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IGNORED

Dürfen Ärzte Waffe in Praxis führen?


Flotti

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Hallo,

ich möchte als unbeteiligter zu diesem Thema mal eine Frage stellen:

Wenn es für manche Ärzte und Rettungsdienstfahrer so gefährlich ist ihren Job auszuüben, warum haben Sie dann kein Pfefferspray oder Taser dabei?

Wenn solche Mittel bei den gefährdeten Leuten schon im Einsatz sind, sind diese so Wirkungslos das man noch eine Stufe höher zur scharfen Waffe gehen muß?

Bevor man als Arzt an eine scharfe, lethale Waffe denkt, sollte man doch erst mal an solche Verteidigungsmittel denken, die nicht noch weitere Verletzte verursacht.

Und jetzt bitte nicht das Argument bringen das sich ein zugedröhnter Junkie nicht durch einen Taser aufhalten läßt- das hieße im Umkehrschluß das eben solche Menschen immer einen Schuß ins Bein bräuchten.

Eine Schußwaffe in so einer Situation zu benutzen, ohne das das Leben oder die Gesundheit der Kollegen aufs Spiel gesetzt wird, halte ich schlicht für nicht machbar. Dann doch lieber den Elektroschocker griffbereit in der Tasche.

Was auch ganz wichtig wäre: Wenn man eine Schußwaffe zur Verteidigung führt, bedarf es einer genauen Ausbildung- nicht nur mal kurz einen Tag auf einen Workshop gehen und zuhören was der Typ da vorne spricht- dazu braucht es schon mehr. Ich bezweifle das diese Art von Selbstverteidigung selbst für

erfahrene Sportschützen so ohne weiteres möglich wäre. Nur weil ich weiß wie und wohin meine Waffe schießt kann ich sie noch lange nicht gegen BTM Diebe

und Messerfuchtler einsetzen.

Nur so gedacht...

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Hallo,

ich möchte als unbeteiligter zu diesem Thema mal eine Frage stellen:

Wenn es für manche Ärzte und Rettungsdienstfahrer so gefährlich ist ihren Job auszuüben, warum haben Sie dann kein Pfefferspray oder Taser dabei?

Wenn solche Mittel bei den gefährdeten Leuten schon im Einsatz sind, sind diese so Wirkungslos das man noch eine Stufe höher zur scharfen Waffe gehen muß?

Bevor man als Arzt an eine scharfe, lethale Waffe denkt, sollte man doch erst mal an solche Verteidigungsmittel denken, die nicht noch weitere Verletzte verursacht.

Und jetzt bitte nicht das Argument bringen das sich ein zugedröhnter Junkie nicht durch einen Taser aufhalten läßt- das hieße im Umkehrschluß das eben solche Menschen immer einen Schuß ins Bein bräuchten.

Eine Schußwaffe in so einer Situation zu benutzen, ohne das das Leben oder die Gesundheit der Kollegen aufs Spiel gesetzt wird, halte ich schlicht für nicht machbar. Dann doch lieber den Elektroschocker griffbereit in der Tasche.

Was auch ganz wichtig wäre: Wenn man eine Schußwaffe zur Verteidigung führt, bedarf es einer genauen Ausbildung- nicht nur mal kurz einen Tag auf einen Workshop gehen und zuhören was der Typ da vorne spricht- dazu braucht es schon mehr. Ich bezweifle das diese Art von Selbstverteidigung selbst für

erfahrene Sportschützen so ohne weiteres möglich wäre. Nur weil ich weiß wie und wohin meine Waffe schießt kann ich sie noch lange nicht gegen BTM Diebe

und Messerfuchtler einsetzen.

Nur so gedacht...

Vielleicht sollte man den Ratschlag von Dieter Nuhr manchmal annehmen.

Zunächst einmal darf man ja keinen Taser führen, also ist diese Alternative schon mal Käse.

