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Bedürfnis - Wem nützt das?


Bootsie

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Trotz Suchfunktion fand ich keine befriedigende Antwort.

Wem nützt die Verknüpfung einer waffenrechtlichen Genehmigung mit dem Bedürfnisnachweis...nachdem es Auflagen zur sicheren Verwahrung gibt?

Ich verstehe, daß dies ein politisches Thema ist aber ich bin ein eher unpolitischer, einfach gestrickter Geschäftsmann, kann aber rechnen.

M. E. kostet das Thema alle Parteien Wählerstimmen ohne Zusatznutzen hinsichtlich der Sicherheit?!

M. E. kostet es Verwaltungsressourcen sprich Steuergelder, die sinnvoller anderweitig eingesetzt werden können?!

Aber vielleicht erschließt sich mir der tiefere Sinn nicht.

Bitte um Hinweise, die ich in Gesprächen mit Politikern einbringen kann.

Danke & frohe Ostern.

Bootsie

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Trotz Suchfunktion fand ich keine befriedigende Antwort.

Wem nützt die Verknüpfung einer waffenrechtlichen Genehmigung mit dem Bedürfnisnachweis...nachdem es Auflagen zur sicheren Verwahrung gibt?

Passt denke ich zwar nicht in dieses Forum, aber es nützt keinem.

Außer den Verbänden die hier nochmal Geld verdienen können.

Normalerweise sollte es reichen das regelmäßige Schießen zu dokumentieren.

Die Verbände stellen so sicher, dass man an den Wettkämpfen teilnimmt und so nochmal Geld kassieren können.

Allerdings musst du auch bedenken, dass du diese Frage in einem Waffenforum stellst. Hier gehen die Ansichten sicherlich weit auseinander. Die grünen z.b. haben die Ansicht, dass sowenig Waffen wie möglich unters Volk gebracht werden sollen. Wo jetzt hier der Sinn bzw die Gefahr besteht ob einer 5 oder 50 Waffen hat k.a.

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Trotz Suchfunktion fand ich keine befriedigende Antwort.

Wem nützt die Verknüpfung einer waffenrechtlichen Genehmigung mit dem Bedürfnisnachweis...nachdem es Auflagen zur sicheren Verwahrung gibt?

Den Verbänden, insbesondere dem DSB. Deshalb gab es da auch ganz schnell Zustimmung für die Politik.

BBF

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Was war denn die Begründung, bei welcher Waffengesetzesnovelle und aus welcher politischen Ecke heraus, das "Bedürfnis" als Voraussetzung für die Gewährung einer WBK/SWBK einzuführen?

Bootsie

Liegt die Begründung nicht darin, dass Schützen nicht irgend welche Waffen zu Hause horten können, die sie gar nicht mehr zur Ausübung ihres Sportes benutzen?

Sagt nicht da der Gesetzgeber, dass diese Waffen ja dann so gefährlich seien und die Anzahl dieser eben dezimiert werden müsse, auf dass der friedliche Bürger nebenan wieder ruhig schlafen kann?

Wieso eigentlich? Ist nicht ne Pistole mit der ich regelmäßig auf ne Scheibe schieße genauso gefährlich, wie eine Waffe, die nicht geschossen wird?

Ist die Wumme überhaupt gefährlich oder ist es nicht viel eher der Anwender?

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Aber vielleicht erschließt sich mir der tiefere Sinn nicht.

Damit hast Du eigendlich Deine Frage schon beantwortet! Das deutsche Waffen(un-)recht und die Bereiche Logik, Verstand und SINN sind Universen, die einander ausschliessen!

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Soweit war ich leider auch, Götz.

Aber damit kann ich keinem (Landes-) Politiker kommen.

Der versteht aber Leistungen und Kosten. Vor allen Dingen, wenn er diese einerseits absorbieren muß, aber nicht verursacht hat.

Er wird in dem Moment sehr interessiert am Thema, wenn er Optionen für Einsparungen sieht für Aufgaben, die ihm der Bund auf's Auge gedrückt hat.

Und genau dafür benötige ich knackige Argumente.

Was habt Ihr für mich, um bei Landespolitikern des "Bedürfnis" unter (Landes-) Kostenaspekten in Frage zu stellen?

Bootsie

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Ob die Verbände da wirklich was dran verdienen? Die haben doch auch die Arbeit. Okay, manche verlangen wirklich gepfefferte Beträge für Bedürfnisbescheinigungen.

Dass ohne Bedürfniskram die Fluktuation höher wäre, und die Ämter so über die Ein- und Austragungen mehr einnehmen könnten, scheint wohl schon richtig so.

Die Lektüre von Lars Winkelsdorfs Buch "Waffenrepublik Deutschland" kann durchaus Ideen bringen.

So schlägt er vor, dem überprüften Bürger durch seine BedürfnisART, Sport, Jagd, Sammeln, eine weiter gefasste Erlaubnis auszustellen.

