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IGNORED

Gleichzeitiges Überlassen der WBKs an die zuständige Behörde wegen "Übertragung"einer Pisole !Gar nicht so einfach ?


kukuruku

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Wir, also mein Nachbar und ich, waren uns darüber einig, daß ich seine Pistole erwerbe.

Ich füllte eine Erwerbsanzeige aus und er eine Überlassunganzeige, ohne Überlassungsdatum,

denn ich hatte noch keine Eintragung und keine Voreintragung.

Persönlich mit den Anträgen und den beiden WBK traf er bei der zuständigen Behörde den Sachbearbeiter

und bat um Austragung aus seiner WBK und Eintragung in meine WBK.

Schwierig, weil mit der Austragung aus seiner WBK die Waffe nicht mehr dem Erwerber überlassen werden darf.

Ich darf sie aber ohne Eintragung oder Voreintragung nicht erhalten.

Außerdem sei er für mich nicht zuständig, es brauche also einen zweiten Sachbearbeiter.

Es stellte sich also die Frage, ob dies "gleichzeitig" geht.

Antwort: Geht doch, und zwar über § 12 I Nr.1b WaffG:"zur sicheren Verwahrung".

Und man spart die Voreintragung.

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Ich verstehe erhlich gesagt nicht was Du damit aussagen möchtest.

Wenn Du eine eigene WBK hast dann bleibt es nur bei der sicheren Aufbewahrung. Nichts anderes wirst du mit der Waffe anstellen dürfen. Es sei denn er überlässt Dir die Waffe nach §12 (1) Nr. 1a. Des weiteren ist die sichere Aufbewahrung nur "vorübergehend" es muss also ein Ende geben.

Abgesehen davon ist es vollkommen uninteressant ob ihr euch "einig" seit. Ein Erwerb setzt nunmal einen Voreintrag voraus und den bekommst Du nur wenn du ein Bedürfnis nachweist.

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Kurze Zwischenfragen(n) - nur am Rande:

1. Daß Du zum Erwerb der Waffe (WBK grün) einen Voreintrag brauchst ist dir aber bewusst ?

2. Daß die "sichere Verwahrung" auch nur zeitlich begrenzt machbar ist, ist dir auch bewusst ? (da steht nämlich was von "vorübergehend")

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Ich weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll...............

Einfach Leihscheine ausfüllen, alle 4 Wochen erneuern, bis dein Voreintrag da ist.

Dein Nachbar ist mit deiner WBK auf's Amt..........???

DAS ist der Punkt beziehungsweise der Widersinn - der TE ist der Meinung, sich den Voreintrag damit sparen zu können (siehe sein letzter Satz!).

Ich befürchte er meint, daß die "sichere Verwahrung" ewig laufen kann, als Alternative einer Umtragung - und da behaupte ich, daß das ewig auch nicht gehen wird.

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:nea: hola amigo Huskydoc.

1. die Fragesstellung ist "etwas" konfus...WBK OHNE Voreintrag?? Troll???

2. wir sollten doch Hinweise wie z.B. alle 4 Woc... NICHT in ein öffentlichen Forum posten, sondern NUR als PN oder e-mail.

falls Fragen dazu bitte als PN oder e-mail meine hast Du ja.

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

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DAS ist der Punkt beziehungsweise der Widersinn - der TE ist der Meinung, sich den Voreintrag damit sparen zu können (siehe sein letzter Satz!).

Ich befürchte er meint, daß die "sichere Verwahrung" ewig laufen kann, als Alternative einer Umtragung - und da behaupte ich, daß das ewig auch nicht gehen wird.

Bingo, Augen auf Huskydoc.

Ich frage mich, warum der Nachbar mit Erwerbsanzeige, Ülerlassungsanzeige und WBK's auf's Amt gelaufen ist, wenn es eigentlich nur um eine zeitlich begrenzte Überlassung geht, wobei er ja im ersten Satz vom Erwerb sprach.......

Ok, so schräg habe ich noch nie gedacht. Die Jungs bräuchten vielleicht hier und da eine kleine Auffrischung bei Vorgehensweisen?

