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IGNORED

Ersatzbeschaffung - Spopi


Doc Holiday

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

hab da noch ne Frage. Meine Spopi ist leider nicht mehr so gut in Schuss. Möchte mir gerne eine neue Walther zulegen. Der Sachverhalt ist folgender: Bei dem Händler mit dem ich in Verhandlung bin, der würde meine Alte (natürlich Pistole !) in Zahlung nehmen und ich kauf die neue Walther. Wie verhält sich das vom Eintrag her. Müsste ich einen neuen Antrag stellten bzw. einen neuen Bedürfnisnachweis bringen, oder reicht da ne Bestätigung des Händlers über die Inzahlungnahme bzw. Tausch der Waffen aus? Habe mich leider in den letzten 2 Jahren nicht mehr so genau mit dem Gesetz beschäftigt, deshalb meine Frage an die Spezialisten.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruss - Doc H.

Geschrieben

Du musst einen Antrag stellen einschließlich eines Bedürfnisnachweises.

Es sei denn, du kommst an einen"gnädigen" Sachbearbeter..........

Gruß Habakuk

Geschrieben
... hab da noch ne Frage.

Meine Empfehlung: sprich vorher mit Deinem zuständigen Sachbearbeiter.

Nicht anrufen, nicht mailen, nein - innerhalb der Sprechzeiten Deiner Behörde hingehen und im freundlichen, persönlichen Gespräch die Situation erläutern.

De facto geht es hier nicht um einen Neu-Erwerb, sondern um eine Ersatzbeschaffung für eine durch langjährigen Gebrauch verschlissene Sportwaffe. Vereinfacht wird die Sache durch die Umstände, dass Dein Händler bereit wäre Deine "Alte" in Zahlung zu nehmen und dass Du beabsichtigst das gleiche Modell als Neuwaffe wieder zu beschaffen.

Spasses halber kannst Du Deine(n) SB(in) ja auch mal fragen, ob er/sie nochmal den Führerschein machen musste, als er/sie sich zuletzt ein neues/anderes Auto gekauft hat. Meistens wird dieses Argument verstanden.

CM :)

Geschrieben
Meine Empfehlung: sprich vorher mit Deinem zuständigen Sachbearbeiter.

Nicht anrufen, nicht mailen, nein - innerhalb der Sprechzeiten Deiner Behörde hingehen und im freundlichen, persönlichen Gespräch die Situation erläutern.

De facto geht es hier nicht um einen Neu-Erwerb, sondern um eine Ersatzbeschaffung für eine durch langjährigen Gebrauch verschlissene Sportwaffe. Vereinfacht wird die Sache durch die Umstände, dass Dein Händler bereit wäre Deine "Alte" in Zahlung zu nehmen und dass Du beabsichtigst das gleiche Modell als Neuwaffe wieder zu beschaffen.

Spasses halber kannst Du Deine(n) SB(in) ja auch mal fragen, ob er/sie nochmal den Führerschein machen musste, als er/sie sich zuletzt ein neues/anderes Auto gekauft hat. Meistens wird dieses Argument verstanden.

CM :)

Meine Empfehlung: sprich vorher mit Deinem zuständigen Sachbearbeiter.

Nicht anrufen, nicht mailen, nein - innerhalb der Sprechzeiten Deiner Behörde hingehen und im freundlichen, persönlichen Gespräch die Situation erläutern.

De facto geht es hier um einen Neuerwerb, denn eine Ersatzbeschaffung für eine durch langjährigen Gebrauch verschlissene Sportwaffe ist im Waffengesetz nicht vorgesehen. Der Umstand, dass Dein Händler bereit wäre, Deine "Alte" in Zahlung zu nehmen und dass Du beabsichtigst, das gleiche Modell als Neuwaffe wieder zu beschaffen, ist rechtlich gesehen vollkommen unerheblich. Trotzdem gibt es einige Behörden, die Dir ohne neuen Antrag und aktuelle Bedürfnisbescheinigung die Waffe eintragen. Einen (Rechts-)Anspruch darauf hast Du allerdings nicht.

Spaßes halber kannst Du Deine(n) SB(in) ja auch mal fragen, ob er/sie nochmal den Führerschein machen musste, als er/sie sich zuletzt ein neues/anderes Auto gekauft hat. Allerdings ist das ein unsinniger Vergleich, denn für den Kauf eines Autos ist ein Führerschein überhaupt nicht notwendig.

Geschrieben

Und das Ganze ist auch noch gerade in dieser Situation unnötig kompliziert. Den Fall hatte ich vor ein paar Wochen auch - ich wollte eine Waffe durch eine neuere ersetzen und der Händler hätte meine alte in Zahlung genommen. Man braucht aber einen neuen Voreintrag. Dafür braucht man einen neuen Bedürfnisnachweis. Dafür müsste die alte Waffe aber von der WBK runter, denn sonst befürwortet der Verband - jedenfalls bei meiner eigentlich gar nicht so speziellen Waffe - nichts, da man ja schon so eine Waffe hat (vielleicht hast du da mehr Glück). Also stehst du eine Zeit lang ohne da. Das könnte man wiederum mit Leihschein überbrücken, aber irgendwann hatte ich dann keine Lust mehr, wobei das hauptsächlich an den Preisen für diese Waffe in Deutschland lag. Das war mir das "Upgrade" dann doch nicht wert.

