Zum Inhalt springen
IGNORED

WBK gelb voll --> Behörde will neuen Bedürfnisnachweis


maddi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Unsere gelbe Vereins WBK ist voll und ich habe ein Anschütz 54 in Aussicht. Also habe ich mal die Behörde angerufen und siehe da, sie wollen einen neuen Bedürfnisnachweis. Ich stehe als Vertreter auf der WBK. Mein Hinweis, dass die Erlaubnis weiter besteht und nur das Dokument dazu voll ist, war leider für meinen SB kein hinreichendes Argument. Also habe ich gefragt, auf welcher Rechtsgrundlage seine Meinung beruht. Daraufhin meinte er, ihm wärs ja egal, aber Chefchen hätte das so angeordnet. Der war aber natürlich nicht zu sprechen. Gut, ich werde es darauf beruhen lassen, weil der Nachweis für Vereine beim Verband nix kostet. Aber warten muss ich jetzt trotzdem, bis der Kram da ist.

Jetzt noch eine Frage:

Ich fahre am Samstag zum Verkäufer und sehe mir das Gewehr an. Ich kann das Teil ja erstmal per Leihschein auf meine private gelbe mitnehmen. Wenn dann innerhalb der Leihfrist das neue Bedürfnis für die Vereins WBK da ist, kann ich das Gewehr ja auf den Verein eintragen lassen. Soweit so gut, ABER: Könnte mir der Verkäufer evtl einen Strick draus drehen? Er hat ja einen Leihschein, das ich als Privatmann das Ding geliehen habe, obwohl ich es dann nach Eintrag in die Vereins WBK ja gar nicht habe. Vielen Dank für eure Antworten!

Geschrieben
... Gut, ich werde es darauf beruhen lassen, weil der Nachweis für Vereine beim Verband nix kostet. ...

Wenn es alle "darauf beruhen lassen", dann machen die Behörden bald, was sie wollen.

Vorher fragen, ist falsche Taktik.

Kaufen und dann zum Eintragen gehen!

Geschrieben
Wenn es alle "darauf beruhen lassen", dann machen die Behörden bald, was sie wollen.

Vorher fragen, ist falsche Taktik.

Kaufen und dann zum Eintragen gehen!

Was soll ich sagen? Ich bin zu gut für die Welt :D

Ne hast schon recht, aber nu hab ich gefragt.

Wie siehts mit meiner Frage aus? Irgendwelche Gedankengänge?

Geschrieben
...Kaufen und dann zum Eintragen gehen!

Ja, das ist richtig.

Wenn die aber schon so drauf sind wie dargestellt könnte es sein das sie das Gewehr nicht eintragen.

Der Verein sollte dem VDW beitreten oder anderweitig eine Rechtschutzversicherung für Waffenrecht abschliessen.

Bei mir ist die alte und neue gelbe WBK ohne Probleme fortgeführt worden und so soll es auch sein !

Die alte gelbe WBK habe ich bewusst behalten !

Geschrieben
Ja, das ist richtig.

Wenn die aber schon so drauf sind wie dargestellt könnte es sein das sie das Gewehr nicht eintragen...

Und?

Ändert sich dadurch was?

Leihschein ausfüllen bis zur gerichtlichen Klärung kann man immer noch.

Geschrieben
Und?...

Halt mal den Ball flach, es will dir keiner was.

Meine Anregung war einen Schritt weiter zu denken und einem evt. Rechtstreit kostengünstig zu begegnen. In der Sache selbst kann Unrecht nicht zu Recht werden.

Geschrieben

Einen Streit ist die ganze Aktion sowieso nicht wert. Ich kriege ja, was ich will, muss aber Wartezeit in Kauf nehmen. Und meine Frage war ja, ob der Verkäufer mir kommen könnte mit:

Ich habe dir das Ding geliehen, und nicht "jemand anderem" verkauft, also wo ist es jetzt?

Geschrieben

Hallo Gemeinde...

ich hatte vor einiger Zeit das gleiche Problem. Alte "Gelbe"voll und ich wollte ein Ergänzungsblatt ausgestellt haben. Ging nicht, SB kam mit ´zig fadenscheinigen Gründen. Zwei Monate später, Waffe von privat mit Kaufvertrag gekauft, zum SB, der ohne Murren neues Blatt ausgestellt und Waffe eingetragen. Irgendwas um die 16 € wenn ich mich recht erinnere! Ist wohl manchmal auch von der Tagesform des jeweiligen SB abhängig. :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

kaufen und zum eintragen gehen.

