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IGNORED

Anwalt für Erbrecht von Waffen gesucht


Condor1

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen

Ich habe eine Waffensammlung geerbt und brauche jetzt einen Top Anwalt im Waffenrecht.

Denke das es Ärger mit der Behörde geben wird. Bin Sportschütze und kenne den Verein seit Jahren.

Da möchte ich gerne vorbeugen.

Wäre schön , wenn jemand einen Tipp hat.

Danke

vom Condor

Geschrieben
Warum, war das ne illegale Sammlung?

Was soll so eine unqualifizierte Frage?

In NRW arbeiten die meisten Waffenrechtsbehörden seit 1976 daran, den legalen Waffenbesitz so gering wie möglich zu halten. Da werden alle - am Rande des Gesetzes - möglichen Strategien angewendet! Natürlich verwaltungsverfahrensrechtlich schön sauber - per Verwaltungsvorschriften oder Erlasse - geregelt. Nur ein Beispiel dazu: Per Erlass war es in NRW Sportschützen versagt, für .357er Revolver Munition im Kaliber .38 Spl. zu erwerben. Wer glaubt, so ein dämlicher Erlass sei ein Ausrutscher gewesen, der glaubt auch noch am Weihnachtsmann.

Die Arbeiterparteien in den Landesregierungen haben in den Behörden dieses Klima gegen legale Waffenbesitzer installiert und stets gepflegt! Dies werden sie - weil sie sich auf die notwendigen Wählerstimmen verlassen können - auch weiterhin tuen!

Ein falsches Wort bei der Behörde könnte eine Verzögerung oder Verweigerung der entsprechenden waffenrechtlichen Anerkennung der Erbschaft nach sich ziehen.

Deshalb würde ich in diesem Fall schon beim Eintritt der Erbschaft einen Fachanwalt für Waffenrecht einschalten!

Geschrieben

Hallo zusammen

Danke für die Antworten.

Kulturhistorisch bedeutsam, auf mehrere rote Sammlerkarten und auch grüne WBK´s verteilt.

Wie schon beschrieben bin ich selber seit Jahren Sportschütze, beruflich werde ich immer wieder von allen Vereinen mit 3 Buchstaben überprüft.

Will bedeuten, zuverlässig aber sowas von.

Wer kann mir evtl. etwas zu den Gebühren erzählen, denn da schwant mir auch böses?

Danke

Gruss Condor

PS. Wer mehr wissen möchte über die Problematik, dann über PN

Geschrieben

@Condor

Als rechtmäßiger Erbe kannst Du die Sammlung/rote WBK weiterführen,......passenden Antrag stellen (dürfte so bei 250/300 € liegen.....habe das Gebührenverzeichnis leider gerade nicht zur Hand).

Die anderen Sachen kommen einfach in Deine grüne WBK (Erbwaffen). Mit etwas Glück wird nur der Name (usw.) in der Erblasser-WBK ausgetauscht und der Mun-Erwerb gestrichen,.....ist etwas günstiger wie ne komplett neue grüne WBK inkl. der ganzen Umtragerei.

Fristen beachten!!!!!

Denke mir, daß die jetzt mit tierischen Auflagen bzgl. der Verwahrung auf Dich zukommen werden,..............halt NRW.

Bei Probs einfach ne PN schicken. Habe selber alle Karten, komme auch aus NRW und kenne mich aus.

Hast Du ne Waffenrechtsschutzversicherung?

Geschrieben

Wenn ich mich als Rechtsanwalt mal zu Wort melden darf. Es gibt keine Fachanwälte für Waffenrecht. Den Erbrechtsteil kannst du vernachlässigen. Wenn hier keine Besonderheiten auftreten, kann dies jeder Wald und Wiesenrechtler machen.

Bezüglich des Waffenrehts wird es schwieriger. Ich würde einen örtlichen RA nehmen, der im Verwaltungsrecht Ahnung hat. Hier gibt es auch Fachanwälte. Das Waffenrecht ist nichts anderes als Öffentliches Recht. Das wird ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht ordentlich bearbeiten können.