Dann gibt es zum Thema Outcome bei der Gegenwehr in einer Gewaltsituation eine einzige Studie, die Crime Victimization Study, die allerdings schon etwas alt ist. Deren Aussage ist etwa folgende: Wenn man angegriffen wird, hat man ein gewisses Risiko, dabei ernsthaft verletzt zu werden. Dieses Risiko wird NUR durch die Gegenwehr mit einer Schusswaffe gesenkt. Alle anderen Formen der Gegenwehr erhöhen die Chance, verletzt zu werden. Daher ist auch der Vorschlag einer Gegenwehr mit Messer oder Pfefferspray kontraproduktiv.

Zum Thema der Ausbildung: Ich habe Daten vorliegen von 50 Personen, die einen 4 Tages-Kurs in SV mit einer Schusswaffe besucht haben und danach in eine Gewaltsituation kamen. 48 davon haben überlebt und gewonnen. 2 sind gestorben - sie hatten keine Waffe dabei. Somit ist es durchaus möglich, in relativ kurzer Zeit zu erlernen, wie man sich mit einer Waffe verteidigt. Der Staat will uns eben nur vermitteln, dass nur Polizisten durch ihr Amt quasi Jedi-gleiche Fähigkeiten erlangen und sich verteidigen können.

Übrigens: Wenn jemand an mein BTM will, dann soll er es doch haben. Der Kram kostet legal nur Centbeträge und was solls ?

Wenn es nicht wert ist dafür zu sterben, ist es nicht wert, dafür zu kämpfen.

Aber es gibt eben auch andere Situationen. Ein Kollege kam zu einer Leiche und die ganze Wohnung war gefüllt mit Mitgliedern einer mobilen ethnischen Minderheit. Der Patriarch zeigte ihm ein langes Messer und meinte: "Wenn die die Augen nicht mehr aufmacht, kommt ihr hier lebendig nicht mehr raus." Wenn Du bei diesem Klientel die Polizei rufst, kommt diese ohnehin nicht, weil sie erst eine Hundertschaft zusammentrommeln muss. Bis dahin schützt Dich niemand.

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Vielleicht sollte man den Ratschlag von Dieter Nuhr manchmal annehmen.

Welchen meinst du? Meinst du den: "Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Fresse halten"?

Egal wie blumig du das umschrieben hast, finde ich diese wörtliche Aussage als Reaktion auf meine Frage nicht in Ordnung. Vor allem hab ich generell nur eine Frage gestellt die du mir auch ohne diesen Ratschlag hättest beantworten können.

Das niveau dieses Forums sinkt dank solcher Leute wie Dir immer weiter...

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Hallo,

ich möchte als unbeteiligter zu diesem Thema mal eine Frage stellen:

Wenn es für manche Ärzte und Rettungsdienstfahrer so gefährlich ist ihren Job auszuüben, warum haben Sie dann kein Pfefferspray oder Taser dabei?

Pfefferspray deshalb mitzuführen, weil man sich durch irgendwelche Personen gefährdet fühlt, verstößt gegen das WaffG (sofern man dafür keinen "großen" Waffenschein besitzt). Pfefferspray ist ein Tierabwehrspray. Jeder gute Anwalt zerlegt den Vorsatz des Sani's in 5 Minuten in nen vorsätzlichen Verstoß gegen das WaffG. Und da der Sani im ö.D. ist, ist ab 1J, auch auf Bewährung, feierabend.

Taser: Ist eine verbotene Waffe. Da braucht der Anwalt des Täters nur noch eine Minute um das Leben das Sanis zu zerstören. Wenn überhaupt. Denn das sollte sein "natürlicher Feind", der Staatsanwalt, eig. auch v. Amtswegen bereits verfolgen. Die Chancen für's Opfer da wieder rauszukommen dürften gleich Null sein.

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Welchen meinst du? Meinst du den: "Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Fresse halten"?

Egal wie blumig du das umschrieben hast, finde ich diese wörtliche Aussage als Reaktion auf meine Frage nicht in Ordnung. Vor allem hab ich generell nur eine Frage gestellt die du mir auch ohne diesen Ratschlag hättest beantworten können.

