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IGNORED

Salutgewehr, Verschluß nicht abgeändert?


STS

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Hallo, folgendes Problem:

Ein Gewehr 88 wurde vor längerer Zeit zu Salut abgeändert (Firma Orion, BKA 56). In die Laufhülse wurde ein Adapter für die 9mm Knallpatrone eingeschweißt, der eigentliche Lauf fehlt, der Verschluß ist unverändert. Woher weiß man ob diese Änderung zulässig war und noch ist?

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Ich denke ja, aber den Verschluss nicht von der Salutwaffe trennen!

In dem Fall wüdrde der ein erlaubnispflichtiges Waffenteil.

Dazu gibts hier im Forum aber auch schon Information, einfach mal suchen!

Grüsse,

Colti

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Habe das Gewehr mehr oder weniger freiwillig der Polizei zur Prüfung überlassen. Bisher waren die ratlos. Habe allerdings zur Not eine rote Sammler WKB mit entsprechenden Thema

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Ich denke ja, aber den Verschluss nicht von der Salutwaffe trennen!

In dem Fall wüdrde der ein erlaubnispflichtiges Waffenteil.

Dazu gibts hier im Forum aber auch schon Information, einfach mal suchen!

Grüsse,

Colti

Halb richtig, man darf das funktionsfähige wesentliche Teil einer erlaubnisfreien Waffe, das auch in eine erlaubnispflichtige Waffe passt, nur nicht dauernd trennen.

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Wieso das denn?

Hatte vor eine Waffenbearbeitungslizenz zu beantragen. Dann kamen wir ins Gespräch zu Salutänderungen und auch zu meinem bereits vorhandenen Gewehr. Daraufhin verlangete der Sachbearbeiter das Ding zu sehen. Ist halt dumm gelaufen...

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Solange der Umbau den Vorschriften, die zum Zeitpunkt des Umbau gegolten haben, entspricht, ist alles in Ordnung.

Ist nur halt schwierig festzustellen wann der Umbau gemacht wurde. Sieht man das evtl. an der BKA Raute (BKA56)?

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In die Laufhülse wurde ein Adapter für die 9mm Knallpatrone eingeschweißt, der eigentliche Lauf fehlt, der Verschluß ist unverändert

So wie das beschrieben ist, wäre der Umbau doch sogar aktuell noch machbar?! Der Verschluß bleibt bei Salut doch eigentlich immer unangetastet. Beim Salutumbau wird ja immer fast nur der Lauf modifiziert (ggf. noch die Mehrladefähigkeit)- und wenn der Lauf komplett fehlt, dann ist da m.E. nichts mehr großartig zu modifizieren.

Irgendwie verstehe ich den Trubel des SB nicht. Der kann dann in seinem Leben eigentlich noch nie einen Salutumbau gesehen haben, oder Fachwissen darüber besitzen.

Das Alter der Abänderung kann man übrigens nachweisen. Aber das würde hier gar keinen Sinn ergeben, denn da ist ja wie gesagt m.W. nichts dran, was man heute nicht genauso machen dürfte. Anstatt BKA wäre dann halt ein BA Stempel drauf.

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So wie das beschrieben ist, wäre der Umbau doch sogar aktuell noch machbar?! Der Verschluß bleibt bei Salut doch eigentlich immer unangetastet. Beim Salutumbau wird ja immer fast nur der Lauf modifiziert (ggf. noch die Mehrladefähigkeit)- und wenn der Lauf komplett fehlt, dann ist da m.E. nichts mehr großartig zu modifizieren.

Irgendwie verstehe ich den Trubel des SB nicht. Der kann dann in seinem Leben eigentlich noch nie einen Salutumbau gesehen haben, oder Fachwissen darüber besitzen.

Das Alter der Abänderung kann man übrigens nachweisen. Aber das würde hier gar keinen Sinn ergeben, denn da ist ja wie gesagt m.W. nichts dran, was man heute nicht genauso machen dürfte. Anstatt BKA wäre dann halt ein BA Stempel drauf.

Bin mir auch sicher, dass der SB noch keinen Salutumbau gesehen hat. Weiss jemand wo, in welcher Verordnung die Anforderungen für einen Salut-Umbau stehen?

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Bin mir auch sicher, dass der SB noch keinen Salutumbau gesehen hat. Weiss jemand wo, in welcher Verordnung die Anforderungen für einen Salut-Umbau stehen?

Vielleicht ist es am einfachsten, Du rufst beim nächsten Beschussamt (die sind heute für die Abnahme des Umbaus zuständig), oder beim BKA an. Die Rufnummern sollten sich auf den Homepages finden lassen. Dann bittest Du die dort um irgendwas schriftliches. Sollte das was kosten: Sag dem SB er soll das auf dem Dienstweg machen, er zweifelt ja schließlich an der Korrektheit. Oder Du holst Dir durch einen Anruf beim BKA einfach die Direktwahl- Nr., und gibst die dem SB mit der Bitte um Rücksprache dort.

Wie Du die Umbauvorschriften direkt findest weiß ich leider nicht.

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Vielleicht sollte sich der Sachbearbeiter einfach mal ans BKA wenden und die Abänderungsvorgaben für Salut beschaffen. So sahen die eben aus, viel anders kann man es ja auch ohne riesen Aufwand nicht machen und da man damals auf deutlich geringerem Hysterieniveau lebte, hatte da niemand Probleme mit.

Die Diskussion über die Lagerung des Verschlusses grenz für mich schon an Schwachsinn, insbesondere in Anbetracht der Tatsache das Gewaltverbrecher eben mal grade Hafturlaub bekommen.

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Die Diskussion über die Lagerung des Verschlusses grenz für mich schon an Schwachsinn, insbesondere in Anbetracht der Tatsache das Gewaltverbrecher eben mal grade Hafturlaub bekommen.

:appl:

Stimme dir voll zu wir machen uns hier ne Rübe um Kokolores wo sich irgendwo in Deutschland ein IWB (illegaler Waffenbesitzer) die Hände reibt über seine neue AK47 und lacht,laut lacht über uns den legalen Besitzer der den Staat fürchtet, mehr fürchtet als jeder Kriminelle in diesem Land :angry2:

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:appl:

..., mehr fürchtet als jeder Kriminelle in diesem Land :angry2:

dto.

:s82: :s82: :s82:

Mit diesem knappen Satz hast Du es auf den Punkt gebracht!

Während unsere grünen Idealisten dem verurteilten Straftäter ´ne zweite Chance, mit dem Risiko: auf Kosten der Gesellschaft, einräumen, überziehen sie den unbescholtenen Bürger mit einem Generalverdacht.

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