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IGNORED

Pistolen aus roter WBK zu Sportwaffen machen?


Trollo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich werde wahrscheinlich meine Waffensammlung aufgeben. Nun würde ich gerne wenn möglich eine .22 Walther P22 und eine .40 S&W Sig Sauer 229 als Sportwaffe behalten. Nun habe ich bereits zwei Sportwaffen - einen Revolver .44Mag und eine S&W Pistole .45Acp. Die rote WBK soll bzw. kann nicht bestehen bleiben.

Wie ist es nun mit meinem Bedürfnis. Gibt es da einen vereinfachten Weg weil ich die Waffen bereits besitze? Gibt es Probleme, weil ich bereits Sportwaffen habe? Ist die .22er evtl. leichter als Sportwaffe zu erwerben als die .40er? Wie ist hier der normale Weg? In einem Verein bin ich bereits jedoch sehr unregelmäßig beim Training.

Vielen Dank schon einmal für Eure Mühe.

Gruß Trollo

Geschrieben

Prinzipiell würde ich sagen: Bedürfnisse vom Verband holen, hierzu (weil schon 2 Kurzwaffen vorhanden) Wettkampfnachweise beilegen.

Praktisch: frag deine Waffenbehörde, evtl. ist sie kulant und will etwas weniger Nachweise.

Geschrieben
Prinzipiell würde ich sagen: Bedürfnisse vom Verband holen, hierzu (weil schon 2 Kurzwaffen vorhanden) Wettkampfnachweise beilegen.

Praktisch: frag deine Waffenbehörde, evtl. ist sie kulant und will etwas weniger Nachweise.

Wettkappfnachweise kann ich nicht liefern. Sieht es nun düster aus für die .40er?

Die .22 sollte aber doch in einer anderen Liga spielen oder?

Geschrieben

Kein Wettkampf, keine Waffe über dem Grundkontingent. Kaliber spielt hier keine Rolle.

edit sagt: Altbesitz (also Erwerb vor 25. Juli 2009, dem Inkrafttreten der Waffenrechtsnovelle 2009) einer Sportwaffe über dem Grundkontingent bleibt auch ohne Wettkämpfe bestehen. Aber da war es ja in deinem Besitz noch keine "Sportwaffe". Haarige Sache, deshalb fragen.

Geschrieben
nur interessehalber: in welches sammelgebiet fällt denn eine P22?

- Pistolen der Fa. Walther

- Pistolen mit Randfeuerzündung

- Rückstoßlader mit freistehendem Lauf

- Mossad Waffen :ninja:

- ...

Geschrieben
Hallo zusammen,

ich werde wahrscheinlich meine Waffensammlung aufgeben. Nun würde ich gerne wenn möglich eine .22 Walther P22 und eine .40 S&W Sig Sauer 229 als Sportwaffe behalten. Nun habe ich bereits zwei Sportwaffen - einen Revolver .44Mag und eine S&W Pistole .45Acp. Die rote WBK soll bzw. kann nicht bestehen bleiben.

Wie ist es nun mit meinem Bedürfnis. Gibt es da einen vereinfachten Weg weil ich die Waffen bereits besitze? Gibt es Probleme, weil ich bereits Sportwaffen habe? Ist die .22er evtl. leichter als Sportwaffe zu erwerben als die .40er? Wie ist hier der normale Weg? In einem Verein bin ich bereits jedoch sehr unregelmäßig beim Training.

Vielen Dank schon einmal für Eure Mühe.

Gruß Trollo

...mach einach den jagdschein....

Geschrieben
Warum hast das mit den Mossad-Waffen in grün geschrieben ?

Meinst sowas ist nicht genehmigungsfähig ?

Doch doch,

mit der richtigen Begründung sehe ich da eigentlich kein Problem

( außer bei einigen verbohrten SB, die einen Klageweg erfordern ).

Grün wegen: der Mossad hat doch nur die fiesen berüchtigten

Berettas und PPks mit SD..... ( ;) )

Geschrieben

habe eben mal nachgeschlagen:

wenn du wettkämpf schießt dann stehen dir 2 waffen pro disziplin und kaliber zu.

das kann aber schon veraltet sein da meine sportordnung aus dem jahre 2009 ist. aber eigentlich ist das im waffg geregelt. versuch doch einfach mal zu begründen. gibt es evtl eine disziplin mit "offener visierung" und "optical sight"?

das bedürfnis ist ja nicht mehr an den verband gebunden - es muß lediglich eine vom bmi genehmigte sportordnung eines anerkannten schützenverbandes vorhanden sein.

laß dir das mal durch den kopf gehen.....

gruß NN

Geschrieben
Den habe ich schon aber ebenfalls schon zwei Kurzwaffen für die Jagd! :traurig_16:

warum traurig?

ich wünsche dir für die nächste jagd ein w-heil, horrido und fette beute :s75:

Geschrieben
...

das bedürfnis ist ja nicht mehr an den verband gebunden - es muß lediglich eine vom bmi genehmigte sportordnung eines anerkannten schützenverbandes vorhanden sein.

...

Das gilt für Waffen, die mit der gelben WBK erworben werden dürfen. Die hier genannten Kurzwaffen fallen nicht unter diese Regelung. Also muss ein Bedürfnis her.

