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Alles Gute für das Neue Jahr! 🥂🍾
IGNORED

Scheunenfund Gewehr 1. Weltkrieg


fuchstma

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Zusammen,

zunächst mal möchte ich sagen, dass mir das Thema "Waffen" völlig fremd ist.

Möchte mich erstmal kurz vorstellen: mein Name ist Thomas, bin 44 Jahre alt und wohne in Bayern.

Hoffe auf eine kurze Antwort von Euch auf folgende Frage:

Kurz vor dem Tod meines Vaters erzählte mir dieser, dass in der Scheune noch ein Gewehr meines Grossvaters aus dem 1. Weltkrieg sei.

Das Ding sieht recht schlicht aus und ist natürlich schon etwas angerostet. Leider kann ich nirgendwo irgendeine Gravur oder ähnliches finden.

Frage: Hat dieses Gewehr Eurer Meinung nach irgendeinen Wert oder kann ich das direkt 'entsorgen' (Bilder anbei)?

Entschuldigt bitte die vielleicht etwas naive Fragestellung aber ich hatte mit dem Thema noch nie etwas am Hut.

Gruss

fuchstma

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Geschrieben

Hallo und herzlich willkommen hier. ICH würde die Polizei anrufen, den Fund melden und das Teil abholen lassen. Der Wert dieser Waffe scheint überschaubar zu sein, also gegen null tendieren. Es einfach zu behalten und in den Schrank zu stellen kann böse Folgen haben-

Nur meine Meinung

LG

Peter

Geschrieben

Hmm sieht mir aber auch nicht gerade nach einer militärhistorischen Waffe aus, so aus der Ferne...

Gruß, Markus.

Geschrieben

wenn ich sowas zufällig beim entrümpeln einer Scheune gefunden hätte, dann hätte ich das umgehend den zuständigen Behörden mitgeteilt inkl. der Bitte das Teil abzuholen.

ich mache keine Bilder, veröffentliche diese nicht im Internet, nenne nicht meinen Namen und meinen Wohnort und bekomme dann auch keinen Ärger deswegen.

obwohl man in Internet absolut anonym ist, gelle NSA!

alzi

Geschrieben

Wenn man eine Waffe findet, sollte man doch erstmal den Ladezustand ermitteln.

Ans Gesetz denken muss man, keine Frage, aber zuerst kommt die Sicherheit. Also die Wirkliche Sicherheit, die man mit vernüftigem Menschenverstand erreicht.

Geschrieben

da kannst Du lange labern!

mir hat unlängst jemand genau son Teil in die Hand gedrückt und mich gefragt was das sei und wie das funktioniert.

bei ihm ist es in der WBK eingetragen (Erbstück), ich wusste nach 10 sek. dass es ne schrottige Flobert-Flitsche in 9mm war und konnte ihm zeigen wie sie funktioniert und dass sie nicht geladen war.

soviel zu "erstmal kommt die Sicherheit", "Ladezustand" und "vernünftigem Menschenverstand".

dem Alter nach könnte der TE noch gedient haben und weiß evtl. von einem "Ladezustand". aber bei der Gebirgsmarine kennt sich doch keiner mit son nem Teil aus!

alzi

Geschrieben

Ähm, wie wärs mit der guten alten Flex?

Keine Polizei, keine NSA, kein Ärger. ;-)

Und der Staat muss sich um eine Waffe weniger Sorgen machen.

Alle sind glücklich.

Zu spät!

Geschrieben

Ans Gesetz denken muss man, keine Frage, aber zuerst kommt die Sicherheit. Also die Wirkliche Sicherheit, die man mit vernüftigem Menschenverstand erreicht....

Das ist aber jetzt die Frage, ob man den gesunden Menschenverstand zur Sicherheit vor mechanischen Fehlfunktionen oder zur Sicherheit vor der Kriminalisierung durch die entsprechend restriktiven Gesetze einsetzt.

Geschrieben

Ich wähle Tor eins

Begründung:

Akute Gefahr für das körperliche Wohlbefinden.

Ich habe in meinem Jagdkurs in der Theorie gelernt, dass man Waffen erstmal auf den Ladezustand prüft.

Da war nie die Rede davon erstmal zu prüfen, ob denn ein WBK Eintrag vorhanden ist.

Kann aber sein, dass sich das geändert hat.

Geschrieben

...

Ich habe ....gelernt, dass man Waffen erstmal auf den Ladezustand prüft.

....

Was aber machen Leute, die es eben NICHT gelernt haben?

Wer keine Ahnung von Waffen hat, sollte bei einem Auffinden generell die Finger davon lassen und einen holen, der was davon versteht!

Stell dir Vor, es ist eine eingestochene Jagdbüchse...Der "Unkundige mimmt sie in die Hand und Mutti im Nebenraum segnet das Zeitliche! Soll alles schon vorgekommen sein!

Geschrieben

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit das Gewehr auf Deko umbauen zu lassen falls man es als Erinnerungsstück behalten möchte.

Kostet natürlich Geld, sollte aber auch genannt werden.

