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IGNORED

Prozess gewonnen, was nun?


Einzelgänger

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Morgen,

ich habe einen wichtigen Prozess gegen die Behörde vor dem VG ........ gewonnen. Die Behörde wurde verpflichtet, mir meine begehrte Erlaubnis zu erteilen. So weit so gut, aber die Behörde hat sich noch nicht gemeldet und mir die Erlaubnis erteilt. Bisher sind ca. 14 Tage vergangen. Hier nun meine Frage: im Urteil steht geschrieben, dass es wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar ist. Bedeutet das nun, dass mir die Behörde die Erlaubnis sofort ausstellen muss, auch wenn sie vielleicht Beschwerde einlegen will?

Kann mir jemand diese Frage beantworten?

LG

Einzelgänger

Geschrieben
Bedeutet das nun, dass mir die Behörde die Erlaubnis sofort ausstellen muss, auch wenn sie vielleicht Beschwerde einlegen will?

Nein.

Zunächst einmal muss das Urteil des VG rechtskräftig werden.

Rechtskraft, und damit Wirksamkeit des Urteils, tritt i.d.R. 4 Wochen nach Verkündung ein (Widerspruchsfrist), wenn die Behörde ihrerseits nicht innerhalb dieser Frist Widerspruch gegen das Urteil einlegt (Rechtsmittel).

Erst dann tritt auch die Vollstreckbarkeit eines Sofortvollzuges ein.

Das steht aber alles so in der Rechtsmittelbelehrung zum Urteil und sollte Dir auch von Deinem Rechtsanwalt so erklärt worden sein.

CM

Geschrieben

Es heißt doch vorläufig Vollstreckbar.

http://richter.lohkamp.info/pages/zivilprozessordnung/zpo-allgemein/vorl.-vollstreckbarkeit.php

... Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung für die Parteien, soll aber auch schon aus nicht rechtskräftigen Urteilen vollstreckt werden können, wenn sie für vorläufig vollstreckbar erklärt worden sind (§ 704 I, 2. Alt.)...

Wenn die Behörde jetzt auf rechtskräftigkeit warten kann bringt die Vorläufigkeit doch überhaupt nichts?

Geschrieben
... wenn die Behörde ihrerseits nicht innerhalb dieser Frist Widerspruch gegen das Urteil einlegt (Rechtsmittel)....
Es wäre ein Wunder, wenn sie dies nicht täte, [ironie] schliesslich ist eine Behörde immer im Recht [ironie aus]. I.d.R. erfolgt jetzt die Reise über das OVG zum BVG. Er hat das Gefecht gewonnen aber nicht die Schlacht und das Kriegsende ist noch nicht in Sicht.
Geschrieben
...
Was soll dir jetzt einer darauf antworten ? Jede Antwort, welche nicht deiner Meinung entspricht, ist für dich nicht gültig (meine Erfahrung), also lies das (obwohl auch Wikipedia manchen Murks enthält): http://de.wikipedia....llstreckbarkeit

Das du die Gesetze auflistest ist zwar ganz nett, aber man muss sie lesen und interpretieren können. Nicht umsonst ist das Jurastudium eines der schwersten und die Staatsexamen nicht von Pappe.

Geschrieben

Jura ist vor allem ein Fleißstudium. Wer streng linear denken kann und fleißig genug war, auch ausreichend oft einen richtigen Einstiegspunkt zu (er)kennen, und keine Panik in den Prüfungen bekommt, der besteht da sein Studium. Es ist die strenge Linearität des Denkens und die Unvollkommenheit der Vorschriften, die zu z.T. als überraschend empfundenen Ergebnissen führt. Spätestens in der Praxis kommen denn noch Einflüsse aus verschiedenen Erwünschtheiten und Empfindlichkeiten dazu. Juristen sind ja auch nur Menschen. :sad:

Euer

Mausebaer

Geschrieben

Ich habe mit "VG" auch nie etwas anderes gemeint als Verwaltungsgericht! Mein Kommentar war auch mehr darauf bezogen, dass ich ein Urteil habe, damit laut jessi aber nichts anfangen kann!

