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IGNORED

...auch der SEK-Einsatz beim "SV"-Rocker wäre rechtswidrig gewesen


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich finde er ist zu unrecht freigesprochen worden. Auf beamte feuern ist ein unding und ich glaube nicht dass bei schüssen auf beamte die aussage der notwehr greift ! Da fängt man an am Rechtssystem zu zweifeln :peinlich:

Menschen und Tiere jeglicher art und herkunft erfüllen Standesgemäß NICHT den Zweck einer Zielscheibe und sind daher gänzlich ungeeignet zum Lochen !

Übereinstimmung mit: Mitglieder von Vereinigungen wie HellsAngels, Banditos, Mongols, NpD, NsU und was weiß ich noch für kriminellem gesocks ist keine Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen zu erteilen selbst wenn diese nebenher "angesehenen" tätigkeiten wie schützenverein, jagd oder sammeln von Waffen nachgehen.

Geschrieben

Du weißt schon, dass die Putativnotwehr greift, weil er eben nicht wusste, dass es sich um Polizeibeamte handelte?!

Das ist ja eben der Krux an der Geschichte, wenn Polizisten so handeln (warum auch immer) müssen sie auch damit rechnen, dass man sie nicht als Polizisten erkennt, sondern für illegale Angreifer hält.

Gerade das ist eigentlich ein gutes Zeichen für einen Rechtsstaat.

Alles andere wäre wohl eine Farce gewesen.

Geschrieben
Ich finde er ist zu unrecht freigesprochen worden. Auf beamte feuern ist ein unding und ich glaube nicht dass bei schüssen auf beamte die aussage der notwehr greift ! Da fängt man an am Rechtssystem zu zweifeln :peinlich:

Menschen und Tiere jeglicher art und herkunft erfüllen Standesgemäß NICHT den Zweck einer Zielscheibe und sind daher gänzlich ungeeignet zum Lochen !

Übereinstimmung mit: Mitglieder von Vereinigungen wie HellsAngels, Banditos, Mongols, NpD, NsU und was weiß ich noch für kriminellem gesocks ist keine Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen zu erteilen selbst wenn diese nebenher "angesehenen" tätigkeiten wie schützenverein, jagd oder sammeln von Waffen nachgehen.

don't feed ...

Geschrieben
Du weißt schon, dass die Putativnotwehr greift, weil er eben nicht wusste, dass es sich um Polizeibeamte handelte?!

Das ist ja eben der Krux an der Geschichte, wenn Polizisten so handeln (warum auch immer) müssen sie auch damit rechnen, dass man sie nicht als Polizisten erkennt, sondern für illegale Angreifer hält.

Gerade das ist eigentlich ein gutes Zeichen für einen Rechtsstaat.

Alles andere wäre wohl eine Farce gewesen.

Hm ok die putative notwehr hatte ich nicht bedacht :peinlich: allerdings komme ich da ins schlingern weil die vermeintliche notwehr ja am ende doch keine war weil es eben polizeibeamte waren :confused: und gegen solche eine notwehr nicht greift (die putative ist ja auch notwehr in gewissem sinne) oder krieg ich da was durcheinander ?

das mit dem troll überlese ich mal gekonnt <_<

Geschrieben

>Menschen und Tiere jeglicher art und herkunft erfüllen Standesgemäß NICHT den Zweck einer Zielscheibe und sind daher gänzlich ungeeignet zum Lochen !

Hat sich hier wieder ein Jagdgegner U-Boot unter uns gemischt?

Geschrieben
>Menschen und Tiere jeglicher art und herkunft erfüllen Standesgemäß NICHT den Zweck einer Zielscheibe und sind daher gänzlich ungeeignet zum Lochen !

Hat sich hier wieder ein Jagdgegner U-Boot unter uns gemischt?

:ridiculous: Nein so war das nicht gemeint sorry falls das so rüberkam es war lediglich meine subjektive Meinung. Ich gönne natürlich den Jägern ihr grünes abitur und ihre Tätigkeit ich wollte nur zum Ausdruck bringen dass für mich ein schießen auf alles was leben in sich trägt nicht in frage kommt. no offence

Geschrieben
.. Auf beamte feuern ist ein unding und ich glaube nicht dass bei schüssen auf beamte die aussage der notwehr greift !

Was für ein simples Weltbild man doch haben muss für solch eine Aussage.

Im Übrigen gehören auch Beamte (sogar solche des gehobenen oder höheren Dienstes) zu Gattung Mensch und sind als solche nicht per se Fehlerfrei.

