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IGNORED

Führen von Einhandmessern nach Entfernen der Öffnungspins erlaubt?


khaolak

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

bekanntermaßen verbietet das deutsche Waffengesetz das führen von Einhandmessern, welche sich einhändig mit sog. Öffnungspins öffnen lassen.

Ich besitze ein Gerber Einhandmesser (Modell Remix, siehe Foto).

Da ich nicht gegen das Waffengesetz verstoßen möchte, würde ich dieses Messer gerne durch das entfernen der Öffnungspins "legalisieren".

Nun die Frage an die Spezialisten: Akteptiert das die Polizei/Behörde?

Gruß

khoalak

post-48027-0-26948300-1361347956_thumb.j

Geschrieben

Seh ich ebenfalls so.

Problematisch wirds dann, wenn sich das ursprüngliche Einhandmesser auch ohne Öffnungspin noch mit einer Hand öffnen lässt.

Das mag zwar auch bei einigen Zweihandmessern der Fall sein, doch die wurden eben zur Zweihandöffnung gebaut und da dürfte es keine Probleme geben.

Im Gesetzestext wird in Klammern ja das Wort "Einhandmesser" verwendet und das schließt alle für die Zweihandöffnung gebauten (also ohne Öffnungshilfe hergestellten) Messer aus.

Das Einhandmesser wurde aber für die Einhandöffnung gebaut (ist also namentlich im Gesetzestext erwähnt) und wenn sich auch nach der Entfernung des Öffnungspins die Klinge noch mit einer Hand öffnen UND feststellen lässt, dann würde ich sagen, daß dieses Messer seine Einhandeigenschaft nicht verloren hat.

Das ist natürlich nur meine Einschätzung, es gibt noch keine Urteile oder Feststellungsbescheide dazu.

Geschrieben

Das Messer muss nicht "legalisiert" werden. Es ist völlig legal. Du willst das Führen dieses Messers "legalisieren."

Nur zur Präzisierung für unbedarfte Mitleser.

Geschrieben

Das Messer muss nicht "legalisiert" werden. Es ist völlig legal. Du willst das Führen dieses Messers "legalisieren."

Nur zur Präzisierung für unbedarfte Mitleser.

Danke :good:
Geschrieben

Es reicht, wenn du verhinderst, dass es mit einer Hand geöffnet werden kann.

Hier sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt.

Es reicht sogar aus, wenn du ein Gummiband drüber tütelst.

Sobald du zwei Hände zum Öffnen brauchst, hast du beim Führen keine Probleme.

Geschrieben

Es reicht, wenn du verhinderst, dass es mit einer Hand geöffnet werden kann.

Hier sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt.

Es reicht sogar aus, wenn du ein Gummiband drüber tütelst.

Sobald du zwei Hände zum Öffnen brauchst, hast du beim Führen keine Probleme.

Mit dem Gummiband hätte ich so meine Zweifel und würde es nicht wirklich drauf ankommen lassen wollen...

Da könnte man ja auch einen Klebestreifen nehmen oder eine Lümmeltüte drüber tüteln... ;)

Ich würde auch gerne meine EHM wieder einstecken/führen, aber so wird das m.M.n. nix. Und Pins oder Carson-Flip abflexen, selbst wenn ich sie dann führen dürfte, nein Danke!

Geschrieben

Es reicht, wenn du verhinderst, dass es mit einer Hand geöffnet werden kann.

Es reicht sogar aus, wenn du ein Gummiband drüber tütelst.

Sobald du zwei Hände zum Öffnen brauchst, hast du beim Führen keine Probleme.

Tja,

und wenn ich es während des Führens dann öffne?

Dann habe ich wieder ein Messer, für dessen Öffnen ich nur eine Hand brauche....

Geschrieben

Afaik bieten Böker und Co. viele ihrer Messer extra mit eingeschraubten Pins an um diesen entfernen zu können und das Messer somit legal in D führen zu dürfen.

