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IGNORED

Probleme mit dem Nationalen Waffenregister


hk_usc

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nein, aber Eintrag im Strafregister wegen illegaler Waffenherstellung. :rolleyes:

Im Museum:

Führer:

"....und hier sehen sie die originale Streitaxt von Otto dem Dicken"

Besucher:

"Sieht aber noch verdammt gut aus."

Führer:

"Ja, aber wir haben den Stiel auch schon dreimal und die Klinge zweimal erneuert...."

Jetzt die nächtliche Polizeikontrolle:

Variante A (mit der R93 in 308):

"...hier Herr Wachtmeister steht die Nummer und hier ist der WBK-Eintrag."

Variante B (mit der R93 im Offroad-Schaft und dem .222-Lauf):

"...hier Herr Wachtmeister steht die Nummer und hier ist der WBK-Eintrag."

Wachtmeister in Variante A und B: "Jo, schönen Dank und gute Heimfahrt...."

Denksportaufgabe:

Wenn ich eine Büchse in .308 besitzen darf, warum darf ich dann keine Büchse in .222 besitzen ?

Oder ohne die Offroad-Nummer: Wie erkläre ich dem netten Waffenkontrolletti, das da im Schrank nicht nur gerade keine Büchse in .308 steht, der .222-Wechsellauf auch weg ist und dafür plötzlich ein Wechsellauf in .308 rumliegt....?

:new_russian:

Fragen über Fragen....

Abs4

Geschrieben

offenbar besitzt aber auch das neue waffenregister eine entsprechende funktionalität.

richtig!

Wenn dein SB die Funktion noch nicht gefunden hat, soll er sich an Fachliche Leitstelle NWR bzw. den Softwarehersteller seiner Verwaltungssoftware wenden.

Geschrieben

Den Lauf kann man ohne weiteres "einzeln" erweben wenn eine entsprechende Grundwaffe vorhanden ist.. dazu braucht man keinen Büma! Ich habe auch erst vor kurzem einen 9,3x74R Austauschlauf (so nennt sich das im Amtsdeutsch) für meine K95 in 30-06 von Privat gekauft!

Gewehr und Austauschlauf stehen sogar auf verschiedenen WBK's, würde ich meinen 30-06 Lauf verkaufen hätte ich das gleiche Problem wie der TE ^_^

Da ich den Lauf aber verkaufen dürfte (es steht nirgends geschrieben das ich das nicht darf) und jede Menge Austausch(Wechsel)-Läufe in Umlauf sind, alleine bei egun gibt's zwei Seiten nur für Blaser-Waffen sollten die Behörden doch ausreichend Erfahrung im Umgang mit der Sachlage haben!

Gruß

Hunter

Das habe ich aber nicht geschrieben ;)

Wer von seiner eigenen Waffe nur den Lauf verkaufen lassen will, muss dies erst einmal trennen. Einen einzelnen Lauf hat man nämlich nicht eingetragen, sondern die gesamte Waffe. Genau da ist dem TE auch der Fehler passiert und das Ein- und Austragungsdurcheinander begann.

Sollte eigentlich jedem Einleuchten, der sich das Ganze mal komplett durchdenkt. Ein Fehler in der Datenbank ist das nicht.

@ isegrim

der jäger erwirbt auf grund seiner ewb auch komplette waffen - keine teile.

insofern ist imo richtig, dass er eine waffe in .30-06 bedürfnisfrei erwerben darf. einen "wechsellauf" nach meinem rechtsverständnis jedoch nicht. ich lass mich aber gern belehren.

Nur weil man einen kleineren Wechsellauf erlaubnisfrei (nicht bedürfnisfrei) erwerben darf, bedeutet dies nicht, dass man einen größeren überhaupt nicht erwerben darf. Dies geht nur nicht erlaubnisfrei. Da bei Langwaffen jedoch kein Voreintrag erforderlich ist, kauft man über seinen Jagdschein.

Geschrieben

Falsch.

Das System ist ein wesentliches und damit ein kennzeichnungs- und erlaubnispflichtiges Waffenteil.

Richtig.

Richtig ist aber auch, dass nicht jede Büchse ein "System" hat.

Abs4

Geschrieben
Falsch....Das System ist ein wesentliches....

Vielleicht ist das nur eine Frage der Begrifflichkeit.

Lauf mit Patronenlager = EWB

Kammer/Verschluss/System/Verschlusskopf = EWB

(System)Hülse/Verschlussträger/Brücke = freies Teil

Meine R93 hat verschiedene Nurmmern auf dem Verschluss(kopf) und auf dem Lauf.

Eingetragen in der WBK ist die Nummer vom Lauf (ich weiss nicht mehr wo es steht, aber das ist vorschriftenkonform)

Die Waffe wurde individuell zusammengestellt, ein Baukasten halt.

Komplettangebote von Blaser haben gleiche Nummern auf Lauf und Verschluss(kopf)

Der Verschluss(kopf)träger ist EWB frei.

Geschrieben

Falsch.

Das System ist ein wesentliches und damit ein kennzeichnungs- und erlaubnispflichtiges Waffenteil.

