Zum Inhalt springen
IGNORED

Sicherheit des Nationalen Waffenregisters gegen Missbrauch


Royal

Empfohlene Beiträge

Update: Selbstauskunft nach §19 NWRG ..... So, hatte heute nach knapp 2 Monaten Wartezeit meine Selbstauskunft vom BVA im Briefkasten. Hab auch schon 1 Fehler gefunden, ein 22er WS ist da als "komplette Waffe" geführt. Werde da wohl meine örtliche Behörde um Nachbesserung bitten. Ansonsten kriegt man in dieser Auskunft nur die reinen Waffendaten, ohne Herkunftsnachweis. Auch steht bei mir in der Rubrik Modellbezeichnung überall "ohne", obwohl in meinen WBK`s bei den meisten Waffen ein Modell eingetragen ist ? Wer von Euch hat auch schon eine Selbstauskunft beantragt und bekommen ? Ist es bei Euch auch so (ohne Modellbezeichnung) ? Gruß Svenni

Hallo,

das ging aber schnell bei Dir! Ich habe knapp 4 Monate gewartet und musste noch amtlich beglaubigen lassen, dass ich es wirklich selbst bin. War das bei Dir auch so?

Einen Fehler habe ich in meinen Daten auch, statt Griffstück/Verschluss o.ä. bei einer Flinte ist auch "vollständige Waffe" eingetragen. Bei mir gibt es aber die Modellbezeichnung bei allen Waffen.

Ich werde die Behörden allerdings nicht "bitten", die Daten zu korrigieren, sondern dazu auffordern. Auch will ich einen zweiten Auszug meiner Daten zur Kontrolle, dass die Korrektur auch durchgeführt wurde. Immerhin habe ich diesen Fehler nicht verursacht.

Gut Schuss,

HKP9S

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

.... zumal bereits in der Vergangenheit das Karteikartensystem bei den regionalen Waffenbehörden schon lange Geschichte war. Ein Datenmissbrauch wäre auch hier schon möglich gewesen - ist aber auch nicht vorgekommen.

BTW: nicht alles was der SB auf seinem Monitor sieht kann auch auf einen externen Datenträger kopiert werden. Selbst ein USB-Port kann ausschließlich für Maus/Tastatur zugelassen werden. Festplatten und Sticks haben dann keine Chance. Die Festplatten in den Arbeitsplatzrechnern - sofern überhaupt noch vorhanden - sind verschlüsselt und enthalten in der Regel keine Anwenderdaten. In den meisten großen Firmen ist das übrigens mittlerweile so (sofern der Datenschutzbeauftragte nicht gerade ein Vollidiot ist).

Manfred

Natürlich hat es Missbrauch gegeben. Es war aber schon deutlich schwieriger für einen "Datensauger" sich bei tausend unterschiedlichen Behörden anzudocken als bei einer einzigen und der einzelne korrupte SB, der irgendwelche Informationen weitergab, konnte nicht so viel Schaden anrichten wie einer, der Zugang zu sämtlichen Datenbeständen Deutschlands hat.

Das spielt aber alles eine untergeordnete Rolle. Die Hauptgefahr für uns alle geht nämlich gerade von dem aus, der das Zentralregister betreibt!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jetzt ist es aber einfacher:

Zudem, bei den 250.000 (!) Personen aus BMI BKA, LKA, Zoll,Polizei .u.a.

, die Zugriff auf das Waffenregister haben,

kann mir keiner erzählen, dass es nicht auch das eine oder andere

schwarze Schaf gibt, das die Daten gegen Bezahlung weitergibt!

Nein, wird er nicht, weil es ja nicht erlaubt bzw. sogar verboten ist!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

da hätte ich gerne konkrete Beispiele.

Ein mir bekannter Jagdpächter hatte mal einen Bauern aus der Gegend bzw. dessen Sohn im Verdacht zu wildern und wollte wissen, ob der Waffen besitzt. Der befreundete SB hat ihm bereitwillig Auskunft erteilt und erzählt, dass der eine Mauser 08 und ein KK-Gewehr angemeldet hätte, was ihm damals natürlich letztendlich auch nicht weiter geholfen hat. der Jagdpächter hat das auch gleich herumerzählt und war ganz stolz darauf, dass er so gute Kontakte zur Verwaltung hatte! Klar, sind das keine so gravierenden Fälle aber m. E. durchaus verbreitete Praxis.

