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IGNORED

HA AR über B-Liste DSB ?


sas26

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Dann mach das über die RAG.

Der Hessische SV hat genau eine Disziplin auf Liste B, nämlich Schnellfeuerpistole.

Seite 92 ist Mecklenburg-Vorpommern. Der DSB als solcher bescheinigt nicht die Bedürfnisse, das machen die Landesverbände (ggf. nach dort gültiger Liste Berta)

Edit: Du bist doch Mitglied in einer RAG Schießsport?

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Servus,

als Zusatz zur völlig korrekten Antwort von Gruger: Du kannst nur Waffen für die Disziplinen DEINES Landesverbandes auf grüne WBK beantragen, und wenn Du in Hessen bist ist das dummerweise sehr wenig. <_<

Die B-Listen der anderen Landesverbände nützen Dir nur bei Waffen, die auf gelbe WBK gehen, da reicht es ja, wenn die nach irgendeiner SpoO zugelassen sind, und da zählen auch fremde B-Listen dazu.

Aber bei einzeln zu beantragenden Waffen (also auf grüne WBK) muß die Disziplin auf die Du Dich beziehst in Deiner eigenen SpoO drin sein.

Also, als Hesse nix HA über DSB. Beschwer Dich bei Deinen Landesfürsten ... <_<

Gruß

Sigges

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2 Verbände reichen mir erstmal :eclipsee_gold_cup:

Habe einige PNs bekommen, das sollte also beim DSB funktionieren,.... nur

in Hessen ist die Dame die das alles befürwortet sehr pingelich, deshalb nochmal meine Frage:

hat hier schon mal jemand ein AR o.ä. über den DSB beantragt und genemigt bekommen? (Hessen)

Gruß

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Hallo Mädels,

so richtig verstehe ich das Problem nicht. Also, unser Dachverband ist auch der DSB, der Landesverband ist der SSB.

Für mein AR15 habe ich nur in meinem Bedürfnisantrag eine"Selbstladebüchse in .223 Rem" beantragt. Im Bedürfnisantrag steht nichts von AR15. Danach habe ich das Ding gekauft und auf der Behörde eintragen lassen....alles problemlos. Ist das bei euch anders???

Goya

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Natürlich ist das bei ihm anders.

Er kommt aus Hessen - und Hessen (i.e. Hessischer Schützenverband) hat keine Disziplin, in die ein AR15 passt.

In Sachsen gibt es derer gleich zwei: "SC LP 2.03 Präzisionsgewehr" und "SC LP 2.05 Selbstladebüchse" (übrigens schöne Disziplinen, Selbstlader auch bis Kal. .50).

Hier die B-Liste zum Download:

http://www.bva.bund.de/DE/Aufgaben/Abt__II...dsb_liste_b.pdf

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Blöde Frage, aber warum gibt es die unterschiedlichen B-Listen, wäre doch sinnvoller wenn jeder alle Disziplinen im DSB schießen könnte.

Schein mir eine Art Borniertheit Manometer zu sein.

Zu 1.50 SPO der DSB Sportordnung

1.0.4.4 schließt Halbautomaten aus.

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@hailey

Habe gerade nachgesehen- da hast du leider recht. Vorderschaftrepetierglattrohrkanonen sind aber nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Wer möchte mal für 20euro spitzfindig sein?

Wenn die Liste B automatisch für alle Verbände gelten würde wäre das natürlich eine schöne Sache. Aber wohl nicht gewollt.

In Koblenz bei den Bezirksmeisterschaft meinte dazu jemand ganz treffend zu mir "Wer sich nicht reckt bekommt auch keine Kekse"

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Blöde Frage, aber warum gibt es die unterschiedlichen B-Listen, wäre doch sinnvoller wenn jeder alle Disziplinen im DSB schießen könnte.

Schein mir eine Art Borniertheit Manometer zu sein.

...

Es scheint so, als sei Euch nicht klar, was die B-Listen eigentlich sind??

Das sind quasi eigene Sportordnungen der Landesverbände des DSB, die ja rechtlich eigenständige Verbände sind.

Sie gelten neben der DSB-SpoO, die vom Dachverband vorgegeben wird.

Mit dem DSB hat die B-Liste rechtlich eigentlich GAR NIX zu tun, der DSB bietet diese Disziplinen nicht an, sondern jeder Landesverband hat seine eigenen.

Sonst wären die ja auch in der DSB-Sportordnung drin, und nicht in einer extra B-Liste.

Entstanden sind die B-Listen, um regional auf Forderungen nach Disziplinen einzugehen, die aus den Schützenreihen kommen, und die oft schon seit Jahrzehnten inoffiziell geschossen wurden. Da nach dem neuen WaffG aber Wettkämpfe nur nach SpoO geschossen werden dürfen mussten die Landesverbände reagieren, damit diese traditionellen lokalen Preisschießen weiterhin ausgetragen werden konnten.

Diesen Wust an verschiedenen (und oft doch ähnlichen) Disziplinen in eine SpoO zu gießen konnte (und wollte vermutlich auch) der DSB nicht übernehmen, schaut Euch doch mal den Umfang der B-Liste an!

Also haben das die Landesverbände übernommen. Manche mehr, manche weniger schützenfreundlich, manche gar extrem widerwillig und schützenfeindlich (siehe z. Bsp. Hessen).

