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IGNORED

Waffen unauffindbar


moosjager

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wurden die Waffen nicht damals vor dem Umzug veräußert und die WBK abgegeben? Da müssen die Informationen auf dem Amt verloren gegangen sein.

BBF

Guude,

Ratschläge sind auch Schläge....

Sehr sinnvoll, bei einer einfachen Möglichkeit per Verlustanzeige aus der Nummer rauszukommen, ein Lügengespinst aufzuziehen.

Das muss man dann auch durchhalten wenn der Wind von vorne kommt....

Wie Tyr13 schon schrieb, per Anwalt Stellungnahme und das Ding ist erledigt.

Ciao

Weissblau

Geschrieben

Warum überhaupt den Verlust melden? Wenn die Waffen seit Jahren weg sind...

Geschrieben

Warum überhaupt den Verlust melden?

Warum nicht direkt in Grün schreiben, um Ironie/Sarkasmus anzuzeigen ?

Erstmal ist man als Erlaubnisinhaber dazu verpflichtet. Und zweitens fragt die Behörde im Moment nach der sicheren Aufbewahrung. Zugzwang..

Geschrieben

Wen wolltest du auch in einer NACHLASS-Angelegenheit haftbar machen? Das Strafurteil zum Friedhof schicken?

Gude....

Seine Witwe! Der obliegt die Aufbewahrungspflicht genauso wie dem verstorbenen Waffenbesitzer!

Gruß

Turrican

Geschrieben

Gude....

Seine Witwe! Der obliegt die Aufbewahrungspflicht genauso wie dem verstorbenen Waffenbesitzer!

Gruß

Turrican

Entweder die Waffe geht vor dem Erblassen verloren und ist bei der Überprüfung des Nachlasses nicht auffindbar, dann ist das eine Nachlass-Sache und die Witwe treffen keinerlei Aufbewahrungspflichten, weil man eben nicht aufbewahren kann, was nicht vorhanden ist und vor allem weil sie die Waffe nie erworben hat,

oder

nach dem Tot des Berechtigten hat jemand die Waffe in Verwahrung genommen, das kann muss aber nicht die Witwe gewesen sein, dann treffen denjenigen die Aufbewahrungspflichten

oder

die Erbin oder Nachlassnehmerin hat eine WBK erhalten, die Waffe in Besitz genommen und danach verloren.

In den Fallkonstellationen zwei und drei geht das eher nicht mit einer reinen Verlustmeldung ab, da wird bei den Verantwortlichen nachgehakt wo die Waffe verblieben ist.

Geschrieben

Gude....

Seine Witwe! Der obliegt die Aufbewahrungspflicht genauso wie dem verstorbenen Waffenbesitzer!

Gruß

Turrican

... kein Wunder, dass mann Heute in Deutschland kaum noch Frauen findet, die es wert wären geheiratet zu werden und einen auch noch heitraten wollten. ;)

edit: Zitat nachkopiert, weil Godix schneller war. :drinks:

Geschrieben

Egal, was hier so an kreativen Vorschlägen kam:

Das ist ernstzunehmen. Ich würde alle Stellungnahmen gegenüber der Behörde nur noch über Anwalt laufen lassen; NICHT selbst mit der Behörde reden, es wird alles gegen den Beschuldigten verwendet....

Man kann das wohl gar nicht oft genug sagen!

Bei der Stellungsnahme kommt es auf jedes Komma an, sowas macht man in dem Fall nicht selbst.

Geschrieben

Es gibt nur einen guten Beitrag in diesem Faden: Der, der den Weg zum Anwalt empfiehlt.

Ansonsten eine kleine Anedokte:

In einer Behörde, in der ich gut kenne, stehen zwei Leitzordner, auf denen steht:

"A-K, Unauffindbare Waffen, 2012-" und "L-Z, Unauffindbare Waffen, 2012-"

Geschrieben

Kein Wunder, dass die Waffen unauffindbar sind. Wer sucht die denn auch schon in Leitzordnern, selbst in einer Behörde? :rofl:

Geschrieben

Eine Verlustmeldung braucht man doch nicht über den Anwalt machen? Vielleicht für das Warum und Wieso hinterher.

Stimmt, wenn man aber nichts mit solchen Sachen je am Hut hatte lässt man das lieber den Fachmann machen.

Trotzdem sucht der eine oder andere (schlaue Polizist) mal eben den kurzen Draht per Telefon um belanglos nachzufragen.

Äh, mir fällt da gerade was auf, nichts wichtiges, wo hatten Sie das damals noch liegen, ich kann das hier nicht richtig lesen oder so..

