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IGNORED

Verwaltungs/ Strafrechtsschutz ? Für Dummies!


Orval_75

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ganz naiv denn ich habe von der Materie keine Ahnung:

Ich möchte eine Rechtsschutzversicherung die im ideal folgendes leisten kann:

- ich werde vom Amt angeklagt bzw vom BKA etc und muss mich mit RA wehren

-Versicherung sollte RA kosten und Verfahrenkosten tragen.

Ich möchte halt nicht auf den Kosten von Verfahren und RA sitzenbleiben. Welche Versicherung könnt Ihr empfehlen ? Auf was muss man UNBEDIGT achten ?

Eine Örag Waffenrechtsschutz hab ich- aber ich glaub die leistet das nicht !

Oder nimmt man sich ne Advokat und alles is juut ?

Geschrieben

Die vdW-Versicherung (Zurich Rechtsschutz) hat überhaupt keinen Strafrechtsschutz, und die ÖRAG ist die einzige mir bekannte Waffenrechtsschutzversicherung, die auch die Mehrkosten einer - im Strafrecht üblichen - Vergütungsvereinbarung (Stundenhonorar) trägt.

Carcano

Geschrieben
Du solltest auch an die Wartezeit denken, der Schadensfall ist ja schon eingetreten.

Sprich mit Deinem versicherer und höre auf carcano!

Nee ist noch nicht eingetreten !

Geschrieben

Hallo,

die Örag ist nur bedingt zu empfehlen!!!

Die D.A.S. bietet über ein Abbo des DWJ einen Komplettschutz (Privat-, Verwaltungs- und Strafrechtsschutz) an.

Ich hatte mal außer der Rechtschutzversicherung über das Forum Waffenrecht die Örag, mußte aber erkennen das diese Versicherung nur bestrebt ist Beiträge einzuziehen und wenn es mal um Leistungen gegenüber dem Versicherten geht einfach den "Schwanz einzieht" mit irgend welchen fadenscheinigen Begründungen.

Auch der Kostenfaktor ist bei der Örag ungünstig für den "Schutz" welchen diese angeblich bietet, vor allem gibt es jedes Jahr eine Erhöhung des Beitrags der sich nach fünf Jahren ziemlich beträchtlich ausnimmt!

Auch ist der Eigenanteil im Schadensfall um 100€ höher wie andere Anbieter verlangen!

Kurz um, ein Vergleich von Leistung und Preis ist immer lohnenswert, vor allem auch das "Kleingedruckte" lesen und vergleichen sonst kann man eine böse Überraschung erleben, Versichert heißt noch lange nicht 100% gesichert!!!

Gruß Colt S.

Geschrieben
Die D.A.S. bietet über ein Abbo des DWJ einen Komplettschutz (Privat-, Verwaltungs- und Strafrechtsschutz) an.

Die ein Mehrfaches kostet ggü. der ÖRAG-Versicherung (was auch legitim ist, wegen des viel breiterem Umfanges), aber speziell im Unterbereich des Waffenrechts (Strafrecht und Verwaltungsrecht) deutlich *weniger* bietet.

Carcano

Geschrieben
Hallo,

die Örag ist nur bedingt zu empfehlen!!!

...

Ich habe mich im Jahr 2001 mal mit der ÖRAG in Verbindung gesetzt, nachdem dem damaligen SB die Worte "was wollen Sie denn mit dem Antrag, Sie wissen doch dass ich den eh ablehnen muss" entfleucht sind.

Die anwaltliche Erstberatung wurde direkt übernommen und ein Anwalt in Reichweite vermittelt, der auch eine Vorstellung von dem hatte, worum es ging.

War alles so wie oich mir das vorstelle.

Gruß

Erik

Geschrieben

Hallo,

bei der D.A.S. handelt es sich um einen Rechtschutz welcher den privaten Bereich, der Strafrechtsschutz sowie den Verwaltungsrechtsschutz umfast, das hier die Beiträge höher sind wie bei dem der Örag über das Forum Waffenrecht dürfe sicherlich klar sein!

Die Örag als solches erfast sicherlich nur den Rechtsschutz im Verwaltungsrecht (Waffenrecht) und warscheinlich nur einen bedingten Strafrechtsschutz bezüglich Waffenumgang.

Wer wirklich auf eine gute Rechtschutzversicherung wert legt sollte sich genauestens informieren bevor er einen Vertrag abschließt und hinterher das Nachsehen hat weil der Versicherer immer neue Ausreden findet um sich vor dem Leistungsfall zu drücken!

Auch sollte man eines bedenken, 2001 haben die "Uhren" bei der Örag noch anderst getickt, sei es um den Eigenanteil, welches es zu damaligen Zeitpunkt noch nicht gab, oder sei es um die Kostenübernahme im Versicherungsfall!

Gruß Colt S.

Geschrieben

ganz wichtig ist auch darauf zu achten, dass Rechtsschutz im Verwaltungsrecht im vorgerichtlichen (im Widerspruchsverfahren) Verfahren mit abgedeckt ist.

