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IGNORED

fortbestehendes Bedürfnis


LWB

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einen regelmäßigen Trainingsnachweis von 12-18 Mal / Jahr bringen müssen, oder ist das nur eine Willkür der Behörde, der BELASTBAR beizukommen ist?

Das Bedürfnis liegt ja nur in der Person, nicht in der Art der Erlaubnis. Insofern gelten die Regeln zum Fortbestand(Bedürfnis) auch für ältere Schützen. Schießbuch oder Kladde zu führen ist sinnvoll, es wird von den Vereinen mittlerweile ja sogar gefordert.

Die Form des Nachweis' nach §4.4 ist nicht festgelegt. Ich teile das in 3 Stufen ein:

  1. Im Prinzip reicht ein formloses Schreiben des Vereins, der Schüze sei Mitglied und nehme regelmäßig am Training und an den Wettkämpfen auf Vereinsebene teil.
  2. Ein Persönliches Schießbuch oder die Auszüge aus der Kladde wären die Steigerung, dann muss man sich mit dieser 12/18 Kriterien herumzanken, was mMn zu Viel ist.
  3. Eventuell kannst Du eine Bescheinigung sogar durch den Verband erhalten, der BDS (LV4) hat solche Fortbesteh-Bescheinigungen schon vorbereitet. Mehr geht nicht, und man kommt um das Abzählen von Terminen herum.

Also: Das Ansinnen der Behörde ist zwar nervig, wenig hilfreich und unverschämt, aber leider vom Gesetz gedeckt. Kommt man diesem Ansinnen nicht nach, dann kann man das sehen wie in §45.3

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In § 58 Abs. 1 WaffG ist bestimmt, dass alte Sportschützen-WBKs ungeachtet der eingetretenen WaffG-Änderung (neue gelbe WBK) in ihrem bisherigen Erlaubnisumfang fortgelten. Hinsichtlich ihres Fortbestands, d.h. der Frage, ob die Erlaubnis entzogen werden kann, unterliegen sie aber uneingeschränkt dem neuen Recht.

Wichtig noch in diesem Zusammenhang zu erwähnen: Leg der Behörde nur eine Bescheinigung deines Vereins/Verbands vor, niemals das Schießbuch selbst. Sonst kommen die nachher noch auf die Idee und sagen, du hast zwar insgesamt >18 mal trainiert, davon mit Waffe XY aber nur <18 mal und wollen dann für diese Waffe die Erlaubnis widerrufen. Sicherheitshalber sollte man im Schießbuch die Waffen nicht zu genau bezeichnen, d.h. nur die Waffenart angeben.

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Leg der Behörde nur eine Bescheinigung deines Vereins/Verbands vor, niemals das Schießbuch selbst. Sonst kommen die nachher noch auf die Idee und sagen, du hast zwar insgesamt >18 mal trainiert, davon mit Waffe XY aber nur <18 mal und wollen dann für diese Waffe die Erlaubnis widerrufen.

Das kann ich nur bestätigen. Meine Behörde wollte auch schon mal Schießnachweise mit jeder Waffe von mir haben. Ich habe damals sofort mit meinem Anwalt telefoniert. Er gab mir den Tipp, den Trainingsnachweis in folgender Form vom Verein schreiben zu lassen:

"Herr XY nimmt regelmäßig mit seinen Waffen an den Trainingseinheiten teil."

Wichtig ist nur, das nicht "mit allen seinen Waffen" oder ähnliches drinsteht.

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Also ich bestätige meinen Schützenkollegen/innen immer mit folgendem Text den Bedürfnisfortbestand:

Sehr geehrte/r Frau/Herr XYZ,

hiermit bestätige ich Ihnen die regelmäßige Trainingsteilnahme

in dem „Schützenverein ABC“ mit erlaubnispflichtigen Sportwaffen.

Der "Schützenverein ABC“ besitzt die dafür notwendigen behördlich

zugelassenen Schiessanlagen.

Mit schießsportlichen Grüßen

GKBubi

OSM

Diese Bestätigung wird dann von dem Angeschriebenen der Behörde vorgelegt.

Damit hat es bei unseren Behörden noch nie Probleme gegeben.

Natürlich muss der Betroffene ein Mindestmaß an Schießterminen nachweisen, Gefälligkeitsbescheinigungen mache ich nicht.

Gruß

GKBubi

Bearbeitet von GKBubi
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Es geht hier nicht um mich, sondern um einen Schützenkameraden, der zwar für unsere Mannschaft die Rundenwettkämpfe und Meisterschaften schießt, aber aus persönlichen Gründen nur ca. 6-8 Trainingstermine im Jahr zusammen bekommt. Außerdem hat er in den Jahren nie ein Schießbuch geführt, weil es nicht vorgeschrieben war. Jetzt will ihm die Behörde unter Berufung auf das neue WaffG an die Waffen wegen fehlenden Bedürfnis.