LG: Steam

Geschrieben

Das stimmt, einige Hersteller bieten sowas an.

Allerdings gibt es noch keine Bestätigung seitens des Gesetzebers, daß diese Messer nach entfernen der Öffnungshilfe rechtlich gesehen kein Einhandmesser mehr darstellen.

Wenn das Messer nach entfernen des Pins nicht mehr mit einer Hand zu öffnen ist, sollte es keine Probleme geben, doch wenn man es weiterhin mit einer Hand bedienen kann, hab ich da so meine Zweifel.

Und ich frag mich sowieso grad, warum es denn unbedingt ein Einhandmesser sein muss, wenn ich doch sowieso den Pin abmache. Dann kann ich mir doch gleich ein Zweihandmesser kaufen und bin damit im sicheren Bereich was das Führen angeht.

Geschrieben

Allerdings gibt es noch keine Bestätigung seitens des Gesetzebers, daß diese Messer nach entfernen der Öffnungshilfe rechtlich gesehen kein Einhandmesser mehr darstellen.

Mann kanns auch übertreiben!

Kein Pin, kein Daumenloch --> keine Einhandeigenschaft.

Geschrieben

Tja,

und wenn ich es während des Führens dann öffne?

Dann habe ich wieder ein Messer, für dessen Öffnen ich nur eine Hand brauche....

Wäre das gleiche, wenn du während des Führens den Pin wieder hinfummeln würdest :drinks:

Geschrieben

Und ich frag mich sowieso grad, warum es denn unbedingt ein Einhandmesser sein muss, wenn ich doch sowieso den Pin abmache. Dann kann ich mir doch gleich ein Zweihandmesser kaufen und bin damit im sicheren Bereich was das Führen angeht.

Das hilft mir wenig. Dummerweise habe ich ein durch Federdruck öffnendes (Einhand-) Messer schon einige Jahre in meinem Besitz.

Lange bevor man in Berlin auf diese sonderbaren Gedanken kam. Klingenlänge usw. paßt, nur nix führen.

Geschrieben

Das hilft mir wenig. Dummerweise habe ich ein durch Federdruck öffnendes (Einhand-) Messer schon einige Jahre in meinem Besitz.

Lange bevor man in Berlin auf diese sonderbaren Gedanken kam. Klingenlänge usw. paßt, nur nix führen.

Bau die Feder aus , habe ich auch bei meinem Böcker gemacht und gar nicht gern .
Geschrieben

Und ich frag mich sowieso grad, warum es denn unbedingt ein Einhandmesser sein muss, wenn ich doch sowieso den Pin abmache. Dann kann ich mir doch gleich ein Zweihandmesser kaufen

Die Antwort - in Bezug auf die Fragestellung in diesem Thread - ist ganz einfach:

Es geht um die Weiterverwendung (legales Führen) vorhandener Einhandmesser.

Geschrieben

Mann kanns auch übertreiben!

Naja, das Waffengesetz ist voll mit Übertreibungen.

Es konnte mir noch niemand den Sinn über die Regelung bezüglich Einhandmesser deutlich erklären.

Die Übertreibung ist bei einem Fallmesser noch extremer.

Geschrieben

Ok, wenn man ein Messer bereits besitzt, ist das verständlich.

Bei einem Neuerwerb würde ich mir ein Zweihandmesser zulegen (Nagelkerbe in der Klinge), das man aber aufgrund der Form trotzdem mit einer Hand aufbekommt :-)

Zum Sinn des Gesetzes kann man eigentlich nicht viel sagen, weil es eben keinen Sinn hat.

Ich kann mich noch gut an eine Aussage erinnern, ich glaube es war Herr Wiefelspütz, in der es sinngemäß hieß: "Dieses Gesetz wurde nur geschaffen um gewaltbereiten Jugendlichen ihre Messer abnehmen zu können. Es wird nicht gegen friedliche Bürger eingesetzt werden".

