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IGNORED

Pistolen aus roter WBK zu Sportwaffen machen?


Trollo

Empfohlene Beiträge

Servus !

Entscheidet bei Euch der SB ob eine rote Sammler-WBK ausgestellt wird alleine ?

Bei uns gibt er das zur Prüfung (mit kpl. Waffenliste die das Thema umfasst) zur Prüfung weiter zum LKA.

Dann geht's zurück zum SB und er stellt die Sammler-WBK aus.

Ist das bei Euch anders geregelt ?

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Was heißt hier komische Sache? Das ist ne riesen Sch... .

Keine Ahnung wer da entschieden hat. Hat auf jeden Fall Monate gedauert. Zudem habe ich noch ein Schreiben bekommen, dass es sich verzögert, da die neuen Gegebenheiten durch Waffengesetzänderungen berücksichtigt bzw. erst geprüft werden müssen.

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Für das Thema wäre ich auch verantwortlich und nicht die Behörde.

Gruß Trollo

Servus !

Für das Thema schon, ist doch klar.

Aber für die Erteilung war die Behörde verantwortlich!

Und wenn sie jetzt hinterher anges******* kommen und meinen da hat ein Kollege nen Fehler gemacht und Dir soll die WBK widerrufen werden, dann würde ich das mit Hilfe eines Anwalts aussitzen.

Egal was ein Sachverständiger dazu meint sagen zu müssen.

Wenn meine Sammler-WBK widerrufen werden sollte, obwohl in Zusammenarbeit mit einem Gutachter erstellt, vom LKA abgenickt (das o.k. des LKA's habe ich gelesen), mit vorgelegter Sammelliste, dann würde ich alles daran setzen, dass ich meine WBK behalten kann, und nicht so wie Du klein beigeben !

Auch wenn der ein oder andere Gutachter hier im Forum es nicht so sieht:

Eine vom Gutachter erstellte und vom LKA abgenickte, von der WBK-ausstellende Behörde abgestempelte und der WBK beigefügten Waffensammelliste (ist bei meiner roten Sammler-WBK soll) hat schon ihre Vorteile.

Eine neue WBK (rot) willst Du aber haben, wie ich Deinem Beitrag entnehme.

Du hast keine Zeit Deinen Angaben zu folge, es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lasen, aber Zeit ein neues Sammelthema auszuarbeiten bzw zu definieren und zu beantragen etc.?

Je länger ich darüber nachdenke, desto komischer kommt mir das alles vor...

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@Trollo: Ohne weitere Details wird in diesem Thread wohl nichts mehr herauskommen. Wenn der entlassene WBK-Aussteller Dir eine "Gefälligkeits-WBK" ausgestellt hat, kann ich die Reaktionen vom Amt und von Dir verstehen. Wenn die Sache aber sauber lief, verstehe ich die Sache gar nicht......

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Wenn die Sache aber sauber lief, ....

... würde ich das nicht nur einfach mit Hilfe eines Anwalts aussitzen, sondern so gewaltig in den Quell des Ungemachs hineinfahren, dass aus der Richtung nie wieder etwas zu vernehmen sein wird.

Wer sich solche "Späße" gefallen lässt, signalisiert der Behörde: Mit den Waffenfuzzis kann man es machen.

Leute, so etwas gibt es sonst nirgendwo in der Behördenlandschaft! Nicht bei der KfZ-Zulassungsstelle und auch nicht beim Finanzamt.

Der Teufel wäre los! Nur der Waffenmichel ist mit devoter Gangart und am besten vorauseilendem Gehorsam bei solchen schlechten Scherzen ganz vorne mit dabei.

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Eventuell Kontakt zu Presse (Visier, DWJ,...) und Verbänden (FvlW, prolegal, FWR, vdw,...) suchen, und großen Terz machen. Meine rote WBK kam auch nicht freiwillig hergeflogen, erst mit sehr deutlichen Briefen an den (Landes-)Innenminister hat das LKA sich bewegt. Wenn alles sauber abgelaufen ist, dann würde ich nicht klein beigeben.

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Wenn der erlassene Verwaltungsakt (Sammler-WBK) nicht klar rechtswidrig war - was die Waffenbehörde unter Würdigung aller Umstände,

einschließlich des "Abnickens" durch Fachgutachter und LKA, zu belegen hat - dann hat die Behörde m.E. schlechte Karten, ihn zu widerrufen.

Ich würde (bevor ich krampfartige Kompromisse mache, die mindestens so viel Aufwand und noch viel mehr Beschränkungen bedeuten!)

die Sache auf der rechtlichen Schiene durchfechten.

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Ich würde das auch so machen wie karlyman vorschlägt. Du kannst denen auch schon mal mit einem Amtshaftungsanspruch drohen für den Fall, dass die WBK rechtskräftig widerrufen wird. Denn du hast im Vertrauen auf deren Entscheidung die Sammlung angelegt. Wenn die dabei einen Fehler gemacht haben, dann müssen die auch für die finanziellen Nachteile einstehen, die dir entstehen, wenn du die Waffen unter Einkaufswert veräußert musst.

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Wenn der erlassene Verwaltungsakt (Sammler-WBK) nicht klar rechtswidrig war - was die Waffenbehörde unter Würdigung aller Umstände,

einschließlich des "Abnickens" durch Fachgutachter und LKA, zu belegen hat - dann hat die Behörde m.E. schlechte Karten, ihn zu widerrufen.

Ich würde (bevor ich krampfartige Kompromisse mache, die mindestens so viel Aufwand und noch viel mehr Beschränkungen bedeuten!)

die Sache auf der rechtlichen Schiene durchfechten.

Volle Zustimmung - suche Dir einen wirklich kompetenten Verwaltungsrechtler. Die Chancen abzuklären ist nicht teuer - und das sollte das mindeste sein, was Du Deiner Sammlung an Zuneigung gönnst.

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Unabhängig voin Deinem Problem ist meine Erfahrung, das sich kämpfem per Verwaltungsgericht lohnt! Meine erste WBK habe ich so bekommen und seit dem nie wieder Probleme mit der Behörde gehabt. Ich Klage nun gerade just for fun gegen eine andere Waffenbehörde, weil die einen Antrag eine halbe Ewigkeit (1 Jahr) nicht bearbeitet hat.

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