Beste Grüße

Christoph Meyer

Geschrieben

Die reine Namensänderung der (hier roten) WBK eines Verstorbenen ist nicht möglich, da dann die Erwerbsdaten zur neuen Person ja nicht mehr stimmen würden.

Die neue WaffVwV erhält aber recht umfangreiche Ausführungen zum Thema Waffensammlung erben über § 17 WaffG. Wenn die Sammlung von dem Erben nur erhalten werden soll, wird eine grüne WBK ausgestellt, ggfs. sogar mit stark reduzierten Erwerbsmöglichkeiten, ansonsten unter den üblichen Voraussetzungen natürlich auch eine rote WBK. Ein Bedürfnis wegen kulturhistorischer Bedeutsamkeit sowie eine sichere Waffenverwahrung dürften vom Verstorbenen ja bereits gewährleistet gewesen sein und somit die teuersten Punkte einer roten WBK weg.

Also einfach noch die erforderliche Sachkunde (kann z.B. auch ein Jagdschein sein) nachweisen und die Sammlertätigkeit kann auch weitergeführt werden.

Geschrieben
Wenn die Sammlung komplett ist oder man sie nicht weiterführen, sondern nur erhalten will (...)

... dann kann es Behörden geben, die zur Auffassung kommen, die "angesammelten" Waffen des Erblassers seien ja gar keine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung im Sinne des § 17 und daher...

Carcano

Geschrieben

Hallo Sachbearbeiter,

so etwas habe ich aber schon einmal gesehen.

Welcher SB würde sich das antun ein oder zwei rote Karten komplett auf grün umzutragen, mal abgesehen von den Umtragungsgebühren (früher gab es da mal einen max. Höchstbetrag, glaube ich).

VG

Christian 555

Also einfach noch die erforderliche Sachkunde (kann z.B. auch ein Jagdschein sein) nachweisen und die Sammlertätigkeit kann auch weitergeführt werden.

Mit oder ohne Gutachten?

Geschrieben

Naja,....die BKA-Bescheide (z.B.) gelten merkwürdigerweise auch nur für die dort genannten Händler, obwohl es ja primär nur um die waffenrechtliche Beurteilung der Waffe(n) geht.

Zudem gibt es sehr viele Sammler-WBK's die ohne Gutachten ausgestellt wurden.

Ferner hat das Land NRW immer eine sehr individuelle Rechtsansicht bzgl. des WaffG.

Geschrieben

@ all

also erst einmal Danke für alle Antworten.

Nochmals, eigene WBK grün ist vorhanden. Sachkunde vorhanden. Zuverlässigkeit vorhanden.

Übers Wochenende habe ich mich mit einem RA besprochen und die Vorgehensweise abgestimmt.Seiner Meinung nach sollte es Null Probleme geben.

Am Montag werde ich zur Behörde gehen und berichten wie es gelaufen ist.

@ Sachbearbeiter

Ich weiß, dass ein Aufkleber auf das rote Heft bzw. in das Heft geklebt werden kann, mit Kommentaren oder auch neuen Personendaten. Kommt eben noch

Behördenstempel drauf und gut ist es. Habe ich schon gesehen. Ebenso lässt z.B. das Waffenrecht eine zweite Person auf einer Karte zu.

Nun wir werden sehen was passiert. Ich möchte die Sammlung weiter führen, evtl. etwas ausdünnen und an anderer Stelle ergänzen.

Tatsache ist, dass ich auch den Munitionserwerb haben möchte. Ist also spannend.

Montag werden ich euch schlauer machen.

Bis dahin

Gruss vom Condor

Geschrieben

@ all

Heute bei meinem Sachbearbeiter gewesen. Zu erst wollte er mich überzeugen die Waffen abzugeben bzw. zu verkaufen.

Ich habe ihm ziemlich schnell erklärt, dass das nicht zur Debatte steht. Also weiter im Text.

Erkam dann zu dem Ergebnis alle Waffen auf grün umtragen. Da war ich aber nicht mit einverstanden. Nun prüft er ob in den

zwei roten ein Anhang gemacht wird mit meinen Daten und gut ist.

Sollte ich die Sammlung weiterführen wollen, möchte er eine Sachkundeprüfung durchführen und ein Gutachten haben.

