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IGNORED

Waffenschein und Vorbestraft


Privateer

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Wenn jeder deutsche Polizist in der Lage ist innerhalb einer Minute von jeder Person herauszufinden ob er vor Drölfundvierzig Jahren ein Kaugummi aus einem Automat gepopelt hat, dann haben wir hier ein rechtsstaatliches Problem

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Wenn jeder deutsche Polizist in der Lage ist innerhalb einer Minute von jeder Person herauszufinden ob er vor Drölfundvierzig Jahren ein Kaugummi aus einem Automat gepopelt hat, dann haben wir hier ein rechtsstaatliches Problem

genau so ist es aber. allerdings muss der pvb den grund seiner anfrage im system hinterlegen.

nur ein beispiel.

eine person aus eminem bekanntekreis wollte vor jahren nach kanada auswandern...hat alles in die wege geleitet was nötig war, war auch schon einmal drüben um dort alles vorzubereiten...usw...

er hatte in den ganz frühen 70iger jahren mal eine klopperei mit einem polizeibeamten...wie gesagt in den frühen 70igern..seitdem nie mehr was..nichmal falsch parken.

als er dann 96 in kanada vor den behörden stand, war schon etwas verdutzt als sie ihm die sache vorhielten...

nun ratet mal woher die kanadier das nun wussten ....

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...konnte als Student seine Kfz-Versicherung nicht zahlen, worauf dieser kündigte. Angeblich ist dies eine Straftat, die die Frist aufhebt....

ein verstoss gegen das pflichtversicherungsgesetz wird erst dann als straftat geahndet, wenn jemand nach dokumentiertem erhalt der kündigung und verstreichen des stichtags immer noch in seiner karre unterwegs ist.

vorher hat das mit straftat nichts zu tun...

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ein verstoss gegen das pflichtversicherungsgesetz wird erst dann als straftat geahndet, wenn jemand nach dokumentiertem erhalt der kündigung und verstreichen des stichtags immer noch in seiner karre unterwegs ist.

vorher hat das mit straftat nichts zu tun...

Richtig, auch bei mir stand in jungen Jahren mal ein Beamter vor der Tür, um an meinem ersten Auto die Plakette abzukratzen, da ich damals nicht zahlen konnte.

Fazit. Plakette war weg. Schuld wurde einen Tag später überwiesen. Thema erledigt.

Einen Monat später habe ich das Auto bei der gleichen Verrsicherung wieder anstandslos angemeldet bekommen.

Nichts mit Straftat.

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nun ratet mal woher die kanadier das nun wussten ....

Im Prinzip wäre es ja egal ob da noch irgendwo was drin steht solange es daraus keine negativen Konsequenzen ergeben, nachdem die Tilgung eingesetzt hat.

Ich verstehe nicht warum das Waffengesetz bei einem solchen Fall so uneindeutig ist

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@Privateer

Mach es dir doch einfach. Im Verlauf der nächsten Woche deinen SB bzw. Behröde die für die Erteilung der WBK deines Wohnortes zuständig ist per E-Mail oder telefonisch anfragen. Die können dir da sicherlich genau Auskunft geben wie es in deinem Fall aussieht. Fragen kostet da ja nichts. ^_^

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Hab gestern mit der zuständigen Behörde telefoniert, Ergebnis war, dass die ganzen Straftaten von 2004 die ich begangen habe, schon seit 2009 getilgt sind.

Die Dame am Telefon hat sich zusätzlich auf meine Bitte hin, nochmal bei ihrem Vorgesetzten erkundigt und es stünde einem großen Waffenschein nichts im Weg... :P

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Ich habe seinerzeit die Auskunft bekommen, das in einem "Staatsanwaltlichen Führungszeugnis" alles ohne Verjährung erhalten bleibt und dieses viel mehr Infos als das normale Führungszeugnis beinhaltet, z.B. auch Ermittlungsverfahren von denen der Betroffene nichts weiss.

Auch dieses System wird wohl bei der Zuverlässigkeitsprüfung abgefragt.

Hier wird aber ein SB sicher mehr zu sagen können, von mir ausdrücklich nur als "Horensagen" hier verlautbart.

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Hallo,

schauen wir doch mal in das Bundeszentralregistergesetz:

§51 I BZRG:

"Ist die Eintragung über eine Verurteilung im Register getilgt worden oder ist sie zu tilgen, so dürfen die Tat und die Verurteilung dem Betroffenen im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden."

§52 I BZRG:

"Die frühere Tat darf abweichend von § 51 Abs. 1 nur berücksichtigt werden, wenn

4. der Betroffene [...] die Erteilung einer Waffenbesitzkarte, eines Munitionserwerbscheins, Waffenscheins [...] beantragt, falls die [...] Erteilung der Erlaubnis sonst zu einer erheblichen Gefährdung der Allgemeinheit führen würde [...]"