Das niveau dieses Forums sinkt dank solcher Leute wie Dir immer weiter...

Hast Recht, war ein wenig zu scharf formuliert. Es führt bei mir immer zum Aufstossen, wenn aus unseren Reihen genau die gleichen undifferenzierten Aussagen kommen, wie sie die Antis verwenden.

Aber ich entschuldige mich ausdrücklich.

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Pfefferspray deshalb mitzuführen, weil man sich durch irgendwelche Personen gefährdet fühlt, verstößt gegen das WaffG (sofern man dafür keinen "großen" Waffenschein besitzt). Pfefferspray ist ein Tierabwehrspray. Jeder gute Anwalt zerlegt den Vorsatz des Sani's in 5 Minuten in nen vorsätzlichen Verstoß gegen das WaffG. Und da der Sani im ö.D. ist, ist ab 1J, auch auf Bewährung, feierabend.

Seit wann gibt es Waffenscheine für Pfeffersprays?

Taser: Ist eine verbotene Waffe.

Ja, ein Verstoß ist eine Owi!

Da braucht der Anwalt des Täters nur noch eine Minute um das Leben das Sanis zu zerstören. Wenn überhaupt. Denn das sollte sein "natürlicher Feind", der Staatsanwalt, eig. auch v. Amtswegen bereits verfolgen. Die Chancen für's Opfer da wieder rauszukommen dürften gleich Null sein.

Da hier in der Gegend viele gefährliche Hunde unangeleint herumlaufen, ist das Mitführen eines Tierabwehsprays durchaus angesagt.

Im übrigen unterliegt ein Tierabwehrspray nicht den Besitimmungen des WaffG, wenn es denn ordentlich als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist!

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Seit wann gibt es Waffenscheine für Pfeffersprays?

Vielleicht eine bayerische Erfindung. Jedenfalls hab ich schon einige zivile Waffenscheine (München Stadt) mit eben diesem Eintrag gesehen. Waren irgendwelche zivilen S-/U- Bahn/MVV Sicherheitskräfte, die ebenfalls scharfe Waffen auf diesen WS geführt haben.

Wie regelt ihr das Führen, von Pfefferspray, durch Sicherheitsdienste?

Ja, ein Verstoß ist eine Owi!

Bist Du da sicher? Da ich keine solchen Delikte verfolgen muß, steck ich in der Strafzumessung nicht wirklich intensiv drin. Aber unabhängig von der Klassifizierung als verbotene Waffe, bedeutet das Mitführen m.W. das Führen einer den scharfen Waffen gleichgestellten Gegenstandes. Energie über 0.5J, unter 7.5J, aber ohne F-Zeichen (zumindest die Taser die ich kenne haben kein "F"). Da es keine legalen Taser für Nicht- Behörden mehr gibt, dürfte davon unabhängig auch kaum mehr ein "F" möglich sein, wenn es solche je gegeben haben sollte.

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Vielleicht eine bayerische Erfindung. Jedenfalls hab ich schon einige zivile Waffenscheine (München Stadt) mit eben diesem Eintrag gesehen. Waren irgendwelche zivilen S-/U- Bahn/MVV Sicherheitskräfte, die ebenfalls scharfe Waffen auf diesen WS geführt haben.

Ich vermute dann mal eher, dass die sich vielleicht ihre Pfeffersprays selber eingetragen haben. Habe ich zumindest mal bei Kleinen Waffenscheinen gesehen, wo Leute ihre PTB-Waffen selber eingetragen hatten (obwohl die entsprechende Seite im KWS durchgestrichen war !!!).

Wenn die wirklich vom KVR eingetragen wurden, sollten die dringend noch mal zur Sachkunde.

Wie regelt ihr das Führen, von Pfefferspray, durch Sicherheitsdienste?

Wie soll man das Führen eines Gegenstandes waffenrechtlich regeln, der gar nicht unter das WaffG fällt?