Die müssen zumindest festhalten dass du da warst und eintragen wolltest.

Dann kann man immer noch überlegen ob man nun auf den Wisch vom Verband wartet oderdagegen klagt.

Geschrieben
kaufen und zum eintragen gehen.

Die müssen zumindest festhalten dass du da warst und eintragen wolltest.

Eben.

Und spätestens in dem Moment, wo die neue Waffe eingetragen werden soll, wird allen Beteiligten klar, um was es eigentlich (nur) geht:

Um ein simples Folge-Dokument einer weiterhin geltenden waffenrechtlichen Erlaubnis nach § 14 Abs. 4.

Geschrieben

Na dann glaub ich mach ich das einfach. Ich habe nur keine Lust, irgendwelchen Ärger mit der Behörde in Bezug auf meine Zuverlässigkeit zu bekommen...

Geschrieben
... Ärger mit der Behörde in Bezug auf meine Zuverlässigkeit zu bekommen...

In DEM Zusammenhang die vollkommen falsche Schlußfolgerung.

Der Deutsche in seinem Untertanengeist halt wieder ...

Geschrieben
In DEM Zusammenhang die vollkommen falsche Schlußfolgerung.

Der Deutsche in seinem Untertanengeist halt wieder ...

Gut gut, wenn Hochwürden meinen, dann mach ich das so. Als treuer Untertan!

Geschrieben

1. gelbe WBK für Verein is eigentlich nicht (Verein ist keine Person mit persönlichem Bedürfnis).

2. müssen Vereine eigentlich ihr Bedürfnis für die Vereinswaffen nach §8 geltend machen, dann automatisch immer grüne WBK.

Insofern hat der SB schon recht, wenn er ein Bedürfnis bzw. dessen Bescheinigung/Nachweis fordert. Nur hat damit (§8) der Verband nix zu tun und ausserdem, wenn er schon ne gelbe WBK ausstellt, dann gilt die unbefristet und unbeschränkt.

Er kann nur eins von beidem machen, entweder-oder, aber sich überall was "passendes" an Vorschriften zusammensuchen is nun auch wieder nicht. Soll er Dir mal anhand des WaffG §14 Abs. 4 in Vbdg. mit der WaffVwV begründen. Dann wird er ziemlich schnell ins Stottern kommen.

Gruß

alzi

Geschrieben
Unsere gelbe Vereins WBK ist voll und ich habe ein Anschütz 54 in Aussicht. Also habe ich mal die Behörde angerufen und siehe da, sie wollen einen neuen Bedürfnisnachweis.....

Ihr solltet euch das auf keinen Fall gefallen lassen. Meine Behörde hat das mit mir auch schon versucht. Habe damals gleich einen Anwalt eingeschaltet. Hier der ganze Thread:

http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...9&hl=bender

Lange Rede kurzer Sinn: Die Behörde ist am Ende eingeknickt und musste mir eine neue Gelbe WBK auch ohne neuen Bedürfnisnachweis ausstellen. Dazu muste die Behörde noch alle Anwaltskosten tragen. Ich bezahlte keinen Cent.

Wo kommen wir denn da hin wenn jeder Möchtegern sich sein eigenes Waffengesetz bastelt! Wenn das Amt merkt es kommt damit durch denkt man sich vomöglich beim nächsten mal weitere Repressalien aus.

Jedesmal wenn wir nachgeben gewinnt der Gegener an Boden. Das darf nicht sein.

Grüße

Bender

Geschrieben

Bei mir das gleiche. Sollte auch ein Bedürfnis beibringen. Fachaufsichtsbeschwerde gestellt und aus dem Ministerium recht bekommen. Muss nicht immer gleich der Anwalt oder das Gericht sein. Alleine die Kosten für die WBK wurden erhoben wie für eine neue, da die alte Kostenverordnung denn Punkt " Folgedokument " nicht kennt. Dagegen habe ich nichts machen können. Einige Bundesländer haben sich selber neue Kostenverordnugen gemacht, da ist der Punkt drin. Ist dann wesentlich billiger. Sollte einer im Saarland solche Probleme bekommen helfe ich gern mit Kopien aus.