Machtmissbrauch gab es immer und wird es immer geben, und je mehr Leute auf solche sensiblen Informationen Zugriff haben, umso mehr wird auch weitergegeben. Das ist völlig logisch.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein mir bekannter Jagdpächter hatte mal einen Bauern aus der Gegend bzw. dessen Sohn im Verdacht zu wildern ...

Mal abgesehen davon,dass ich bei solchen Geschichten vom Hörensagen immer vorsichtig bin: natürlich hat sich der SB nicht richtig verhalten und einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz begangen. Es hat eben ein wenig "gemenschelt" und der SB wollte seinem Freund wahrscheinlich sogar in bester Absicht helfen. Ist dabei ein Schaden entstanden? Sicherlich nicht.

Diese Fälle wird es immer geben - NWR oder nicht.

Solche Fälle sind allerdings Lichtjahre entfernt von den hier postulierten Horrorvisionen von durch die Mafia gekauften SB und Daten und daraufhin marodierenden Waffenbeschaffungsbanden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...Diese Fälle wird es immer geben - NWR oder nicht.

Solche Fälle sind allerdings Lichtjahre entfernt von den hier postulierten Horrorvisionen von durch die Mafia gekauften SB und Daten und daraufhin marodierenden Waffenbeschaffungsbanden.

Die "marodierenden Waffendiebe" und die Mafia sind ja gar nicht das Problem, sondern die selbsternannten Volksentwaffner aus der Politikerriege, und denen gibt das NWR ein hervorragendes Instrument an die Hand, Maßnahmen mit dieser Zielrichtung vorzubereiten. Und genau zu diesem Zweck wurde es auch geschaffen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein mir bekannter Jagdpächter hatte mal einen Bauern aus der Gegend bzw. dessen Sohn im Verdacht zu wildern und wollte wissen, ob der Waffen besitzt. Der befreundete SB hat ihm bereitwillig Auskunft erteilt und erzählt, dass der eine Mauser 08 und ein KK-Gewehr angemeldet hätte...

Da ist aber von Bauernschläue nix zu spüren,wenn man mit angemeldeter Waffe wildern geht...

Gruss, Markus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da ist aber von Bauernschläue nix zu spüren,wenn man mit angemeldeter Waffe wildern geht...

Gruss, Markus.

Es ist gar nicht klar ob der überhaupt gewildert hat. Der Pächter dachte das halt.

Ein Reh wird übrigens mit einer registrierten Büchse ebenso fallen wie mit einer nicht angemeldeten und wenn er mit der Unregistrierten beim Wildern erwischt wird, ist er auch nicht besser dran als mit der Registrierten.

Das Thema wird überschätzt. Die Registrierung könnte ihm höchstens dann zum Verhängnis werden, wenn er die Waffe wegwerfen oder verstecken muss und sie hinterher gefunden wird.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist schon klar. Ich stimme Dir hier voll und ganz zu.

Vielleicht hätte ich mich deutlicher ausdrücken sollen: ich kann mir nicht vorstellen, daß ein registrierter Waffenbesitzer überhaupt wildern geht. Ob mit registrierter oder nicht registrierter Waffe.

Waffenbesitz ist natürlich noch kein Beweis für diese Tat, genausowenig wie ein nicht vorhandenes Alibi generell in Strafsachen. Aber es könnte einen Anfangsverdacht zumindest erhärten. Und diesem dürfte dann intensiver nachgegangen werden.

In jedem Fall könnte dem potentiellen Täter Ärger drohen. Deshalb kann ich es mir nicht vorstellen.Oder derjenige wäre wirklich nicht gerade der intelligenteste Vertreter seines Jahrgangs.

Irgendeinen Anlaß muß Dein Bekannter aber für diesen Verdacht gehabt haben...

Gruß, Markus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

das ging aber schnell bei Dir! Ich habe knapp 4 Monate gewartet und musste noch amtlich beglaubigen lassen, dass ich es wirklich selbst bin. War das bei Dir auch so?

....