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Ich vermute dann mal eher, dass die sich vielleicht ihre Pfeffersprays selber eingetragen haben.

Wie soll man das Führen eines Gegenstandes waffenrechtlich regeln, der gar nicht unter das WaffG fällt?

Zu 1) Ich glaube kaum, dass ein ziviler Sicherheitsdienst, mit mehreren hundert MA, die Urkunden des KVR München fälscht.

Zu 2) Tierabwhrsprays fallen nicht unter das WaffG. Gegenstände die der Verteidigung (gegen Menschen dienen) aber wohl. Und jedes Pfefferspray, das entweder ohne dem typischen Zusatz "Nur zur Tierabwehr", oder auch mit dem Vorsatz "gegen menschliche Angriffe" geführt wird, fällt wohl darunter.

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...

Zu 2) Tierabwhrsprays fallen nicht unter das WaffG. Gegenstände die der Verteidigung (gegen Menschen dienen) aber wohl. Und jedes Pfefferspray, das entweder ohne dem typischen Zusatz "Nur zur Tierabwehr", oder auch mit dem Vorsatz "gegen menschliche Angriffe" geführt wird, fällt wohl darunter.

Nur wären Waffen nach Anlage 1 Ziffern 1.2.2 f. ohne die entsprechende Prüfkennzeichnung zur Unbedenklichkeit zum Einsatz gegen Menschen nicht ein Fall für das Verbot gem. der Anlage 2 Ziffer 1.3.5? :huh:

Dein

Mausebaer

edit: ein doppeltes Wort entfernt

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Nur wären Waffen nach Anlage 1 Ziffern 1.2.2 f. ohne die entsprechende Prüfkennzeichnung zur Unbedenklichkeit zum Einsatz gegen Menschen nicht ein Fall für das Verbot gem. der Anlage 2 Ziffer 1.3.5?

Sehe ich auch so. Dennoch: Das KVR stellt diese "großen" Waffenscheine, mit den eingetragenen RSGs aus. Kann gut sein, dass die noch irgendeine Genehmigung, wie z.B. Ausnahmebescheide v. Verbot durch das BKA besitzen. Die hab ich aber nicht gesehen, sondern halt nur die WS.

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... Kann gut sein, dass die noch irgendeine Genehmigung, wie z.B. Ausnahmebescheide v. Verbot durch das BKA besitzen. ...

Die § 40IVer hätte ich gerne mal gesehen, damit ich das BKA mal fragen kann, wieso die meinen Widerspruch einfach mit "geht nicht" weggewischt haben und ich selbst beim einfachen Umzug einen neuen Bescheid brauche aber die da sogar einen WS für verbotene Gegenstände der 3er-Gruppe bekommen. :contra:

Dein

Mausebaer

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Die § 40IVer hätte ich gerne mal gesehen, damit ich das BKA mal fragen kann, wieso die meinen Widerspruch einfach mit "geht nicht" weggewischt haben und ich selbst beim einfachen Umzug einen neuen Bescheid brauche aber die da sogar einen WS für verbotene Gegenstände der 3er-Gruppe bekommen. :contra:

Dein

Mausebaer

Ggf. hat die Genehmigung auch damit zu tun, dass diese Firma, im Auftrag v. MVV/DB/KVR?, quasi öffentliche Sicherheitsaufgaben wahrnimmt. Sozusagen als Ersatz für die Bahnpolizei.

Keine Ahnung ob sowas möglich ist, aber muß fast. Alle Einsatzwagen v. denen haben auch RKL Blau, was ich v. Privaten sonst nicht kenne.

Vielleicht nehmen die also so ne Art Zwitterstellung ein. Beauftragt mit Polizeiaufgaben (quasi f. Kreipolizeibehörde / Bahn / ....), aber aus praktischen Gründen dennoch mit zivilen Dokumenten.

