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IGNORED

Waffen unauffindbar


moosjager

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

.... heiliger als der Papst!

welcher von beiden ? .....................SCNR

Waffen suchen,

Verbleib rekonstruieren/klären,

und auf keinen Fall eine Äußerung ohne Anwalt!

gibt eh Stress genug, auch wenns verjährt wäre.

alzi

Geschrieben

Bei der Nachlassabwicklung eines verstorbenen Schützenbruders mussten wir eine Kurzwaffe auch lange suchen. Die Dame auf dem Amt wollte die schon als " Verloren " austragen. Die haben da gar keinen Stress gemacht. Meinen 686 kaufte ich von einem pensionierten Polizisten, bei dem Stand in der WBK eine " verlorene " Walther PPK. Zu dem zeitpunkt ca 15 Jahre her gewesen. Der hat nicht mal seine Zuverlässigkeit verloren..............

Nachvollziehen kann ich den unbemerkten Verlust von 2 Kurzwaffen allerdings nicht, auch nicht bei oder nach einem Umzug. Den Verlust ja, aber unbemerkt.....................

Geschrieben

Nachvollziehen kann ich den unbemerkten Verlust von 2 Kurzwaffen allerdings nicht, auch nicht bei oder nach einem Umzug. Den Verlust ja, aber unbemerkt.....................

Was sollen wir denn anderes tun, als erstmal dem Glauben zu schenken,was man uns hier sagt.

Jetzt lässt sich trefflich spekulieren, von schusselig zu heimtückisch, bringt aber nix. Wir sind nicht der Anwalt, deshalb müssen wir bestimmt nicht alles wissen.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo,

manch mal geht es auch ganz einfach.

ca. 3 Jahre nach dem Tod meines Onkels , wurde meine Tante angeschrienen was mit der Waffe ihres verstorbenen Mannes, welche auf WBK war ) geworden ist.

Sie wusste es definitiv nicht.

Nach dem das ganze Haus auf den Kopf gestellt u nichts gefunden wurde, setzten wir einen Brief an die KPB auf, dass die Tante leider nichts da zu sagen kann, da sie sich selbst mit dem Hobby ihres Mannes nie beschäftigt hat.

Die WBK wurde dem Schreiben bei gefügt

Das wurde von dem KPB akzeptiert und meine Tante wurde nie wieder angeschrieben.

Gruß, Plaarus.

Geschrieben
Hallo,

manch mal geht es auch ganz einfach.

ca. 3 Jahre nach dem Tod meines Onkels , wurde meine Tante angeschrienen was mit der Waffe ihres verstorbenen Mannes, welche auf WBK war ) geworden ist.

Sie wusste es definitiv nicht.

Nach dem das ganze Haus auf den Kopf gestellt u nichts gefunden wurde, setzten wir einen Brief an die KPB auf, dass die Tante leider nichts da zu sagen kann, da sie sich selbst mit dem Hobby ihres Mannes nie beschäftigt hat.

Die WBK wurde dem Schreiben bei gefügt

Das wurde von dem KPB akzeptiert und meine Tante wurde nie wieder angeschrieben.

Gruß, Plaarus.

Das ist ja auch nachvollziehbar. Nur haben im vorliegenden Fall die eigentlichen Waffenbesitzer die Waffen verzottelt. Und das ist schon ein bißchen merkwürdig.

Gruß, Markus.

Geschrieben

Hallo Markus,

vollkommen richtig, die Leute gehören mindestens gehörig abgewatscht oder mehr, unzuverlässiger geht nicht mehr.

Anderseits möchte ich nicht wissen wie auf die von mir geschriebene Art Waffen beiseite geschafft werden.

Gruß, Plaarus.

Geschrieben

vollkommen richtig, die Leute gehören mindestens gehörig abgewatscht oder mehr, unzuverlässiger geht nicht mehr.

Anderseits möchte ich nicht wissen wie auf die von mir geschriebene Art Waffen beiseite geschafft werden.

