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IGNORED

Opas K98 vom Dachboden ....


Lo15

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Nö, ehrlich gesagt kann ich Dir nicht wirklich folgen!

Das merkt man. Du hast keine, aber *absolut* keine Ahnung, weder von Waffenrecht, noch davon was Eigentum ist, noch von Erbrecht, und reitest dich mit jedem Posting immer tiefer rein. Warum dann nicht einfach den Schnabel halten und denjenigen zuhören, die erstens Ahnung von alledem haben, und zweitens sogar so nett waren, diese wiederholt mit anderen (selbst dir) zu teilen? Wäre mal eine Maßnahme.

Carcano

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Das merkt man. Du hast keine, aber *absolut* keine Ahnung, weder von Waffenrecht, noch davon was Eigentum ist, noch von Erbrecht, und reitest dich mit jedem Posting immer tiefer rein. Warum dann nicht einfach den Schnabel halten und denjenigen zuhören, die erstens Ahnung von alledem haben, und zweitens sogar so nett waren, diese wiederholt mit anderen (selbst dir) zu teilen? Wäre mal eine Maßnahme.

Carcano

Sag mal, hast Du nicht alle Tassen im Schrank? Was soll denn dieser Scheixx! :gaga: Immer wenn man denkt, Du bist wieder halbwegs auf dem Boden, tickst Du wieder vollkommen aus! So was hatten wir beide doch schon mal! Nimm halt Deine Pillen oder reiss Dich einfach zusammen und bleib einfach sachlich, Du Freak! Wer hier keine Ahnung hat, lassen wir darüber hinaus mal dahingestellt... Wie auch immer: nicht jeder, der nicht Deiner Meinung ist, muss deswegen den Schnabel halten, tststs!

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Wer hier keine Ahnung hat, lassen wir darüber hinaus mal dahingestellt...

Ich wollte eigentlich nichts dazu scheiben aber egal.

Also Ahnung hat er beruflich bedingt sicherlich deutlich mehr als du.

Und das seine Postings hin und wieder etwas aggressiv sind darüber brauchen wir nicht reden.

Allerdings sind deine ebenfalls nicht das gelbe vom Ei (mal vornehm ausgedrückt)

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Ich wollte eigentlich nichts dazu scheiben aber egal.

Also Ahnung hat er beruflich bedingt sicherlich deutlich mehr als du.

Und das seine Postings hin und wieder etwas aggressiv sind darüber brauchen wir nicht reden.

Allerdings sind deine ebenfalls nicht das gelbe vom Ei (mal vornehm ausgedrückt)

Dann klär mich auf: was habe ich falsch gesagt/geschrieben?

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Dann klär mich auf: was habe ich falsch gesagt/geschrieben?

Nun lass' ihm doch seine vornehme Ausdrucksweise, er war doch sehr schonend. Auch "Eiweiß" wäre noch viel zu euphemistisch.

Ansonsten sind schon alle richtigen Antworten zur Sache von verschiedenen anderen Postern bereits gegeben worden; sie brauchen nicht für Uneinsichtige hundertmal wiederholt zu werden.

Carcano

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Red halt keinen Unsinn! Versuchen wir halt noch mal kurz sachlich zu bleiben, auch wenn's schwer fällt! Was hab ich denn unterm Strich gesagt:

* Möglichkeit "Erbe" nur, wenn Waffe vom Erblasser berechtigt besessen.

* Führen von zu Hause nach irgendwohin - Büchser, Amt, Polizei - kann als widerrechtlich ausgelegt werden, wenn man mit einer Waffe angetroffen wird, die faktisch nirgends registriert ist.

* Möglichkeit "SB trägt aufgrund persönlicher Toleranz ein" KANN sein, ist aber eigentlich nicht vom Recht gedeckt.

* Büchser dürfte (normalerweise) nicht das Hintertürchen spielen, um illegale Waffen zu legalisieren.

Täusche ich mich, oder haben das nicht andere auch so dargestellt? Was also ist an deren Meinung/Sicht anders als an meiner?

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Red halt keinen Unsinn!