HKP9S

Hallo, also ich hatte meinem Antrag gleich eine amtl. beglaubigte Ausweiskopie beigefügt. Gruß Svenni
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und genau zu diesem Zweck wurde es auch geschaffen.

aber hallo! Ich wusste gar nicht, dass du im Europaparlament sitzt und die genauen Hintergründe der EU-Richtlinie kennst!

Kannst du noch mehr aus dem Nähkästchen plaudern?

Im ernst: ich verweise wie so oft bei dir mal wieder auf meine Signantur

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Auskünfte an svenni und HKP9S sowie Link zeigen, das eins nicht sicher ist am NWR: Die Stimmigkeit der Daten.

Es dürfte Konsens darüber herrschen, das die NWR-Auskunft praktischen Sinn macht.

Egal ob als passiver Widerstand, Amtshilfe des mündigen Bürgers oder Privatinteresse, weil man auf späteren Zirkus wg. Nichtübereinstimmung von Schrankinhalt und Register keinen Bock hat.

Im Jetzt ist auch egal, ob die Daten bei der lokalen Behörde schon vorher nix taugten oder die Übertragung geklemmt hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Bundesinnenministerium habe aber darauf gedrängt, den politisch gesetzten Stichtag einzuhalten.

Jo. Darin sind die ganz groß und so richtig vorne mit dabei. Da sieht man mal wieder, dass Politik hier bei uns auch immer mehr zur Show verkommt. Liegt allerdings auch daran, dass die Leute am Ende halt den besten Showmaster wählen und nicht den besten Macher.

Zur Sicherheit: Was ich so in dem Thema in der Wirtschaft mitbekomme ist, dass man zwar schon lange weiß, dass ein großer Teil der IT-Angriffe von Innen kommt und damit halt nicht alles von außen. Aber so in der letzten Zeit wird der Fokus stärker auf diesen Angriffsvektor gelegt als früher. Das mag auch eine Reaktion auf die Steuer-CDs sein. Da kriegen die Firmen ja klar gezeigt, dass Angriffe von Innen brutalen Schaden verursachen können. Ob man in den Ministerien und Ämtern auch so denkt oder ob hier Termine die Maxime sind, hinter dem sich alles unterordnen muss, weiß ich allerdings nicht.

Fairer Weise sei hinzugefügt, dass Antwortzeiten im Minutenbereich durchaus ein Indiz dafür sein können, dass IT-Sicherheit doch eine Rolle spielt.

bye knight

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

aber hallo! Ich wusste gar nicht, dass du im Europaparlament sitzt und die genauen Hintergründe der EU-Richtlinie kennst!

Kannst du noch mehr aus dem Nähkästchen plaudern?...

Dazu braucht man keinen Einblick in "geheime Kommandosachen" der EU-Bürokratie oder des deutschen Staatsapparates. Dazu reicht ein gesunder Menschenverstand und Befähigung zum logischen Denken.

Stell Dir doch einfach mal folgende Frage:

Welchem Zweck könnte denn eine Registrierung des privaten Waffenbestandes noch dienen als der Vorbereitung eines möglichen späteren Zugriffs auf denselben?

Mir fällt beim besten Willen kein anderer möglicher Zweck ein (vielleicht bin ich ja nicht kreativ genug), Dir vielleicht?

Lass es mich wissen, wenn Dir was einfällt!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...Da sieht man mal wieder, dass Politik hier bei uns auch immer mehr zur Show verkommt. Liegt allerdings auch daran, dass die Leute am Ende halt den besten Showmaster wählen und nicht den besten Macher.

...

Falsch, "die Leute" wählen weder einen Showmaster noch einen Macher, sie haben imm Grunde gar keine Wahl, sie suchen sich nur aus den Reihen der vorselektierten Parteimafiosi Kandidaten aus, denen sie ihre Stimme geben und die widerum schmieden dann Allianzen mit anderen Mafiosi und wählen dann ihren "Showmaster"!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Welchem Zweck könnte denn eine Registrierung des privaten Waffenbestandes noch dienen als der Vorbereitung eines möglichen späteren Zugriffs auf denselben?

Diese Registrierung gibt es schon seit mindestens 1972 - halt dezentral, aber für den Bund zugriffsbereit. Für das von dir befürchtete Szenario bedarf bzw. bedurfte also es nicht des NWR.

