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IGNORED

Korrekter Umgang mit Schusswaffe als Jäger


JaegerAusBayern

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@ JaegerAusBayern

du könntest dir ja mal die Mühe machen und dich mal durchs Forum lesen, macht ein wenig Mühe- dort sind aber solche Fragen schon lang und breit diskutiert worden.

Punkt A gibt es da schon etliche Threads mit ähnlichem Inhalt,

Punkt B wirst du so schnell erkennen das es auf solche Fragen keine Standardantworten gibt

Hast du schon eine waffenrechtliche Erlaubniss?

Wenn ja, kennst du den Notwehrparagraphen, wobei es hier auf die tatsächliche Situation und deine eigene Einstellung ankommt-

wenn nicht, kanns dir egal sein weil du nicht in diese Situation kommen wirst.

es gibt hier langsam zu viele "was wäre wenn" -Fragen die kein Mensch zu 100% beantworten kann. Sowas hängt vom Einzelfall, von den beteiligten Personen und vom Richter ab.

Geschrieben
Können wie mal wieder zum Thema zurückkommen!

Es geht um den Raub von Waffen im Revier in Deutschland(!) und nicht um irgend einen anderen daher konstruierten Fall.

Hängt zusammen, und der Fall ist nicht konstruiert sondern real. Der Täter flüchtete im Übrigen beim Abblick des Jägers.

Wenn der mit der Waffe auf die Frau losgeht, du gehst dazwischen, dann geht er mit der Waffe auf dich los: Dann hat man die gleiche Situation!

Und die Grundfrage ist nochmal: Ist es rechtswidrig, sich so einer Situation durch Abgabe der Waffen/Flucht etc. zu entziehen? Oder gibt es irgendwelche Pflichten, die man als Jäger dadurch verletzt?

Geschrieben
Deshalb meine Idee: Im Zweifelsfall weg mit der Waffe, dann liegt das Objekt der Begierde im Gebüsch und der Täter hat die Wahl, den Jäger zu verfolgen (bringt ihm nix, der hat keine Waffe mehr) oder das, was er will (die Waffe) aus dem Gebüsch zu holen und damit dann zu flüchten...

Und wenn der Bösewicht, das neu erworbene Stück gleich mal ausprobieren will?

Meine Geschosse können alle schneller fliegen als ich rennen kann ...

Geschrieben
du könntest dir ja mal die Mühe machen und dich mal durchs Forum lesen, macht ein wenig Mühe- dort sind aber solche Fragen schon lang und breit diskutiert worden.

Habe ich getan, und viele Postings zu Themen wie "Waffe bei Einbruchsdiebstahl aus korrekt gesichertem Schrank entwendet" oder "Darf ich in Notwehr schießen?".

Aber ich konnte nichts dazu finden, ob man quasi "Davonlaufen" kann.... :rolleyes:

Punkt A gibt es da schon etliche Threads mit ähnlichem Inhalt,

Punkt B wirst du so schnell erkennen das es auf solche Fragen keine Standardantworten gibt

Na die Frage, ob ich irgendwie eine Pflicht habe, eine Schusswaffe auch gegen einen Menschen einzusetzen, oder ihn zu bedrohen, oder ob ich mich trotz Waffe wie jeder andere Bürger verhalten kann, sollte doch zu klären sein, oder?

Hast du schon eine waffenrechtliche Erlaubniss?

Wenn ja, kennst du den Notwehrparagraph, wobei es hier auf die tatsächliche Situation und deine eigene Einstellung ankommt-

wenn nicht, kanns dir egal sein weil du nicht in diese Situation kommen wirst.

Langsam reichts wieder mit diesen "was wäre wenn" -Fragen die kein Mensch zu 100% beantworten kann. Sowas hängt vom Einzelfall, von den beteiligten Personen und vom Richter ab.

Dann lies es doch nochmal: Mit Notwehr hat das Ganze gar nichts zu tun, sondern er damit, sie zu vermeiden.

Es geht darum, ob z.B. Garantenpflichten bestehen, wenn man Jäger ist, oder ob es unzuverlässig ist, einem Täter nachzugeben, der z.B. die Waffe möchte.

