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IGNORED

Bundespolizei: Informationen zu Blockiersystem-Tests der Firma A. geheim


2nd_Amendment

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Eine Zulassung nach PTB oder irgendetwas anderem exculpiert nicht bei der Produkthaftung. Die Berichte über die Unzuverlässigkeit sind ja schon öffentlich zugänglich. DAS ist entscheidend - und der technische Nachweis der Sicherheit kann nicht mehr erbracht werden. Die Beweislastumkehr trifft den Hersteller, nach dem experimentellen Nachweis der Unsicherheit gilt die Anscheinsvermutung z.B. wegen irgendeines Behördenschriebs nicht mehr > siehe Paragraph 1 IV 2 ProdHaftG

Geschrieben

@Makalu

@troubador

Aufgrund der 9. ProdSV gilt das ProdSG nicht für Waffen und Feuerwaffen. Damit ist auch das PrrodHaftG nicht anzuwenden! Deshalb tragen die Verschlussbolzen auch kein CE-Kennzeichen!

Gruß Joe

Geschrieben

kann die Maschinenverordnung soweit in ein Gesetz eingreifen? Ich sehe da noch keinen automatischen direkten Zusammenhang.

Danke für eventuelle Aufklärung.

Makalu

Geschrieben

kann die Maschinenverordnung soweit in ein Gesetz eingreifen? Ich sehe da noch keinen automatischen direkten Zusammenhang. ....

Doch, die Maschinenverordnung konkretisiert das Produktsicherheitsgesetz!

Geschrieben

Aufgrund der 9. ProdSV gilt das ProdSG nicht für Waffen und Feuerwaffen. Damit ist auch das PrrodHaftG nicht anzuwenden! Deshalb tragen die Verschlussbolzen auch kein CE-Kennzeichen!

Gruß Joe

Nö, nur die 9. ProdSV gilt nicht für "Waffen einschließlich Feuerwaffen".

http://www.gesetze-i...R070410993.html

§ 1 Anwendungsbereich

(2) Diese Verordnung gilt nicht für:

1.

Sicherheitsbauteile, die als Ersatzteile zur Ersetzung identischer Bauteile bestimmt sind und die vom Hersteller der Ursprungsmaschine geliefert werden,

2.

spezielle Einrichtungen für die Verwendung auf Jahrmärkten und in Vergnügungsparks,

3.

speziell für eine nukleare Verwendung konstruierte oder eingesetzte Maschinen, deren Ausfall zu einer Emission von Radioaktivität führen kann,

4.

Waffen einschließlich Feuerwaffen,

Über das ProdSG sagt das noch gar nichts aus.

PS:

§34 ProdSG ermächtigt zum Erlaß von Verordnungen (zB 9. ProdSV) - Überschrift des Abschnittes ist "Überwachungsbedürftige Anlagen". Eine Waffe ist also keine überwachungsbedürftige Anlage :-)

Um mal die Kurve zu Armatix zu kriegen:

Ein Blockiersystem für Waffen würde ich persönlich jetzt nicht als vom Abs. 2 ausgeschlossene Maschine ansehen, da es ja keine Waffe ist.

Geschrieben

Im Falle des Falles wird der findige Rechtsverdreher sich an den halten, von dem am meisten zu holen ist und das ist dann halt meist doch eine Firma...

Nur das solche Firmen meistens das nötige Kleingeld haben um sich "die findigeren Rechtsverdreher" zu leisten.. von der Durchhaltefähigkeit ganz zu schweigen :closedeyes:

Gruß

Hunter

  • 11 Monate später...
Geschrieben

Auf der Seite

http://www.legalwaffenbesitzer.de/index.php/alle-news/624-galileo-beitrag-als-armatix-werbevideo-entlarvt.html

wird behauptet, die Erforschungs- und Erprobungsstelle für Führungs- und Einsatzmittel der Bundespolizei in Lübeck habe im Jahr 2010 bewiesen, dass es die verschiedensten Varianten gäbe, um die Schusswaffen-Blockiersysteme der Firma A. ganz ohne Werkzeug und Gewalteinwirkung zu knacken.

Zu besagter Firma A. gibt es ja schon diverse Verschwörungstheorien, aber der vorliegenden Fall setzt dem echt die Krone auf.

Um mehr zu obigen Versuchen zu erfahren, stellte ich beim Bundespolizeipräsidium einen entsprechenden IFG-Antrag.

Dieser Antrag wurde nun abgelehnt, angeblich weil hierdurch die öffentliche Sicherheit beeinträchtigt sei. Nicht einmal das Aktenzeichen darf man erfahren.

Den ablehnenden Bescheid findet ihr im Anhang.

Geschrieben

@ gunmann45:

Gibt es von unserer Lieblingsfirma aktuelle Insider News die unser Herz erfreuen könnten?

Personalbestand? Verkaufszahlen? Gescheiterte Projekte?

(Das mit dem gestressten Händler in USA der das Smartgunzeugs verkaufen wollte kenn ich schon)

Ach ja, ist denn bekannt was Mr. Schmalzlocke jetzt macht?

Verkauft der jetzt vielleicht biometrische Parkkrallen als Ergänzung der elektronischen Wegfahrsperre?

Oder Kühlschränke in der Antarktis?

Viele gehässige Grüße

oswald

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Bei den Erben ist diese Vergrämungs-Wirkung in der Tat so eingetreten. Bei Gelegenheits-Jägern oder Schützen könnte ich mir vorstellen, dass diese dann aus Scheu vor dem Aufwand auf Leihwaffen umsteigen würden.

Vor allem staatliche Subventionen werden abgegriffen.

Schnellzugriff-Waffenbehältnisse fände ich auch sehr sinnvoll und würde mir ggf. welche zulegen.

Kurzer Sachstandsbericht: Der Bundesbeauftragte für Datenschutz wird sich einschalten. Die Widerspruchsfrist läuft noch und ich werde kurz vor Ablauf Widerspruch einlegen.

Nachdem ja schon über ein Jahr rum ist: Wie gings weiter und was kam heraus? Oder wurde das woanders diskutiert und ich habs übersehen?

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