Munerwerb ist auch nicht da kein Bedürfnis aus seiner Sicht. Werde ich aber von RA. prüfen lassen.

Ich möchte wissen ob die Waffen auch noch tech. Ok sind. Dafür muss ich mit den Waffen zum Schiesstand und Mun. bekommen.

Die verschiedenen Kaliber bekomme ich aber so nicht auf dem Stand.

Wie seht ihr das?

Erstmal gut jetzt

Gruss vom Condor

Geschrieben
@ all

..... Zu erst wollte er mich überzeugen die Waffen abzugeben bzw. zu verkaufen.

.....Sollte ich die Sammlung weiterführen wollen, möchte er eine Sachkundeprüfung durchführen und ein Gutachten haben.

Munerwerb ist auch nicht da kein Bedürfnis aus seiner Sicht.

Als hätte ich es vorhergesehen,......irgendwie typisch NRW, mir düngt nach einer Dienstanweisung.

Geschrieben

Und wenn du den Munitionserwerb danach beantragst?

Ich würde erst mal die rote umschreiben lassen (auf rot).

Gibt es ein Gutachten für die derzeitige Sammlung? Falls ja: Nettes Schreiben, das das Gutachten bereits vorliegt.

Über Sachkunde brauchen wir uns nicht unterhalten falls du schon eine grüne hast.

Und wenn das alles erledigt ist, dann würde ich den Munitionserwerb erweitern. Sollte der einfachere Weg sein.

Geschrieben
Und wenn du den Munitionserwerb danach beantragst?

Und wenn das alles erledigt ist, dann würde ich den Munitionserwerb erweitern. Sollte der einfachere Weg sein.

Seit wann gibt es für eine Sammler-WBK einen Munitionserwerb?

Da kann man höchstens einen MES beantragen, für den dann allerdings auch ein Bedürfnis nachzuweisen ist, z.B. zur Erstellung einer kulturhistorisch bedeutsamen Munitionssammlung.

Funktionsprüfung oder sportliche Nutzung der Sammlerwaffen ist jedenfalls laut Gesetzesbegründung kein Bedürfnis.

Geschrieben
Seit wann gibt es für eine Sammler-WBK einen Munitionserwerb?

Da kann man höchstens einen MES beantragen, für den dann allerdings auch ein Bedürfnis nachzuweisen ist, z.B. zur Erstellung einer kulturhistorisch bedeutsamen Munitionssammlung.

Funktionsprüfung oder sportliche Nutzung der Sammlerwaffen ist jedenfalls laut Gesetzesbegründung kein Bedürfnis.

Es gibt verschiedene Versionen eines MES.

Bei einem MES für Munitionssammler wird hier in NRW auch ein Sammlergutachten gefordert (Kostenpunkt etwa 3/400€), zudem darf man dann diese Munition nicht "verbrauchen".

Mit dieser Karte kann ich persönlich nichts anfangen.

So ein "normaler" MES ist für einen Sammler schon von Vorteil beim Ankauf vom Waffen:

- Funktionsprüfung

- Übernahme von Nachlässen (viele Verkäufer/Erben wollen/dürfen/können die Waffen nur mit Munition verkaufen)

- auf den meisten Schießständen gibt es nur eine sehr kleine Auswahl von Munition zum "sofortigen Verbrauch" (meist .22lfb, 9mm P., 357 Magn., aber 6.35Br., 7.65Br., 9mm kurz, .38 S&W, 7.63 Mauser, 7x57, . 303 Brit, 8x57IS, usw. habe ich da noch nie gesehen)

- das Gesetzt erlaubt ausdrücklich die Benutzung/Überprüfung von Sammlerwaffen sofern ein gültiger Beschuß vorliegt (auch um u.a. die technische Entwicklung nachvollziehen zu können!)

- usw.

Geschrieben
- das Gesetzt erlaubt ausdrücklich die Benutzung/Überprüfung von Sammlerwaffen sofern ein gültiger Beschuß vorliegt (auch um u.a. die technische Entwicklung nachvollziehen zu können!)

- usw.

Welches Gesetz denn?

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