Konkret wird er dabei leider nicht. Aber ich könnte mir folgendes vorstellen:

Sportschützen und Jäger haben ähnliche Erwerbserlaubnisse. Wie der Jäger jetzt auch nur Langwaffen erwerben darf, die nicht gegen das BJagdG verstoßen, darf der Sportler nur Langwaffen erwerben, die sportlich erlaubt sind. d.h. auch Halbautomaten wie die Jäger.

Bei den mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition müsste man sehen, was möglich ist. Eventuell eine Stückzahlbegrenzung entsprechend der Menge die man sicher verwahren kann. Könnte dann natürlich bei Erweiterung der Aufbewahrungsmöglichkeiten erweitert werden.

Die Überkreuzverwendung bei Personen, die beides sind, explizit erlauben. Ist ja dann auch egal, mit welcher Erlaubnis man die Waffe gekauft hat, die man benutzt, solange sie zu dem Zweck erlaubt ist.

Dann würde ich mal zusehen, dass man Verbindungen von den Händlern zu den Polizeibehörden bzw. Ordnungsämtern herstellt, damit die über die Gültigkeit der Erlaubnis auf dem neuesten Stand sind, und sie so nach Möglichkeit gleich registrieren. Rechnung vom Amt kommt per Post.

Sammler, da müsste sich ein solcher mal äußern, was er für verbesserungswürdig hält.

Heimverteidigung, das ist m.E. immer noch ein heißes Eisen. Die Zustände in D sind aber auch noch nicht so extrem wie sagen wir mal in England. Oder wie es in Russland mal war, dass Flinten für die HV von der Regierung empfohlen wurden. auch SL, wenn ich das noch richtig weiß.

Auch wäre ich immer noch für eine Möglichkeit, dass überprüfte, sachkundige und ausgebildete normale Bürger einen Waffenschein genehmigt bekommen können. Dieser letzte Angriff in der Berliner U-Bahn war wahrscheinlich auch nicht wieder schlimm genug, damit unsere herrschende Kaste mal nachdenkt.

Ein vollkommen Unschuldiger wird mal eben so zusammengetreten und hat Glück, das zu überleben, weil ein anderer sein eigenes Leben riskiert, und dazwischen geht. Die hätten auch beide tot sein können... Dies ebenfalls ein zu heißes Eisen.

Aber solange wir brav unsere Steuern und Zwangsabgaben zahlen, uns demütigst zusammentreten lassen, wie es sich für anständige Bürger gehört, wird sich da nichts ändern.

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Bei den mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition müsste man sehen, was möglich ist. Eventuell eine Stückzahlbegrenzung entsprechend der Menge die man sicher verwahren kann. Könnte dann natürlich bei Erweiterung der Aufbewahrungsmöglichkeiten erweitert werden.

Ich bin gegen jedwelche Form von Stückzahlbegrenzung, egal ob jetzt KW oder LW. Ob jetzt jemand 2, 5, 10, 100 KW's oder mehr hat, geprüft uns als zuverlässig eingestuft ist, sollte hier nicht in Form von Stückzahlbegrenzungen eingeschränkt werden. Problematisch sehe ich auch, wer definiert wieviel KW's man haben darf, so also quasi Begrenzung, 2,3, 5 oder vielleicht 10 wenn es hoch kommt? Egal wo man ansetzt, es wird immer Streiterein geben, da es für den einten zuwenig, für den anderen aber wieder auch zuviel sein wird, je nach Betrachtungsweise. Vielleicht denke ichd a auch zu schweizerisch aber eine Stückzahlbegrenzung in meinem Land bei Schusswaffen, ich glaube ich würde mir dann ernsthaft überlegen das Hobby zu wechseln oder zumindestens daran denken einzustellen. Wieso nicht eine Regelung einführen zu gedenken, wo man soviele KW's erwerben darf was der Geldbeutel hergibt, solange man die Anforderungen wie keine eindeutigen Vorstrafen etc. erfüllt, sehe ich nichts was dagegen sprechen würde. Ausser der Sammlerstatus mit der roten WBK, da dieser dann quasi obsolent wird bzw. man auf Sammler WBK Stufe gleichgestellt wird. Ist die Frage ob die Politik in Deutschland dies so zulassen würde. :rolleyes:

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Das Bedürfnisprinzip ist soweit ich weiß eruoparechtlich für alle EU-Staaten vorgeschrieben. Dahinter werden sich unsere Politiker immer verstecken (können). Dass man daraus in D wieder eine Wissenschaft macht mit Sportordnungen, Regelbedürfnissen für x Waffen der Art y und mit Wettkampfteilnahme geht mehr als ohne mag verwundern oder eben gerade nicht verwundern. Es soll aber auch Länder geben, da wird man bei der Beantragung einer Waffe gefragt "Warum" und man antwortet dann "zum Sportschießen" oder "zum Selbstschutz" und dann bekommt man zu hören "Ah ja, dann haben Sie also ein Bedürfnis. Hier bitte, ihre Papiere." <_<