Gruss

Geschrieben

Prinzipiell gilt: Wer eine Waffe findet (z.B. in einem gekauften Bauernhof, anläßlich des Umbaus) darf das Ding behalten und bekommt auch eine WBK.

Die Frage ist halt, ob es sich im vorliegenden Falle lohnt.

Geschrieben

Wer eine Waffe findet (z.B. in einem gekauften Bauernhof, anläßlich des Umbaus) darf das Ding behalten und bekommt auch eine WBK.

Kannst du das , ausser mit deiner Erfahrung , belegen ?

Geschrieben

Prinzipiell gilt: Wer eine Waffe findet (z.B. in einem gekauften Bauernhof, anläßlich des Umbaus) darf das Ding behalten und bekommt auch eine WBK.

Die Frage ist halt, ob es sich im vorliegenden Falle lohnt.

Dazu hätte ich gern die Gesetzliche Grundlage!

Mach meinem Wissen (welches nicht umbedingt auf dem neuesten Stand ist...) kann eine illegale Waffe, und das ist eine Waffe, für die es keinen lagalen Besitzer mit einer entsprechenden WBK giebt, nicht legalisiert werden.

Umbau auf Dako vileicht, aber nicht auf eine WBK eingetragen werden.

Wie gesagt: das ist MEIN Wissensstand. Und ich lasse mich gern eines Besseren belehren! Aber bitte mit Quellennachweiß.

Geschrieben

wenn ein Fund in Rahmen einer Erbschaft ist, dann ist das WaffG eigentlich eindeutig. kein legaler Besitz, kein Erwerb in Erbfolge.

an einer Fundsache, die dann keiner mehr haben will, kann man aber Ansprüche anmelden ganz unabhängig vom WaffG.

das lässt sich dann aber trotzdem auch Alles über §8 WaffG begründen und abwickeln.

gruß alzi

Geschrieben

... kann eine illegale Waffe, und das ist eine Waffe, für die es keinen lagalen Besitzer mit einer entsprechenden WBK giebt, nicht legalisiert werden....

Du bringst da zwei Dinge durcheinander.

Kauft oder erbt jemand ein Haus, so kauft und erwirbt er damit auch alles, was sich darin befindet, auch Waffen, die nach den Weltkriegen z.B. eingemauert oder unetr dem Dach versteckt wurden. Er ist also rechtmäßiger Besitzer der Waffe(n).

Diese sind keine illegalen Waffen und werden auf WBK eingetragen (sind aber - wie Erbwaffen - zu blockieren, wenn sonst kein bedürfnis bzw WBK vorliegen).

Geschrieben
Alles klar, vielen Dank! Dann werde ich das wohl wie von Euch vorgeschlagen so machen.
Teile uns mal kurz mit, was auf deiner Meldung bei der Polizei abgelaufen ist!
  1. Abholung durch Streifenwagen?
  2. Vernehmung durch Polizei, Kripo oder Landratsamt?
  3. Ankündigung bzw. Einleitung eines Strafverfahrens?
  4. Kostenlose oder gebührenpflichtige Entsorgung?
  5. usw...

Es gibt anschließend bestimmt viel zu berichten!

Geschrieben

Schön gesagt! Aber kannst Du mir das auch mit §§ Belegen?

Wenn ich ein Haus mit Inhalt Erbe und sich darin eine nicht angemeldete, erlaubnisspflichtige Waffe befindet, bin ich Eigentümer und Besitzer! Soweit ist das schon richtig!

Aber kann ich das auch in Form einer Eintragung in eine WBK legalisieren?

Es geht hier AUSSCHLIESSLICH um die Frage, eine Fundwaffe zu Legalisieren! Bedürfniss und persönliche Eignung stehen hier im moment NICHT zur Debatte. Das ist eine andere Baustelle!

Geschrieben

§8 WaffG "... besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als ...."

Wenn das Dein Eigentum ist bzw. wird (heletz hat das schon ausgeführt) kann Dir das nicht nur deswegen vorenthalten oder weggenommen werden (d.h. der Erwerb und Besitz im waffenrechtlichen Sinn verweigert oder abgesprochen werden) weil es sich um erlaubnispflichtige Waffen handelt.

"Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung....." dies muss erstmal in Abrede gestellt und begründet werden um eine WBK zu verweigern.

gruß alzi

Geschrieben

Der Nachbar eines Schützenkameraden hat in seinem gekauften Bauernhof einen K98AZ (!) eingemauert gefunden.

Leider ohne Verschluß.

Hat er sich auf mein Anraten auf WBK eintragen lassen.

Er mußte halt blockieren, aber vielleicht findet er nach dem Umbau ja zu unserem Verein ...

Geschrieben

Prinzipiell gilt: Wer eine Waffe findet (z.B. in einem gekauften Bauernhof, anläßlich des Umbaus) darf das Ding behalten und bekommt auch eine WBK.

Die Frage ist halt, ob es sich im vorliegenden Falle lohnt.

Ich bin dann mal im Keller und auf dem Speicher, evtl. finde ich ja noch eine umfangreiche Waffensammlung die ich mir dannn schnell in meine WBKs eintagen lassen kann.

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