Gibts denn einen Thread, in dem das diskutiert wurde? Ich habe gesucht (auch im Internet) aber nur die Frage "Darf man schießen?" aber nicht "Darf man sich so einer Situation entziehen?" gefunden...

Geschrieben
Im Zweifel würde ich ihm die Waffe aushändigen.

Wer bereit ist, einem erkennbar bewaffneten Jäger die Waffen abzunehmen ist auch bereit, dies mit Gewalt zu tun.

Die Waffen ersetzt die (Hausrat-) Versicherung, meine Gesundheit aber niemand.

Damit lieferst Du dich aber vollkommen aus, und machst dich von seiner Gnade Abhängig. Um es noch deutlicher zu sagen: Du begiebst Dich in die Obhut eines Menschen, der sich schon Abseits jeder Regel bewegt. Da kannst und mußt Du sogar mit allem Rechnen. Ob das eine so gute Idee ist - Denk mal drüber nach ...

Das leben birgt nun mal Risiken und mal im ernst: Was nützt Dir eine Versicherung, wenn Du mit Deiner Kugel, abgefeuert aus Deiner Waffe, am Waldrand liegst? Du hast nur dieses eine Leben und im zugegebener Maßen Extremfall steht zwischen Dir und dem Sensenmann nur Deine Kurze ...

Geschrieben
Und die Grundfrage ist nochmal: Ist es rechtswidrig, sich so einer Situation durch Abgabe der Waffen/Flucht etc. zu entziehen? Oder gibt es irgendwelche Pflichten, die man als Jäger dadurch verletzt?

Rein rechtlich verletzt man dadurch eine ganze Reihe waffenrechtlicher Pflichten. Wenn die Drohung jedoch ernst genug war, wird man eventuell durch §35 StGB entschuldigt.

Geschrieben
Hängt zusammen, und der Fall ist nicht konstruiert sondern real. Der Täter flüchtete im Übrigen beim Abblick des Jägers.

Wenn der mit der Waffe auf die Frau losgeht, du gehst dazwischen, dann geht er mit der Waffe auf dich los: Dann hat man die gleiche Situation!

Und die Grundfrage ist nochmal: Ist es rechtswidrig, sich so einer Situation durch Abgabe der Waffen/Flucht etc. zu entziehen? Oder gibt es irgendwelche Pflichten, die man als Jäger dadurch verletzt?

Ja, es gibt eine "Pflicht", MORAL !!!

Und die Kardinaltugend Tapferkeit.

Alles andere ist Feigheit (andere würden Dich evtl. Als Opfer titulieren).

"Ich gefährde durch mein eingreifen evtl. Die Frau" wenn ich so einen Stuss höre. Durch die Vergewaltigung ist sie natürlich nicht gefährdet.

Wenn Du Dir so etwas nicht zutraust, dann gib Deine Waffen besser ab, Du bist dann auch bei Drückjagden eine Gefahr für Dritte.

Geschrieben
z.B. man fährt zum Revier, sieht eine Schlägerei, bei der einer am Boden liegt und die Anderen auf ihn eintreten.

Ohne Waffe ist das ja klar: Auf sicheren Abstand gehen, Polizei rufen. Die haben in wenigen Minuten da zu sein, und die Situation zu klären.

Würde mich nur interessieren, ob es halt für Personen, die eine Waffe führen (aber ausdrücklich nicht zum Zweck der Selbstverteidigung oder Nothilfe) anders aussieht.

Machen wir's mal so, um sich nicht einem Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung nach §323c StGB auszusetzen, könnte viell zumindest ein Warnschuß gerechtfertigt sein, bevor da jemand auf der Strecke bleibt...

Oder hab' ich was übersehen?

Geschrieben
Damit lieferst Du dich aber vollkommen aus, und machst dich von seiner Gnade Abhängig.