Ein sinnvoller und ohne weiteres gangbarer erster Schritt wäre meiner Meinung nach die Sportschützen-WBK auf das Regelbedürfnis von 2 KW und 3 HA auszuweiten.

bye knight

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Das Bedürfnisprinzip ist soweit ich weiß eruoparechtlich für alle EU-Staaten vorgeschrieben. Dahinter werden sich unsere Politiker immer verstecken (können). Dass man daraus in D wieder eine Wissenschaft macht mit Sportordnungen, Regelbedürfnissen für x Waffen der Art y und mit Wettkampfteilnahme geht mehr als ohne mag verwundern oder eben gerade nicht verwundern. Es soll aber auch Länder geben, da wird man bei der Beantragung einer Waffe gefragt "Warum" und man antwortet dann "zum Sportschießen" oder "zum Selbstschutz" und dann bekommt man zu hören "Ah ja, dann haben Sie also ein Bedürfnis. Hier bitte, ihre Papiere." <_<

Ein sinnvoller und ohne weiteres gangbarer erster Schritt wäre meiner Meinung nach die Sportschützen-WBK auf das Regelbedürfnis von 2 KW und 3 HA auszuweiten.

bye knight

Stimmt und wer hat einem dieses Scheiss Europpaweit eingebrockt???

Deutsche Grüne/Innen die dort an dem Teil des Schengen Abkommen ihr frustriertes Weltbild abreagieren konnten.

Die meisten Staaten hatten vorher, weit liberalerer Gesetzgebungen und alle Länder haben die Gelegenheit am Schopf ergriffen un das durchzubringen was sie sonst nie geschaft hätten.

Joker

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Das Bedürfnis als vierte Säule ist als Grundprinzip in der Verschärfung rund um die RAF eingezogen. Die Argumentation lautet: Der Waffenbesitzer braucht einen guten Grund, eine Waffe zu haben, denn es muss abgewogen werden zwischen der abstrakten Gefährdung der Allgemeinheit und dem Interesse des Einzelnen.

Ist in dem Moment erkennbar Quatsch, wo man zugibt, daß es gar keine Gefährdung durch private Waffenbesitzer gibt. Da für die Sportschützen die Prüfung des Bedürfnis delegiert wurde an die Verbände, entsteht dort nur Ärger und Blockwarttum. Für die Sammler und die Waffenscheinbesitzer (Anwärter) Steigen die Barrieren aber extrem an. Nach der Jägerprüfung ist der Weg ja relativ frei.

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Soweit war ich leider auch, Götz.

Aber damit kann ich keinem (Landes-) Politiker kommen.

Der versteht aber Leistungen und Kosten. Vor allen Dingen, wenn er diese einerseits absorbieren muß, aber nicht verursacht hat.

Er wird in dem Moment sehr interessiert am Thema, wenn er Optionen für Einsparungen sieht für Aufgaben, die ihm der Bund auf's Auge gedrückt hat.

Und genau dafür benötige ich knackige Argumente.

Was habt Ihr für mich, um bei Landespolitikern des "Bedürfnis" unter (Landes-) Kostenaspekten in Frage zu stellen?

Bootsie

Über den Kostemfaktor brauchst vermutlich gar nicht versuchen einen Politiker zu packen. Die Kosten für den Bedürfniskrampf zahlen wir Waffenbesitzer ja wohl selbst durch die ausufernde Gebührenordnung.

Aber wenn Du schon einen Politiker im Ohr hängst, könntest Du ihn ja mal freundlich auf den schwachsinnigen Gesamtzustand unseres Waffenrechtes hinweisen!

Ich denke da an so unsinnige Verbote wie Wurfsterne, sogen. "Würgehözer" oder die Verbannung gewisser Arten von Schusswaffen. Wenn man sich die Sache nämlich genauer anschaut, drängt sich der Eindruck auf unsere Entscheidungsträger bezögen ihr Wissen über die Gefährlichkeit gewisser Gegenstände nur aus schlechten Hong-Kong- und Hollywoodproduktionen.

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ohne das Bedürniss hätten wir eine höhere Fluktuation und die Stadte würden mehr geld einnehmen.

das glaub ich auch!

denke nicht, dass allzuviel gehortet würde - aber umso mehr ge- und wieder verkauft. gibt ja einige, die öfters mal die eisen wechseln würden - wenn nur das elendige gewürge mit den folgebedürfnissen wäre.

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Ob die Verbände da wirklich was dran verdienen?

Es geht sicherlich weniger um´s Verdienen, als vielmehr die Existenzsicherung durch eine quasi vorhandene Zwangsmitgliedschaft.

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... und wie war das früher, also vor den Bedürfnisbescheinigungen durch die Verbände? Die Verbandsbescheinigungen haben immer schon Geld gekostet - nur fing dann das Theater mit der Ordnungsbehörde an.

Es gab damals nicht so schrecklich viele Sportschützen mit mehr als 3 GK-Kurzwaffen. Die .32 S&W long ist da übrigens schon dabei gewesen.

Manfred

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