Vielleicht stellt der Verband auch Bedürfnisbescheinigungen aus a la "gilt nur, wenn Waffe Nr. x ausgetragen wird." Das hatte ich aber nicht mehr angefragt, weil mir wie beschrieben der Preis ohnehin zu hoch war.

Vorher hat man eine Waffe vom Typ x. Macht man nix, hat man hinterher eine Waffe vom Typ x. Wollte man sie tauschen, hätte man hinterher eine Waffe vom Typ x, aber da müsste aus Sicherheitsgründen (Politiker und Beamte würden formulieren "sicherheitspolizeilich geboten!") natürlich noch mal geprüft werden, ob das Bedürfnis überhaupt vorliegt. Soll bloß keiner nach dem Sinn fragen :gaga:

bye knight

Geschrieben

Hört sich ja sehr vielversprechend an. Ich glaub da werd ich doch nochmal meine alte "Erma" überholen lassen sogut wie es geht. Trotzdem vielen Dank für Eure Tipps.

Gruss - Doc H.

Geschrieben

Habe ich auch vor kurzem erst getan. Hab meine Walther GSP und vom gleichen Händler eine neue GSP gekauft. Dafür muß man alles neu beantragen. Bedürfnis usw.

Glaub nicht , daß da ein anderer Weg möglich ist. Bei unserer Behörde jedenfals nicht.

Geschrieben

Wenn entsprechende Teilnahmen an Wettkämpfen nachgewiesen werden können, ist das Thema Ersatz-Spopi auch überlegenswert.

Wenn alle Voraussetzungen da sind, ist der Aufwand identisch mit einem Neuantrag.

Gruß

coupematz

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo Leute, ich hatte das gleiche Problem. Hatte ein halbes Jahr eine Glock 17 und bin trotz diverser Umbauten nicht damit zurecht gekommen. Nach einem kurzen Telefonat mit meinem Sachbearbeiter lief das dann so ab. Als erstes habe ich meine Glock meinem Händler überlassen. Mit der Übernahmebescheinigung bin ich zum Amt und habe Die dann austragen lassen, und gleichzeitig einen neuen Voreintrag für meine (zu erwerbende) Sig Sauer eintragen lassen. Kurze Zeitr später habe ich die Sig dann ganz normal eintragen lassen. Absolut problemlos und ohne neues Bedürfnis vom SSB.

Geschrieben

wenns genau die Gleiche Waffe werden soll....................

Oberteil der neuen Waffe als WS kaufen,

altes Unterteil durch neues Unterteil vom Büma Wechseln lassen

^^

Geschrieben
altes Unterteil durch neues Unterteil vom Büma Wechseln lassen

Ah ja, und das neue Unterteil (ich vermute mal, Du meinst ein Griffstück), woher soll das kommen? Griffstücke von Kurzwaffen sind erlaubnispflichtig und den erforderlichen Voreintrag bekommst Du vom Amt auch nur gegen Bedürfnisbescheinigung.

Geschrieben
Ah ja, und das neue Unterteil (ich vermute mal, Du meinst ein Griffstück), woher soll das kommen? Griffstücke von Kurzwaffen sind erlaubnispflichtig und den erforderlichen Voreintrag bekommst Du vom Amt auch nur gegen Bedürfnisbescheinigung.

Unsinn.

Wenn im Zuge eines erteilten Reparaturauftrages das Griffstück einer Kurzwaffe wg. Beschädigung oder Verschleiss ausgetauscht werden muss, dann bedarf es dazu keiner behördlichen Erlaubnis.

Deine wundersamen Rechtsinterpretationen sind schon sehr merkwürdig.

CM

Geschrieben
Wenn im Zuge eines erteilten Reparaturauftrages das Griffstück einer Kurzwaffe wg. Beschädigung oder Verschleiss ausgetauscht werden muss, dann bedarf es dazu keiner behördlichen Erlaubnis.

wenn das griffstück zur aufnahme des abzugsmechanismusses dient, dann ist es ein erlaubnispflichtiges und eintragungspflichtiges waffenteil. muss also rein theoretisch das alte aus und das neue eingetragen werden (entsprechend dem überlassen des defekten und dem erwerb des neuen teils).

gruß alzi

Geschrieben
wenn das griffstück zur aufnahme des abzugsmechanismusses dient, ...........

Es ist erschreckend und beängstigend zugleich zu sehen/lesen, zu welchen Gehirnfürzen die sich offenbar epedemieartig rasant ausbreitende Rechtsparanoia bei manchen Legalwaffenbesitzern führt.