Wenn jemand abends im Wald deine Jagdausrüstung klauen und dich umbringen will, dann ist es für ihn wesentlich risikoloser, das in der umgekehrten Reihenfolge zu tun. Du bist "von der Gnade" jedes Spaziergängers "abhängig", der mit den Händen in den Taschen an dir vorbeispaziert, denn er könnte in den Taschen ein Messer haben.

Soviel zur Paranoia.

Geschrieben

Jaeger aus Bayern:

Es gibt keine solche Pflicht. Du kannst sowohl aus ethischen, als auch aus ganz einfachem Grunde ablehnen eine Konfrontation einzugehen. Alles vollkommen legitim.

Die (unterlassene) Hilfeleistung fordert ebenfalls keinen Konflikt. Lediglich ein Handeln. Dies hast du durch den Anruf bei der Polizei getan.

Der einzige Beruf den ich kenne der den Einsatz des eigenen Lebens oder der eigenen Gesundheit fordern kann, ist der Soldatenberuf. Alle anderen dürfen bei Eigengefährdung ablehnen. Das gilt erst recht für den Zivilisten. Du musst dich auf keinen Konflikt wegen Gegenständen einlassen. Auch nicht für ein anderes Menschenleben. Es gibt immer eine Grenze der Zumutbarkeit.

Ein anderer Handlungszwang geht aus der Garantenpflicht hervor.

Waffe und Munition getrennt ins Dickicht zu werfen, dürfte dir einiges an Vorsprung bieten. Schade wenn der Täter dir dennoch sofort folgt und du dadurch nicht mehr so "harte" Notwehr leisten kannst. Ich würde die Kurzwaffe behalten. von der weggeworfenen Langwaffe droht erstmal keine Gefahr.

UND man muss wirklich nicht ganz wild darauf sein, einen anderen "notzuwehren". Natürlich darf man nachgeben. Waffen werden nicht anders behandelt als anderes Eigentum.

Geschrieben
Und wo war hier der Fehler? Ja genau, den Hilfssheriff spielen wollen.

Ich wäre im Auto geblieben und hätte die Polizei gerufen.

Die Jäger sind hier an einen wirklich sehr entschlossenen Kriminellen geraten. Nur ob man das im Vorfeld immer soweit einschätzen kann, wie weit der andere wirklich bereit ist zu gehen, wird sich kaum beantworten lassen. Der Fehler war nicht Hilfssheriff spielen zu wollen. Sondern diese Leute hatten Courage sich einzusetzen. Leider haben die sich da zu blauäugig verhalten und sind zur Strecke gekommen.

Polizei rufen und eingreifen oder anders herum, je nachdem wie die Situation ist.

  • Wenn man z.B. vom Hochsitz beobachtet, wie jemand eine Joggerin überfällt (ist hier in der Region einem Jagdpächter schonmal passiert) nicht hinlaufen sondern "Duck and Cover" und die Polizei anrufen und dabei nicht an die große Glocke hängen, dass man selbst eine Waffe hat.

Wenn die Liste eine Aufzählung von empfehlenswerten Handlungsweisen für den Ernstfall darstellt, kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Wenn Du es mit deinem Gewissen vereinbaren kannst, dass gleich nebenan ne Joggerin überfallen kannst ... Bitte sehr! Ich finde das abscheulich!

Ist deine Liste ne Frage, dann ist wohl eindeutig, das hier was getan werden muß: Polizei rufen und zur Hilfe kommen (Mit geschulterter Waffe).

Geschrieben

sorry aber wie blöd muss man sein seine Waffe ins Gemüse zu pfeffern wenn man bedroht wird.

Vorrausgesetzt der oder die Angreifer bedrohen dich nicht mit einer Schusswaffe.

Wegrennen kann man auch mit der Waffe. Mit dem Vorteil, dass man sich im Fall der Fälle noch verteitigen kann.

Außerdem wie blöd muss ein Angreifer sein nur mit einem Messer oder sonstwas bewaffnet einem mit einer Schusswaffe hinterher zu rennen.

