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IGNORED

Nationales Waffenregister, jetzt kann jeder sagen, was ihm nicht passt....


BFPierce

Empfohlene Beiträge

Längst getan. :)

Aber bitte nicht die "Waffenrecht - Fakten statt Lügen" (klick!) vergessen und weiter bekannt machen! Ein Vorschlag nach dem anderen überholt diesen, ohne dass deren Kommentaranzahl erkennbar steigt. Man könnte glatt meinen, dass Antis die anderen Vorschläge hoch-voten, damit die "Fakten statt Lügen" nicht mehr unter die ersten 10 kommt. :shok:

Euer

Mausebaer

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...

(4) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass spätestens bis 31. Dezember 2014 ein computergestütztes zentral oder dezentral eingerichtetes Waffenregister eingeführt und stets auf dem aktuellen Stand gehalten wird, in dem jede unter diese Richtlinie fallende Waffe registriert ist, und das den zuständigen Behörden den Zugang zu den gespeicherten Daten gewährleistet. In diesem Waffenregister werden für mindestens 20 Jahre Typ, Modell, Fabrikat, Kaliber, Seriennummer sowie Namen und Anschriften des Lieferanten und der Person, die die Waffe erwirbt oder besitzt, registriert und gespeichert.

Jeder Waffenhändler ist während seiner gesamten Tätigkeit gehalten, ein Waffenbuch zu führen, in das alle Eingänge und Ausgänge der unter diese Richtlinie fallenden Feuerwaffen sowie alle zur Identifikation und zur Rückverfolgung der Waffe erforderlichen Angaben, insbesondere über den Typ, das Modell, das Fabrikat, das Kaliber und die Seriennummer sowie Name und Anschrift des Lieferanten und des Erwerbers eingetragen werden. Bei Aufgabe seiner Tätigkeit übergibt der Waffenhändler das Waffenbuch der nationalen Behörde, die für das in Unterabsatz 1 vorgesehene Dateisystem zuständig ist.

(5) Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass bei allen Feuerwaffen jederzeit eine Verbindung zu ihren jeweiligen Besitzern hergestellt werden kann. In Bezug auf Feuerwaffen der Kategorie D müssen die Mitgliedstaaten jedoch ab 28. Juli 2010 geeignete Nachverfolgungsmaßnahmen einführen, darunter ab 31. Dezember 2014 Maßnahmen, die es jederzeit ermöglichen, eine Verbindung zu dem jeweiligen Besitzer von Feuerwaffen herzustellen, die nach dem 28. Juli 2010 in Verkehr gebracht wurden."

...

Qualle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUri...0005:01:DE:HTML

Art. 4 Abs. 5 S. 1 der EU-Richtlinie Richtlinie 91/477/EWG (geändert durch 2008/51/EG) finde ich besonders geil bei Besitz ohne Erlaubnis. :rotfl2:

Lustig ist auch Art. 2 Abs. 2

(2) Diese Richtlinie gilt nicht für den Erwerb und den Besitz von Waffen und Munition gemäß dem einzelstaatlichen Recht durch die Streitkräfte, die Polizei und die öffentlichen Dienste oder durch Waffensammler und mit Waffen befasste kulturelle und historische Einrichtungen, die von dem Mitgliedstaat, in dessen Gebiet sie ansässig sind, als solche anerkannt sind. Sie gilt ebensowenig für das gewerbliche Verbringen von Kriegswaffen und -munition.
Also entspräche es nicht direkt EU-Recht, Waffensammler und deren Waffen im NWR zu erfassen. :ridiculous:

Euer

Mausebaer :beach:

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Was hat eine Hooligan-Datei mit dem NWR zu tun???

Deswegen steht vor dem zweiten Link "im Sinne des NWR". Sozusagen Transferleistung...

Biste zuverlässig und biste ehrlich und haste deine Waffen legal, stehste in der Datei. Stehste in der Datei, wirste abgefragt. Wirste abgefragt, biste gefährlich. Wennde gefährlich bist, wirste extra gut kontrolliert oder deine Tür besonders aufmerksam geöffnet. Der ehrliche ist der dumme. So siehts aus.

bye knight

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Trotz der gesetzlich beschlossenen und bereits in Teilen umgesetzten Sachlage zum Nationalen Waffenregister, kann man doch als Bürger und legaler Waffenbesitzer immernoch seinen Unmut über dieses Register äußern.

