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IGNORED

Grüne WBK ohne Voreintrag


Schmetterschnecke

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Geschrieben

Bei uns bekommen schon die Jagdkursteilnehmer - auf Antrag - die erste grüne WBK mit einem "Voreintrag" für eine Flinte. Damit können sie Waffen ausleihen, zum Stand transportieren usw.. Ob sie dann zeitnah eine eigene Flinte kaufen oder nicht ist nicht so wichtig.

Das hat aber nichts damit zu tun, dass Jäger WBKs ohne "Voreinträge" besitzen. Ich habe z.B. vier davon.

Geschrieben
Hallo Kriegerlein,

na da würde mich ja mal interessieren, wie das zustande gekommen ist.

Gruß RNehring

Hallo, RNehring!

Ich werde ihn fragen, wenn ich ihn das nächste mal treffe+berichten!

Gruß, kriegerlein

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Eine leere grüne WBK ohne Voreintrag macht in der Tat keinen Sinn. Mir fällt dazu (für Deutschland) kein Antrag ein, zu dem diese Konstellation passen würde. Der Jagscheininhaber erwirbt die erste Langwaffe auf Jagdschein und lässt die dann in die WBK eintragen. Beim Sportschützen ist immer vorab ein Bedürfnis nachzuweisen. Alles andere ist Murks.

Fürs Ausland denkbar wäre eine leere WBK, wenn der Antragsteller dort lediglich nachweisen muss, dass er im eigenen Land eine Erlaubnis bekommt (z.B. wenn er sich in Spitzbergen aufhält, wo wegen den Bären Waffenpflicht besteht)

Geschrieben
Fürs Ausland denkbar wäre eine leere WBK, wenn der Antragsteller dort lediglich nachweisen muss, dass er im eigenen Land eine Erlaubnis bekommt (z.B. wenn er sich in Spitzbergen aufhält, wo wegen den Bären Waffenpflicht besteht)

Wofür soll denn eine leere grüne WBK als Erlaubnis dienen? Als Erlaubnis zum Erwerb oder Besitz von Waffen oder Munition wohl kaum. Gibt es noch was anderes?

Geschrieben
§12 (1) 1b WaffG

Du brauchst also eine Erlaubnis, um etwas erlaubnisfreies zu machen?

Gehst Du auch zu deiner Straßenverkehrsbehörde und sagst:

"Ich hätte gerne einen Führerschein, aber lassen sie die Fahrzeugklassen mal offen, ich weiß nämlich noch nicht, ob ich Motorrad, Pkw oder Lkw fahren will."

Geschrieben
Ausleihe geht aber auch mit Gelber WBK, dann erst die Grüne mit entspr. Voreintrag beantragen.

Das ist aber ganz dünnes Eis!

Gesetzestext:

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem

Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit,

Das Bedürfnis für eine Kurzwaffe ist auch für eine Leihe mit der gelben WBK nicht nachzuweisen.

Abgesehen von Sonderfällen (wie z.B. von Sachbearbeiter beschrieben) sehe ich auch keinen Sinn in einer leeren grünen WBK.

Der Jäger kauft seine Langwaffen auf Jagdschein, für Kurzwaffen braucht auch er einen Voreintrag.

Und Sportschützen .... na ja, die müssen sich halt vorher entscheiden ob .22 lfb, 9 mm Para, oder .45 ACP

Geschrieben

Hmm, gelbe WBK= Sportschützen WBK

Bedürfnis umfasster Zweck ist sportliches Schießen

Problem?

Geschrieben
Hallo,

die grüne WBK kenne ich nur mit Voreintrag.

Dieser kann aber reltiv unspezifisch sein, so dass sie damit auch noch ausprobieren kann.

Gruß

Michael

Teilweise Falsch!

Das Kaliber und die Art der Waffe sind festgelegt im Voreintrag! Also Revolver .357 Mag lässt nur eine Auswahl auf dieses Kaliber und diese Waffenart zu! Eine Pistole wäre damit nicht erwerbbar!

Davon ganz abgesehen - das Bedürfnis (für GRÜN-Eintrag) wird bei uns über den Verband geregelt - immer mit Antrag! Bedürfnisnachweis inklusive!