Die einzige Antwort lautet immer: Fragen Sie meinen Anwalt, ich sage nichts.

Geschrieben

Eine Verlustmeldung braucht man doch nicht über den Anwalt machen? Vielleicht für das Warum und Wieso hinterher.

Hier im Forum war mal der Vortrag eines amerikanischen Anwalts auf YT verlinkt. Auch wenn das alles auf's amerikanische Strafrecht und die Strafverfolgung dort gemünzt ist, bleibt der Rat richtig: "Never, ever talk to the Police"

- Es kann etwas später falsch wiedergegeben werden

- Man kann etwas sagen, was einen wegen einem anderen Sachverhalt in Schwirigkeiten bringt

- Es kann eine irrige Zeugenaussage geben, die Deinen Angaben widerspricht

- Man kann aus Versehen etwas Falsches sagen

Die Möglichkeiten sich in bester Absicht in die KaXXe zu reiten sind nahezu unbegrenzt. Das Mantra lautet: Ich werde mich zum Sachverhalt nicht äußern OMMMM....Man suche alle seine Impulse hervor:

  • Den Beamten zu helfen :friends:
  • Die Sache klarzumachen :good:
  • Seine Seite der Dinge darzustellen :rtfm:

Führe diese Impulse gedanklich in eine dunkle Gasse und erschieße sie standrechtlich. :mega_shok: Seinem Anwalt darf man alles anvertrauen, die Behörde ist das gegnerische Team. Auch wenn man total staatstragend ist, wie ich das eigentlich auch bin, muss man hier unbedingt an sich zuerst denken. So ist das System übrigens auch aufgebaut. Wer kooperiert, hilft vielleicht dem Staat, aber das ist, wie sich in den Arm zu schneiden, um seinen Garten zu düngen. Wir als Bürger sollen und müssen für uns arbeiten, nicht für die Polizei, Behörde oder "die Allgemeinheit".

Speziell in der hier beschriebenen Sache ist rechtlicher Beistand dringend notwendig. Wenn ich die Sachlage richtig verstanden habe, dann steht den verschwägerten Eltern Unheil ins Haus. Dieses Unheil kann nur abgemildert werden, wenn jetzt wohlüberlegt mit dem Thema umgegangen wird. Und das heißt in diesem Fall: Ich äußere mich nur über den Anwalt. Klar macht man sich damit "verdächtig". Aber nicht mehr "verdächtig" als man vorher schon war, akazi ?

Die Kuh muss vom Eis, letztlich muss man hier der Behörde beichten, daß SH!T passiert ist. Und um zu verhindern, daß das weitreichende Folgen hat, braucht man erfahrenen Beistand von einem Anwalt mit Erfahrung in Verwaltungsrecht in Verbindung mit Waffenrecht. Der muss dann einen vernünftigen Deal ausarbeiten, das fällt aber total flach, wenn man sich der Behörde vorab ans Messer liefert.

Ich weiß wirklich nicht mehr, wie man das deutlicher ausdrücken kann.

Eine echte Verlustmeldung wie: "ich bin mit dem Auto von der Straße abgekommen und in den Rhein gefahren, im Kofferraum war noch meine Range-Bag" kann man selbst machen. Aber selbst in so einem Fall hätte ich den Anwalt gerne schon "geladen und entsichert" bei mir am Schreibtisch sitzen.

Geschrieben

Eine Verlustmeldung braucht man doch nicht über den Anwalt machen? Vielleicht für das Warum und Wieso hinterher.

Da traue ich mir zu wetten, daß, wenn ein Anwalt und ich haargenau den gleichen Text abliefern, der des Anwaltes mehr Vertrauen bekommt.

Einfach, weil ein Anwaltsbriefkopf mehr bewirkt.

Meine Erfahrung.

Und schon deshalb würde ich im Waffenrecht sogar eine einfache Verlustmeldung lieber einen Anwalt machen lassen.

Geschrieben

Langsam überlege ich mir ein Jurazweitstudium mit späterer Spezialisierung auf Waffenrecht. Gute Verdienstmöglichkeiten. Wenn's nur nicht so dröge wäre.

Jedenfalls geht im vorbenannten Fall nichts ohne Anwalt, das ist klar. Ansonsten immer schön die Klappe halten. Das hatten unsere Väter übrigens besser daruf als wir. Jedenfalls im Schnitt.