Mit deiner Einstellung (das Nicht-Hinterfragen von Entscheidungen behördlicherseits) machst du dich natürlich zu einem Lieblingsbürger der Obrigkeit.

allerdings komme ich da ins schlingern weil die vermeintliche notwehr ja am ende doch keine war weil es eben polizeibeamte waren und gegen solche eine notwehr nicht greift

Es gab auch PVB die Mörder waren (Z. Bsp. der Hammermörder). Deiner Meinung nach zu Folge dürfte ich mich nicht gegen einen Angriff gegen Leib und Leben wehren nur weil es ein Polizist wäre?

GKBubi

Geschrieben
also bei uns sind die Behörden dabei allen die als Rocker bekannt sind die WBK's abzunehmen.

Ich bin mir nicht sicher ob er eine hatte, aber stand jetzt ist es für Rocker so gut wie unmöglich eine zu bekommen, geschweige denn ohne Rechtsstreit zu behalten.

Nur haben die zuständigen Behörden (reine Kutte, sprich Zuverlässigkeit vorausgesetzt) bisher in jeder Instanz verloren.

Geschrieben
Ich finde er ist zu unrecht freigesprochen worden. Auf beamte feuern ist ein unding und ich glaube nicht dass bei schüssen auf beamte die aussage der notwehr greift ! Da fängt man an am Rechtssystem zu zweifeln :peinlich:

Ich fange eher an am Unverstand zu verzweifeln. Der größte Mörder der jüngeren Geschichte trug eine Polizeiuniform.

Geschrieben
Der größte Mörder der jüngeren Geschichte trug eine Polizeiuniform.

Die meisten und größten Mörder der deutschen Geschichte trugen Uniform.

Geschrieben

Uff also dass man seine Meinung hier so stark rechtfertigen muss überrascht mich doch etwas. Auch dass hier ausnahmen als regelfall (so scheint es zumindest) hingestellt werden Oo

Kein mensch ist fehlerfrei das verbietet aber nicht an das gute im menschen zu glauben (genauso wie es nicht verbietet von vorne rein gleich schlecht über jemand zu denken) dennoch finde ich dass man von beamten (ich kenne zumindest keine schlechten) kein unrechtes oder gar fremdgefährdendes verhalten zu erwarten hat oder gar eine gefahr für das eigene leben etc.

Wie dem auch sei ich habe diese Meinung und jeder kann eine andere haben damit ist denke ich alles gesagt von meiner Seite aus.

Geschrieben

Kann dem Vorredner aber in sofern Recht geben, das Mitglieder gewisse Vereinigungen (nicht nur Rocker!) garantiert Schwierigkeiten bei der Aufnahme in Schießsportvereine haben/hätten.

Ich persönlich würde auch keinen solchen "Kollegen" aufnehmen bzw würden diese Mitmenschen keine Aufnahmeabstimmung bei uns "überleben"!

Mit Vollzugsbeamten jeglicher Art habe ich allerdings keine Berührungsschwierigkeiten und es sind auch einige bei uns im Verein/Vorstand.

Ich weiß jetzt kommt die Gutmenschenkeule das ja überall schwarze Schafe zu finden sind, aber mich dünkt da anders!

Geschrieben
Uff also dass man seine Meinung hier so stark rechtfertigen muss überrascht mich doch etwas. Auch dass hier ausnahmen als regelfall (so scheint es zumindest) hingestellt werden Oo

...

Wenn geltendes Recht als Regelfall angesehen wird, dann steht Deine Meinung gegen den Regelfall. Dieses verlangt üblicherweise nach besonderer Rechtfertigung. Nur weil jemand verdächtigt wird, gegen geltendes Recht verstoßen zu haben, darf halt noch lange nicht rechtswidrig gegen diese Person gehandelt und geurteilt werden. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Grundsätzlich hast Du ja vollkommen Recht Mausi, aber der gelebter Alltag auf der Straße und die Erfahrung mit einigen "Kameraden",

zeigen doch immer wieder auf das sich da manches ganz anders darstellt!

Wer stinkt, hat auch meistens Dreck am Stecken!

Oder möchtest Du als Vorstand helfen, das solche Typen Großkaliberwaffen bekommen?????