Nun ja, also allein bei mir in der Gegen hab ich schon öfter in den Polizeimeldungen gelesen, daß bei Verkehrskontrollen sog. Einhandrettungsmesser beschlagnahmt wurden und der Besitzer eine OWI-Anzeige bekam.

Soviel dazu.

Ich hatte auch immer so ein Messer im Auto. Mit Gurtschneider, Glasbrecher etc.

Aber wenn es der Gesetzgeber so haben will.....

Ich hab nun wieder mein altes feststehendes Automesser mit 11,9cm langer Klinge im Seitenfach liegen :-)

Geschrieben

Steht im Gesetzestext nicht "einhändig feststellbar"?

Ein Verstoß gegen das Führen ist eine Ordnungswidrigkeit und daher liegt es im Ermessensbereich des einschreitenden Beamten und natürlich an der Situation die zum Einschreiten führte.

Aber wenn es der Gesetzgeber so haben will.....

Ich hab nun wieder mein altes feststehendes Automesser mit 11,9cm langer Klinge im Seitenfach liegen :-)

Na hoffentlich hat dann nicht ein Beamter einen "ungeeichten" Zollstock aus China dabei.

Geschrieben

Natürlich steht im Gesetz auch einhändig feststellbar. Ich kenne aber kein Einhandrettungsmesser, das nicht feststellbar wäre, allein schon aus Sicherheitsgründen.

Und ja, es liegt im Ermessensbereich des Beamten ob er das Messer einzieht und eine Anzeige schreibt.

Allerdings frag ich mich, welcher Beamte das nicht tut, wenn er die Möglichkeit und die Gelegenheit dazu hat.

Es ist ein legitimes Vorgehen und es bringt Pluspunkte. Wieder einem Verrückten das Messer abgenommen :-)

Da ich hier auf dem Land wohne und viele Leute kenne, hab ich vor ca. 2 Jahren auch mit einem Mann geredet, der in eben einer solchen Verkahrskontrolle sein Rettungsmesser los wurde.

Der Ermessensspielraum des Beamten wurde nicht sehr weit ausgeschöpft würde ich mal sagen :-)

Messer gesehen, Einhandfunktion festgestellt, Anzeige geschrieben und Messer eingezogen. Fertig.

Das war aber jetzt einer von den friedlichen Bürgern, die Herr Wiefelspütz damals extra erwähnte :-)

Daß es auch vernünftige Beamte gibt, die mit Verstand an so eine Sache rangehen, will ich nicht bestreiten.

Aber es gibt mit Sicherheit nochmal soviele, die ein solches Messer für das Weiterkommen in ihrer Beamtenlaufbahn nutzen möchten ;-)

Und sie dürfen es laut Gesetz ja, es liegt ja in ihrem Ermessensspielraum.

Geschrieben

Es war auch Herr Schäuble als damaliger BMI, aber wie rechtswirksam sind derartige Aussagen?

Daß es auch vernünftige Beamte gibt, die mit Verstand an so eine Sache rangehen, will ich nicht bestreiten.

Dazu äußere ich mich mal nicht, denn ich zweifle immer mehr.

Geschrieben

Na, so schwarz würd ich das jetzt nicht sehen :-)

Ich kenne einige Polizisten persönlich und ausserhalb des Dienstes sagen sie eigentlich fast alle ganz offen, daß sie dieses Führverbot für bestimmte Messer für absoluten Schwachsinn halten.

Wie das dann aussieht, wenn man schon länger keinen "Fang" mehr gemacht hat und einem dann bei einer Verkehrskontrolle ein Bürger mit einem Einhandmesser in die Finger gerät, ist natürlich wieder was Anderes.

Deshalb würde ich wie gesagt, wenn möglich auf die Einhandeigenschaft verzichten und ein normales Taschenmesser kaufen.

