie Antworten bekommen ist eine ganz andere Sache. Ich denke es ist vergleichbar mit den Fragen nach der Erkennung einer Person auf einem Blitzerfoto.

Geschrieben

Angehörige sind nicht der Adressat der behördlichen Maßnahme.

Wie die Vorredner schon schrieben, können sie zwar befragt werden, müssen aber keinerlei Auskunft geben.

Eventuell könnten sie auch gar keine qualifizierte Auskunft geben, selbst wenn sie wollten.

Meine Frau habe ich angewiesen, dass sie Behördenbesuche an der Haustür abwickeln soll.

Höflich aber bestimmt darauf hinweisen, dass ich nicht zuhause bin und man mit mir einen Termin ausmachen möge.

Und vor allen Dingen müssen die Angehörigen wissen, dass man die Behörde nicht einlassen muss, wenn der Adressat der Maßnahme nicht zuhause ist.

Aus freundlichem Nachfragen wird womöglich ein netter Plausch uns schwupps guckt man sich mal eben die Aufbewahrung an..... :acute:

Geschrieben

... Meine Frau habe ich angewiesen, dass sie Behördenbesuche an der Haustür abwickeln soll.

Höflich aber bestimmt darauf hinweisen, dass ich nicht zuhause bin...

Habe just heute meine Frau auch darauf hingewiesen. Etwas spät aber...

... der Waffenbesitzer nicht angetroffen wird und die Angehörigen mittels Fragebogen befragt werden ob sie Wissen bezüglich der Aufbewahrung haben...

Langsam wird es reichlich Unverschämt seitens der Behörden. Meine Frau als IM.

Geschrieben

"Wer erlaubnispflichtige Waffen oder Munition besitzt......."

alles Andere ist zumindest eine Unverschämtheit und entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage! Fragebogen? PAH!

... wäre ja noch schöner....

Geschrieben

Naja,

hat Deine Frau der Behörde nachgewiesen, dass sie keine erwerbsberechtigungspflichtige Waffen ohne Erlaubnis besitzt? Schließlich stellt § 36 WaffG auf den Besitz der Waffen und Munition und nicht nicht auf den Besitz der Erlaubnis ab. :teu38:

Geschrieben

hat Deine Frau der Behörde nachgewiesen, dass sie keine erwerbsberechtigungspflichtige Waffen ohne Erlaubnis besitzt?. :teu38:

Die nicht registrierten Waffen haben auch nichts bei dem Registrierten verloren!

Die sind besser im Kleiderschrank aufgehoben, da die Behörde dort ohne Durchsuchungsbeschluss nicht reinsehen darf :rofl:

Geschrieben

Da ich meinen Sachbearbeiter auch Privat sehr gut kenne,koch ich ihm nen Kaffee bevor er kommt,da er mich vorher anrufen würde. :00000733:

Geschrieben

Die nicht registrierten Waffen haben auch nichts bei dem Registrierten verloren!

Die sind besser im Kleiderschrank aufgehoben, da die Behörde dort ohne Durchsuchungsbeschluss nicht reinsehen darf :rofl:

Auch wenn's grün ist, § 36 WaffG gilt auch bei illegal besessene Waffen. Folglich ist nichts zwingend mit Durchsuchungsbescheid. § 36 Abs. 3 S. 2 lautet:

Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden.
Das "Besitzer" beinhaltet auch die Besitzer, die ohne Erlaubnis besitzen. Denn Anlage 1 definiert:
Abschnitt 2:

Waffenrechtliche Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes

1. erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt,

2. besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt,

3. überlässt eine Waffe oder Munition, ...

Nur sind die Waffenrechtsbehörden zu bequem, die Besitzer zu ermitteln, die ohne Erlaubnis besitzen. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Auf das Wesentliche kommt bei IO mal wieder keiner?

Doch,musst nur lesen, :sla: Meiner würde mich vorher anrufen und bescheid sagen das ich schon mal Kaffee kochen soll. :00000733:

Geschrieben

Ich bin auch heute vom Ordnungsamt als zuständiger Behörde angerufen worden. Ein pensionierter Waffensachverständiger der Kripo, der bei uns die Kontrollen vornimmt/begleitet, fragte um einen Termin zur Aufbewahrungskontolle meiner Waffen an. O-Ton: "Es macht ja keinen Sinn, wenn wir kommen und Sie nicht da sind. ... Ich würde die nötigen Informationen bei Ihnen auch telefonisch erfragen und Sie würden mir bestimmt Auskunft gegen. Darf ich aber leider nicht...".