Manfred

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

denselben?

Mir fällt beim besten Willen kein anderer möglicher Zweck ein (vielleicht bin ich ja nicht kreativ genug)

das wird es wohl sein!

Die Zwecke kannst du übrigens in den einschlägigen Veröffentlichungen nachlesen. Zugegeben: es ist natürlich einfacher, Stammtischgeschwafel nachzuplappern, als sich selbst zu informieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Diese Registrierung gibt es schon seit mindestens 1972 - halt dezentral, aber für den Bund zugriffsbereit. Für das von dir befürchtete Szenario bedarf bzw. bedurfte also es nicht des NWR.

Manfred

Klar, richtig erkannt. Ich habe nie etwas anderes gesagt. Registrierung dient nur dem Zweck, die "Spielsachen" einziehen zu können, wenn man es für erforderlich hält, sonst zu gar keinem, egal ob digital oder auf Papier, egal ob zentral oder dezentral. Das war schon 1972 die klar geäußerte Absicht, die dahintersteckte.

Der Unterschied mit dem Zentralregister ist ganz einfach der, dass man an zentraler Stelle sehr viel schneller und leichter an die entsprechenden Informationen kommt. Die alte dezentrale Karteikartenregistrierung war vollkommen ausreichend, um einen Menschen im Einzelfall entwaffnen zu können, wenn er was ausgefressen hatte aber es war damit relativ schwer in kürzerem Zeitraum bundesweit z. B. die Einziehung aller GK-Kurzwaffen durchzuführen oder aller Langwaffen mit Lauflänge unter 60cm, aller "Scheinmilirärischen", etc. Mit dem NWR geht sowas viel leichter. Man kann damit auch eventuell anfallende Entschädigungszahlungen viel leichter kalkulieren und die Zahl der von solchen Maßnahmen Betroffenen und damit den zu erwartenden Widerstand besser abschätzen. Man kann schauen, wie viele Jäger mehr als x Langwaffen besitzen um zukünftige Kontingente einzuführen, etc. der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

das wird es wohl sein!

Die Zwecke kannst du übrigens in den einschlägigen Veröffentlichungen nachlesen. Zugegeben: es ist natürlich einfacher, Stammtischgeschwafel nachzuplappern, als sich selbst zu informieren.

Na dann erleuchte uns doch mit Deinem Wissen zu "den einschlägigen Veröffentlichungen"!

Auch in jenen habe ich keinen anderen zweck gefunden als die Möglichkeiten des Zugriffs auf die privat besessenen Waffen zu verbessern.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch in jenen habe ich keinen anderen zweck gefunden als die Möglichkeiten des Zugriffs auf die privat besessenen Waffen zu verbessern.

du hast sie nicht gelesen!

Im Übrigen klinke ich mich jetzt hier aus. Hier sind etliche genauso beratungsresistent wie die Grünen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

du hast sie nicht gelesen sonst würdest du nicht solchen Unsinn schreiben!

Im Übrigen klinke ich mich jetzt hier aus. ...

Halt, halt, nicht so schnell! So leicht kommst Du mir nicht davon. Einem vorzuwerfen, dass er Unsinn schreibt ist einfach, es zu belegen, ist schon schwieriger. Ich vermute daher, dass Dir einfach nix einfällt, womit Du Deine Behauptung belegen kannst. Ich hab Dir doch nur eine ganz einfache und klare Frage gestellt, die zu beantworten Dir eine Kleinigkeit sein müsste, wenn Du denn diese "einschlägigen Veröffentlichungen" gelesen haben solltest und dort tatsächlich etwas entsprechendes stehen würde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

schau einfach mal in Wikipedia rein und rufe unter Weblinks den Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe NWR auf. Da kannst du viel über die Planung und die Ziele nachlesen.

Jetzt stelle ich dir aber mal eine einfache und klare Frage: woher hast du dein Wissen, dass das NWR nur als Grundlage zur Entwaffnung der LWB dient?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Registrierung dient nur dem Zweck, die "Spielsachen" einziehen zu können, wenn man es für erforderlich hält, sonst zu gar keinem, egal ob digital oder auf Papier, egal ob zentral oder dezentral. Das war schon 1972 die klar geäußerte Absicht, die dahintersteckte.

steht wo?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.