Zum einen kann man aus der Norm entnehmen, dass eine Tilgung nicht der Löschung gleichkommt. D.h. sie sind im Bundeszentralregister weiterhin enthalten. Die zuständige Behörde hat nach §5 V WaffenG uneingeschränkte Auskunftspflicht aus dem BZR.

Zum anderen stellt sich die Frage nach der "erheblichen Gefährdung für die Allgemeinheit". Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass dem einen oder anderen Sachbearbeiter bei vorliegenden Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit etwas unwohl wird...

Trotzdem viel Erfolg.

Gruß

Andreas

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1. eine echt dumme Frage

Es gibt keine dummen Fragen, sondern nur dumme Antworten!

2. garnichts, weil ich keine Waffe brauche oder will, sondern nur wissen wollte ob ich den Schein mit der Vorgeschichte bekommen WÜRDE

Siehst du, daß ist das Problem mit euch "Journalisten", ihr könnt einfach nicht mehr ordentlich recherchieren und seid nur noch auf Krawall und Hetzkampagnen gebürstet!

Ordentlicher Journalismus sieht anders aus!

Aber ich versuche trotzdem mal dich aufzuklären:

Einen regulären Waffenschein (Erlaubnis zum Besitz und FÜHREN von bestimmten Schusswaffen ausserhalb deines befriedeten Besitztums) könntest du vielleicht nach dem

Gesetz mit deiner "Vorgeschichte" bekommen, praktisch tendiert die Wahrscheinlichkeit aber gegen Null! So einen Schein bekommt man nur, wenn man nachweisen kann

mehr als die Allgemeinheit gefährdet zu sein und zum Schutz von Leib und Leben eine Schusswaffe benötigt. Dies ist z.B. bei hohen Politikern der Fall.

Joschka Fischer z.B. der als junger Mann gerne mal mit Steinen nach unseren Polizisten geworfen hat, oder die ganzen anderen früheren "Berufsdemonstranten" die uns

heute ihre krude Ideologie per Gesetz aufoktruieren wollen, hätten wahrscheinlich keine Probleme diesen Schein zu erlangen!

Die einfachste Methode in Deutschland an eine Waffe zu kommen, ist wahrscheinlich in einen "deutsch-wasweißichwas Freundschaftsverein" einzutreten.

Bei manchen "Kulturkreisen" wird es nämlich durchaus geduldet, daß ein Mann eine Waffe braucht und keiner regt sich drüber auf. Und wenn mal wieder ne kleine Schwester

erschossen wird, oder ne kleine Familienfehde ausgetragen wird steht das vielleicht mal kurz auf Seite fünf der Lokalzeitung. Und vor Gericht gibts dann ein "Du du du" und die

Sache ist gegessen! Aber wehe Opa Erwin hat seine alte Flinte nicht ordentlich weggeschlossen, das steht dann am nächsten Tag als Aufmacher in der Blöd: "Waffennarr gefährdet

ganzes Dorf!

Der als Waffennarr bekannte Rentner Erwin K. wurde gestern nach einer anonymen Anzeige von einem Sondereinsatzkommande der Polizei in seinem Haus überwältigt. Dabei wurde

eine nicht verschlossene Schusswaffe (Kaliber 16 cm) sichergestellt, mit der man den ganzen Landstrich hätte entvölkern können! Diese Gefahr wurde allerdings gebannt: K. erlitt bei

der Polizeiaktion einen Herzinfarkt und verstarb kurze Zeit später im Krankenhaus."

So und jetzt troll dich du Schmierfink!

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Zum einen kann man aus der Norm entnehmen, dass eine Tilgung nicht der Löschung gleichkommt. D.h. sie sind im Bundeszentralregister weiterhin enthalten. Die zuständige Behörde hat nach §5 V WaffenG uneingeschränkte Auskunftspflicht aus dem BZR.

Die BEIDEN Sachbearbeiter haben mir gesagt das 2009 getilgt wurde und 2010 aus der Akte GELÖSCHT wurde.

Da ich dies nicht glauben konnte "so einfach" an den waffenschein zu kommen hab ich mit einem Rechtsanwalt telefoniert der mir haargenau das selbe gesagt hat: "2009 verjährt und 2010 aus dem BZR gestrichen, viel Spaß beim Schießen"

Zum anderen stellt sich die Frage nach der "erheblichen Gefährdung für die Allgemeinheit". Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass dem einen oder anderen Sachbearbeiter bei vorliegenden Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit etwas unwohl wird...

Vielleicht fehlt dann dem einen oder anderen Sachbearbeiter die Eignung für den Posten :ridiculous:

Quatsch beiseite, wie gesagt brauch und will ich keine Waffe, mich wundert es aber wie leicht es ist in D einen W Schein zu bekommen und das eben nicht ist wie es im Volksmund "einmal vorbestraft, immer vorbestraft" heisst.

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Hab gestern mit der zuständigen Behörde telefoniert, Ergebnis war, dass die ganzen Straftaten von 2004 die ich begangen habe, schon seit 2009 getilgt sind.