Du meinst sie wurden dem Zugriff der staatlicher Schergen entzogen. Und soll ich dir was sagen, die Welt wurde deshalb nicht wirklich unsicherer.

BBF

Geschrieben

Anderseits möchte ich nicht wissen wie auf die von mir geschriebene Art Waffen beiseite geschafft werden.

Was wäre denn erst,wenn pauschal-real verboten /eingezogen / enteignet wird ?

Gibt es dann zivilen Ungehorsam,in dem plötzlich ungewöhnlich viele Einbrüche / Überfälle gemeldet werden ?

Wer sich das Grinsen dann nicht verkneifen kann u. gefragt wird, "warum lachen sie so ?" antwortet viell. nur:

Bin natürlich froh,unverletzt davongekommen zu sein u. habe selbstverständlich alles herausgegeben,wie es geraten wird...

Wäre für einen aktiven Schützen ohne Illegal-Besitz- / Sammelambitionen völlig unbrauchbarer Blödsinn.

Dennoch könnte ich solche Schnellschuß-Trotz-Wut-Reaktionen nachvollziehen.

Geschrieben

Aber sonst geht's Dir gut?

Hallo heletz,

reden wir aneinder vorbei oder was ist daran falsch,

dass ich es nicht gut heissen kann wenn jemand seine Waffen "verliert" ?

Gruß, Plaarus

Geschrieben

Ich kann mich da nur anschließen,

welcher Sportschütze, welcher sich auch nur Ansatzweise für das Sportschießen begeistert, geht so schlampig mit seinen Waffen um?!

Für mich sieht das nach typischer Beschaffung aus, tut mir leid das so sagen zu müssen! Erst in den Verein eingetreten, dann WBK beantragt und bekommen, dann zwei Kurzwaffen gekauft und zu guter letzt Gras/Zeit über die Sache wachsen lassen.

Auch ein Umzug an einen Ort in welchem keinerlei Vereinsaktivität möglich ist, ist Null Entschuldigung, ich kenne auch keinen begeisterten Sportschützen der sein Hobby an den Nagel hängt nur weil nicht direkt in seinem Ort ein Verein ansässig ist...! Und HALLO, wir reden hier über Waffen....die verliert keiner einfach so, niemals!!!!

Solche Leute Schaden unserem Ansehen mehr als man denkt, unterm Strich manifestiert sich dann evtl. doch bei Entscheidungsträgern in Behörden und Ämtern, dass es zu viele unzuverlässige Private Waffenbesitzer gibt.

Das wäre schade!

Geschrieben

...,

dass ich es nicht gut heissen kann wenn jemand seine Waffen "verliert" ?

Gruß, Plaarus

Was heißt da "gut heißen"? (beidemale nach Diphtong mit "ß", auch nacxh der Neuen Rechtschreibung)

Zum Zeitpunkt des Verlierens waren die Berstimmungen nicht so wie sie heute sind und nicht alle sind so hysterisch wie die Waffengegner und Du.

Was hat es mit "gut heißen" zu tun, wenn man akzeptiert, daß Menschen Fehler machen?

Geschrieben

Bei einem Kollegen war ein ähnlicher Fall, der Vater hatte ein KK-Gewehr , beide Elternteile starben, nach ca. 6 Monaten kam Post vom Landratsamt wegen der Erbwaffen, der Kollege wusste nicht einmal das die Eltern eine Waffe besaßen, auch nach intensiver Suche war nichts zu finden. Bei der Räumung der Wohnung hatte ein Mitarbeiter der Umzugsfirma der das Gewehr, das er für ein Luftgewehr hielt mitgenommen. Bei dem erschien daruf die Kripo mit einem Durchsungsbefehl, worauf er das Gewehr sofort aushändigte. Er erhielt von der Staatsanwaltschaft einen Bescheid über 1500 € Strafe, konnte allerdings vor Gericht glaubhaft machen, dass es für ein Luftgewehr hielt und musste dann nur 500 € Strafe bezahlen. Die Arbeitsrechtlichen Konsequenzen weiß ich nicht.