Geschrieben
Seit dem höchstrichterlichen Urteil zum Hells Angels Rocker, der einen SEK-Beamten in "Notwehr" erschossen hat und dafür nicht bestraft wurde (ok, die Beamten haben ihn so richtig verprügelt, aber diese "Strafe" steht der Exekutive dann doch zu in D, dazu braucht es kein Gericht)

Schwarzwälder

Ja wurde in den Medien gar nicht mitgeteilt das die den verkloppt haben.

Das ist ja ein eindeutiger Beweis das es in der Polizei Selbstjustiz gibt was immer bestritten wird :peinlich:

Geschrieben
Wenn geltendes Recht als Regelfall angesehen wird, dann steht Deine Meinung gegen den Regelfall. Dieses verlangt üblicherweise nach besonderer Rechtfertigung. Nur weil jemand verdächtigt wird, gegen geltendes Recht verstoßen zu haben, darf halt noch lange nicht rechtswidrig gegen diese Person gehandelt und geurteilt werden. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Welche aber doch wegfällt wenn dieser jemand mitglied einer ziemlich rabiaten und für erpressung einschüchterung geldwäscherei drogen und menschen und waffenhandel bekannten "Vereinigung" ist :confused: da man hier doch eigentlich mit Gefahr im Vollzug rechnen muss würde ich jetzt eher die notwehr von den beamten aus sehen als von der seite des Rockers (falls von dem noch die rede ist). Zumal man hier wohl auch das Vorstrafenregister kannte bzw beäugt hat bevor man zugriff.

Für mein Verständnis wäre das dann widerstand gegen die staatsgewalt und vielleicht nicht Vorsätzlich aber doch in kauf genommener mord und somit fällt für mich einfach eine schuldfreisprechung raus

Geschrieben

@ Germanfritze

Wozu haben wir das Waffengesetz? :huh: Ich würde mich da auf die rechtlichen Vorgaben beschränken, statt Vereinsgott zu spielen. Die Prüfung von Zuverlässigkeit und Eignung ist geregelt, die illegale Beschaffung von Schusswaffen kann nicht verhindert werden und in die Köpfe lässt sich nicht hineinschauen. Stereotypen über Haarschnitt, Kleidung, Verkehrsmittel und Auftreten bringen keine Sicherheit, sonst ständen sie längst im Gesetz. Der einzige halbwegs brauchbare Prädiktor für künftiges Verhalten ist das Verhalten in der Vergangenheit. Soweit dieses waffenrechtlich relevant war, ist es in den Registern der Behörden dokumentiert.

Dein

Mausebaer

Geschrieben
Für mein Verständnis wäre das dann widerstand gegen die staatsgewalt und vielleicht nicht Vorsätzlich aber doch in kauf genommener mord und somit fällt für mich einfach eine schuldfreisprechung raus

Wenn man hinterher einen im Gewahrsam verprügelt kann wohl von "Notwehr" keine Rede sein dann ist es Rache und

nichts anderes!

Und Widerstand gegen die Staatsgewalt gabs vielleicht in der DDR heute nennt man es Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte kommt aufs gleiche raus mit diesem Paragraphen aus dem 18./19.Jh. soll der Selbstbehauptungswille

der Bevölkerung gebrochen werden heute wie damals, ist auch immer komisch das bei Demonstrationen bei denen Demonstranten verprügelt worden wenn diese Anzeige erstatten sofort eine Gegenanzeige wegen Widerstandes eingeht.

Selbst wenn Videoaufnahmen beweisen das es keinen gab oder die Beamten jemanden Krankenhaus reif geprügelt haben.

Geschrieben
Welche aber doch wegfällt wenn dieser jemand mitglied einer ziemlich rabiaten und für erpressung einschüchterung geldwäscherei drogen und menschen und waffenhandel bekannten "Vereinigung" ist :confused: ...

Zwischen bekannt und bewiesen sowie zwischen einer Vereinigung und einem Einzelnen gibt es immer noch Unterschiede.

Für mein Verständnis wäre das dann widerstand gegen die staatsgewalt und vielleicht nicht Vorsätzlich aber doch in kauf genommener mord und somit fällt für mich einfach eine schuldfreisprechung raus

Wenn ein Leiter eines polizeilichen Einsatzes und die Beamten vor Ort Schaiße bauen, bleibt das Schaiße.