Welches ist denn die zuständige Behörde ? (Falls Du das preisgeben möchtest ?)

Bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit kenne ich auch das der erste Part die "unbeschränkte Auskunft aus dem staatsanwaltlichen Zentralregister" in Berlin ist. Dort sollten alle Ermittlungen, die mit Deiner Person befasst sind, gespeichert sein. Getilgt wird aus diesem Register nicht, afaik.

Es ist selbstverständlich möglich, daß bei der Beurteilung Deiner Zuverlässigkeit die Strafsachen vor den im WaffG genannten Fristen nicht mehr herangezogen werden. Dann scheint aber Deine Behörde sehr "kundenfreundlich" zu sein.

Neben dieser Register-Abfrage wird bei der Beurteilung Deiner Zuverlässigkeit auch Deine örtliche Dienststelle befragt, ob Du dort bekannt bist. Zumindest diese beiden Auskünfte muss dann Dein SB in eine Prognose einfließen lassen, ob Dir der Umgang mit Waffen erlaubt werden kann.

Das ist beim Waffenschen aber nicht die eigentliche Hürde. Wie begründest Du denn eigentlich, "mehr als die Allgemeinheit gefährdet zu sein" und wieso ist bei Dir "das Führen einer Waffe geeignet" diese Gefährdung zu mindern ? Denn das sind ja die Voraussetzungen für die Erteilung eines Waffenscheins ?

Da waffenrechtliche Zuverlässigkeit grundsätzlich immer gleich gehandhabt wird, kannst Du den kleinen WS für das Führen von Schreckschuss und Gaswaffen zum wohlfeilen Preis von 50 € beantragen, wurde ja auch schon vorgeschlagen.

oder reden wir die ganze Zeit nicht über eine amtliche Erlaubnis zum Führen einer Schusswafe in der Öffentlichkeit, sondern um Erlaubnisse zum Erwerb und Besitz (und ganz eingeschränkt zum Führen und Gebrauch). Das ist nämlich der Unterschied zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte.

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Da ich dies nicht glauben konnte "so einfach" an den waffenschein zu kommen hab ich ...

... wie leicht es ist in D einen W Schein zu bekommen ...

Nicht vorbestraft zu sein (oder lang genug her) ist nur ein Punkt beim Waffenschein. Der große Punkt ist aber: das Bedürfnis! Wenn man nicht gerade bei einer Bewachungsfirma arbeitet, Spitzenpolitiker ist, oder schon erfolgreich ermordet wurde, dann hat man in Deutschland kein Bedürfnis für einen Waffenschein (Erlaubnis geladene Waffe zum Selbstschutz rumzutragen).

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Siehst du, daß ist das Problem mit euch "Journalisten", ihr könnt einfach nicht mehr ordentlich recherchieren und seid nur noch auf Krawall und Hetzkampagnen gebürstet!

Ordentlicher Journalismus sieht anders aus!

So und jetzt troll dich du Schmierfink!

100% zustimmung meinerseits :appl:

...langsam wird echt albern mit diesen journallie waffenschein trollen! :fool:

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Bei der Behörde am Telefon hab ich mich verquatscht und statt Waffenbesitzkarte, Waffenschein gesagt wobei dies ja für die Erteilung voraussetzung ist.

Mit dem Bedürfnis hat mich die Frau auch gefragt, hab ihr gesagt das ich in einen Verein gehen will...

Natürlich bin ich bei der örtlichen Polizei bekannt, bin verwandt mit einem

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dann hat man in Deutschland kein Bedürfnis für einen Waffenschein (Erlaubnis geladene Waffe zum Selbstschutz rumzutragen).

Meine persönliche Faustregel lautet: Wenn Du von der Polizei Beamte zu Deinem Schutz bekämst, dann kriegst Du auch einen Waffenschein. Der ist übrigens nur befristet gültig.

Es gibt Juweliere, die

a ) hohe Bargeldbeträge oder wertvolle Edelsteine transportieren

b ) mehrfach überfallen worden sind

c ) KEINEN Waffenschein erhielten.

So einfach ist das alles nicht, in 'Schland eine Waffe zu erhalten. Außerdem mal umgekehrt gefragt: Im Eingangsposting sagst Du, daß Du Dich verändert hast. Bist Du jetzt auf die Behörde böse, weil sie das auch erkannt hat ? Hälst Du Dich selbst für so unzuverlässig, daß Du Dir keine Waffe zutraust ? In dem Fall würde ich persönlich mal Deine Eignung anzweifeln, nicht Deine Zuverlässigkeit.

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Die BEIDEN Sachbearbeiter haben mir gesagt [...]

Rechtsanwalt [...] gesagt [...]

"Ich denke mir, wie viel es nützt;

Denn, was man schwarz auf weiß besitzt,

Kann man getrost nach Hause tragen."

(Faust; von Goethe)

[...] mich wundert es aber wie leicht es ist in D einen W Schein zu bekommen[...]

quod erit demonstrandum...

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