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7-ender

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  1. Ne, ich bemerke nur einen inhaltlichen Schwund. Viele Rubriken scheinen gar nicht mehr inhaltlich (= Lagerhaltung) vorhanden zu sein. Und nein, ich wohne im Allgäu und möchte auch nicht tauschen
  2. Guten Abend zusammen, ich kam zufällig wieder hier im Thread vorbei, weil ich zwei 👍 für neun Jahre alte Beiträge bekam. Wir sehen, es geht nix verloren. @EkelAlfred: Hat sich Baldur in den wohlverdienten Ruhestand begeben? Seine noch aktive HP nebst Garage scheint im Ausverkauf zu sein...
  3. Bereits schon mal geschrieben: Ich habe eine Erbwaffe, die ich zunächst als Sportwaffe habe "legitimieren" lassen beim Kauf einer anderen Waffe für die gleiche Disziplin durch Streichung des Munitionserwerbs wieder zur Erbwaffe zurückwidmen lassen. Der Verband hat das bei der Beantragung einer neuen Waffe (wie gesagt: gleiche Disziplin) als Auflage in die neuerliche Beführwortung (zuerst hatte ich ja nur den Munitionserwerb befürwortet bekommen) aufgenommen. Meine SB wollte zunächst den Verkauf resp. die Unbrauchmachung/Deaktivierung. Auf meine Aussage hin, dass der Wert zu gering, die Kosten in keinem Verhältnis zum Wert lägen und deshalb der ideelle Wert als Erbstück stärker zu berücksichtigen sein muss, hat sie den Munitionserwerb antragsgemäß gestrichen. Ich denke, dass ein Erbwaffenbesitzer ohne eigenes Bedürfnis in den Status zurückversetzt wird resp. werden kann, aber unter Auflage der Erbwaffensicherung. Die "4mm M20 Variante" ersetzt in meinen Augen kein Bedürfnis, dass zur Befreiung von der Erbwaffensicherung notwendig wäre. PS: Alle meine Erbwaffen waren/sind auf einer grünen WBK (der ursprünglichen Erben-WBK; inzwischen erweitert) eingetragen.
  4. Alzi, wie will denn der Ausleihende mit der Waffe schießen? Er müsste zuvor die Erbwaffensicherung entfernen lassen. Das meint German bestimmt. Grundsätzlich sind Erbwaffen entsprechend zu sichern, wenn der Erbe nicht schon Waffenbesitzer ist. Erhält der Erbe eine eigene waffenrechtliche Erlaubnis (durch den späteren Nachweis eines eigenen Bedürfnisses) kann die Auflage zur Sicherung ebenfalls (auch nachträglich) für alle Erbwaffen gestrichen werden (=> eigene Erfahrung). Der Eintrag zum Munitionserwerb für eine Erbwaffe bedarf aber eines seperaten Bedürfnisses. Ist der Erbe bereits Waffenbesitzer und kann eine Waffe jagdlich oder sportlich einsetzen, kann (und wird) der Munitionserwerb auch im Rahmen des bestehenden Bedürfnisses erteilt. Damit wird aber aus der Erbwaffe eine Sport- oder Jagdwaffe, die (dann) natürlich auch geschossen werden darf. Der Verleih einer Erbwaffe an einen Berechtigten setzt voraus, dass dieser ein entsprechendes Bedürfnis nachweisen kann. Es geht nicht darum, ob derjenige (ganz allgemein) eine eigene waffenrechtliche Erlaubnis hat. So zumindest verstehe ich das WaffG. Aber auch ich bin kein Jurist...
  5. In meinem Fall (=> ich hatte zum Zeitpunkt des Erbes keine eigene waffenrechtliche Erlaubnis) wurde das Bedürfnis (zum Munitionserwerb) mir für eine bestimmte (Erb-) Waffe zuerkannt. Vll. habe ich den Umstand nicht ausreichend dargestellt. Wer bereits vorher eine eigene waffenrechtliche Erlaubnis hatte, hat es da leichter...
