JosieWales Posted January 16, 2012 Posted January 16, 2012 Hallo zusammen. ich dachte eigentlich, ich weiß alles was das Waffengesetz betrifft, werde aber immer wieder eines Neueren belehrt. Ich bin I. Vorsitzender einer Reservistenkameradschaft und bin für die Bearbeitung und Beantragung der Bedürfnisse für unsere Mitglieder zuständig. Mit folgender Fragen eines Mitglieds ( ich nenne ihn mal HANS)wurde ich heute konfrontiert. Fall 1. Hans,der bereits eine 9mm Pistole auf grün eingetragen und erworben hat, bekommt noch eine 9mm Pistole geschenkt. Nachdem Hans im Sachkundelehrgang gelernt hat, dass er, wenn bereits eine 9mm Pistole eingetragen ist, sich nochmals eine Pistole in 9mm oder kleiner, ohne Bedürfnisbescheinigung des Verbandes eintragen lassen kann (hat das mal jemand von euch gehört ?), konfrontierte er den Beamten der Waffenbehörde damit. Diese Frage hat der Beamte der Waffenbehörde bejaht. Das hat mich gewundert, da ich der Meinung war, das ich immer ein Bedürfnis brauche. Wie seht Ihr das? Fall 2. Es geht immer noch um Hans und den gleichen Beamten. Um beim Reservistenverband eine gelbe WBK zu bekommen, beantragen wir pauschal ein Repetiergewehr mit Kaliber XY, in diesem Fall wurde 8x57 IS beantragt. Damit erhält Hans eine leere gelbe Waffenbesitzkarte. Hans kann nun ein Repetiergewehr im Kaliber .308 Win günstig erwerben. Jetzt stellte der Beamte fest, dass aber auf seinem Antrag auf Erwerb einer WBK, bei der gelben WBK das Kaliber 8x57 IS auf dem Antrag steht. Er stimmt also diesem Antrag nicht zu. Das hat mich wiederum gewundert, da ich auf gelb eigentlich jedes Kaliber (Natürlich zu passenden Waffe) eintragen lassen kann, da ich ja auf keinen Voreintrag angewiesen bin, oder wie seht Ihr das. Zu guter Letzt. Auf die Frage des Beamten, welchen Schrank Hans denn hätte (Hans hat bisher keine Langwaffen), antwortete dieser mit A-Schrank. Da schüttelte der Beamte den Kopf und sagte, dass sein Vorgesetzter nur noch Widerstandswert 0 akzeptiert. Als Hans sich wunderte, antwortete der Beamte, dass in dieser Beziehung das Waffengesetz bald geändert werde. Ich denke, das muss nicht kommentiert werden. Hier interpretiert einer das Waffengesetz nach seinen Vorstellungen, der Beamte war bisher allerdings nicht als kleinkariert bekannt, keiner hatte bisher Probleme mit ihm. Seinen Job macht er auch schon einige Jahre. Ich freue mich auf eure Antworten. Schöne Grüße Joachim www.rag-wallduern.de
Safarischorsch Posted January 16, 2012 Posted January 16, 2012 Ist denn schon wieder Karneval? In Waffenbörden 365 Tage im JAhr, abzüglich die 30 TAge Krankheit, die der deutsche Beamte/Öff. Dienst im Schnitt hinlegt...
carcano Posted January 16, 2012 Posted January 16, 2012 Die große Mehrzahl der Waffenbehörden macht eine ordentliche, viele sogar eine gute Arbeit. Nur einige wenige fallen auf. Aber die halt immer wieder (LKA Berlin, Frankfurt, Hamburg, Heidenheim, Offenburg, KVR München fallen mir spontan ein).
JosieWales Posted January 16, 2012 Author Posted January 16, 2012 Mein Beitrag sollte eigentlich nicht zur Volksbelustigung dienen, kann mir jemand definitiv sagen, dass die Fälle 1 und 2 absoluter Schmarrn sind, oder kennt jemand einen Fall der genauso gehandhabt wurde? Ich möchte mich gerne morgen mit dem Beamten auseinander setzen. Schöne Grüße Joachim www.rag-wallduern.de
tar Posted January 16, 2012 Posted January 16, 2012 Vielleicht könnt ihr das irgendwie kombinieren, so dass es auf gelb einen bedürfnisfreien Pistolenkarabiner in 9 mm gibt... >A-Schrank. Da schüttelte der Beamte den Kopf und sagte, dass sein Vorgesetzter nur noch Widerstandswert 0 akzeptiert. "Deshalb komm ich ja auch zu IHNEN!"
Rodney Posted January 17, 2012 Posted January 17, 2012 [...]Hans,der bereits eine 9mm Pistole auf grün eingetragen und erworben hat, bekommt noch eine 9mm Pistole geschenkt. [...] Gehen wir einfach mal davon aus, dass Hans und der Sachbearbeiter den bedürfnisfreien Erwerb von Wechselsystemen und ganzen Waffen verwechselt haben. Der bedürfnisfreie Erwerb von WS ergibt sich aus WaffG, Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, 2.)
