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IGNORED

Notwehr


Michael_He

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

zu 1. richtig

zu 2. falsch Die Notwehrhandlung muss geeignet und erforderlich sein, sonst ist es bestenfalls Überschreitung der Notwehr.

zu 3. falsch Die Notwehr hat nur die Beendigung des rechtswidrigen Angriffs zum Ziel. Der Angreifer kann z.B. fliehen.

zu 4. Angriff beendet, lebend aber verletzt, Familie unversehrt ist nicht erfolgreich? Familie tot, man selbst ohne Kratzer ist erfolgreich?

zu 5. ???

zu 6. Nur wenn die Tötung durch die Notwehr geboten war, sonst wird das rechtlich interessant. Vom den psychologischen Nachwirkungen einmal abgesehen.

zu 7. kann man so sehen

Danke!

Dann sind wir uns ja doch einig. Punkt 2 passt noch in mein Weltbild und bei 3 habe ich mich tatsächlich unklar ausgedrückt. 4 ist selbstverständlich, habe halt nicht alle möglichen Fälle abschließend aufgezählt. 5 kam nicht von mir.

Puh, was bin ich froh, daß ich doch etwas von Notwehr verstehe...........

Geschrieben

@GunTalker ich hatte vor Deinem Post noch ein wenig rumeditiert. Lies nochmals nach bitte.

Geschrieben

Und wie immer..... wenn er nicht zu 99,8% gehört die sofort bei der Alarmanlage abhauen.

Na mit den 99,8% hast du dann doch schon das Bestmögliche getan. Um die 0,2% Restrisiko würde ich mir keine allzu grossen Gedanken machen, denn die lassen sich eh kaum vorhersehen.

Die Wahrscheinlichkeit das du im eigenen Garten vom Blitz getroffen wirst, ist deutlich höher als das du jemals durch einen Warnschuss Einbrecher vertreiben wirst;-)

Geschrieben

@GunTalker ich hatte vor Deinem Post noch ein wenig rumeditiert. Lies nochmals nach bitte.

OK, und ich habe zulange überlegt was ich schreibe...... ;-)

Gut, zu Punkt 3 hatte ich ja bereits geschrieben, daß ich mich unklar ausgedrückt hatte. Ich denke da immer ans Boxen: Der Gegner hört während der Runden auch immer erst auf anzugreifen wenn er kampfunfähig ist.........

Die Möglichkeit mit dem Handtuch wird da nur selten in Erwägung gezogen.

Also nochmal: Mein Fehler.

Einbrecher sind oft Kinder

http://www.faz.net/a...gs-1825545.html

Seit wann darf man gegen Kinder, die einem ans Leder wollen, keine Notwehr anwenden?

Geschrieben

Seit wann darf man gegen Kinder, die einem ans Leder wollen, keine Notwehr anwenden?

Na dann wünsche ich dir jetzt schonmal viel Spass bei dem Versuch das zu rechtfertigen.

Ganz abgesehen von den Massendemonstrationen die dann wohl vor deiner Tür stattfinden. Da kannste noch so viel Recht haben.

Geschrieben

[...] Ich denke da immer ans Boxen: Der Gegner hört während der Runden auch immer erst auf anzugreifen wenn er kampfunfähig ist.........[...]

Das ist aber sehr unfreundlich und vermutlich auch nicht regelkonform. Er - der Gegner - sollte auch aufhören anzugreifen, wenn ich kampfunfähig bin und z.B. am Boden liege. ;)

Geschrieben

Da kannste noch so viel Recht haben.

Deine Argumentation ist komisch.

Soll ich mich von einem Roma-Kind abstechen lassen, nur damit Du Recht bekommst?

Oder damit ich keine Probleme mit dem Rechtfertigen bekomme?

Ich bin tot, dafür ist glücklicherweise keine Massendemonstration vor meiner Tür?

Fällt Dir nichts besseres ein?

Geschrieben
[...]Also nochmal: Mein Fehler.[...]

Und meine Fehler war es Punkt 2 sofort jenseits von § 33 StGB zu sehen.

Geschrieben

[...]Soll ich mich von einem *****--Kind abstechen lassen, [...]