Ach ja und noch was zum Thema Joggerin. Wer einfach wegschaut während einem anderen Menschen leid angetan wird ohne sich selbst besonders zu gefährden

(was bei einer vorhandenen Schusswaffe eigentlich nur durch eine Schusswaffe in Händen der Täter der Fall ist) sollte sich wirklich mal fragen was für ein Mensch er ist.

Das ist übrigens nicht nur ein Problem bei LWB sondern allgemein. Leider schauen die meisten Leute einfach weg weil es sie ja nichts angeht.

Geschrieben
Du bist "von der Gnade" jedes Spaziergängers "abhängig", der mit den Händen in den Taschen an dir vorbeispaziert, denn er könnte in den Taschen ein Messer haben.

Soviel zur Paranoia.

Bitte nichts hinzudichten. In dem Beispiel oben sind die Karten doch schon völlig offen und der Kriminelle hat sich durch sein Tun schon verraten.

Ansonsten ja, hast recht ist Paranoia. Spaziergänger jedoch sind bei uns immer sehr angetan mal nen Jäger zu treffen. Das Interesse an dem was wir tun ist sehr groß. Und ich merke, ob mir die freundlich gesinnt sind ...

Geschrieben

Als Jäger dürfen die Waffen auf dem Weg ins Revier zugriffs-, aber nicht schußbereit geführt werden

Wer meine Waffen will muss sie sich schon holen:

Nein, im ernst.

Meine Waffen wegwerfen weil mich krimineller Abschaum mit seinem Brotzeitmesser bedroht, ja soweit kommts noch, der bekommt das Gewehr schon zu sehen, aber von der falschen Seite, dann darf er gucken dass er Land gewinnt, die Gefahr dass er selbst zur Polizei geht ist relativ gering <_< .

Wenn der Gegenüber auch eine Schußwaffe hat stehen die Chancen natürlich ungleich schlechter, wenn du dich hier entscheidest die Waffe einzusetzen musst du auch bereit sein abzudrücken, und dies im Zweifel auch als erster zu tun, wenn du bereits eine Kugel in der Brust hast nützt dir das alles nix mehr. Die Waffen hergeben ist aber auch riskant, dann ist man wehrlos, was sollte ihn davon abhalten den Zeugen zu beseitigen, muss nicht, kann aber.

Falls tatsächlich einer gezielt auf einen wartet um dann sofort zu schießen gibts eigtl. nur eins, Feuer frei, wenns mich schon erwischt nehme ich den Mistkerl mit. Die Hemmschwelle tatsächlich abzudrücken dürfte auch dramatisch sinken wenn einem Kugeln um die Ohren pfeiffen, wegrennen bringt da eh nichts mehr, Kugeln haben die Eigenschaft schneller zu fliegen als der schnellste Mensch rennen kann.

Zum Vergewaltiger: Diese feigen Schweine trauen sich i.d.R. nur was gegen Frauen, Polizei rufen ja, aber dann nicht abwarten sondern hingehen und dem eins über die Rübe zimmern dass er nicht mehr weiß wo hinten und vorne ist, meine Waffen brauch ich dazu nicht (mit der Waffe einen unbewaffneten bedrohen kann schon wieder mächtig Ärger bringen).

PS: Man sollte sich bevor man dem den Kühler verbeult schon wirklich sicher sein dass es auch eine Vergewaltigung ist, manche Frauen stehen ja schonmal auf eine härtere Gangart :s73: , das käme ansonsten vorm Richter wohl nicht so gut.

Geschrieben

Jemand der eine Frau vergewaltigt ist ein Verbrecher der grundsätzlich zu allem fähig ist. Das Drohen mit der Schusswaffe um die Vergewaltigung zu verhindern oder zu unterbinden ist gerechtfertigt. Keiner wird einem daraus einen Strick drehen.

Unzulässig wäre es, die Flucht des Täters mit der Schusswaffe zu verhindern. Da bekäme man Ärger. Meine persönliche Meinung ist hier zum geltenden Recht allerdings abweichend... <_<

Geschrieben

Noch mal zum Waffe weg schmeisen...

Jemand der eine Waffe führt muss m.M.n. auch bereit sein diese ohne zu Zögern einzusetzen sofern das Recht auf seiner Seite ist.