Der unbermerkte Zugriff war nicht mehr möglich, der Verdächtige hatte gewarnt, die Polizisten identifizierten sich daraufhin immer noch nicht als Polizisten und rechtwidrig oder wenigstens rechtlich fraglich war der Angriff auch noch. Die Gegenwätigkeit war auch gegeben und subjektiv musste der Betroffene von der Notwendigkeit der Verteidigung, um den Angriff auf sich und seiner Familie abzuwehren, ausgehen. Was willst Du denn noch? :confused:

Dein

Mausebaer

Geschrieben
Welche aber doch wegfällt wenn dieser jemand mitglied einer ziemlich rabiaten und für erpressung einschüchterung geldwäscherei drogen und menschen und waffenhandel bekannten "Vereinigung" ist :confused: da man hier doch eigentlich mit Gefahr im Vollzug rechnen muss würde ich jetzt eher die notwehr von den beamten aus sehen als von der seite des Rockers (falls von dem noch die rede ist). Zumal man hier wohl auch das Vorstrafenregister kannte bzw beäugt hat bevor man zugriff.

Für mein Verständnis wäre das dann widerstand gegen die staatsgewalt und vielleicht nicht Vorsätzlich aber doch in kauf genommener mord und somit fällt für mich einfach eine schuldfreisprechung raus

Auch in den MCs gibt es einen Spiegel der Gesellschaft, ich kenne genug Member der Big4 in D persöhnlich um mir ein Urteil bilden zu können. Zu dem HA kann ich sagen, das er keine Vorstrafen in dem Maße hatte der zum Entzug der WBK berechtigt hätte.

Ein anderer grosser ehemaliger MC (der in einem anderen aufging) hat seinerzeit sogar einen eigenen Schützenverein gegründet...

Zum Thema MC-Member: es gibt es vom Bauarbeiter über den Arzt, viele Selbstständige bis hin zum Zuhälter sämtliche Berufssparten. Bei kleineren MCsfindet man manchmal sogar Polizisten. Ein kleiner Teil der Mitglieder ist kriminell und schon wird Sippenhaft für alle Mitglieder ausgerufen.

Nur weil der Grossteil der MCler eine anderes Verständnis vom Zusammenhalt, Zusammenleben... hat muss das deswegen nichts schlechtes sein-

Wenn ich an unseren Amerika Präsidenten denke, der sich als Inhaber eines Motorradgeschäfts sich nchts zuschulden kommen liess, aber Aufgrund des RICO-Acts 48 Jahre Haft verurteilt wurde werde ich wütend...

Erik

Geschrieben
Zwischen bekannt und bewiesen sowie zwischen einer Vereinigung und einem Einzelnen gibt es immer noch Unterschiede.

Wenn ein Leiter eines polizeilichen Einsatzes und die Beamten vor Ort Schaiße bauen, bleibt das Schaiße.

Der unbermerkte Zugriff war nicht mehr möglich, der Verdächtige hatte gewarnt, die Polizisten identifizierten sich daraufhin immer noch nicht als Polizisten und rechtwidrig oder wenigstens rechtlich fraglich war der Angriff auch noch. Die Gegenwätigkeit war auch gegeben und subjektiv musste der Betroffene von der Notwendigkeit der Verteidigung, um den Angriff auf sich und seiner Familie abzuwehren, ausgehen. Was willst Du denn noch? :confused:

Dein

Mausebaer

Du antwortest einem Uboot!

Teddy

Geschrieben

Ja,

einem U-Boot, dass noch nicht einmal den §5 WaffG kennt. Aber es gibt hier leider auch welche, die mitlesen und sich unsicher sind. Für die antworte ich.

Dein

Mausebaer

Geschrieben
Zwischen bekannt und bewiesen sowie zwischen einer Vereinigung und einem Einzelnen gibt es immer noch Unterschiede.

Wenn ein Leiter eines polizeilichen Einsatzes und die Beamten vor Ort Schaiße bauen, bleibt das Schaiße.

Der unbermerkte Zugriff war nicht mehr möglich, der Verdächtige hatte gewarnt, die Polizisten identifizierten sich daraufhin immer noch nicht als Polizisten und rechtwidrig oder wenigstens rechtlich fraglich war der Angriff auch noch. Die Gegenwätigkeit war auch gegeben und subjektiv musste der Betroffene von der Notwendigkeit der Verteidigung, um den Angriff auf sich und seiner Familie abzuwehren, ausgehen. Was willst Du denn noch? :confused:

Dein

Mausebaer

Ich war nicht dabei , aber die Nachbarn sollen sogar beim Polizei Revier in Straßenhaus angerufen haben ,das vermummte Gestalten um das Haus schleichen . Die Polizei hätte nur gelacht . Ich verstehe nicht das das SEK sich nicht zu erkennen gegeben hat , oder Morgens beim verlassen des Hauses den K.H. B. festgesetzt hat .

