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IGNORED

Langwaffe im Smart


Headgear

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Hallo,

ich fahre am Sonntag schiessen und würde da gerne meine 2 Langwaffen mitnehmen.

Da schönes Wetter angekündigt wurde, würde ich somit gerne mein Mercedes Cabrio nehmen, also ein Smart fortwo :ridiculous:

Da passen die Gewehre aber hinten nur sehr schlecht rein, darf ich sie in diesem Falle auf dem Beifahrersitz lagern?

Danke für jede Antwort!

Grüsse Christian

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Da passen die Gewehre aber hinten nur sehr schlecht rein, darf ich sie in diesem Falle auf dem Beifahrersitz lagern?

Warum denn nicht... du musst sie nur "verschlossen" transportieren.

Was du aus Verschlossen für dich machst ist deine Sache.

Ich nehm nen Gewehrfutteral mit nem kleinen Zahlenschloss drann, fertich.

Wo die dann im Auto liegen ist hupe.

Grüße,

Peter

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Warum denn nicht... du musst sie nur "verschlossen" transportieren.

Was du aus Verschlossen für dich machst ist deine Sache.

Ich nehm nen Gewehrfutteral mit nem kleinen Zahlenschloss drann, fertich.

Wo die dann im Auto liegen ist hupe.

Grüße,

Peter

Man muss nicht verschlossen transportieren.

Die einzigen Transportvorschriften sind: nicht zugriffsbereit, nicht geladen und der Transport muss zum vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgen..

"Verschlossen" ist nur eine unter vielen Möglichkeiten, die Zugriffsbereitschaft auszuschließen.

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Man muss nicht verschlossen transportieren.

Ich habs doch extra noch in Anführungszeichen gepackt und gesacht, soll jeder für sich draus machen was er will :-)

"Verschlossen" ist eben die lösung die den meisten dummen Fragen bei einer Kontrolle aus dem wege geht.

In der Regel haben die Leute die das Gesetz ausüben ja nicht den leisesten schimmer davon was sie tun ;-)

Grüße,

Peter

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Jemand langt ins Cabrio und klaut den "verschlossenen" Koffer? Evtl. also noch die einfache Wegnahme zumindestens erschweren.

Servus !

Naja, nun übertreibst aber gewaltig, oder ?

Währen der Fahrt langt niemand in mein Auto und klaut den Koffer.

Und mit offenem Dach und Waffe IM Auto werde ich kaum das Fahrzeug verlassen und einkaufen gehen...

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Naja, nun übertreibst aber gewaltig, oder ?

Eigentlich nicht. Ich dachte eher an sowas wie in Bella Italia: Du hältst an der Ampel an und neben dir kommt ein Typ mit Motorrad zum halten. Dessen Sozius schnappt sich die Tasche - und Ciao ...

Oder ne Gruppe Jugendlicher scharwenzelt an der Ampel um den Wagen rum und will dir für ein Taschengeld die Scheibe waschen - auf einmal greifen sie zu etc.

Keine vollkommen aus der Luft gegriffenen Szenarien. Man kann doch zumindestens den Gurt vom Beifahrersitz durch den Griff des Koffers/der Tasche ziehen und feststecken - das meinte ich mit Wegnahme erschweren.

Kommt natürlich drauf an, ob man auf dem Land wohnt oder in der Großstadt. In der City wäre es mir ein wenig zu unsicher, etwas wertvolles auf dem Beifahrersitz rumliegen zu haben.

PS: Solange nichts abhanden kommt, ist ja auch alles schön mit Cabrio usw., danach wirds halt ggf. etwas blöd mit dem Argumentieren.

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hi

hier mal eingehakt, was würde denn noch als 'nicht zugriffsbereit' durchgehen?

danke und liebe Grüße

Ingo

Die gängige Rechtssprechnung besagt etwas von: wenn die Waffe in unter 3 Sekunden und mit 3 oder weniger Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann, ist sie zugriffsbereit.

Der Transport im Kofferraum sollte das wohl nicht möglich machen.

Es stellt sich allerdings die Frage, wie man beispielsweise die Waffe von seiner Wohnung zu einem öffentlichen Parkplatz und wieder zurück bringt.

Die Möglichkeit mit dem Schloss ist also tatsächlich die unkomplizierteste, weil die zugriffsbereitschaft dann auf jeden Fall ausgeschlossen ist.

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Servus !

Ich bin auch "Kleinwagenbesitzer" und transportiere in meinem Zuffenhausener Boxster seit längerer Zeit alle LW auf dem Beifahrersitz.

Lediglich die Ruger 10/22, M4, M5 etc. passen in den hinteren Kofferraum.

Wo sollte das Problem liegen ?

hmm der boxter hat doch blos vorn einen kofferraum :-)

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hmm der boxter hat doch blos vorn einen kofferraum :-)

Servus !

2 Fehler in EINEM Satz ;)

Erstens nennt sich das Dingens Boxster (aus den Worten BOXer, wegen dem Motor und das andere Wort stammt vom RoadSTER) und 2. hat er vorne UND hinten einen Kofferraum, und das nicht mal zu knapp.

Mittelmotor eben ;)

Als ich vor ein paar Wochen beim Einkaufen war und vorne 2 Wasserkästen verstaue kam ein älterer Herr daher, schaute das Auto an und meinte:

ahhh, da ist der Motor hinten !

Dann habe ich hinten aufgemacht und nen Sack Blumenerde verstaut.

Seine Augen wurden immer größer und er war sprachlos.

Er fragte dann, wie/wo der Motor versteckt ist.

Als ich ihm dann sagte, dass es sich um ein Auto mit Elektromotor handelt, da war er echt sprachlos.

Wahrscheinlich aber nur so lange, bis ich weggefahren bin ;)

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Man muss nicht verschlossen transportieren.

Die einzigen Transportvorschriften sind: nicht zugriffsbereit, nicht geladen und der Transport muss zum vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgen..

"Verschlossen" ist nur eine unter vielen Möglichkeiten, die Zugriffsbereitschaft auszuschließen.

1. dies wäre nur etwas für den Jäger, der ungeladen führen darf

2. diese Regelung mit dem nicht zugriffsbereit sollte in der neuen Verwaltungsvorschrift geregelt werden, aber sie ist nicht inkraft und die alte ist außerkraft!

Ja, es wird hier wieder Leute geben die denken, dass sie es besser wissen, sollen sie, ich würde (außer dem Jäger) die Waffen so nicht transportieren!

Es ist meine persönliche Empfehlung, auch wenn ich keine Ahnung habe! :rolleyes:

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Die gängige Rechtssprechnung besagt etwas von: wenn die Waffe in unter 3 Sekunden und mit 3 oder weniger Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann, ist sie zugriffsbereit.

Der Transport im Kofferraum sollte das wohl nicht möglich machen.

Es stellt sich allerdings die Frage, wie man beispielsweise die Waffe von seiner Wohnung zu einem öffentlichen Parkplatz und wieder zurück bringt.

Hier gilt es zu berücksichtigen, dass idR die Waffe ja in einem Futteral transportiert wird. Wenn wir also vekürzend davon reden, dass die Waffe z.B. "auf der Rücksitze" liegt, dann meinen wir idR "in einem Futteral auf der Rücksitze" liegt.

Das WaffG meint aber - meiner Meinung nach - damit nur die Waffe, also blank und ohne Futteral.

Ist sie also innerhalb des Futterals nicht zugriffsbereit, dann spielt es für die Zugriffsbereitschaft auch keine Rolle, ob sie im Kofferraum liegt oder auf der Rücksitze.

bye knight

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