Geschrieben

Langsam überlege ich mir ein Jurazweitstudium mit späterer Spezialisierung auf Waffenrecht. Gute Verdienstmöglichkeiten. Wenn's nur nicht so dröge wäre.

...

Vorsicht!

Juristen und damit Anwälte und potentielle Anwälte gibt es immer noch viele, dafür wird Deine potentielle Kundschaft immer weniger. Das könnte wirtschaftlich leicht suboptimal werden. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Da schwillt mir langsam der Kamm. Hier hat jemand richtig S******e gebaut und steht nicht dazu. Wie stellt er sich das vor, wenn irgendwann die Polizei bei ihm klingelt und mitteilt, daß mit seiner Waffe einer umgelegt wurde. Das sind genau die Typen, die uns in Verruf bringen.

Geschrieben

Du übertreibst ganz schön!

Arbeitest Du für eine gewisse Presse?

Nein,ist mir selber passiert und ich mußte dafür bezahlen.Ich habe heute noch Angst davor, saß es an meiner Tür klingelt und mir einer diese Frage stellt.

Geschrieben

Nein,ist mir selber passiert und ich mußte dafür bezahlen...

Deswegen brauchst Du aber nicht so zu tun, als sei das das größte Verbrechen der Welt.

Dem TE werden hier Wege aufgezeigt, wie die Betroffenen eventuell vollkommen ohne Strafe aus der Sache rauskommen.

So schlimm ist das nämlich auch wieder nicht (falls es sich tatsächlich so zugetragen hat, wie im EP beschrieben).

Geschrieben

Es ist schlimm!! Wenn wir alle unterschiedslos verteitigen, die die gegen bestehnede Regeln verstoßen haben, dann werden wir unglaubwürdig. Ich breche keinen Stab, aber wir können doch nicht so tun, als ob wir die moralische Hoheit über das Gesetz haben. Lets face it, der Kerl wird verkanckt und das ist gut so. Wenn wir selber nicht mehr die Grenze zwischen gut und böse ziehen können dann warden es andere tun. Wolf

Geschrieben

Es ist schlimm!! Wenn wir alle unterschiedslos verteitigen, die die gegen bestehnede Regeln verstoßen haben, ...

Das würde ich nie tun und Du solltest mal ein bis zwei Gänge zurückschalten!

Geschrieben

Wir haben nicht die moralische Hoheit über das Gesetz. Gesetze werden von höheren, oft politischen, Beamten und durch Parteiklüngel auf die Wahllisten und von uns oft bedachtlos gewählten Politikern gemacht. Diese haben jegwede Hoheit über die Gesetze, solange diese nicht durch entprechnde Gerichtsurteile kassiert werden.

Es mag als ungerecht empfunden werden, wenn andere vielleicht mit einem blauen Auge davon kommen, wo man selbst schwer bestraft wurde. Aber die wirkliche Ungerechtigkeit liegt in den oft überzogenen Regeln unseres WaffR und deren oft noch überzogenen und pervertierten Auslegungen.

Dein

Mausebaer

Geschrieben

[...]. Lets face it, der Kerl wird verkanckt und das ist gut so. [...]

Wer wird denn wegen was verknackt? Die Waffe ist zwischen 15 und 30 Jahre weg. Der genaue Zeitpunkt ist nicht bekannt und schon garnicht beweisbar.

Was wurde denn möglicher Weise Begangen?

Überlassen an Nichtberechtigte? Verjährt auch bei einer halbautomatischen Kurzwaffe nach altem Recht nach 5 Jahren

Nichtanzeigen des Verlustes?

OWi allerhöchstens nach drei jahren verjährt.

Verlust nachweislich nach 2003 und vor 2009 und Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften weil kein Tresor da war?

OWi bis 10.000 euro, nach zwei Jahren verjährt.

Die Zuverlässigkeit ist weg, weil Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der betreffende Schusswaffen nicht richtig verwahrt und vor Verlust schützt. Das wird die Schwiegereltern aber auch nicht kratzen. Vom Recht die Aussage als Beschuldigter oder als Ehegatte des Beschuldigten zu verweigern Gebrauch machen und eisern schweigen. Den Rest regelt der Anwalt.

Ernst wird es nur, wenn nun mit der Waffe ein Verbrechen verübt wird. Siehe den Fall des Vaters des Tim K..

Geschrieben

Vielen Dank für die vielen Beiträge und Ratschläge! Die Schwiegereltern unserer Tochter werden einen Anwalt einschalten, der sich mit Waffenrecht auskennt. Bin echt gespannt, wie die Sache ausgehen wird.

Viele Grüße, Moosjager

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