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IGNORED

WBK Gelb ( neu )


Mkflinte

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Hallo zusammen. Heute hatten wir,bzw. ich eine lange und heftige Auseinandersetzung mit einigen Schützenkollegen wegen der Bedürfnissbescheinigung. Ich bin in einem Verein wo nur Flinte geschossen wird. Über diesen Verein habe ich auch ein Bedürfniss erhalten,und mir wurde eine WBK gelb ausgestellt. Habe mir dann als erstes eine Flinte gekauft. Etwas später ein K98 und ein KK-Gewehr,natürlich unter Beachtung der 2/6 Regelung. War von Seiten der Behörde auch alles kein Problem-warum auch???? Als ich das heute so erzählt habe wollte man mir das nicht glauben und man mir weiss machen das man für jede einzelne Waffe die auf Gelb kommt ein Bedürniss braucht und da auf unserem Stand und unserem Verein nur Flinte geschossen wird,dürfte ich die gar nicht besitzen und mir gar nicht kaufen dürfen da ich ja nur ein Bedürfniss für Flinte habe. Ist doch alles blödsinn sagte ich und habe versucht den zu erklären das es nicht so ist,aber ich habe gegen eine Wand geredet. Da sieht man mal wieder,wie wenig sich einige mit dem Waffengesetz auskennen. Hat zufällig jemand das Gesetz zur Hand und kann es hier reinstellen das ich es den mal unter die Nase halten kann??? Am besten im verständlichen Deutsch,so das es auch Leute verstehen die sich nicht so gut auskennen.

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Hat zufällig jemand das Gesetz zur Hand und kann es hier reinstellen das ich es den mal unter die Nase halten kann???

Gibt es alles bei/über Google. ;)

PS: DSB-Verein ?

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Ja DSB-Verein. Ja ich weiss das man das im Netz findet,aber nur im Beamtendeutsch und das werden meine "lieben" Schützenkollegen nicht verstehen. :gaga:

Dann drucke deinen Vereinskameraden doch die gestern vom Bundesrat neu beschlossene Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) und markiere den folgenden Text bei Punkt 14.4:

Nicht gefordert wird, ..., dass die auf Gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich sein muss. Es soll dem Sportschützen also ermöglicht werden, mit eigener Waffe Schießsport etwa als Gastschütze auszuüben.

Dann haben sie was zum Lesen ...

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Dann drucke deinen Vereinskameraden doch die gestern vom Bundesrat neu beschlossene Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) und markiere den folgenden Text bei Punkt 14.4:

Nicht gefordert wird, ..., dass die auf Gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich sein muss. Es soll dem Sportschützen also ermöglicht werden, mit eigener Waffe Schießsport etwa als Gastschütze auszuüben.

Dann haben sie was zum Lesen ...

Vielen Dank,genau das und vorallem wie es geschrieben ist habe ich gesucht. So müßten selbst meine Schützenkollegen das verstehen.

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hier, das schreibt der landkreis fürth:

http://www.landkreis-fuerth.de/landratsamt...etzen-gelb.html

genauer und einfacher gehts nicht

im übrigen steht dir für jede disziplin die im dsb geschoßen wird eine waffe zu es ist egal ob du es in deinen verein schießen kannst.

wenn du z.b. im luft-, bogen-, wurftauben- oder feuerwaffenverein bist (einhaltung der üblichen bestimmungen wie alter usw.vorausgesetzt)

kannst du die entsprechenden waffen beantragen (wbk grün) oder einfach kaufen (wbk gelb).

gruß

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Als ich das heute so erzählt habe wollte man mir das nicht glauben und man mir weiss machen das man für jede einzelne Waffe die auf Gelb kommt ein Bedürniss braucht ....

Nun, man lese aufmerksam Blatt2 HIER durch und weiss, wo sowas her kommt.

Ist zwar nicht der richtige Verband, aber ich vermute mal da steht etwas ähnliches. (auf der Webseite des NWDSB habe ich leider kein Antragsformular gefunden, komisch eigentlich)

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Dieser Antrag muss ausgefüllt werden, wenn der Antragsteller eine waffenbesitzkartenpflichtige

Waffe erwerben will, unabhängig von der Art der WBK (gelbe Sportschützen-WBK oder die

grüne WBK), in die diese Waffe eingetragen wird.

verbunden mit

Für jeden gestellten Antrag, unabhängig von einer Befürwortung, wird im voraus eine

Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,- € erhoben.