Drill Sergeant Posted January 17, 2012 Posted January 17, 2012 Mein Beitrag sollte eigentlich nicht zur Volksbelustigung dienen, kann mir jemand definitiv sagen, dass die Fälle 1 und 2 absoluter Schmarrn sind, oder kennt jemand einen Fall der genauso gehandhabt wurde? Ich möchte mich gerne morgen mit dem Beamten auseinander setzen.Schöne Grüße Joachim www.rag-wallduern.de Hallo Joachim, bereite gerade einen Teilnehmer für die Sachkundeprüfung beim Schützenkreis vor, aber derartiges ist mir auch völlig unbekannt. zu1. bei jeder Eintragung auf "Grüne WBK" = Bedürfnis zu2. Einmaliges Bedürfnis zum Erwerb der "Gelben WBK", welches sich aus Tätigkeit als Sportschütze ergibt zu3. gibt es für die Aufbewahrung recht klare Vorgaben ob die uns nun passen oder nicht, wobei der A-Schrank von Hans für die KW nicht reicht. Gruß D.S.
Rodney Posted January 17, 2012 Posted January 17, 2012 [...]Fall 2. Es geht immer noch um Hans und den gleichen Beamten. [...] Grundsätzlich ist die gelbe WBK die Berechtigung ohne weiteren Bedürfnisnachweis einzukaufen. Allerdings wurde die WBK für ein spezielles Bedürfnis ausgestellt. Die Diskussion ob das spezielle Bedürfnis nun zuerst, oder gar nicht oder innerhalb von einem Jahr erfüllt werden muss, hatten wir hier schon einige Male. (Forensuche) Ich habe die Ergebnisse nicht parat. Was den Schrank angeht: Was im Gesetz steht ist maßgeblich, nicht was der Amtsleiter irgendwo gehört hat. Einfach mal nach einem rechtsmittelfähigen Bescheid fragen und dann weitersehen.
JosieWales Posted January 17, 2012 Author Posted January 17, 2012 Ich danke euch für eure Antworten. Ich habe mir auch nochmals Gedanken gemacht. Mit dem Schrank hat er nicht so unrecht, auch wenn er es eigens interpretiert. Sollte der Schrank von Hans kein Innenfach haben, dann kann er natürlich Waffen und Munition zusammen nur Im 0-Schrank lagern. Schöne Grüße an alle Joachim www.rag-wallduern.de
dkp3011 Posted January 17, 2012 Posted January 17, 2012 ....bereite gerade einen Teilnehmer für die Sachkundeprüfung beim Schützenkreis vor, .... zu1. bei jeder Eintragung auf "Grüne WBK" = Bedürfnis (wirklich jeder?) .... Stichwort: bedürfnisfreier aber eintragungspflichtiger Erwerb
JosieWales Posted January 17, 2012 Author Posted January 17, 2012 Stichwort: bedürfnisfreier aber eintragungspflichtiger Erwerb Wir reden hier natürlich von Waffen, nicht von Wechselsystemen.
dkp3011 Posted January 17, 2012 Posted January 17, 2012 Wir reden hier natürlich von Waffen, nicht von Wechselsystemen. z.B. 4mm M20 Waffen?
JosieWales Posted January 17, 2012 Author Posted January 17, 2012 Gehen wir einfach mal davon aus, dass Hans und der Sachbearbeiter den bedürfnisfreien Erwerb von Wechselsystemen und ganzen Waffen verwechselt haben. Der bedürfnisfreie Erwerb von WS ergibt sich aus WaffG, Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, 2.) Welcher §.
Drill Sergeant Posted January 17, 2012 Posted January 17, 2012 Stichwort: bedürfnisfreier aber eintragungspflichtiger Erwerb es ging beim Treadstarter um den Eintrag einer Waffe, darauf bezog ich meine Antwort. Gruß D. S.
dkp3011 Posted January 17, 2012 Posted January 17, 2012 es ging beim Treadstarter um den Eintrag einer Waffe, darauf bezog ich meine Antwort. "bei jeder Eintragung" las sich (für mich) etwas anders. Dass es entsprechende Waffen gibt, ist auch klar? Nix für ungut. Nur damit Dein Schützling von Anfang an alles richtig lernt.
sundance Posted January 17, 2012 Posted January 17, 2012 Grundsätzlich ist durch DS und dkp-Ergänzung alles gesagt. Argumentationshilfe zu Fall 2 : Hans kauft die Waffe in 8x57 und verkauft sie sofort wieder. Dann kauft er sich eine Waffe in .308. Die Welt wäre für den SB in Ordnung. Es entstehen zusätzlich Kosten in Höhe von 25€ ohne am Resultat etwas zu ändern. Unser Sachbearbeiter, der sich normalerweise konkret an die Bedürfnisbescheinigungen hält, hat das verstanden. Viele Grüße - sundance
Raiden Posted January 17, 2012 Posted January 17, 2012 Welcher §. Hä? Steht doch da: WaffG, Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2, 2.
PetMan Posted January 17, 2012 Posted January 17, 2012 z.B. 4mm M20 Waffen? Auch für 4mmM20 Waffen bedarf es eines Voreintrages. Einfach kaufen und dann Eintragen lassen ist nicht........ Peter, der mehrere 4mm Waffen erworben hat.......
brotfried Posted January 17, 2012 Posted January 17, 2012 voreintrag ja, aber ohne bedürfnis bei den dingern, PetMan
dkp3011 Posted January 17, 2012 Posted January 17, 2012 voreintrag ja, aber ohne bedürfnis bei den dingern, PetMan Und nichts anderes schrieb ich.
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