Hier setze ich an den Jäger deutlich höhere Masstäbe als an den Sportschützen, der führt seine Waffe ja in der Regel nicht.

Ist ein Waffenträger dazu nicht bereit oder nicht in der Lage, soll er seine Waffen zu Hause lassen oder abgeben. Sonst degradiert er sich wie der TE zur Waffenbeschaffungsstelle für Kriminelle.

"Ausbildungsdefizite" lasse ich hier nicht gelten. Um sich gegen gewöhnliche, nicht im Schusswaffengebrauch besonders geschulte Kriminelle zur Wehr zu setzen bedarf es keiner speziellen Ausbildung im Verteidigungsschiessen.

Auf die flüchtige oder annehmende Sau bei der Drückjagd kann ja komischerweise auch jeder Jäger schiessen.

Sind die Täter geschult, nützt auch das Waffe weg schmeissen nichts, noch bevor die Waffe den Boden berührt, wäre derjenige tot...

Geschrieben
Eine vernünftige Lösung wäre, dass man als Jäger nun einfach so lange nicht mehr rausfährt, bis die Polizei für Sicherheit gesorgt hat.

Hier sollte dann die Behörde die Abschusspläne anpassen, und den Wildschaden übernehmen - tut sie aber nicht!

d.h. die Jäger MÜSSEN rausfahren.

Wieso müssen die Jäger rausfahren?

Bleib zu Hause, wenn du um dein Leben und dein Eigentum fürchtest.

Geschrieben

@U-Boot aus Bayern

Lass mich raten: Waldorfschüler? :00000733:

Ich will dir mal was verraten: Die Polizei ist nicht allmächtig und braucht i.d.R. etwas länger

bis sie an einem Tatort ist (besonders wenn sich dieser in einem dunklen Wald befindet).

In dem von dir beschriebenen Szenario wahrscheinlich sogar länger als du lebst, wenn du einen

Angreifer auch noch freiwillig bewaffnest!

Als Jäger nachts durch den Wald zu streifen birgt immer ein gewisses Risiko, sei es durch annehmendes

Schwarzwild, Jagdhasser die Kanzeln ansägen, Wilderer die bei ihrem Tun überrascht werden etc.pp.

Falls du mit solchen Situationen überforderst bist und bei deiner Behörde nachfragen musst, ob du "in Panik

schreiend und dabei deine Waffen wegwerfend" weglaufen darfst, wenn du Zeuge eines Drogendeals oder einer

Vergewaltigung wirst, solltest du ernsthaft überlegen deine Waffen abzugeben und vielleicht auf Hallenhalma

umzusatteln!

So, und jetzt geh ich Bier und Otternasen holen!

PS: Von wegen Wilderer und "Hilfssherrif"spielen, schon mal was von Jagdschutz gehört?

Geschrieben
Jemand der eine Waffe führt muss m.M.n. auch bereit sein diese ohne zu Zögern einzusetzen sofern das Recht auf seiner Seite ist.

Deine Meinung sei Dir unbenommen.

Ich bin jedenfalls nicht so bescheuert und lasse mir nach einer geglückten Rettungsaktion die Schränke ausräumen und mein Konto für Schadenersatz/Schmerzensgeld/Geldstrafe plündern.

Trotzdem schön, wenn noch jemand Werte hochhält!

Jürgen

Geschrieben

Recht braucht Unrecht nicht weichen.

Sofern Du Dich im Rahmen der Gesetze richtig verhaltst, wird Dir nichts passieren.

Um beim Beispiel der Vergewaltigung zu bleiben, sollte (was nicht passieren wird) ein alt 68er Täter Versteher Richter mir meine Waffen wegnehmen weil ich damit eine Frau vor einer Vergewaltigung oder schlimmerem bewahrt habe, so kann ich damit evtl. Leben.

Definitiv könnte ich aber nicht damit leben wenn ich aus Feigheit oder wegen der Angst meine Waffen zu verlieren nicht eingreifen würde.

Aber das muss jeder selber wissen, wenn Du Dich dann noch im Spiegel ansehen kannst...