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Nun, man lese aufmerksam Blatt2 HIER durch und weiss, wo sowas her kommt.

Ist zwar nicht der richtige Verband, aber ich vermute mal da steht etwas ähnliches. (auf der Webseite des NWDSB habe ich leider kein Antragsformular gefunden, komisch eigentlich)

Beim NWDSB gibt es die Infos und die Formulare über die Internetauftritte der Bezirke. Das liegt unter anderem daran, dass in diesem Zusammenhang auch die zuständigen Sachbearbeiter bzw. die Sprechzeiten beim Landkreis genannt werden. Die Bezirke sind halt dichter dran, falls sich vor Ort mal etwas ändert.

Versuche es mal auf der Seite des Bezirksschützenverbandes Lüneburg.

Bezirksschuetzenverband Lüneburg

Gruß

deppdalton

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steht jedenfalls nichts davon, dass man das Bedürfnis für jede Waffe auf der gelben Karte neu beantragen muß. Das ist doch schonmal positiv.

Das ist aber nett von Ihnen, dass sie etwas nicht haben wollen, was vom Gesetz auch gar nicht gefordert ist. Ausserdem wie soll das laufen, die WBK gelb kennt ja kein Einzelbedürfnis von Amtswegen, ergo auch keine Anträge dafür, dann stellt der Verband etwas aus, was die Behörde gar nicht interessiert und sie nicht braucht. Das ist doch nichts anderes als Wichtigtuerei. ;)

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Ich habe das Antragsformular des RSB ja nicht entworfen B)

Mal abgesehen davon, dass dort auch im Zusammenhang mit §14 Abs. 3 von "mehr als 3 Langwaffen" die Rede ist. Aber eigentlich auch egal, da sie ja eh keine SL befürworten.

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Da der Vollzug des WaffG Ländersache ist, handhaben die Länder das mit der gelben WBK durchaus etwas unterschiedlich.

In NRW ist es so, dass die unteren Waffenbehörden für die Ersterteilung der gelben WBK ein Bedürfnis des eigenen Verbandes für eine darauf einzutragende Waffe haben wollen. Das ist natürlich angesichts der Begründung für die Existenz der gelben WBK etwas obskur, zumindest, wenn man schon eine grüne WBK hat, aber leider gängige Praxis. Ob das nach dem Inkrafttreten der VwV aufrecht erhalten wird, bleibt abzuwarten, ich glaube aber nicht, dass diese Praxis schnell geändert wird.

Nun, ich habe diese bedscheinigung beim BDS abgefragt und auch sofort bekommen.

Nach der Erstausstellung interessiert das aber keinen Menschen mehr. Wer dann noch zum Verband geht und dort (kostenpflichtig) nach einer Bedürfnisbescheinigung für "gelbe" Waffen fragt, dem ist dann auch nicht mehr zu helfen.

Gruß,

B.

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Der Westfälische Schützenbund nimmt für Befürwortungen für die grüne WBK 40-50 € und für den 1. Befürwortungsbogen auf Gelb 40€ :gaga: :gaga:

MfG

LWB

Da hätte man ja schon nach 3 Waffen den Beitrag für einen ...ääääähhhh.... ordentlichen Verband bzw. Verein kostenlos (bzw. inbegriffen).

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das ist ja eben der sinn der gelben WBK. warum sollte ein verein damit ein problem haben?

Weil einige Vereinsoberen immer noch denken sie würden "Waffen genehmigen" und in diesem falschverstandenen Machtgefühl aufgehen - und diese geistigen Tiefflieger dass dann nicht mehr könnten...

Traurig aber wahr...

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Erschreckend! Gesetzeslücke!!! Das Abendland wird untergehen!!!

Wird es auch.

Aber nicht daran.

Es wird eher so sein, dass die ähmmmm..... ausländischen Horden, ausgerüstet mit Kalaschnikovs, G36 und P38 von letzten Diktatorenrauswurf, die deutschen Grenzen stürmen wollen, aber da steht Claudia Roth mit grünen Haaren an der Grenze und sagt:

Keine legalen Waffen innerhalb Deutschlands!

Da haben sich die Jungs angesehen und gesagt!

Sind ja nicht legal!

Und so ging Deutschland unter.....

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