LG

Peter

Geschrieben

Hatte das gleiche Thema, SB wollte auch Bedürfnis für WBK gelb neu. Habe dann Innenministerium (Hessen) und schließlich Regierungspräsidum Darmstadt kontaktiert.

Dort gab es eine nette Dame die mir die passende Verwaltungsvorschrift zugesendet hat. Damit zum SB - der zu seinem Chef - 5 min. später hatte ich eine 2. Seite zu meiner WBK gelb alt- Kosten 12,75 € für den Eintrag.

Geschrieben
....

Dort gab es eine nette Dame die mir die passende Verwaltungsvorschrift zugesendet hat. Damit zum SB - der zu seinem Chef - 5 min. später hatte ich eine 2. Seite zu meiner WBK gelb alt- Kosten 12,75 € für den Eintrag.

Geht also auch in Hessen.

Geschrieben

du gehst mit voller WBK zum Händler und kaufst die Waffe,anschließend aufs Amt zum eintragen ,und wenn die dann feststellen das die WBK voll ist stellen die dir eine neue aus.

Ich kenne das Problem , ich wollte auch mal eine neue beantragen weil die alte voll war und da hieß es dann auch Bedürfniss und blablabla.....,aber ich habe es dann so gemacht , das ging schneller und war billiger.

Geschrieben
Ich kenne das Problem , ich wollte auch mal eine neue beantragen weil die alte voll war und da hieß es dann auch Bedürfniss und blablabla.....,aber ich habe es dann so gemacht , das ging schneller und war billiger.

Ich hatte auch gekauft mit voller Gelber und bin aufs Amt zum eintragen. Bis die Bedürfnisbescheinigung vom Tisch war dauerte es fast 6 monate....Geht also nicht immer schneller............bis dahin hatte ich die Waffe auf einer neuen Gelben eingetragen, aber mit der Auflage die Bescheinigung beizubringen

Geschrieben
Bis die Bedürfnisbescheinigung vom Tisch war dauerte es fast 6 monate....

Was für eine Schikane. Ja, genau das ist es.

Die Bedürfnisbescheinigung hattest du bereits vor Ausstellung der ersten WBK Gelb (= waffenrechtliche Erlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG) erbracht!

Die sog. "weitere Gelbe" ist nur ein Erlaubnisdokument, ein Blatt Vordruckpapier.

Geschrieben
Geht also auch in Hessen.

Klar doch! Rate mal, wer das dem RP Gießen bereits im Dezember 2004 beigebogen hat.....einen Tag vor der angedrohten Klage.

Das war, nach dem Gefecht um die Ausstellung der ersten neuen Gelben, dann das 2:0 im Spiel Bürger gegen Amtsschimmel :eclipsee_gold_cup:

3 Briefchen einer Kanzlei aus dem gelbfüßigen Süden der Republik haben am Ende die Kreiskasse um ein paar hundert Oironen erleichtert :rolleyes:

Geschrieben
Die Bedürfnisbescheinigung hattest du bereits vor Ausstellung der ersten WBK Gelb (= waffenrechtliche Erlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG) erbracht!

Die sog. "weitere Gelbe" ist nur ein Erlaubnisdokument, ein Blatt Vordruckpapier.

MIR braucht das keiner zu sagen. Hab ich dem SB in allen möglichen Schriftformen vorgelegt. Der war anderer Meinung! Und seine zählt! Hab mehrfach von ihm schon zu hören bekommen:" Wollen Sie mich über das Waffengesetz belehren? " meine Antwort war immer: " Zur Not ja " . Dauerte halt etwas.....

Geschrieben

Servus,

da haben wir es beim BSSB leichter, da braucht der keine Bestätigung vom Verband ein Verein hat immer ein Bedürfnis.

Wenn wir eine neue Vereinswaffe wollen, dann kaufen wir die LW einfach (nach Vorstandsbeschluß) und lassen sie in die Gelbe eintragen

oder

bei KW geht der Vorstand mit dem Beschluß zum SB und der macht den entsprechenden Voreintrag in die Grüne.

gruß

fswald

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.