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Kurze Zwischenfragen(n) - nur am Rande:

1. Daß Du zum Erwerb der Waffe (WBK grün) einen Voreintrag brauchst ist dir aber bewusst ?

2. Daß die "sichere Verwahrung" auch nur zeitlich begrenzt machbar ist, ist dir auch bewusst ? (da steht nämlich was von "vorübergehend")

zu 1:

Ein Eintrag ist eben so auch ohne Voreintragung möglich.

zu 2:

Eben nicht zeitlich begrenzt, ist aber auch egal, da die WBKs bei der Behörde=zuständiges Amt vorliegen und dort zeitnah abgearbeitet werden.

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:nea: hola amigo Huskydoc.

1. die Fragesstellung ist "etwas" konfus...WBK OHNE Voreintrag?? Troll???

2. wir sollten doch Hinweise wie z.B. alle 4 Woc... NICHT in ein öffentlichen Forum posten, sondern NUR als PN oder e-mail.

falls Fragen dazu bitte als PN oder e-mail meine hast Du ja.

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Nicht nur ein Troll , sondern gleich zwei.

Die Idee war doch gerade, der zuständigen Behörde beide WBKs gleichzeitig auf den Tisch zu legen.

Ohne tatsächliche Überlassung, aber mit der Anzeige-ohne Datum-.

Die Behörde mußte sich nun überlegen, ob sie die Waffe quasi für sich selbst voreinträgt.

Auf diese Art spart man sich tasächlich die Voreintragung.

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Ich verstehe erhlich gesagt nicht was Du damit aussagen möchtest.

Wenn Du eine eigene WBK hast dann bleibt es nur bei der sicheren Aufbewahrung. Nichts anderes wirst du mit der Waffe anstellen dürfen. Es sei denn er überlässt Dir die Waffe nach §12 (1) Nr. 1a. Des weiteren ist die sichere Aufbewahrung nur "vorübergehend" es muss also ein Ende geben.

Abgesehen davon ist es vollkommen uninteressant ob ihr euch "einig" seit. Ein Erwerb setzt nunmal einen Voreintrag voraus und den bekommst Du nur wenn du ein Bedürfnis nachweist.

Alle Vorrausetzungen für den Voreintrag und damit auch für den Eintrag lagen vor.

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Alle Vorrausetzungen für den Voreintrag und damit auch für den Eintrag lagen vor.

Der (Vor) Eintrag setzt aber ein BEDÜRFNIS vorraus, das dein LV absegnen, bzw bestätigen muss.

Oder wolltest du mit deinem wirren Thread nur sagen, das du Voreintrag und tatsächlichen Eintrag in einem Aufwasch machen konntest, weil deine Anträge schon wieder unterschrieben vom LV zurück waren?

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Wenn die Bedürnisbescheinigung des Verbandes vorlag , warum soll das nicht gehen?

Beide WBK`s hinlegen und die Behörde trägt ein. Erst einen Voreintrag machen und dann den Rest eintragen ist dann ja Quatsch. Einzig die Abfrage der Zuverlässigkeit muss das Amt noch machen.

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Ein Erwerb setzt nunmal einen Voreintrag voraus

Nein, ein Erwerb setzt generell immer erst einmal einen Eigentumsübergang per Kauf/Verkauf voraus. ;) Was du regeln möchtest, ist die Inbesitznahme durch den Käufer, wozu es der Bürokratie in diesem schönen Lande bedarf. ;)

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Der (Vor) Eintrag setzt aber ein BEDÜRFNIS vorraus, das dein LV absegnen, bzw bestätigen muss.

Oder wolltest du mit deinem wirren Thread nur sagen, das du Voreintrag und tatsächlichen Eintrag in einem Aufwasch machen konntest, weil deine Anträge schon wieder unterschrieben vom LV zurück waren?

genau das !

richtig, eins setzen !

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Wo soll eigentlich der Vorteil liegen?

Wenn in meiner WBK ein Voreintrag ist und ich erwerbe die entsprechende Waffe dafür, zahle ich nichts mehr auf dem Amt.

Ach ich versteh einfach den Threadstarter nicht....

Der Vorteil ist darin begründet, daß du die WBK nur einmal weggibst.

Das bietet sich sicher nur an, wenn du schon konkret eine Auswahl getroffen hast und dir mit dem Verkäufer einig bist.