Geschrieben

Auch wiederum teilweise falsch!

Für grüne WBKs für Jäger gibt es für die ersten beiden KW kein Bedürfnis und somit keine Verbandsbescheinigung.

Und mit "kann relativ unspezifisch sein" meinte ich genau das, was Du beschrieben hast: Waffenart und Kaliber

Gruß

Michael

Geschrieben
Auch wiederum teilweise falsch!

Für grüne WBKs für Jäger gibt es für die ersten beiden KW kein Bedürfnis und somit keine Verbandsbescheinigung.[...]

Auch nicht ganz richtig. Bei Inhabern von Jahresjagdscheinen (nicht alle Jäger sind solche) wird das Bedürfnis für die erste und zweite Kurzwaffe nicht überprüft, das heißt nicht das Bedürfnis wäre nicht vorhanden oder nicht Voraussetzung. Es wird vom Gesetzgeber unterstellt, dass Jahresjagdscheininhaber ein Bedürfnis für zwei Kurzwaffen haben.

Jäger als solche brauchen aber nie eine "Verbandsbescheinigung".

  • 8 Monate später...
Geschrieben

Ich habe seit ein paar Tagen nun auch eine grüne WBK ohne Voreintrag.

Nach dem eine Grüne voll war hab ich mir gleich noch eine ausstellen lassen, kõnnte ja sein das ich zu meiner .45Auto noch ein WS in 40S&W finde.

Das muss der Händler ja irgendwie eintragen konnen. Darum vorsichtshalber mal ne blanko Grüne damit ich nicht deshalb wieder zum Amt muss.

Geschrieben

Entweder man hat eine waffenrechtliche Erlaubnis, durch eine grune WBK mit einem entsprechenden Vor-Eintrag oder Eintrag - oder man hat keine.

Ich denke es wäre ein Versehen der Waffenbehörde, wenn man eine grüne WBK im Besitz hat, wo kein entsprechender Vermerk drin steht - denn ungültige Erlaubnisse sind zurückzugeben. Eine Gelbe WBK - auch ohne Waffeneintrag ist allerdings eine waffenrechtliche Erlaubnis, weil sie die Bestätigung von § 14 Abs. 4 WaffG ist (Erlaubnis Waffen etc. zu erwerben).

Mit dem Erwerb von Waffen, die nicht ausdrücklich erworben werden dürfen lt. Papier, sollte man äusserst zurückhaltend sein - im Zweifelsfalle entscheidet die Richterschaft sehr gerne zu Ungunsten des Erwerbers - viele dieser Justizbeschäftigten sind in den 68-ern beruflich eingefärbt worden - bei denen sind Waffen i-gitti-ti-gitt und sollten möglichst entzogen werden. Dazu ist einigen jede Rechtsverdrehung recht. Also, viel Spaß, wers trotzdedm probiert,

Geschrieben

Im Bedürfnisantrag des Verbandes is eine KW gelistet für die ein Bedürfnis besteht. Diese Waffe muss der SB in die Grüne voreintragen. Tut er es nicht, wäre ein Bedürfnisantrag obsolet, oder er hat Grün mit Gelb vertauscht. Ein Waffenhändler darf für Grün nur die Waffe rausrücken, für die auch ein Voreintrag vorhanden ist. Alles andere würde heißen: Grün und Gelb wären gleich.

Dazu: Ist die (grüne?) WBK mal leer, ist sie keine Erlaubnis mehr ... :D

Geschrieben

Aber sie ist ein amtliches Dokument, in dem der Händler den Erwerb von Waffenteilen eintragen kann, für die in anderen WBKs des Käufers eine Erwerbsberechtigung vorhanden ist (kalibergleiche oder -größere Grundwaffe).

Geschrieben

genau aus diesem Grund hat meine SB die WBK ausgestellt

Das ist klar. Aber der TE fragte ja, ob man eine leere Grüne bekommt, ohne das sie eine Erweiterung einer vorhandenen (mit oben genannten Gründen für Waffenteile) Grünen ist.

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