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Es geht hier nicht um mich, sondern um einen Schützenkameraden, der zwar für unsere Mannschaft die Rundenwettkämpfe und Meisterschaften schießt, aber aus persönlichen Gründen nur ca. 6-8 Trainingstermine im Jahr zusammen bekommt.

Wo siehst du das Problem, zähle doch mal die Trainingstermine, Rundenwettkämpfe und Meisterschaft zusammen und lass den Verein obige Bescheinigung ausstellen!

Es steht nirgendwo, das Wettkämpfe nicht zählen.

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[...]der zwar für unsere Mannschaft die Rundenwettkämpfe und Meisterschaften schießt, aber aus persönlichen Gründen nur ca. 6-8 Trainingstermine im Jahr zusammen bekommt. [...]
Trainingstermine sind nicht erforderlich. Erforderlich ist die Ausübung des Schießsports und das geschieht auch und gerade bei Rundenwettkämpfen und Meisterschaften. Siehe Nr. 14.2 ff der Verwaltungsvorschrift.
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Ich zb schiesse seit Jahren GK Rundenkämpfe und auch Vereins - und Kreismeisterschaften. Ein Urkunde habe ich noch nie bekommen. Aber ich führe für mich mein Schiessbuch und tauche logischerweise in den Rundenkampfberichten und Ergebnisslisten auf. Könnte man also auch alles Nachweisen, aber die immer wieder genannten Urkunden habe ich noch nie zu Gesicht bekommen.

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Die Behörde versucht's halt, einen LWB zu vergraulen, indem man droht, den Kameraden unter Amtsschimmel zu begraben.

Wichtig ist: Das Kriterium für die Erlaubnis zum ERWERB ist die ominöse 12/18 Regel. Ein Nachweis darüber, daß das Bedürfnis als Sportschütze weiterbesteht muss mMn nicht diesem hohen Standard entsprechen. (Auch wenn genau das in den feuchten Träumen eines gewissen Schlages SB umhergeht - natürlich für JEDE einzelne Waffe...)

Taktisch würde ich jetzt erstmal solch einen "formlosen" sozusagen amorphen Schrieb vom Verein beibringen. Falls der SB dann meint, das reiche nicht aus, sollte man verlangen, daß er diesen Verwaltungsakt begründet und rechtsmittelfähig schriftlich fixiert. Dann kann man immer noch einen ebenso amorphen Verbands-Schrieb nachreichen. Oder Urkunden, Ergebnislisten, Pokale, Medaillen, Nadeln, Abzeichen, Schnüre, Orden oder hastdunichtgesehen.

Falls der SB dann darauf bestehen sollte, den 12/18 Nachweis zu kriegen, und solch ein Nachweis nicht erbracht werden kann, dann bleibt einem nur der Klageweg offen. Ich würde auf die Feststellung klagen, daß mit Vereins/Verbands-Schrieb die erforderlichen Nachweise zum Fortbestehenden Bedürfnis erbracht sind.

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  • 1 Jahr später...

Moment mal. Wir dürfen hier nicht vergessen, dass es sich um eine alte gelbe WBK handelt, die im genehmigten Umfang fortgilt.

Für diese gelten NICHT die Bestimmungen des § 14 WaffG für verbandsorganisierte Sportschützen. Der Bedürfnisnachweis erfolgt hier nach Veranlassung (z.B. Umzug) und beschränkt sich auf die Nachweisführung zur Mitgliedschaft in einem Schützenverein. Weitergehende Prüfungen sind Wunsch der Behörde und so nicht vom Gesetz gedeckt. In vielen Vereinen werden auch solche Schützen auf Aktivität geprüft und rausgeworfen bzw. als nach § 15 Abs. 5 WaffG ausgeschieden gemeldet, wenn sie nur Karteileichen sind.

Anders sieht es für Sportschützen natürlich bei allen ab 01.04.2003 ausgestellen WBK mit Verbandsbedürfnis dar.

Hallo an alle alt gelb WBK Besitzer,

nun sind ja schon ein paar Jahre nach der Einführung des neuen Waffengesetzes ins Land gegangen.

Was habt Ihr für Erfahrungen bezüglich einer Bedürfnisprüfung für alt gelb gemacht und was wurde verlangt?

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Wie, bei Ausstellung der alten gelben WBK vor dem 1.4. 2003?

Nein, die erweiterte Bedürfnisprüfung nach dem jetzt gültigen WaffG laut §4 Abs.4 Satz 3

Meine Frage bezieht sich nicht auf die Bedürfnisprüfung bei Ausstellung der alten gelben WBKs vor dem 01.04.2003.

Bearbeitet von wingmaster1
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