CM :traurig_16:

Geschrieben
Einfach die neue Waffe mit der Seriennummer der alten versehen - sollte doch gehen, wenn die alte vom Büma entsorgt wird?!

Genau so läuft es in der Praxis!

Ist mir vor einem halben Jahr selbst passiert: Büma hat Griffstück "kaputt"-getuned, kaputtes Griffstück wird vernichtet, beim Importeur wird neues Griffstück mit gleicher Seriennummer geordert. Zusammengebaut, Passungen geringfügig nachgearbeitet, Reparaturbeschuss und fertig.

CM

Geschrieben

So liefs eben bei meiner P226 auch: Alugriff gegen Stainlessgriff getauscht, gleiche Seriennummer bekommen und Instandsetzungsbeschuss. Fertig.

Für den Threaderöffner: Den Rest gäbe es sogar quasi als Wechselsystem.

Geschrieben
Es ist erschreckend und beängstigend zugleich zu sehen/lesen, zu welchen Gehirnfürzen die sich offenbar epedemieartig rasant ausbreitende Rechtsparanoia bei manchen Legalwaffenbesitzern führt.

hier der Hirnfurz!

WaffG:

"Anlage 1

[...]

Abschnitt 1:

Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen

Unterabschnitt 1:

Schusswaffen 1.

Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1

[...]

1.3 Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer

Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz

nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind.

[...]

Wesentliche Teile sind:

[...]

1.3.4

bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme

des Auslösemechanismus bestimmt sind.

[...]"

mit zerebralflatulentem gruß

alzi

Geschrieben
mit zerebralflatulentem gruß

alzi

Tatsächlich,

denn schau Dir Beitrag 16 und 17 nochmal an, nutze dann Deine Assoziationsfasern und schreibe dann erneut.

Geschrieben

Wenn denn noch kein Einziger die Schizophrenie des Deutschistanischen Waffenrechts angefragt, bewiesen oder untersucht hätte - allein dieser Umstand, daß ein "Waffentausch" die volle Bedürfnisnummer benötigt, zeigt, wie es in den Hirnen der Brenecke-Nachfolger, -erben, oder wie auch immer, aussieht.

Das Gespräch mit der Versicherungs-call-center-Dame ( anderer Fred ) zeigt, wie der Haß-Samen der Gutmenschen aufgeht und zur Pseudo-Meinung der Nicht-LWB wird.

Wie war das doch gleich: Der Sozialismus siecht ! ( Darum durfte das Plakat in Sachsen nie vorgelesen werden. )

Vielleicht früher schon mal geschrieben, als ich noch nicht schreibmüde war, dann sorry:

DENK´ICH AN DEUTSCHLAND. IN DER NACHT, BIN ICH UM DEN SCHLAF GEBRACHT ! ( H. Heine )

Welch seherische Gabe !

Geschrieben

es ist waffenrechtlich ein gravierender unterschied ob einerseits ein griffstück einfach nur gewechselt/getauscht wird bzw. andererseits ein defektes griffstück im rahmen einer reparatur/instandsetzung ersetzt wird (inkl. anpassungsarbeiten, nachfolgendem beschuß etc. etc.).

der bloße austausch eines griffstücks ohne damit verbundene büchsenmacherarbeit, ist ein überlassen mit nachfolgendem erwerb und entspricht dem erwerb eines einzelnen griffstücks bzw. wechselgriffstücks. und wie war das noch mit dem erwerb eines zusätzlichen griffstücks bzw. wechselgriffstücks?

ausserdem habe ich nirgends behauptet dass das beschriebene vorgehen keine gängige praxis wäre. nur dann darf man das kind auch nicht "wechsel" bzw. "tausch" nennen. das sind dann büchsenmacherarbeiten, im speziellen "reparaturen" und "instandsetzungen".

alzi

edit:

Das Griffstück durch den BÜMA zu wechseln ist ja wohl totaler Standard!!!

und nichts erlaubnispflichtiges!

... für den büchsenmacher schon garnicht ...

Geschrieben

Es erstaunt mich schon ein wenig, wie unterschiedlich die Behörden den gleichen Sachverhalt beurteilen.

Hier in Hamburg ist das easy, die zentrale Waffenbehörde hat auch Vorteile! Die wissen was sie tun und sind in der Regel auch ganz nett.

Natürlich ist eine Ersatzbeschaffung etwas anderes als der Neuerwerb. Deshalb wird hier bei Austrag einer Waffe auf Wunsch ein neuer Voreintrag im gleichen Kaliber gemacht.

Schon ein paar Kilometer weiter außerhalb -wo mein Verein ist - ist es komplett anders, da muß das ganze Procedere mit Bedürfnis, Verband, etc durchlaufen werden. Die Launenhaftigkeit der zuständigen Sachbearbeiterin ist Gesprächsstoff im ganzen Kreis. Und das heißt für mich, daß da eine einzelne Person mehr Macht hat als ihr gut tut.

Was mich aber sehr viel mehr interessieren würde ist, auf welcher Rechtsgrundlage da jeweils entschieden wird.

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