  6. Eine allgemeine Schießerlaubnis hat man für eine Erbwaffe meinem Verständnis nach nicht. Wie bei Waffensammlern auch kann höchstens "eine gelegentliche Funktionskontrolle" hergeleitet werden, wobei die Rechtssprechung hier durchaus unterschiedlich ist. Ein wichtiger Aspekt ist zudem der Transport zum Schießstand/auf die Jagd im Rahmen des Bedürfnisses. Man hat kein Bedürfnis als Erbe. Anders sieht das aus, wenn die geerbte Waffe umgewidmet wird. Als Beispiel: Eine Erbwaffe, die laut Sportordnung für eine entsprechende Disziplin zugelassen ist, kann durch Eintrag des Munitionserwerbs zur Sportwaffe umgewidmet werden. Gleiches gilt vermutlich auch für eine geerbte Jagdwaffe.
  7. Niemand, der billig neu(!) einkauft wird Spitzenqualität erwarten, oder? Im Grunde genommen sucht jeder nach dem besten Preis-/Leistungsverhältnis je nach Anwendungsfall. Es war niemals die Frage, ob auch Baldur Sutter in der Lage sein könnte, angemessene Qualität zu liefern. Die Frage war immer, ob Baldur Sutter sich gegenüber dem Kunden gegenüber im Bedarfsfall fair zeigt. Die Antwort ist: Nein!
  8. Ich habe damals meine Sachkunde bei einem im WSV organisierten Verein gemacht, obwohl ich selbst im BSSB organisiert war. Das war völlig problemlos! Zu dem Zeitpunkt lag mir übrigens die erste Bedürfnisbescheinigung des BSSB bereits vor...
  9. Ich bezog mich auch ursprünglich nur auf Hunters Aussage "Du kannst nur vermuten, woher "es" (=die Mail) kommt..." im Zusammenhang von "eine Mailadresse für eine Anwendung". Sorry, wenn ich mich da missverständlich ausgedrückt oder auch etwas missverstanden haben sollte. Natürlich kann ich damit nicht bestimmen, wer da wo was abgegriffen haben könnte.
  10. Informationen über Absender, Server, IP, die jede Mail enthält, die aber normalerweise nicht angezeigt werden.
  11. Das stimmt. Kenne ich von früher (in meinem Fall: t-online), da hatte ich das öfter.
  12. Nein, man kann auch Quelltexte lesen. Ich lese aber aus Deiner Antwort heraus, dass Dir das Thema fremd ist.
  13. @Hunter: Der Kollege knight hat das alles sehr richtig dargestellt: 100%ige Sicherheit gibt es im Netz nicht. Man kann sich aber so aufstellen, dass das Risiko so klein wie möglich ist. Wer nur das an Information preisgibt, was unbedingt nötig ist, arbeitet in die richtige Richtung. Und was die "hinterlegte" Mailadresse angeht: Wenn ich den Nutzerkreis einschränke, weiß ich, woher es kommt, wenn sich Probleme ergeben...
  14. Wird die Mailadresse nur für eGun verwendet oder könnten die Spams woanders herkommen? Ist es ausgeschlossen, dass die absendende Adresse ein früherer eGun-Kontakt ist? Mir sind drei bei eGun hinterlegte Mailadressen bekannt, auf denen aktuell keine Spams ankommen. Die Mailadressen werden jeweils nur für eGun verwendet. Ich hatte aber mal vor Monaten einen Fall, da war der "Absender" einer Spam an eine dieser Adressen ein früherer eGun Kunde, dessen Zugang oder Mailaccount geknackt worden war und wo diese Mailadresse in dessen Kontaktliste stand. PS: Ich habe übrigens an anderer Stelle gelesen, dass (dank Polizei?) einige Kunden, die versehendlich auf das falsche Konto überwiesen haben, ihr Geld inzwischen per Rücküberweisung erstattet bekamen. Ich kann allerdings verstehen, dass bei einigen Benutzern das Vertrauensverhältnis zu eGun nachhaltig gestört wurde. Geht mir nicht anders...
  15. Unter HILFE sind Impressung und Kontaktlinks aber noch abrufbar. Wir wissen nicht, wie die Software arbeitet. Vll. hat eGun erst mal alle Funktionen herausgenommen/abgeschaltet, die ein potentielles Sicherheitsrisiko dastellen könnten...
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