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Nur wären Waffen nach Anlage 1 Ziffern 1.2.2 f. ohne die entsprechende Prüfkennzeichnung zur Unbedenklichkeit zum Einsatz gegen Menschen nicht ein Fall für das Verbot gem. der Anlage 2 Ziffer 1.3.5? :huh:

Dein

Mausebaer

edit: ein doppeltes Wort entfernt

Moin,

doch!

Reizsprays ( Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen) ohne Prüfzeichen in privaten Händen sind verboten!

Für Tierabwehrsprays wird es kein Prüfzeichen geben, da wegen dem Tierschutz keine Versuche möglich sind.

Bei dem Pfefferspray gilt daher die Ausnahme zur Kennzeichnungspflicht, wenn das Spray mit dem Hinweis "Zur Tierabwehr" versehen ist.

Dabei ist die Form dieser Kennzeichnung nicht vorgeschrieben, z. B. "auch gegen Menschen geeignet, aber in Deutschland verboten" u. ä. Formulierungen reichen aus.

Hierzu gibt es auch einen FB des BKA v. 07.11.2008.

Zu den Sicherheitsunternehmen ist mir hier persönlich nur bekannt, dass in ihrem Arbeitsvertrag das Führen bestimmter Zwangsmittel enthalten sein müßte!

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Uwe,

nimm Dir endlich mehr Zeit zum lesen!

Den Punkt hatten wir schon längst. Tierabwehrsprays wären keine Waffen nach Anlage 1 Ziffern 1.2.2 f. und damit nicht in einen WS eintragungsfähig. Darum hatten wir es ja dann mit der Waffeneigenschaft, die dann entweder eine entsprechende Prüfung und Prüfkennzeichnung voraussetzte oder zu einem Verbot gem. Anlage 2 Ziffer 1.3.5 führte.

Dein

Mausebaer

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Uwe,

nimm Dir endlich mehr Zeit zum lesen!

Die Zeit und die Lust habe ich nicht!

Den Punkt hatten wir schon längst.

Und dann darf ich meinen "Senf" nicht dazugeben? :traurig_16:

Tierabwehrsprays wären keine Waffen nach Anlage 1 Ziffern 1.2.2 f. und damit nicht in einen WS eintragungsfähig. Darum hatten wir es ja dann mit der Waffeneigenschaft, die dann entweder eine entsprechende Prüfung und Prüfkennzeichnung voraussetzte oder zu einem Verbot gem. Anlage 2 Ziffer 1.3.5 führte.

Dein

Mausebaer

Ich denke aber dass wir einfach nur aneinander vorbeireden, da wir von unterschiedlichen Voraussetzungen an das Thema gehen.

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das stimmt so nicht da kenn ich genug ärzte die teilweise angst um ihre gesundheit haben

es wird einfach der wagen aufgemacht und die medikamente entfernt und dies ist kein einzelfall denn an der unfallstelle ist der wagen offen da ja gearbeitet wird

und und und

Falsch :heuldoch:

Die BTMs lagern grundsätzlich in einem Tresor der mit dem Fahrzeug fest verbunden ist . Sei es auf dem RTW oder dem NEF . Da ein Schmerzmedikament welches unter das BTM Gesetz fällt nicht ein Lebensrettendes Medikament ist und nicht das ertse mittel der Wahl bei einem Notfall ist werden diese nicht im normalen Koffer gelagert wo die restlichen Medikamente Lagern .Wenn dieses benötigt wird , muss halt einer der Assistenten eben zum Fahrzeug laufen bzw. je nach Lagemeldung sie von vorne herein mitnehmen in die Wohnung z.b. ( Schmerztherapie , Herzinfarkt usw)

Ich habe das nicht gehört oder ich kenne da einen , nein , ich mache das .

Waa

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Falsch :heuldoch:

Die BTMs lagern grundsätzlich in einem Tresor der mit dem Fahrzeug fest verbunden ist . ...

... und zumindest ähnlich sollte auch in Arztpraxen verfahren werden. Damit bekommt das Führen bzw. einsatzbereite Nichtführen in der eigenen Praxis wieder einen weiteren Sinn. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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