Du sollst Dich von keinem Kind - unabhängig von seiner ethnischen Zugehörigkeit - abstechen lassen. Du sollst aber auch keine Glock gegen ein Kind mit "Kartoffelschäler" anwenden.
Geschrieben

Soll ich mich von einem Roma-Kind abstechen lassen, nur damit Du Recht bekommst?

Na dann überleg mal wie wahrscheinlich es ist, dass dich ein Roma Kind abstechen will und du in letzter Sekunde nach erfolgloser Flucht zum letzten Mittel greifst. Das Risiko ist so gering, dass es ich nichtmal lohnt darüber nachzudenken.

Viel wahrscheinlicher ist, dass das Roma Kind heulend nach Hause rennt und behauptet, dass du es, als es auf der Suche nach seinem Ball war, anschiessen wolltest. Roma Papa verklagt dich anschliessend auf 100000€ Schadenersatz für den seelischen Schaden, den du seinem Kind beigebracht hast.

Schau dir mal an wie gewitzt solche Leute bei den Harz4 Anträgen vorgehen. Die sind nicht blöde! Da liefern die Kinder den Eltern die Alibis und du bist dann der Blödmann.

Geschrieben

Die Frage, ob ich mich abstechen lassen soll, hat anscheinend irgendwie sofort einen Schußwaffengebrauch impliziert.

Ich dachte aber, wir hätten einen Konsens gefunden, daß Notwehr nicht nur und ausschließlich Schußwaffengebrauch bedeutet.

Ich z.B. habe mit Inbrunst gelernt nicht zu schießen. War eine gute Ausbildung. Denke da immer an Terrence Hill - "Vier Fäuste für ein Halleluja".

Auf der anderen Seite habe ich gelernt, daß ich -wenn ich schieße- auch treffe.

Dann soll es aber noch Leute geben, die körperlich nicht mehr in bester Form sind. Die können so 'nem Hosenscheisser nicht mal einfach so davonlaufen oder aus dem Weg gehen.

Wenn dann ein 10-jähriger mit Kräften wie ein 16-jähriger Deutscher auf so einen Menschen einsticht, was dann?

Also ich für meinen Teil würde -wenn ich noch kann- dann lieber doch die Glock ziehen und benutzen.

Geschrieben

Ich habe unterwegs keine Waffe dabei, schon mangels "Führberechtigung" und zu Hause" ja, da ist eben alle sicher verschlossen.

Leute vergesst Eure Sebsthilfegedanken nit Euren Legalwaffen!

Ihr werdet die schneller los, als Ihr überhaupt denken könnt!

Geschrieben

Ich habe unterwegs keine Waffe dabei, schon mangels "Führberechtigung"

Als Dauerdienstwaffenträger wie Du nicht müde wirst zu behaupten?

Du bist unglaubwürdig, mit allen Deinen Aussagen.

Geschrieben

(...) es gibt zumindest Gerichtsentscheidungen, wonach auch bei berechtigter Notwehr von Unzuverlässigkeit ausgegangen werden kann.

Ungeachtet manch problematischer Ausführungen des VG im Detail war gerade nicht eine (berechtigte) Notwehrhandlung der eigentliche Grund für den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis, sondern das anlässlich des Vorfalls in den Fokus geratene Vortatverhalten des Betroffenen über einen längeren Zeitraum, die deswegen aufgekommenen Zweifel an der persönlichen Eignung und schließlich die Weigerung, das angeforderte ärztliche Gutachten beizubringen.

Um es vielleicht ein wenig verständlicher und allgemeiner zu formulieren:

Wer in (isoliert betrachtet) gerechtfertigter Weise gemäß § 32 StGB einen Verbrecher erschießt, vorher allerdings in Internetforen regelmäßig Vigilantentum propagiert hat und auch sonst durch Äußerungen aufgefallen ist, die auf einen Abzugsfinger mit einer Auslösegeschwindigkeit deutlich über der durchschnittlichen Hirnleistungsfähigkeit hindeuten (anwesende Waffentechniker und Mediziner werden das fundierter darstellen können ; ) ) , der muss sich auf entsprechende Nachfragen der Waffenbehörde einstellen.

Ein etwaiger (rechtmäßiger!) Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse geschieht dann aber allenfalls anlässlich, niemals wegen einer (berechtigten) Notwehr.

