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IGNORED

Wiedereinsteiger


ingjone

Empfohlene Beiträge

Hallo Leute,

ich bin 38 Jahre alt und bis vor etwa 10 Jahren aktiv in einem Schützenverein Mitglied gewesen. Bedingt durch Zeitmangel und eine persönliche Krise trat ich damals aus dem Verein aus und verkaufte alle Waffen. Danach bin ich zum Amt und habe denen das mitgeteilt. Meine WBK wurde mit den Worten einbehalten "Die verwahren wir für Sie". ob das allerdings ernst gemeint war, oder nur ein Spruch weiß ich nicht.

Mitlerweile bin ich mehrere male umgezogen und wohne jetzt in einem anderen Bundesland. Unterlagen von damals habe ich keine mehr.

Nun trage ich mich mit dem Gedanken wieder in den Schießsport einzusteigen. Was genau muß ich tun? In einen SV eintreten ist klar. Aber:

-heben die beim Amt die Unterlagen auf und könnten mir bestätigen, daß ich alle Prüfungen u.s.w. bereits habe (da war auch Wiederladen/ Vorderladerschießen dabei)?

-gilt bei mir auch die Frist, daß man 1 Jahr aktiv im SV sein muß, bevor man sich eine eigene Waffe kaufen kann oder hab ich das damals schon erfüllt (über 5 Jahre Mitglied)?

Ich freu mich auf Eure fachkundigen Antworten.

Ingo.

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Start bei "0" trifft wohl zu, was Waffenbefürwortung angeht bist Du sozusagen Neumitglied, Deine Prüfungszeugnisse wirst Du wohl nicht beim Amt abgegeben haben ( Sachkunde, Prüfungszeugnis §27 etc.), ansonsten wohl alles nochmal von vorne, hast ja eh ein Jahr Zeit um Deine regelmäßige Trainingsteilnahme nachzuweisen,........

Ansonsten Herzlich willkommen,............

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Jau, Herzlich willkommen.

ruf' doch mal bei Deinem alten Wohnsitz-Amt an und bitte die, Deine Akte an Dein neues zuständiges Amt zu schicken. Dann trittst Du an Deinem neuen Wohnsitz in einen Verein ein und beginnst Dein Schießuch zu führen und Deinen Verbandsausweis auf den Weg zu bringen.

Leider sind die Zeiten Deiner Aktivität ziemlich lange vorbei, das bedeutet, Du fängst wieder bei 0 an. Trotzdem würde ich das Amt genau das prüfen lassen.

Ein Widerruf Deiner WBK ist ja nicht erfolgt, insofern wäre zu prüfen, ob sie nicht wirklich weiter für Dich fortbesteht, im Fall einer alt-gelben WBK könntest Du also Deine WBK sogar zurückerhalten. Formlosen Antrag an Dein neues Amt, Hinweis auf Wiederaufnahme der Schießsport-Aktivität, Bitte um Wider-Erteilung der seinerzeit bestehenden Erlaubnisse. § 45.3 WaffG

Da kommt es jetzt auf die Chuzpe Deines neuen Verbands/Vereins an, ob die Dir z.B. direkt eine Verbandsbscheinigung ausstellen. (relativ unwahrscheinlich), aber vielleicht doch erleichtert, so z.B. nach 6 Monaten Verbands-Zugehörigkeit.

Beim Wiederladen kannst Du direkt loslegen, Die Sachkunde hast Du Dir erworben, nun hast Du lange Zeit keine WL-Tätigkeit ausgeübt, kann sein, daß die Amtmänner daran Anstoß nehmen. Auch hier: Antrag auf Erteilung der Sprengpappe stellen, mehr als "Nein" sagen können sie nicht. (Sobald Du nachweisen kannst, daß wieder Bedürfnis da ist.)

Viel Erfolg und berichte mal.

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Hab heute bei der alten Behörde angerufen. Die konnten mir keine Auskunft geben, weil sie nicht mehr zuständig sind. Sie haben aber die Unterlagen noch.

Ein Anruf bei der neuen Behörde erbrachte: Die sind zwar zuständig, können mir aber auch keine Auskunft geben, weil sie meine Unterlagen nicht haben *Grummel

Naja die fordern jetzt die Unterlagen an. Bin ja mal gespannt wie lange das dauert.

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. Auch hier: Antrag auf Erteilung der Sprengpappe stellen, mehr als "Nein" sagen können sie nicht.

Bitte Bedenken: die Gebühren für den Antrag sind auch bei Ablehnung zu zahlen! Könnte also eine ziemlich teure Auskunft ins Blaue werden...

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Hab heute bei der alten Behörde angerufen. Die konnten mir keine Auskunft geben, weil sie nicht mehr zuständig sind. Sie haben aber die Unterlagen noch.

...

Naja die fordern jetzt die Unterlagen an. Bin ja mal gespannt wie lange das dauert.

Na das war doch schon sehr erfolgreich. Immerhin hast Du schon mal Deine Akte auf den Weg gebracht, mehr war nicht zu erwarten. Wenn Du den Antrag stellst und erst DANN fordert die neue Behörde an, können weitere 6 Wochen ins Land vergehen.

Könnte also eine ziemlich teure Auskunft ins Blaue werden...

Ein negativer Verwaltungsakt ist durch den Widerspruch ohnehin sehr teuer, da man vor Gericht ziehen muss, zumindest hier in NRW. Gegenüber den Gerichtskosten sind die Gebühren vernachlässigbar.

Die einzige Möglichkeit, Gebühren zu vermeiden ist sicherlich, nur 101%ige Anträge beim Amt einzureichen und ansonsten sich nur zu ducken. Das entspricht aber nicht meiner Einstellung, sollte jeder wissen, der meine Posts liest.

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Beim Wiederladen kannst Du direkt loslegen, Die Sachkunde hast Du Dir erworben, nun hast Du lange Zeit keine WL-Tätigkeit ausgeübt, kann sein, daß die Amtmänner daran Anstoß nehmen. Auch hier: Antrag auf Erteilung der Sprengpappe stellen, mehr als "Nein" sagen können sie nicht. (Sobald Du nachweisen kannst, daß wieder Bedürfnis da ist.)

Guude,

sischer dat?

Ich hatte immer im Kopf: Wenn Pulverschein nicht verlängert -> Sachkunde neu machen.

Es gibt doch den ein oder anderen hier im Forum der darüber gestolpert ist.

Ciao

Weissblau

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Wenn Pulverschein nicht verlängert -> Sachkunde neu machen

Bei uns im Kreis ist es jedenfalls so. Und wenn es nur ein Tag war. Oder man im Schein kein Pulver eingetragen hat (Kollege oder Ehepartner bringt es mit, etc...).

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