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IGNORED

Weitergabe NC-Pulver an Vereinskollegen


Reinhard Kelterbaum

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

mal angenommen, ich hätte z.B. noch eine 1kg-Dose ABC-Pulver für .40 S&W und stelle meine Ladung auf XYZ-Pulver um. Ein Vereinskollege, der selbst eine .40er schießt und natürlich eine entsprechende Berechtigung nach § 27 hat, möchte mir gerne das ABC-Pulver abnehmen. Geben darf ich ihm das Pulver natürlich, weil er ja berechtigt ist. Meine Frage ist nun, ob er selbst den Erwerb (entgeltlich oder unentgeltlich) in seinem § 27 Buch einzutragen hat. Der Kollege müsste ja bei einer eventuellen Nachschau durch die Behörde nachweisen, woher er das Pulver hat.

Gruß

Reinhard

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wenn einer doch mal nicht aufgepasst hat :rolleyes:

dem Berechtigten in sein Buch eintragen und im eigenen austragen mit Unterschrift des Empfängers.

Weil,. wenn du eine Verbringungsgenehmigung hast, hast du deine eingtragene Restmenge um diese abgegebene Menge wieder größer.

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Der Eintrag in das Buch des Empfängers ist auch aus anderen Gründen nötig: Er bescheinigt damit sein Bedürfnis bei der nächsten Verlängerung! Ich habe mein sehr günstiges VL-Gewehr von jemandem gekauft, dessen SB einer Verlängerung nicht zugestimmt hat, weil kein Erwerb stattgefunden hat. Das Pulver wurde halt immer von jemandem mitgebracht, und nie direkt im Laden gekauft...

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Hallo, mir ging es bei meiner Frage auch nur um das Eintragen, das Austragen in diesem Zusammenhang ist egal.

Um die Idee mal weiterzuspinnen: wenn Schütze A bei jedem Einkauf 2 kg kauft, davon immer 1 kg an den berechtigten Schützen B gibt, hat Schütze A nach zehn Durchgängen den Erwerb von 20 kg auf der Karte A, und Schütze B 10 kg auf Karte B und beide haben sich rechtskonform verhalten?

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