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IGNORED

Änderung Waffengesetz?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Ein Kollege hat mir erzählt, es solle angeblich eine Änderung im Waffengesetz gegeben haben.

Es soll Erleichterungen, was das Führen von Einhandmessern angeht geben.

Auch bei den "Anscheinswaffen" mit Hülsenlänge unter 40mm soll sich was geändert haben.

Leider hatte der Kollege nichts schriftliches und seine Infos auch nur von einem Dritten, des es auf einer Delegiertenversammlung der Reservisten erfahren haben will.

Weiß da jemand was genaueres?

Geschrieben

Wäre mit neu, wenn es da was gegeben hätte, noch dazu intelligente Änderungen, die Halle ich für unmöglich.

[posted on the run]

Geschrieben

ich halte die neuigkeiten bzgl. änderungen für absoluten unsinn. bis zur wahl wird sich nichts tun - änderungen bezüglich der hülsenlänge bzw. der freigegeben waffen auch nicht (auch wenn es "nur" eine verordnung ist, die die vom schießsport ausgeschlossenen waffen regelt). überlegungen einer änderung gab es aber immer wieder mal - insbesondere im hinblick auf die kurzwaffenkaliber. ob im jetztigen stimmungsbild aber so ein eisen angefasst wird - ich halte es für sehr unwahrscheinlich. jedem der beteiligten dürfte die nummer mit der reduzierung des mindestalters für das schießen noch in erinnerung sein ...

Geschrieben
Ein Kollege hat mir erzählt, es solle angeblich eine Änderung im Waffengesetz gegeben haben.

Es soll Erleichterungen, was das Führen von Einhandmessern angeht geben.

Auch bei den "Anscheinswaffen" mit Hülsenlänge unter 40mm soll sich was geändert haben.

Habe ich auch gehört, außerdem noch

1. Vollautomaten sind jetzt auch sportlich zugelassen,

2.das Bedürfnisprinzip wurde abgeschafft,

3.jeder Bürger wird verpflichtet, eine Waffe zum Selbstschutz zu tragen,

4.zur Aufbewahrung reicht künftig ein freier Haken an der Flurgarderobe,

5.als unzuverlässig gilt man nur, wenn man mindestens lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung aufgebrummt bekommen hat

6.paranoide Schizophrenie ist kein Grund mehr, die persönliche Eignung anzuzweifeln, kann man sogar nachweisen, dass man von Außerirdischen entführt und missbraucht wurde, tritt sofort Punkt 3. in Kraft

7. alle Waffenbehörden werden aufgelöst, als Besitzerlaubnis reicht künftig der Kassenzettel vom Händler

... habe ich was vergessen?

Nein, im Ernst, das WaffG wurde am 04.03.2013 geändert und zwar dahingehend, dass § 28 a WaffG eingefügt wurde. Da geht es, vereinfacht gesagt, um den Schutz von deutschen Schiffen in internationalen Gewässern durch private Bewachungsunternehmen.

Geschrieben

Habe ich auch gehört, außerdem noch...

4.zur Aufbewahrung reicht künftig ein freier Haken an der Flurgarderobe...

Aber, aber . Du hast etwas unterschlagen (wir sind doch in Deutschland).

Der Haken muss zertifiziert sein.

Geschrieben

...und wenn erstmal die ersten serienreifen 3D-gedruckten Phaser auf den Markt kommen, ist die nächste Änderung fällig, von den Verbandssatzungen mal gar nicht zu reden. Das braucht dann aber nicht genehmigt zu werden, weils eh von oben kommt.

Vor allen Dingen müssen Zielscheiben dann schwer entflammbar sein :starwars013:

Geschrieben
... habe ich was vergessen?

8. Sportschießen wird ab der 1. Klasse bis zum Abitur Pflichtfach

9. Wiederladen auch

10. zum 16. Geburtstag bekommt man automatisch einen Jagdschein

11. zu Erbwaffen bekommt man automatisch den Muitionserwerb mit dazu

So, jetzt ist aber Schluss mit der Träumerei. Den Rest hebe ich mir für den 1. April auf. :s82:

Geschrieben

12. Waffeneintragungen sind kostenlos, Waffe austragen kostet 500€. 2/6 wird aufgehoben.

So lohnt sich das austragen nicht mehr.

Geschrieben

So liebe AWB´ler, Antis, Graefes und sonstige Mitleser von der "anderen Feldpostnummer":

Da habt Ihr mal wieder den Beweis!

Wir, also die rechtmäßgen Besitzer von legalen Schusswaffen sind kein griesgrämiger

Geheimbund, der sich verbiestert und vebittert mit dem Rücken zur Wand gegen

absurde und pauschale Vorverurteilungen wehren muss.

Nein!

Wir sind gut drauf und haben unseren Humor behalten.

Genauso wie wir unsere legal erworbenen Waffen behalten werden.

Schreibt euch das einfach hinter die Löffel, Ihr verbiesterten und verbitterten

geheimbündlerischen Waffengegner!!!

oswald

Geschrieben

Mein Kleiderhaken ist mit normalen Fischerdübeln festgemacht. Ich denke mal, daß er nur 40 Kilo aushält. Muß ich den jetzt verstärken? Reicht ein dickerer Dübel? Oder muß ich einen Betonanker verwenden? Wie geht das mit dem Zertifizieren. Menno, hab so einen Schönen Waffenschrank und jetzt das...

Geschrieben

Hat jemand vom Hund seiner Tante der Nachbarskatze schon gehört wann 30mm Kanonen, Leuchtspur-/Explosionsgeschosse für den Sport und die ... ähm ... Jagd zugelassen werden?

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