Sind die zwei bisherigen Kurzwaffen auf Jagdschein erworben? Dann kannst die beiden "neuen" als Sportschütze innerhalb des Grundkontingents erwerben. Ohne Wettkämpfe, mit Bedürfnis vom Sportverband.

Geschrieben
Doch doch,

mit der richtigen Begründung sehe ich da eigentlich kein Problem

( außer bei einigen verbohrten SB, die einen Klageweg erfordern ).

Grün wegen: der Mossad hat doch nur die fiesen berüchtigten

Berettas und PPks mit SD..... ( ;) )

Es wird wohl auch die eine oder andere Jericho mit dabei sein, oder? :D

Geschrieben
Hallo zusammen,

ich werde wahrscheinlich meine Waffensammlung aufgeben.

Gruß Trollo

Hm, geht uns ja absolut nix an, aber rein interessenhalber würde mich schon interesseiern WARUM??

Neue Partnerin die Gegen Waffen eingestellt ist?,Nachwuchs, finanz.Sorgen?,Todesfall?

Ich sag mal jede aufgelöste Sammlung ist doch irgendwie ein Stich ins Herz für alle die sich ernsthaft mit Waffen

befassen, egun ist voll davon (oft steht da aus pers.Problemen) leider auch immer ein Triumph für die Waffengegner :traurig_16:

Geschrieben
habe eben mal nachgeschlagen:

wenn du wettkämpf schießt dann stehen dir 2 waffen pro disziplin und kaliber zu.

laß dir das mal durch den kopf gehen.....

gruß NN

Na Super, ich schieße 6 verschiedene Disziplinen. Also stehen mir demnach 12 Waffen zu. Mist, so viel Geld habe ich garnicht.

Ich kann nicht glauben das du soetwas gelesen hast. Sag mal bescheid wo das steht.

Der Satz oben in Fett richtet sich auch an dich.

Geschrieben

Hallo zusammen,

Vielen Dank für Eurere Antworten. Wie ich lese kann ich mir das umtragen meiner Waffen aus dem Kopf schlagen.

Der Grund für meine Idee geht auf die Aufforderung meiner Behörde zurück mein Sammelthema anzupassen bzw. einzuschränken. Neues Thema macht nun mal viel Arbeit und kostet Geld. Am liebsten hätte ich auch aufgrund mangelnder Zeit meine Lieblingsstücke als Sportwaffen übernommen und gut ist. Nun werde ich mich aber mit einem neuen Sammelthema befassen. Was da bei mir passiert ist unschön und auf Fehler der Behörde zurück zu führen. Aber wer hat schon Lust auf dem Rechstsweg bei dem ich mich für jeden Waffenkauf rechtfertigen muss alles zu erstreiten. Die Zeit die da drauf geht ist nicht zu ersetzen. Zudem noch der Ärger.

Spaß macht das mit den Waffen keinen mehr. Der Staat hat sein Ziel erreicht!

Geschrieben
Der Grund für meine Idee geht auf die Aufforderung meiner Behörde zurück mein Sammelthema anzupassen bzw. einzuschränken.

Und du gedenkst, dieser (wie rechtlich begründeten?) "Aufforderung" nachzukommen?

Ich werde nicht ganz schlau aus der Sache.

Geschrieben

Auch die Sache mit dem Jagdschein und den schon zwei vorhandenen Kurzwaffen ist mir nicht klar. Oder sind die 2 Kurzwaffen als Sportwaffen beschafft? Dann erwerb die beiden "neuen" Kurzwaffen mit dem Jagdschein. Oder hast du da auch schon welche?

Geschrieben
Der Grund für meine Idee geht auf die Aufforderung meiner Behörde zurück mein Sammelthema anzupassen bzw. einzuschränken.

Wieso das? :confused:

Geschrieben

Hallo zusammen,

Ich habe bereits auch 2 Kurzwaffen für die Jagd. Zwei weitere für den Sport und dann noch die Sammlerwaffen.

Mein Sammelthema ist angeblich zu weit gefasst und damit nicht kulturhistorisch bedeutsam. Die Behörde schreibt es wurde rechtswidrig erteilt. Für das Thema wäre ich auch verantwortlich und nicht die Behörde. Ich möchte aber ungern mein Thema nennen um eine Diskusion über dieses zu vermeiden.

Meine Behörde arbeitet gerade die Genehmigungen eines Sachbearbeiters auf von dem man sich nicht im Guten getrennt hat. Jetzt wird alles geprüft und die Sammler bekommen tolle Briefe - unter anderem auch ich. Die Behörde hat hier Druck vom Land Hessen bekommen sagt man. Wenn man sich nicht beugt geht das auf juristischer Ebene weiter. Dann benötigt man zahlreiche Gutachten, muss ständig Stellung nehmen und sich rechtfertigen. Dafür fehlt mir die Kraft und Zeit. Ein vereidigter Gutachter hat mir auch berichtet, dass in letzter Zeit vermehrt gegen den Waffenbesitzer geurteilt wird. Man möchte eben keine Waffen im Volk. Ich werde es erstmal mit einem neuen Thema versuchen und wenn dies nicht klappt habe ich ja immer noch die Möglichkeit des Rechtsweges. (theoretisch)

Gruß Trollo

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