Wenn man schon ein Einhandmesser hat und dieses auch weiterhin führen möchte, kann man das durch Entfernen der Öffnungshilfe ja tun.

Man muss allerdings nach meiner Auffassung zudem dafür sorgen, daß das Messer nicht auch ohne Öffnungshilfe mit einer Hand geöffnet und festgestellt werden kann.

Das ist aber wie gesagt nur meine persönliche Einschätzung ohne Anspruch auf Richtigkeit.

Geschrieben

Man muss allerdings nach meiner Auffassung zudem dafür sorgen, daß das Messer nicht auch ohne Öffnungshilfe mit einer Hand geöffnet und festgestellt werden kann.

Nein,

ist aber auch keine Garantie.

Die Auslegungen sind nun einmal Ländersache.

Ja, auch ich habe mir die Auswahl meines Messers anders gestaltet.

Geschrieben

Eine Garantie gibts in der Sache leider für gar nichts, da hast du recht.

Egal welches Messer man bei sich hat, es kann erst mal weg sein.

Dann kommts halt drauf an was folgt.

Ich bin auch gespannt wann ich mit meinem Wald- und Wiesenmesser in eine Kontrolle gerate. Das trag ich nämlich meist bei größeren Wanderungen und somit auch im Auto auf dem Weg zum Wanderort.

Es ist ein Klappmesser, somit greift die 12cm-Regel nicht, es ist kein Einhandmesser, somit greift das Führverbot nicht.

Trotzdem dürfte es ein intressantes Gespräch werden :-)

Es handelt sich um dieses Messer hier:

http://www.google.de/imgres?imgurl=http://www.messerdepot.de/images/product_images/popup_images/924_1.jpg&imgrefurl=http://www.messerdepot.de/popup_image.php?pID%3D924%26imgID%3D1&h=768&w=768&sz=182&tbnid=pmDIwXCVsGKvVM:&tbnh=94&tbnw=94&prev=/search%3Fq%3Dmuela%2Bverl%25C3%25A4ngerungsmesser%26tbm%3Disch%26tbo%3Du&zoom=1&q=muela+verl%C3%A4ngerungsmesser&usg=__njCaBDqOQfVc28N9A8ptXyBgBC4=&docid=tHKwu9PZ8bcnpM&hl=de&sa=X&ei=9DsmUcysEcKMtQbx_IH4Bw&sqi=2&ved=0CDAQ9QEwAA

Sehr stabil und auch fürs Grobe geeignet :-)

Geschrieben

Mann kanns auch übertreiben!

Kein Pin, kein Daumenloch --> keine Einhandeigenschaft.

Ich habe nie verstanden für was es dieses unsinnige Gesetz braucht.

Dann dürften überhaupt keine Messer mit festen Klingen geführt werden dürfen weil diese ja eh schon offen sind.

Dümmer gehts nicht genau so wie beim Verbot von Butterfly und Fallmessern letztere spielten in der Jugenkriminalität

so gut wie keine Rolle es waren Messer für Fallschirmspringer der BW man konnte sie in den 90igern noch ganz

legal kaufen.

Nachdem man die Butterflys verboten hatte behauptete man die jugendlichen benutzen jetzt Einhandmesser für Straftaten

usw.usw. dieser Verbotswahn ist UNERTRÄGLICH!

Geschrieben

Ich habe nie verstanden für was es dieses unsinnige Gesetz braucht.

Diesen Paragraphen im WaffG haben wir, weil ein hochrangiger Polizist in einer Anhörung den Parlamentariern dreiste Lügen aufgetischt hat.

Der gewissen Polizist und überführte Lügner ist meines Wissens nach für diese Tat nie bestraft worden, obwohl die Lüge durch aufmerksame Bürger veröffentlicht wurde.

Die Politik ist eine Hure - und zwar von der miesesten und kränksten Sorte. Dementsprechend sinnhaft sind die Gesetze, die wir aber als brave und staatlich überprüfte LWB trotzdem einhalten.

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