Geschrieben
Ich war nicht dabei , aber die Nachbarn sollen sogar beim Polizei Revier in Straßenhaus angerufen haben ,das vermummte Gestalten um das Haus schleichen . Die Polizei hätte nur gelacht

Tja, so lacht man besorgte Bürger aus, statt sich Sorgen über deren Bürgerrechte zu machen - was zu schützen wesentliche Aufgabe derselben Lacher wäre.

Die SEK-EInsätze sollten größte öffentliche Aufmerksamkeit erfahren, denn da offenbart sich am ehesten, ob und wie unser Rechtsstaat in Gefahr gerät.

Aktuell, anderswo, in einem durchaus nicht als "Unrechtsstaat" bekannten Land (Brasilien) laufen die derzeit z.B. völlig aus dem Ruder, wie heute von der Tagesschau gemeldet wird:

Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International beklagen immer wieder das brutale Vorgehen der Militärpolizei gerade in den Elendsvierteln der Stadt. Es gibt zahlreiche Zeugenberichte, nach denen Polizisten willkürlich Häuser stürmen und das Feuer eröffnen. Hinterher stellen sie dann den "Tatort" nach, stecken den Opfern eine Waffe oder ein Päckchen Drogen zu. Meist gehen die Polizisten straffrei aus.

http://www.tagesschau.de/ausland/brasilien328.html

Ich verstehe z.B. nicht, warum in D vom Gericht festgestellte "Rechtswidrigkeit eines SEK-Einsatzes" nicht neben üppiger Wiedergutmachungszahlungen auch direkte strafrechtliche Konsequenzen für den verantwortlichen Einsatzleiter nach sich ziehen. Wenn in einem Krankenhaus z.B. aufgrund nicht (ausreichend) erfolgter Aufklärung vor einem Eingriff gerichtlich eine Körperverletzung festgestellt wird, kann der Arzt ganz persönlich zur Verantwortung gezogen werden, strafrechtlich und auch standesrechtlich (bis hin zum völligen Entzug seiner Berufserlaubnis/Approbation). Da schützt dessen evtl. Beamtenstatus (bei Tätigkeit an bestimmten Landeskrankenhäusern oder Univ.-Kliniken) übrigens auch nicht.

Wenn ein SEK-Leiter weiß: SEK-Einsatz unterliegt in aller Regel dem Richtervorbehalt und wenn ich die Jungs am Richter vorbei eigenmächtig einsetze, dann muss ich das verdammt gut begründen, sonst riskiere ich meine berufliche Existenz - (so ungefähr fordert das nämlich der Autor des diesem Thread zugrunde liegenden fachjuristischen Artikels) dann bräuchten wir eine Explosion künftiger SEK-Einsätze gegen LWB, nur weil unsere Namen im NWR stehen weit weniger befürchten.

SEK-Einsätze dürfen nicht "zur Einschüchterung und Disziplinierung" angeordnet werden (wie schon ein Verfassungsrichter kritisiert hat) oder gar zu einem Terrorinstrument gegen politisch Unliebsame (zu denen ja auch LWB zählen könnten) verkommen (Haustüren/Wände eintreten, alles demolieren, Bewohner nackt zusammenschlagen, Kinder einschüchtern, Hunde abknallen, wichtige berufliche Akten und Computer mitnehmen und über viele Monate einbehalten, um die ökonomischen Existenzgrundlagen Selbständiger und ihrer Familien zu zerstören etc.), sondern müssen in einem Rechtsstaat allerletztes Mittel bleiben.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Ich verstehe z.B. nicht, warum in D vom Gericht festgestellte "Rechtswidrigkeit eines SEK-Einsatzes" nicht neben üppiger Wiedergutmachungszahlungen auch direkte strafrechtliche Konsequenzen für den verantwortlichen Einsatzleiter nach sich ziehen.

Das Thema hatten wir hier so ähnlich schön öfter ("Warum muss der Normalbürger das Gesetz genauer kennen als der Polizeibeamte?"). Du machst den "Fehler", den Staat an den gleichen Maßstäben zu messen wie seine Untertanen. Der Staat macht aber alle möglichen Sachen, für die ein Bürger strafrechtlich verfolgt würde. Und warum macht er das? Weil es seinen Interessen dienlich ist, und weil er's kann.

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