Geschrieben

Als Dauerdienstwaffenträger wie Du nicht müde wirst zu behaupten?

Du bist unglaubwürdig, mit allen Deinen Aussagen.

Warum???

Ich bin froh wenn ich den Scheiss nicht mehr im Holster habe!

Ob das nun jemand glaubt oder nicht, ist mir vollkommen schnuppe!

Geschrieben

Soll ich mich von einem Roma-Kind abstechen lassen, nur damit Du Recht bekommst?

Oha, wenn Du das denn vor Gericht durch hast, kann man ja noch einmal darüber reden!

Warum die Roma-Kinder immer unter 14 Jahre alt sind?????????

Hatten bei mir damit aber noch keine Chance! J, ich kenne die Wege!

Geschrieben

Na dann überleg mal wie wahrscheinlich es ist, dass dich ein Roma Kind abstechen will

Würde ich nicht unterschätzen.

Diese bedauernswerten kleinen Menschen sind mit Gewalt zum Töten gedriilt,genau wie Kindersoldaten u. Auftragskiller

des organisierten Verbrechens.

Kennen weniger Hemmungen als Erwachsene.

Da müßte ich im Ernstfall leider genauso handeln,wie bei einem 2 Meter - Angreifer.

Oder einfach nur eine Decke drüberwerfen wie bei einem Vogel o. einer wilden Katze ?

Ist leider kein Spiel.

Geschrieben

Warum???

Ich bin froh wenn ich den Scheiss nicht mehr im Holster habe!

Ob das nun jemand glaubt oder nicht, ist mir vollkommen schnuppe!

Die Frage ist nicht was du machst. Jeder soll es so halten wie er möchte.

Wenn du nicht mit einer Waffe rumlaufen willst ist es dein Bier.

Obwohl es einen Unterschied gibt zwischen einen 1Kg Prügel am Gürtel hängen zu haben (und da gebe ich zu es 24/24h da rum baumeln zu haben nervlich) oder eine kleine Taschenflak wie eine Keltec in 7.65 die man in der Tasche vergisst.

Was mich nervt sind andere die mir vorschreiben wollen ob ich mit einer Waffe mit verteidigen darf.

Und die ganzen rechtlichen Fragen. Klar ist wenn es mal eine Schussabgabe gegeben hat sitzt man in der Scheisse und es wird Monate wenn icht Jahre gehen bis sich alles geklärt zu seinen Gunsten oder Ungunsten. Aber auch dort soll jeder selbst entscheiden was ihm liebe ist.

Persönlich ist mit mein Leben und das meiner Familie lieber als ein juristische Auseinandersetzung die ich im Voraus weiss unagnehm sein wird.

Genau aus diesem Grund steht für mich auch recht klar fest wann ich von einer Schusswaffe Gebrauch machen würde und wann nicht.

Joker

Würde ich nicht unterschätzen.

Diese bedauernswerten kleinen Menschen sind mit Gewalt zum Töten gedriilt,genau wie Kindersoldaten u. Auftragskiller

des organisierten Verbrechens.

Kennen weniger Hemmungen als Erwachsene.

Da müßte ich im Ernstfall leider genauso handeln,wie bei einem 2 Meter - Angreifer.

Oder einfach nur eine Decke drüberwerfen wie bei einem Vogel o. einer wilden Katze ?

Ist leider kein Spiel.

Hör auf zu spinnen.. es ist unerträglich...

Die klauen weil es in dem zarten Alter nicht strafbar, da hört es auch auf.

Da Parallelen mit Kindersoldaten zu ziehen ist um es mal nett zu sagen krankhaft.

Joker

Geschrieben
[...]Was mich nervt sind andere die mir vorschreiben wollen ob ich mit einer Waffe mit verteidigen darf.[...]

Keine Ahnung wie das in der Schweiz geregelt ist, aber in Deutschland macht Dir dazu nur einen Vorschriften und das ist der Gesetzgeber. Das zur gebotenen Notwehr eingesetzte Mittel muss geeignet und erfoderlich sein. Wenn beide Bedingungen für den Einsatz einer Waffe zutreffen, dann darfts Du sie auch einsetzen, auf eine Verhältnismäßigkeit kommt es nicht an. Beispielsweise ist auch Pistole gegen Messer grundsätzlich möglich.