Wo steht das im Waffengesetz und ggf. welcher Teil des Gesetzes ist so auszulegen?

Nur rein informativ.

Geschrieben

In den Begriffsbestimmungen steht was wesentliche Teile sind

Wesentliche Teile sind

1.3.1

der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;

1.3.2

bei Schusswaffen, bei denen zum Antrieb ein entzündbares flüssiges oder gasförmiges Gemisch verwendet wird, auch die Verbrennungskammer und die Einrichtung zur Erzeugung des Gemisches;

1.3.3

bei Schusswaffen mit anderem Antrieb auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schusswaffe verbunden ist;

1.3.4

bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.

Als wesentliche Teile gelten auch vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen sowie Teile/Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können. Schalldämpfer sind Vorrichtungen, die der wesentlichen Dämpfung des Mündungsknalls dienen und für Schusswaffen bestimmt sind;

Geschrieben

In den Begriffsbestimmungen steht was wesentliche Teile sind....

Das stimmt, aber versteht der Leser das auch ? M.E. hapert es genau daran, oft wird fehlendes Fachwissen durch abstruse Behauptungen und mit im Brustton der Überzeugung vorgebrachten Argumenten als die einzige Wahrheit genau gegenläufig dargestellt.

Geschrieben

Das stimmt, aber versteht der Leser das auch ? M.E. hapert es genau daran, oft wird fehlendes Fachwissen durch abstruse Behauptungen und mit im Brustton der Überzeugung vorgebrachten Argumenten als die einzige Wahrheit genau gegenläufig dargestellt.

Passiert mir auch immer wider gerne.

Aus: Anlage Begriffsbestimmungen 1 (zu § 1 Abs. 4) Waffengesetz

....Weitere Begriffe zu den wesentlichen Teilen

3.1 Austauschläufe sind Läufe für ein bestimmtes Waffenmodell oder -system, die ohne Nacharbeit ausgetauscht werden können.

3.2 Wechselläufe sind Läufe, die für eine bestimmte Waffe zum Austausch des vorhandenen Laufes vorgefertigt sind und die noch eingepasst werden müssen.

Abs4

Geschrieben

Das stimmt, aber versteht der Leser das auch ? M.E. hapert es genau daran, oft wird fehlendes Fachwissen durch abstruse Behauptungen und mit im Brustton der Überzeugung vorgebrachten Argumenten als die einzige Wahrheit genau gegenläufig dargestellt.

Forenauskünfte sind eben mit Vorsicht zu genießen ;)

Geschrieben

Wenn dein SB die Funktion noch nicht gefunden hat, soll er sich an Fachliche Leitstelle NWR bzw. den Softwarehersteller seiner Verwaltungssoftware wenden.

Nur DAS ist hier die richtige Vorgehensweise ! :icon14: Offenbar erfolgte bei dieser Waffenbehörde keine Einweisung in die neue Erfassungssystematik, die mit der Einführung des NWR zwingend verbunden ist. Ich hab mich mal schlaugemacht und folgendes herausgefunden:

Wenn nur Teile einer in der WBK eingetragenen Schusswaffe überlassen werden, darf diese nicht im ganzen ausgetragen werden. denn sonst würde das auch fälschlicherweise so beim Erwerber eingetragen werden. In diesen Fällen behilft man sich nun im NWR dadurch, dass der Status nicht als "überlassen", sondern als "in wesentliche Teile zerlegt" deklariert wird. Danach werden alle nach der teilweise erfolgten Überlassung noch vorhandenen wesentlichen Teile der Reihe nach in die nächsten WBK-Zeilen eingetragen und durch den Neuerwerb des Laufs im anderen Kaliber vervollständigt. Sofern dann die neue Komplettwaffe wieder mal überlassen wird, werden alle Felder zugehörigen Felder in der WBK ausgetragen.

Das war hoffentlich einigermaßen verständlich erklärt.

Grüssle SBine :angel:

Geschrieben

So funktioniert das waffenrechtlich nicht.

Dann bin ich mal gespannt, wer sich am Ende durchsetzten wird: Die IT mit der normativen Macht des faktischen im Rücken oder die Juristen mit dem Fingerzeig auf Gedrucktes? ;)

bye knight

Geschrieben

Oh, das ist einfach: Gegenüber den Waffenbehörden setzt sich die IT durch. Die Waffenbesitzer haben dann das rechtliche Problem.

Aber hey, Problem gelöst, Patient egal :dirol:

Geschrieben

Danke für die vielen Antworten und besonders an SBine für die Details zur Vorgehensweise.

Ich habe zwischenzeitlich vom Käufer des Laufs eine Kopie seiner WBK bekommen, dort wurde (oh Wunder) nur ein "Kat. C Wechsellauf" eingetragen. Da frag ich mich doch: Wo ist meine Büchse geblieben..?

Die Kopie der WBK mit den freundlichen Hinweisen auf die fachliche Leitstelle habe ich an meinen SB weitergeleitet. Der brütet nun seit einer Woche drüber...

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