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Wenn die Bedürnisbescheinigung des Verbandes vorlag , warum soll das nicht gehen?

Beide WBK`s hinlegen und die Behörde trägt ein. Erst einen Voreintrag machen und dann den Rest eintragen ist dann ja Quatsch. Einzig die Abfrage der Zuverlässigkeit muss das Amt noch machen.

Genau, und der Quatsch war ersteinmal " gar nicht so einfach", weil ein derartiges Vorgehen so nicht alltäglich ist, aufm Amt!

Zudem kam die Frage auf, wie denn ohne Voreintrag der Gewahrsam=Besitz an der Waffe übergehen kann.

Dazu dann §12INr.1b WaffG,"zue sicheren Verwahrung".

Obwohl die WBK zur Austragung vorliegt, keine Voreintragung vorhanden ist, kann die Waffe zur sicheren Verwahrung übergeben werden.

Benutzen darf ich sie erst, wenn meine WBK mit Einragung vorliegt.

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Nein, ein Erwerb setzt generell immer erst einmal einen Eigentumsübergang per Kauf/Verkauf voraus. ;) Was du regeln möchtest, ist die Inbesitznahme durch den Käufer, wozu es der Bürokratie in diesem schönen Lande bedarf. ;)

Wer in den Begriffsbestimmungen des WaffG mal nachliest, erkennt schnell, dass ein Erwerb überhaupt nichts mit einem Kauf oder Eigentumsübergang zu tun.

Tatsächlich sagt ein Eintrag in eine WBK garnichts über die Eigentumsverhältnisse aus.

Abschnitt 2: Waffenrechtliche Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes

1. erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt,

Die Inbesitznahme ist ebenfalls definiert

2. besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt,

Man erwirbt also erst und besitzt dann. Mit dem Eigentum hat dies alles nichts zu tun.

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:nea: hola amigo kukuruku,

der Fehler liegt bei dir...Du hättest der Behörde VORHER bitten müssen dass sie deine Überprüfung abfragt, und dein Nachbar hättte ERST wenn diese im Amt vorliegt mit ALLE Unterlagen: deine Grüne WBK-Du hast doch schon Waffen eingetragen?-die Bestätigung der Beführwortung vom Verein und Verband, und seine WBK zum Amt gehen müssen,

dann geht das auch in einem Abwasch: Voreintrag (gibts trotzdem) und Eintrag in deiner und Austrag aus der WBK des Nachbars.

Sonst ist die Waffe während der Überprüfüngsabfrage (3 Tage bis 3Monate(?) in KEINER WBK mehr drin, bei dein Nachbar ausgetragen und bei dir noch nicht eingetragen-wegen der laufenden Üperprüfung.

Der Hinweis auf vorhandener WBK OHNE Voreintrag war der Grund für die vielen Fehlinterpretationen hier...hättest mal mit reinschreiben sollen: grüne WBK MIT Waffeneintragung vorhanden.

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

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Genau, und der Quatsch war ersteinmal " gar nicht so einfach", weil ein derartiges Vorgehen so nicht alltäglich ist, aufm Amt!

Zudem kam die Frage auf, wie denn ohne Voreintrag der Gewahrsam=Besitz an der Waffe übergehen kann.

Dazu dann §12INr.1b WaffG,"zue sicheren Verwahrung".

Obwohl die WBK zur Austragung vorliegt, keine Voreintragung vorhanden ist, kann die Waffe zur sicheren Verwahrung übergeben werden.

Benutzen darf ich sie erst, wenn meine WBK mit Einragung vorliegt.

Vielleicht im Wege einer Überlassung nach § 12 ? Und das nicht nur zur sicheren Verwahrung, sondern auch zur Benutzung im Rahmen Deines Bedürfnisses !

Irgendwie hast Du den Sachverhalt tatsächlich wirr beschrieben. Was ist denn nun die Frage ? Gebt alle Unterlagen bei der Behörde ab, incl. Überlassung und dann sollen die das eintragen. Datum der Erlangung der tatsächlichen Gewalt ist dann entweder der Zeitpunkt der Überlassung oder das Datum der Eintragung (was nicht logisch ist, aber was ist da überhaupt logisch ?).

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