Du kannst damit den nächsten Rechtszug machen, falls die Behörde keine Ruhe gibt. Das ist doch schon mal was. In China wär das anders, da kommt es nicht zum Prozess, weil du schon längst auf dem Reisfeld des nächsten Knasts stehst. Soweit ich weiss gibt es da für Zivilisten keine Waffen.
Geschrieben

Waffen habe ich auch genug! Ich wollte nur eine Erlaubnis ;-)

Klage auch gerade dreimal vor dem VG Düsseldorf gegen das Land NRW. Wie wäre es von deiner Seite mit einem Aktenzeichen und dem Bundesland des Urteils zum Lesen in einer Online Datenbank ?
Geschrieben

...

Kann mir jemand diese Frage beantworten?

...

Nicht jede Behörde geht gegen ein Urteil in die nächste Runde. Man könnte sich ja in dem Fall auch mal wegen Verschwendung von Steuermitteln an die Presse wenden, die sind da oft ganz dankbar.

Nach Eintritt der Rechtskraft kann man das Amt ja mal selbst erinnern. Meist sollte das reichen.

Ich hab das Spiel einmal durch, danach waren die Aktenschieber vom Amt sich im klaren darüber, mit wem sie es nicht machen können.

Denk dran, dir deine Auslagen erstatten zu lassen. Das musst du beim Gericht beantragen und die erlassen dann einen Kostenbescheid (oder so etwas in der Art) an deinen Prozessgegner.

Gruß

Erik

Geschrieben

Hallo Erik,

ich hoffe ja, dass ich nun die Erlaubnis bekomme! Ich muss einfach abwarten, auch wenn es schwer fällt :-( Die Kosten, so steht es im "Urteil", muss die Behörde komplett übernehmen.

LG

Geschrieben
...
Ich kenne das mindestens eine (meine) Behörde in NRW da ist der SB so irre, der merkt nichts mehr. Hunderte Beschwerden von Geschäftsleuten (Waffengeschäfte), Waffenscheinbesitzern, Schützen und und. Nichts, im Gegenteil ich glaube das LKA hat ihm den Waffenverhinderungspokal gewidmet. Auf Platz zwei ist ein SB in Ennepetal der die Einträge mit Zweischussmagazin für HA bei Jägern in NRW verursacht hat.
Geschrieben

Jungs, wenn wir uns gegenseitig zerfleischen, bringt uns das auch nicht weiter! Ich glaube, dass es hier mehre Meinungen zum Staate Deutschland gibt, die aber in meinem Fall keine Relevantz haben. Ich habe ein Urteil und möchte jetzt auch die Erlaubnis haben ....... :rtfm:

Geschrieben

@TetMan: Ich habe vorm Verwaltungsgericht auf eine Erlaubnis nach dem WaffG. geklagt und gewonnen. Leider habe ich noch keine Bewegung der Behörde erkennen können und war bezüglich der Rechtskraft ratlos. Es geht um die vorläufige Vollstreckbarkeit!

Geschrieben

Ich habe die sachfremden Beiträge hier entfernt.

Weitere Beiträge zur Legitimität oder Fakitzität von Staaten werde ich hier nicht dulden.

Geschrieben

Es heißt "wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar". das bedeutet, wegen der Hauptsacheausspruchs = Verpflichtung, dir die Erlaubnis zu erteilen - NICHT vollstreckbar! Wenn es dir also um die Erlaubniserteilung geht, musst du warten bis das Urteil rechtskräftig ist; der Lauf der Monatsfrist ( NICHT vier Wochen!) beginnt normalerweise mit der Zustellung des vollständigen schriftlichen Urteils einschließlich der Begründung.

Teddy

Geschrieben

Deutschland, deine Gesetze

und die Neigung diverser Behörden(mitarbeiter), alles auszusitzen

Geschrieben

An den TE: Hast Du Dich selber vertreten vor dem Gericht?

Wenn nein, warum fragst Du nicht Deinen Rechtsanwalt. Der sollte Dir alles nötige erläutern können. Oder möchtest Du einfach Deinen "Sieg" kundtun?

Geschrieben

Guten Morgen,

es ist in der Tat so, die Behörde stellt die Erlaubnis nicht aus! Man würde sich innerhalb der Frist überlegen, ob man Beschwerde einlegt :-(

Langsam überlege ich, die Presse einzuschalten!

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