Du musst nur eines wissen, die Maßstäbe sind streng und bei Schusswaffengebrauch wird ganz genau hingesehen und *gegen* Dich ermittelt. Hast Du einen unentschuldigten Fehler gemacht und wurde dabei ein Mensch verletzt oder gar getötet, trifft Dich die Strafe des Gesetzes mit voller Härte.

Geschrieben

Diese bedauernswerten kleinen Menschen sind mit Gewalt zum Töten gedriilt,genau wie Kindersoldaten u. Auftragskiller

Blödsinn!

Die werden dich vielleicht an der Haustür mit nem simplen Trick übern Leisten ziehen, aber im Todeskampf um deinen Rasenmäher musst du dich nicht gleich wähnen. Die sind so geschickt, dass du garnicht merken wirst, das sie dich beklaut haben.

Aber Uwe hat Recht, es wird jetzt hier nur noch ärgerlich, das weiter zu diskutieren. Macht, was ihr wollt, aber beruft euch nicht darauf, das wir euch dazu ermutigt hätten. Jeder von euch handelt da auf eigens Risiko!

Geschrieben

kurz und knapp: Waffe schnappen, sich einschließen bzw. verstecken und Polizei rufen. Bei konkreter Bedrohung Waffe einsetzen, aber ohne Warnschuss, da dann das wirklich gegen den andauernden rechtswidrigen Angriff gedeckt ist, in dem Moment wo man dir an den Körper will. Sicher kann man (insofern es die Zeit zulässt) vorher noch vor dem Einsatz der Waffe warnen und zwar mündlich. Generell bleibt es aber wirklich das allerletzte Mittel. Man kann für sich nur hoffen, daß die Polizei vorher eintrifft.

Geschrieben

Die klauen weil es in dem zarten Alter nicht strafbar, da hört es auch auf.

Körperverletzung o. Mord ist für Kinder auch nicht strafbar.

Ist zumindest den Auftraggebern scheißegal.

Oder die Kinder sind so angewiesen,das sie sich ggf. festnehmen lassen SOLLEN.

Müßte ja in Statistiken stehen,o. polizeiintern bekannt sein.

Erzähl das mal Jemand,der einen Angriff von Kindern / Jugendlichen knapp überlebt hat u. seine Erlebnisse / Gefühle noch wiedergeben kann.

Ist etwa genauso zu Behaupten,Katoffelschälmesser o. 22er o. 6,35er wären harmlos.

Oder Bist Du so guter Pädagoge / (Kinder-) Psychologe,das Du es beim rasenden Kind,das wie ein Äffchen rumspringt,

mit gut zureden versuchst ?

Wenn also Notwehr,lasse ich nichts u. Niemand an mich ran.

Geschrieben

Keine Ahnung wie das in der Schweiz geregelt ist, aber in Deutschland macht Dir dazu nur einen Vorschriften und das ist der Gesetzgeber. Das zur gebotenen Notwehr eingesetzte Mittel muss geeignet und erfoderlich sein. Wenn beide Bedingungen für den Einsatz einer Waffe zutreffen, dann darfts Du sie auch einsetzen, auf eine Verhältnismäßigkeit kommt es nicht an. Beispielsweise ist auch Pistole gegen Messer grundsätzlich möglich.

Du musst nur eines wissen, die Maßstäbe sind streng und bei Schusswaffengebrauch wird ganz genau hingesehen und *gegen* Dich ermittelt. Hast Du einen unentschuldigten Fehler gemacht und wurde dabei ein Mensch verletzt oder gar getötet, trifft Dich die Strafe des Gesetzes mit voller Härte.

Ja und bei uns ist es gleich....

Das ändert nichts an dem was ich geschrieben habe.

In dem gesetzlichen Rahmen wo man sich bewegt soll jeder alleine entscheiden welche Mittel er für welchen Zweck einsetzen will.

Was aber hier versucht wird ist mündige Bürger als unzurechnungsfähig dar zu stellen, Grund warum man überhaupt die Möglichkeit nehmen soll sich mit einer Schusswaffe zu verteidigen.

Joker

Joker

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