Es gibt sie also wirklich, die sachlich denkenden und handelnden Kontrolleure,

Geschrieben

Klar gibt es die. Anlasslose §36-Kontrollen sind soetwas von materiell sinnbefreit und systemimmanent FDGO-feindlich, dem können sich nur wenige, die sich mit dem Thema beschäftigen, entziehen. Aber es gibt auch jene, die diese Maßnahme für ihren eigenen Selbstwert oder ihre obrigkeitsstaatliche Überzeugung ganz toll finden und auch mit persönlichen Nachdruck einen Fund haben möchten. :closedeyes:

Geschrieben

wenn durch die für den Waffeneintrag zuständige Behörde die Aufbewahrung der Waffen überprüft werden soll, der Waffenbesitzer nicht angetroffen wird und die Angehörigen mittels Fragebogen befragt werden ob sie Wissen bezüglich der Aufbewahrung haben

Woher wissen die Angehörigen überhaupt, dass es "die Behörde" ist, die da vor ihrer Haustür steht bzw. Dinge fragt...?

Geschrieben
Nur sind die Waffenrechtsbehörden zu bequem, die Besitzer zu ermitteln, die ohne Erlaubnis besitzen. :closedeyes:

Das mag aber damit zusammenhängen, dass die meisten Waffenrechtsbehörden, wenn nicht sogar alle, keine Vollzugsdienststellen sind. Illegale Waffenbesitzer zu ermitteln fällt daher wohl kaum in deren rechtlichen oder tatsächlichen Aufgabenbereich. Allerdings, wenn Du einen Vorschlag hast, wie man den illegalen Waffenbesitzern auf die Schliche kommen kann, nur raus damit. Von alleine melden die sich ja einfach nicht (außer, es gibt vielleicht mal wieder irgendwann eine Amnestie).

Woher wissen die Angehörigen überhaupt, dass es "die Behörde" ist, die da vor ihrer Haustür steht bzw. Dinge fragt...?

Weil die einen Ausweis haben?

Geschrieben

... der mit Word erstellt, auf einem normalen Büro-Laserdrucker ausgedruckt und von einer mir unbekannten Person unterschrieben wurde.

Glaubst Du jedem, der Dir ein solches Paier unter die Nase hält? Gib mir 5 Minuten...

Ich habe bei "meiner" Kontrolle (angekündigt, da beim ersten Versuch nicht anwesend) vorher mit meinem mir bekannten SB telefoniert, und um Bestätigung gebeten daß eine Person dieses Namens tatsächlich in seinem Auftrag bei mir Kontrollen durchführen soll, und habe mir auch eine einfache Personenbeschreibung durchgeben lassen. Ich sammle zwar buntes Papier mit Stempeln drauf, ich glaube aber nicht jedem solchen Papier.

Geschrieben

... der mit Word erstellt, auf einem normalen Büro-Laserdrucker ausgedruckt und von einer mir unbekannten Person unterschrieben wurde.

Glaubst Du jedem, der Dir ein solches Paier unter die Nase hält? Gib mir 5 Minuten...

Ich habe bei "meiner" Kontrolle (angekündigt, da beim ersten Versuch nicht anwesend) vorher mit meinem mir bekannten SB telefoniert, und um Bestätigung gebeten daß eine Person dieses Namens tatsächlich in seinem Auftrag bei mir Kontrollen durchführen soll, und habe mir auch eine einfache Personenbeschreibung durchgeben lassen. Ich sammle zwar buntes Papier mit Stempeln drauf, ich glaube aber nicht jedem solchen Papier.

Klar, wenn jemand vor meiner Tür steht, den ich nicht kenne und mir einen Ausweis vorhält, von dem ich nicht beurteilen kann, ob er echt ist, wäre ich auch zumindest vorsichtig. Wenn der aber Unterlagen dabei hat, aus denen hervorgeht, welche Dokumente mit welchen Nummern ist besitze und welche Daten meine Waffen haben, glaube ich nicht, dass er die Unterlagen im Papierkorb hinterm Amt gefunden hat. Man kann manchmal auch verstärkt Probleme sehen, wo keine sind ... :rolleyes:

Geschrieben

Soweit kommt derjenige bei mir nicht, solange ich Zweifel an der Echtheit seines Ausweises und an seinem Auftrag habe.