Nicht zuletzt kann man ebenfalls nicht müde werden darauf hinzuweisen, daß man als Akt des zivilen Ungehorsams bzgl. der verdachts-anlasslosen Waffenkontrollen die Möglichkeit hat, diese auf völlig legale Weise durch Ablehnung der Kontrolle durch mit im Haus / Wohnung lebende Angehörige verweigern zu lassen und somit den Behörden die Möglichkeit zu nehmen, für diese Kontrollen Gebühren zu berechnen.

Auch wenn es nationales Recht (- bzw. EU-Gesetz) ist, ich bin gegen dieses Nationale Waffenregister in Deutschland !

BFP

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Art. 4 Abs. 5 S. 1 der EU-Richtlinie Richtlinie 91/477/EWG (geändert durch 2008/51/EG) finde ich besonders geil bei Besitz ohne Erlaubnis. :rotfl2:

Kein Problem: Registrierung bei Erstverkauf und Meldepflicht bei Weitergabe.

Ups, jetzt habe ich wieder wen auf Ideen gebracht.

Oder auch nicht. Da Druckbelüftete Teilchenbeschleuniger ja auch extrem gefährlich sind (KINDER!!!), werden die sowieso erst WBKpflichtig gemacht und dann verboten.

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Bis das NWR fehlerfrei läuft, tut uns vermutlich keinen Zahn mehr weh.

Jede Behörde darf bis zum 31.12 2012 jede Waffe mit fehlerhaften Angaben einmal weitermelden.

Nach einer Erstbefüllung der Waffendaten geht das NWR von einer Fehlerquote von ca.30% aus.

Das ganze soll in 3 Stufen eingeführt werden und die EDV läuft auch noch nicht so wie sie soll.

http://www.xwaffe.de/index.html

Schnuffi

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Kein Problem: Registrierung bei Erstverkauf und Meldepflicht bei Weitergabe.

Ups, jetzt habe ich wieder wen auf Ideen gebracht.

Oder auch nicht. Da Druckbelüftete Teilchenbeschleuniger ja auch extrem gefährlich sind (KINDER!!!), werden die sowieso erst WBKpflichtig gemacht und dann verboten.

Bei kalter Luft und Federdruck nicht nötens, da "Feuer"-frei. :rolleyes: Nur bei freien Vorderladern. :closedeyes:

... aber was ist mit denen, bei denen trotz Erlaubnispflicht der Besitz ohne die Erlaubnis z.b. in Ermangelung eines nachgewiesenen Bedürfnisses erfolgt? :teu38:

Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass bei allen Feuerwaffen jederzeit eine Verbindung zu ihren jeweiligen Besitzern hergestellt werden kann.
Die Gewährleistung wird lustig. Auf was man wohl einen Mitgliedsstaat verklagen kann, wenn man mit einer Feuerwaffe überfallen wurde, bei der die Verbindung zu ihrem jeweiligen Besitzer nicht hergestellt werden kann? :hi:

Dein

Mausebaer

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Bei kalter Luft und Federdruck nicht nötens, da "Feuer"-frei. :rolleyes: Nur bei freien Vorderladern. :closedeyes:

... aber was ist mit denen, bei denen trotz Erlaubnispflicht der Besitz ohne die Erlaubnis z.b. in Ermangelung eines nachgewiesenen Bedürfnisses erfolgt? :teu38:

Die Gewährleistung wird lustig. Auf was man wohl einen Mitgliedsstaat verklagen kann, wenn man mit einer Feuerwaffe überfallen wurde, bei der die Verbindung zu ihrem jeweiligen Besitzer nicht hergestellt werden kann? :hi:

Dein

Mausebaer

2014 gibt es zum Glück die EU nicht mehr.

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Bei der Sovietunion hats schließlich auch 70 Jahre gedauert...

Auf die Zwischenstufen mit Millionen von Toten durch politische und ethnische Säuberungen würde ich an dieser Stelle gerne verzichten. Ich lebe ungern in interessanten Zeiten.

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Auf die Zwischenstufen mit Millionen von Toten durch politische und ethnische Säuberungen würde ich an dieser Stelle gerne verzichten. Ich lebe ungern in interessanten Zeiten.

Ich könnte auch darauf verzichten. Leider habe ich das dumme Gefühl, dass man uns nicht fragen wird!

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