Für den Kollegen hatte die Sache keinerlei Folgen.

Geschrieben

Bei einem Kollegen war ein ähnlicher Fall, der Vater hatte ein KK-Gewehr , beide Elternteile starben, nach ca. 6 Monaten kam Post vom Landratsamt wegen der Erbwaffen, der Kollege wusste nicht einmal das die Eltern eine Waffe besaßen, auch nach intensiver Suche war nichts zu finden. Bei der Räumung der Wohnung hatte ein Mitarbeiter der Umzugsfirma der das Gewehr, das er für ein Luftgewehr hielt mitgenommen. Bei dem erschien daruf die Kripo mit einem Durchsungsbefehl, worauf er das Gewehr sofort aushändigte. Er erhielt von der Staatsanwaltschaft einen Bescheid über 1500 € Strafe, konnte allerdings vor Gericht glaubhaft machen, dass es für ein Luftgewehr hielt und musste dann nur 500 € Strafe bezahlen. Die Arbeitsrechtlichen Konsequenzen weiß ich nicht.

Für den Kollegen hatte die Sache keinerlei Folgen.

"Jaja, ok, ok, es sieht aus wie ein MG-42 aber ich dachte das wäre eine Softair! Kann ich doch nicht ahnen, dass der alte Knacker das damals von Tscherkassy bis nach Hause getragen hat! Und da dachte ich mir, ich nehme es mal mit."

Haha!

Geschrieben

Waffenverlust sowie das Abhandenkommen der WBK sind der Behörde, nach der Kenntnisnahme des Verlustes, anzuzeigen.

Fertig. Punkt.

Weshalb und warum ein Verlust von Schusswaffe und/oder WBK eintritt, darüber können die Forumsmitglieder gerne diskutieren, nicht aber vorschnell jemanden verurteilen und anprangern.

Die Erwerbsvoraussetzungen sowie die Aufbewahrungspflichten sind zum jeweiligen Zeitpunkt des tatsächlichen Erwerbs zu berücksichtigen.

Moosjäger schreibt: Vor ca. 30 Jahren waren diese in einem Schützenverein und erwarben dabei... also ist der Erwerb vor 1983 erfolgt.

Damals gab es keine Auflagen, zumindest nicht bei uns.

Somit ist der Verlust der zuständigen Behörde anzuzeigen, das war es.

Allerdings wird das Problem "Zuverlässigkeit" bei einer neuen Waffenbeantragung zur Versagung der Erlaubnis führen.

Geschrieben
Wir müssen uns bei Waffen einfach ebenso gefallen lassen, daß wir mit ihnen überdurchschnittlich sorgfältig umgehen.

Du kannst dir gefallen lassen, was Du willst. Aber sprich bitte nicht für andere Leute, als wäre deine Meinung der Maßstab für "uns" alle.

Geschrieben

Es gibt aber durchaus auch welche, die keine 100 € wert sind.

richtig. Wie die Fangschußwaffe meines verstorbenen Vaters, ein verrosteter Weihrauch .38. Bleibt aber auf der Erben-WBK und im Tresor.

Gruß, Markus.

Geschrieben

... Bei der Räumung der Wohnung hatte ein Mitarbeiter der Umzugsfirma der das Gewehr, das er für ein Luftgewehr hielt mitgenommen. ...

Beim EP hatte ich auch schonmal an das Umzugsunternehmen gedacht.

Geschrieben

Das ist ein Auto auch, trotzdem wird vom Besitzer eine erhöhte Sorgfalt erwartet. Wenn es mit nicht verriegelter Tür einfach nur rumsteht läßt die Polizei es abschleppen. Wenn es mit abgelaufenem TÜV auf deinem Privatgrund steht bekommst du eine OWi Anzeige. Wir müssen uns bei Waffen einfach ebenso gefallen lassen, daß wir mit ihnen überdurchschnittlich sorgfältig umgehen.

Moderativer Hinweis:

Wenn Du anderer Auffassung bist, äußere dies bitte ohne Beleidigung.

Danke

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