Wir hier in Nordbaden haben Glück gehabt, unsere B-Liste ist recht umfangreich, aber die wurde ja auch durch einen Praktiker im Verband initiiert, der selbst Schütze ist. Er hat alle Vereine des Landesverbandes aufgefordert, entsprechende (bisher inoffiziell geschossene) Disziplinen zu melden, die dann in die B-Liste aufgenommen wurden. Ich war SEHR angenehm überrascht, was da alles zusammengekommen ist! :rolleyes:

Gruß

Sigges

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Ja, in Hessen (bin selbst betroffen) ist das mit der quasi leeren B-Liste echt traurig :traurig_16:

Leider gilt für HA Langwaffen auch nicht die einfache Regelung wie bei der gelben WBK "geht, wenn irgendwo in SpoO. ..."!

Da bleibt in Hessen nur der Weg über einen Zweitverband :gutidee:

Leider sind einige Landesfürsten ziemlich vernagelt, was die Wünsche nach interessanteren Disziplinen angeht!

Vermutlich wissen da einige nichtmal, dass in anderen DSB Landesverbänden sehr wohl Selbstlader geschossen werden!

Traurig - bestünde doch hier eine recht simple Möglichkeit, den eigenen Verband interessant zu gestalten und der Tendenz zum Zweitverband oder gar der endgültigen Abwanderung entgegenzuwirken.

Nachdem nun allerdings die Änderung der Sportordnung des DSB (irgendwelche B-Listen) vom BVA abgelehnt wurden, sehe ich hier für die Zukunft tatsächlich schwarz was die Aufnahme von HA Disziplinen in weitere B-Listen betrifft.

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Es scheint so, als sei Euch nicht klar, was die B-Listen eigentlich sind??

Ja, mag sein; es ist allerdings auch vielen Landesverbänden selbst nicht klar. :-)

Eigentlich müßte man ja unterscheiden:

- Es gibt nämlich einerseits Platzhalter in der allgemeinen und für alle verbindlichen Sportordnung des DSB selbst, nämlich in der Disziplinenübersicht. Wer die mal durchschaut, stellt mit Interesse und vielleicht mit Freude fest, dass es eine Menge potentiell vorgesehener Disziplinen gibt, in denen die Landesverbände bisher noch keine Wettkämpfe ausgetragen haben; könnten sie aber. Die Numerierung dann folgt insoweit der DSB-Vorgabe.

- Und dann gibt es andererseits ganz eigenständige (und frei erfindbare) neue Disziplinen der Landesverbände, also die "eigentlichen" Listen B. Egal ob Selbstlader .223 (SBSV, also Südbaden) oder Eimerschießen long distance nach Quigley (nicht bei den DSB-LSBs, aber so bei der DSU).

Eine Verwirrung entsteht bisweilen, weil manche Disziplinen (z.B. das sportlich voll aufgerödelte GK-Gewehr 100 m liegend) in manchen Landesverbänden in das DSB-Schema an den dort vorgesehenen Platzhalter-Ort eingeordnet werden, und in anderen Landesverbände als eigenständige Disziplin der Liste B auftauchen und dort geregelt sind.

Da nach dem neuen WaffG aber Wettkämpfe nur nach SpoO geschossen werden dürfen

Dass ist so nicht richtig dargestellt. Wettkämpfe können beliebig geschossen werden, egal ob auf Luftballons, Blecheimer oder Pfennigmünzen, solange die Waffen nicht nach § 6 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind (Ausnahmen nach Abs. 3 möglich, etwa im BDMP), und solange das Verbot des kampfmäßigen Schießens nach § 9 AWaffV nicht eingreift. Aber ein waffenrechtliches Bedürfnis für Sportschützen gibt es eben nur für Waffen, mit denen Disziplinen aufgrund einer genehmigten Sportordnung geschossen werden können.

Also haben das die Landesverbände übernommen. Manche mehr, manche weniger schützenfreundlich, manche gar extrem widerwillig und schützenfeindlich (siehe z. Bsp. Hessen).

Und Niedersachsen, und NWDSB, und Westfalen. :-((

Gruß,

Carcano

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Da bleibt in Hessen nur der Weg über einen Zweitverband :gutidee:

Leider sind einige Landesfürsten ziemlich vernagelt, was die Wünsche nach interessanteren Disziplinen angeht!

wenn es nach manchen Landesfürsten ging(zb in Hessen) dann dürfte keiner in einem anderen Verband schiessen,

den Versuch das zu unterbinden hat man ja schon mal gemacht

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wenn es nach manchen Landesfürsten ging(zb in Hessen) dann dürfte keiner in einem anderen Verband schiessen,

den Versuch das zu unterbinden hat man ja schon mal gemacht

...ziemlich traurig das ganze - aber auch selbst verursacht!

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...
Da nach dem neuen WaffG aber Wettkämpfe nur nach SpoO geschossen werden dürfen

Dass ist so nicht richtig dargestellt. Wettkämpfe können beliebig geschossen werden, egal ob auf Luftballons, Blecheimer oder Pfennigmünzen, solange die Waffen nicht nach § 6 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind (Ausnahmen nach Abs. 3 möglich, etwa im BDMP), und solange das Verbot des kampfmäßigen Schießens nach § 9 AWaffV nicht eingreift. Aber ein waffenrechtliches Bedürfnis für Sportschützen gibt es eben nur für Waffen, mit denen Disziplinen aufgrund einer genehmigten Sportordnung geschossen werden können.

...

Hoppla, stimmt, mein Fehler!

Nicht die Austragung der Wettkämpfe war das Problem, sondern die "Besorgung" der Waffen dafür!

Merci für die Korrektur - manchmal trügt die Erinnerung dann doch ... <_<

Gruß

Sigges

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wenn es nach manchen Landesfürsten ging(zb in Hessen) dann dürfte keiner in einem anderen Verband schiessen,

den Versuch das zu unterbinden hat man ja schon mal gemacht

...ziemlich traurig das ganze - aber auch selbst verursacht!

das möge der Autor mir erklären, wie wir Schützen das selbst verursacht haben........

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