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IGNORED

AWaffV: Waffen: Nachweis der ordnungsgemäßen Verwahrung durch Zeugenbeweis anstatt Kontrolle durch Behörde?!


IMI

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Geschrieben

Ganz runterscrollen; beim letzten Artikel (Waffenrecht: Gute Nachrichten aus dem Innenministerium) heißt es u.a.:

Der Nachweis der ordnungsgemäßen Verwahrung kann insbesondere durch die schriftliche Bestätigung einer zuverlässigen sachkundigen Person in Form des Zeugenbeweises geführt werden. Örtliche Verbände der Waffenbesitzer sollen sich mit den Waffenbehörden beziehungsweise den Jagdbehörden auf entsprechende Personen verständigen.“ Für die Jägerschaft heißt das, dass jetzt die jeweilige Kreisgruppe sich mit der Jagdbehörde auf eine zuverlässige, sachkundige Person verständigt, die dann die ordnungsgemäße Aufbewahrung bei den Mitgliedern der Kreisgruppe bezeugt.

http://www.jagd-bayern.de/fileadmin/_BJV/J..._11_politik.pdf

Geschrieben

Dieser Punkt ist aus dem "Emp f e h l u n g e n : Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) und der Ausschuss für Frauen und Jugend (FJ)", Drucksache 331/1/11, und wurde nicht in den Beschluss aufgenommen.

Geschrieben

Der Lese- u. Verständnisfehler liegt beim BJV.

Sonst nirgends.

Das kommt davon, wenn man sich von "diesen Forenheinis" abgrenzt und deren Kompetenz in Frage stellt.

Hätte man hier und woanders mitgelesen, wüßte man, was beschlossen wurde und was nicht.

Geschrieben
Der Lese- u. Verständnisfehler liegt beim BJV.

Sonst nirgends.

da wäre ich mir nicht ganz sicher, wo noch Informationsnachholbedarf besteht, da:

wie der Staatssekretär im bayerischen Innenministerium, Gerhard Eck, erklärt:
Geschrieben

@schuster:

Da steht, daß Eck Werbung für sich betrieben hat und daß er persönlich für Verbesserungen ("viel herausgeholt") für die Jäger gesorgt habe.

Dies wird dann mal gleich -frech- als "BJV-ERFOLG" hervorgehoben. Als ob keine anderen Verbände und Personen beteiligt gewesen wären.

Von daher ist diese Information "Zeugenbeweis" als das zu sehen, was sie ist: Mißglücktes BlaBlaSülz des BJV. Um den Mitgliedern Aktivität vorzutäuschen. Erwischt. Beim Abschreiben.

Ob Eck Nachholbedarf hat sollten die Betroffenen herausfinden. Ich rufe in solchen Fällen immer direkt an.

Geschrieben

Die "schriftliche Bestätigung einer zuverlässigen, sachkundigen Person" würde aber auch, falls gefordert, implizieren, daß ich einen Schrieb aufsetze, in dem ich bestätige, meine Waffen ordnungsgemäß aufzubewahren, oder ? :rolleyes:

Sachkunde habe ich, meine Zuverlässigkeit wird regelmäßig überprüft, was spricht dagegen?

mfg

Harry

Geschrieben

Hallo

meiner Meinung nach wäre das Einsetzen eine "Zeugenbeweises" für uns Kotraproduktiv. Wir kennen ja die Machtgeilheit einiger Zeitgenossen. Da würde die Gefahr bestehen, daß einige weit über das Ziel hinausschießen und mehr in das Gesetz hineininterpretieren als drin steht. Ich habe mal mit einer Schießstandaufsicht leidvolle Erfahrung gemacht. Der Stand war innerhalb kürzester Frist unrentabel, da keiner mehr kam.

Steven

Geschrieben

Hallo Steven,

ich sehe das anders, da dieser "Zeugenbeweis" ja bloß eine zusätzliche Option für dne LWB ist. Der LWB entscheidet selbst, ob er ihn anwendet oder nicht. Es ist nicht so, dass die Behörde den Zeugen vorbeischickt anstatt selbst zu kommen.

bye knight

Geschrieben

Auf jeden Fall scheint es sich in erster Linie um einen Fehler der "Jagd in Bayern" zu handeln. Ob den Staatssekretär auch eine Schuld an dem fehlerhaften Artikel trifft sei dahingestellt.

Geschrieben

Ich hätte weniger ein Problem damit zb den Reitlehrer meiner Tochter ( Polizist) oder andere aus dem Bekanntenkreis in meine Wohnung zu lassen als meinen " Freund " vom Amt. Hab fast jede Woche einen Polizisten im Haus, weil in der Verwandschaft jede menge da Dienst tun. Wie hier schon geschrieben wurde wäre es ja eine Option....die man ziehen kann oder nicht. Gedanken müsste sich von den Zeugen auch keiner machen, weil sie ja nur den Zustand im Moment der " Kontrolle " bescheinigen. Mehr ist es bei einem Besuch des Sb ja auch nicht...

Geschrieben

PetMan,

ich muss Dich leider in Deinen Wunschträumen stören - die Sache mit dem Zeugenbeweis ist vom Tisch, evtl. könnte es in Bayern noch eine Sonderregelung diesbezüglich geben...

Weshalb ich dies hier nochmal zum Thema machte ist meine Verwunderung über solch falsche "Neuheiten" in den BJV Mitteilungen :angry2:

Geschrieben

Nur weil der Zeugenbeweis nicht in der behördlichen Verwaltungsvorschrift auftaucht, bedeutet das doch nicht, dass er nicht möglich ist.

Wenn es gem. WaffG nicht möglich wäre, wäre der Vorschlag nicht zur WaffVwV gekommen.

Der Behörde ist die Form der Prüfung nicht vorgegeben. Die Einforderung eines Zeugenbeweises, könnte der Behördenpflicht genüge sein.

Ist zumindest mal einen Denkansatz wert.

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