Geschrieben

Ebenfalls wichtig ist, daß die Versicherung auch beim Vorwurf des Vorsatzes in Vorkasse tritt, und erst nach verlorenem Rechtsstreit das Geld zurück fordert (bei Vorsatz zahlt keine Versicherung einen verlorenen Rechtsstreit). Das Problem ist, daß es solche Verträge heute so gut wie nicht mehr gibt. Gerade bei Anzeigen wegen Verstößen gegen das Waffen- und Sprengstoffrecht wird aber sehr oft Vorsatz vorgeworfen.

Geschrieben
Ebenfalls wichtig ist, daß die Versicherung auch beim Vorwurf des Vorsatzes in Vorkasse tritt, und erst nach verlorenem Rechtsstreit das Geld zurück fordert (bei Vorsatz zahlt keine Versicherung einen verlorenen Rechtsstreit). Das Problem ist, daß es solche Verträge heute so gut wie nicht mehr gibt.

Falsch (der zweite Satz).

Carcano

Geschrieben

Hallo Leute,

also ich habe ja schon ein Thema gestartet welche RS gut ist. Aber so wie ich höre ist die ÖRAG nicht so der bringer, obowhl Strafrecht abgedeckt ist.

Was kostet die D.A.S wenn man noch Privat-RS inkludiert?

DANKE

Geschrieben
Hallo Leute,

also ich habe ja schon ein Thema gestartet welche RS gut ist. Aber so wie ich höre ist die ÖRAG nicht so der bringer, obowhl Strafrecht abgedeckt ist.

Was kostet die D.A.S wenn man noch Privat-RS inkludiert?

DANKE

Ja ist für mich auch interessant ! Eventuell koppelbar mit Waffenversicherung?

Geschrieben

Ich hatte mich mal aus eigenem Interesse mit diesem Thema beschäftigt, die ÖRAG geht galaube ich nur in Kombination mit dem FWR und da bin ich an eine 2-jährige Mitgliedschaft gebunden.

Jede andere Versicherung hat Taten die auch fahrlässig im Waffenrecht begangen werden können im wesentlichen mit drin, so auch die ARAG wo ich auch noch bin.

Sicher gibt es auch diverse Taten die fahrlässig im WR begangen werden können, aber die werden von der StA dann eh ev. gleich eingestellt!

Ich habe für mich entschieden dass ich keine Versicherung benötige, wenn ich ein Fettnäpfchen erwische, naja, dann zahle ich auch den Anwalt, der eh meistens nur die Stirn runzelt, wenn Du mit einer RSV ankommst!

Geschrieben
Ich hatte mich mal aus eigenem Interesse mit diesem Thema beschäftigt, die ÖRAG geht galaube ich nur in Kombination mit dem FWR und da bin ich an eine 2-jährige Mitgliedschaft gebunden.

Jede andere Versicherung hat Taten die auch fahrlässig im Waffenrecht begangen werden können im wesentlichen mit drin, so auch die ARAG wo ich auch noch bin.

Sicher gibt es auch diverse Taten die fahrlässig im WR begangen werden können, aber die werden von der StA dann eh ev. gleich eingestellt!

Ich habe für mich entschieden dass ich keine Versicherung benötige, wenn ich ein Fettnäpfchen erwische, naja, dann zahle ich auch den Anwalt, der eh meistens nur die Stirn runzelt, wenn Du mit einer RSV ankommst!

Hallo,

nun ja auf eine Art hast du recht mit dem selber Zahlen, mir ist es zweimal so gegangen obwohl ich die Örag als Rechtschutzversicherung hatte, hat diese die Deckung als solches abgehnt unter sehr fragwürdigen Begründungen, so einfach machen die es sich!

Allerdings sollte man keinen "Amtschimmel" im Amt haben der einen mit höchstfragwürdigen Anzeigen überzieht, hier ist dann die Hilfe eines Anwalts als solches fällig sonst gerät man sehr schnell in die "Amtmühle", allerdings kann hier der Anwalt wenn man ihn selbst zahlen muß recht teuer zu stehen kommen!

Gruß Colt S.

Geschrieben

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist der primäre Sinn und Zweck der Örag-Versicherung nicht, dass man Rechtsschutz hat, wenn man selbst was angestellt hat, sondern dass die LWBs eine Solidargemeinschaft stemmen, die es erlaubt, dem ein oder anderen übereifrigen Sachbearbeiter zu erklären, was eigentlich seine Aufgabe ist, bevor wieder irgendwas Dubioses als gängige Rechtspraxis einreißt.

bye knight

Geschrieben
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist der primäre Sinn und Zweck der Örag-Versicherung ...

So sehe ich die auch. Wobei der Aktionismus bei manchen SBs halt eventuell als "worst-case" -Szenario mittlerweile soweit reichen könnte, ein OWi- oder Strafverfahren loszutreten.

In etwa 97% aller Fälle dürfte die ÖRAG aber geeignet sein, einem das Flügelstutzen und Zurückführen in den der Verwaltung zugedachten Ermessensbereich mit juristischer Hilfe zu ermöglichen.

Ein SB bei einer Versicherung soll ja nur davon abhalten, mit Lapalien die Solidargemeinschaft Versicherung überzustrapazieren (das Risiko sehe ich aber eher bei Sach- und Haftpflichtversicherungen).

Gruß

Erik

PS: Hat jemand Erfahrung mit der HUK-Rechtsschutz? Gerne auch als PN.

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