Geschrieben

Fremde Heere Mitte, Teil 2: "The Lodenhosen Connection"

Der JaB könnte natürlich einen Gedanken in die Welt (am Sonntag?) tragen wollen, daß man Jägern besser keine Waffen gibt, weil diese sonst umgehend ins Gebüsch geworfen werden. Flinte ins Korn, Glock in die Heide..

Geschrieben

Ich befürchte eher, dass der das ernst meint.

Wenn alle Legalwaffenbesitzer und insbesondere Jäger so drauf wären, ist das ja noch besser als eine zentrale Lagerung der Waffen im Schützenhaus oder bei der Polizei.

Geschrieben
Auf die flüchtige oder annehmende Sau bei der Drückjagd kann ja komischerweise auch jeder Jäger schiessen.

Ich habe nie behauptet, dass ich nicht "treffen" würde.

Frage: Warum gab es letztes Jahr nur 16 Tote durch Polizeieinsätze, trotz permanenter Angriffe auf Polizisten?

Ganz einfach: Weil die eine Schulung haben, so eine Situation zu meistern.

Ich habe das mal recherchiert. z.B. beim Verteidigungsschießen gibt es Situationen wie "Mehrere Täter, Täter A zieht ein Messer und greift an - Schusswaffengebrauch - Täter B reißt die Hände nach vorne, während der Blick des Schützen noch auf Täter A gerichtet ist. Täter B will sich ergeben, aus dem Augenwinkel sieht es aber wie Angriff aus."

Der ausgebildete Schütze muss das erkennen, und darf auf keinen Fall die Waffe gegen Täter B richten.

Ich habe mir dann eben Gedanken gemacht, warum der Gesetzgeber so ein Training für Jäger ausdrücklich verbietet und unter Strafe stellt.

Nach meiner Diskussion mit einem Polizisten kam ich zu dem Schluss, dass er es deshalb tut, da jeder Nicht-Dienstwaffenträger mit so einer Situation auch nach Besuch eines Kurses völlig überfordert wäre.

So, wenn ICH nun auf Täter B geschossen hätte, dann hätte ich einen unbewaffneten Menschen erschossen.

Das wäre für mich (auch wenn das Gesetz "Putativnotwehr" vorsieht usw.) moralisch absolut untragbar, und genau deshalb bin ich sehr skeptisch, ob man dort tatsächlich in so eine Situation reingehen sollte!

Falls du mit solchen Situationen überforderst bist und bei deiner Behörde nachfragen musst, ob du "in Panik

schreiend und dabei deine Waffen wegwerfend" weglaufen darfst, wenn du Zeuge eines Drogendeals oder einer

Vergewaltigung wirst, solltest du ernsthaft überlegen deine Waffen abzugeben und vielleicht auf Hallenhalma

umzusatteln!

Na klar, deshalb laufen auch die Bankangestellten "schreiend weg".

Hat der Täter, was er will, wird er (hoffentlich) ablassen...

PS: Von wegen Wilderer und "Hilfssherrif"spielen, schon mal was von Jagdschutz gehört?

Der "Jagdschutz" mal wieder. :ridiculous:

Schau doch nochmal in den Krebs die Tabelle genau an. Na, was steht da?

Na ganz einfach: Bis auf die Tatsache, dass du die Katz töten, und das Wild füttern darfst, darfst du im Grunde nur das, was ein normaler Bürger auch darf.

Anhalten darfst du ihn, abseits befestigter Wege: "Bleiben Sie bitte mal stehen?"

Festnehmen darfst du nach §127 StPO und das bedeutet: "Sind Sie mal bitte so freundlich, stehen zu bleiben?". Und woführ ist das? Ganz einfach: Festhalten, bis die Polizei da ist, damit die die Personalien feststellt.

Ist der mit Aufbrechen beschäftigt, kann man auf die Polizei warten, und muss da gar nicht hingehen.

Befugnisse wie unmittelbaren Zwang haben (je nach Bundesland) nur Jagdaufseher, die Berufsjäger oder Förster sind.

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