Ich sehe das übrigens anders. Das ist keine Paranoia... die Ämter haben mittlerweile so viel Macht über uns, und dürfen in private Wohnräume Eintritt verlangen, etc., daß es manchmal nicht schaded, wenn man ihnen in Erinnerung ruft daß auch sie sich an die Regeln zu halten haben. Und daß eben nicht jeder einfach so in meine privaten Wohnräume darf, nur weil er gerne möchte.

Geschrieben

Ich habe bei "meiner" Kontrolle (angekündigt, da beim ersten Versuch nicht anwesend) vorher mit meinem mir bekannten SB telefoniert, und um Bestätigung gebeten daß eine Person dieses Namens tatsächlich in seinem Auftrag bei mir Kontrollen durchführen soll, und habe mir auch eine einfache Personenbeschreibung durchgeben lassen.

Das Recht habe ich, also kann ich es auch nach eigenem Ermessen wahrnehmen, solange könnte die Kette an der Tür

bleiben.

Geschrieben
Soweit kommt derjenige bei mir nicht, solange ich Zweifel an der Echtheit seines Ausweises und an seinem Auftrag habe.

Aha, und was müsste der Betreffende tun, um Deine Zweifel auszuräumen?

Ich sehe das übrigens anders. Das ist keine Paranoia... die Ämter haben mittlerweile so viel Macht über uns, und dürfen in private Wohnräume Eintritt verlangen, etc., daß es manchmal nicht schaded, wenn man ihnen in Erinnerung ruft daß auch sie sich an die Regeln zu halten haben. Und daß eben nicht jeder einfach so in meine privaten Wohnräume darf, nur weil er gerne möchte.

Ja, gib es denen mal so richtig. Sag mir nur Bescheid, wenn Du Deine Waffen nach dem Widerruf bei Egun reinstellst. Vielleicht ist ja ein Schnäppchen dabei. :lol2:

Geschrieben

Soweit kommt derjenige bei mir nicht, solange ich Zweifel an der Echtheit seines Ausweises und an seinem Auftrag habe.

:icon14:

Ich behaupte sogar:

Wir haben als LWB eine gewisse Verpflichtung, nicht "jedermann/-frau" (unbekannterweise) an den Aufbewahrungsort der Waffen heranzulassen...

Irgendein Zweifel würde bei mir dazu führen, dass ich nur mit ausdrücklicher telefon. Rückbestätigung des Kontrolltermins durch die Behörde

die Leute einlasse. Begründen würde ich das mit eben dieser Obliegenheit (s.o.).

Geschrieben

:icon14:

Ich behaupte sogar:

Wir haben als LWB eine gewisse Verpflichtung, nicht "jedermann/-frau" (unbekannterweise) an den Aufbewahrungsort der Waffen heranzulassen...

Irgendein Zweifel würde bei mir dazu führen, dass ich nur mit ausdrücklicher telefon. Rückbestätigung des Kontrolltermins durch die Behörde

die Leute einlasse. Begründen würde ich das mit eben dieser Obliegenheit (s.o.).

Das war einmal ein Nebenpunkt ein einem Urteil infolge einer § 36-Kontrolle. Irgendwo in Neugrünland war das - Nürtingen oder Esslingen vielleicht. :unsure:

Die Kontrolleure ohne angemessenes Vergewissern, ob es sich tatsächlich um offizielle 36er-Kontrolletties handelt, in die Wohnung und zu den Waffen gelassen.

Geschrieben

Das mag aber damit zusammenhängen, dass die meisten Waffenrechtsbehörden, wenn nicht sogar alle, keine Vollzugsdienststellen sind. Illegale Waffenbesitzer zu ermitteln fällt daher wohl kaum in deren rechtlichen oder tatsächlichen Aufgabenbereich. Allerdings, wenn Du einen Vorschlag hast, wie man den illegalen Waffenbesitzern auf die Schliche kommen kann, nur raus damit. Von alleine melden die sich ja einfach nicht (außer, es gibt vielleicht mal wieder irgendwann eine Amnestie).

...

Es geht ja auch nur darum, dass verwaltungs- und grunggesetzrechtskonform die Stichproben für die anlasslosen § 36 Kontrollen erhoben werden. Derzeit werden Personen, die ohne Erlaubnis besitzen, von Anfang an von den § 36 Kontrollen ausgenommen. :mad:

Klinkenputzen wäre eine Lösung - von Tür zu Tür, von Straße zu Straße und von Viertel zu Viertel. So hätten die ILWB die gleiche Wahrscheinlichkeit auf eine anlasslose 36er-Kontrolle wie LWB. :AZZANGEL:

Dein

Mausebaer

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