Hier gilt mal wieder das typische Foren-Gesetz von der umgekehrten Beziehung zwischen Aufgeregtheit des Posts und der Fundiertheit der Aussage.

Ich sag's für alle Mitleser hier gerne auch für zukünftige Streitfragen im W-Rechtsbereich: "Es gibt hier eine Handvoll User, die haben RICHTIG Ahnung, erstens vom Waffengesetzkörper und zweitens von der Handhabung dieses Spezialgebiets durch Behörden sowie drittens den Abläufen vor, in und um Gerichte, wenn ums Waffenrecht prozessiert wird. Nennen möchte ich @carcano und @Seine Pestilenz. Wenn die gesprochen haben, höre man gut zu und denke lange nach, das ist viel produktiver als weitere mediale Betätigung"

BTT und zur Beruhigung des @Doc's:

Ich vermute, die Lösung sieht so aus: Im §20 (2) steht drin, wann abweichend von §4 (1) eine WBK ausgestellt werden kann. Eine Erlaubnis zum Erwerb kann aber für jemanden, der die Voraussetzungen nach §4(1) erfüllt, durchaus auch dann erteilt werden, wenn der Erblasser nicht berechtigt war. Von den Rechten aus §37 (1) muss die Behörde ja keinen Gebrauch machen. Der Verbleib der Waffe ist also im Verhandlungsverfahren zu klären...

'ne Meinung ist prima, aber man muss sie jetzt nicht als ehernes Gesetz verkaufen.

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Was hast du denn gefrühstückt?

Solche Worte will ich hier nicht hören, ausserdem was sollen immer diese Anglizismen :angry2:

Du hast vollkommen Recht! Ich habe mich unglücklicherweise hinreissen lassen, weil ich von dem - so empfand/empfinde ich es jedenfalls - grundlosen und vor allem vollkommen überzogenen Tiefschlag überrascht und echt massiv getroffen war! Man mag das jetzt werten wie man will, aber drücken wir es mal so aus: "das hatte ich nicht verdient"! Dieser Mensch kann doch nicht andere User hier als unbelehrbar und dämlich hinstellen, wenn die hier im Guten versuchen, ihre Sicht der Dinge nach ihrem Verständnis darzustellen!? Wenn jeder, der hier den Eintrag eines Anderen als Unsinn empfindet, dies in solcher Art bewertet, dann Gute Nacht! Das wird auch nicht dadurch besser, weil keine Anglizismen darin vorkommen!

Also, wenn es dem Frieden dient: ICH drücke hiermit mein Bedauern über meine verbale Entgleisungen aus!

Damit ist das Thema für mich aber auch vom Tisch! Man hat sich in der Sache ja schließlich nichts geschenkt!

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'ne Meinung ist prima, aber man muss sie jetzt nicht als ehernes Gesetz verkaufen.

Hm, jetzt muss ich doch noch mal was "zu meiner Verteidigung" vorbringen: bitte noch mal genau hinschauen! Ich habe in meinen Einträgen weitestgehend extra unterstrichen oder sonstwie hervorgehoben, dass ich damit meine persönliche Einschätzung ausdrücken wollte! Zumindest konnte es doch nicht falsch sein, den Starter zur Vorsicht im Umgang mit solchen Waffen aufzurufen, während teilweise hier etwas leichtfertig mit dem Thema Führen und so weiter umgegangen wurde!

Wenn es nun jemand wirklich "besser" weiß, dann sollte derjenige nicht müde werden, den Unwissenden mit fundierten Aussagen zu überzeugen oder halt einfach über seinen Irrtum SACHLICH aufzuklären, oder? In dem Fall halt vielleicht der Verweis auf Fundstellen im Gesetz, in irgendwelchen Verwaltungsvorschriften, wo auch immer! Sollte man die Lust dazu aber nicht haben, kann man sich ja auch einfach raus halten! Die bloße Aufforderung zum "Schnabel halten" bringts auf jeden Fall nicht!

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Wenn es nun jemand wirklich "besser" weiß, dann sollte derjenige nicht müde werden, den Unwissenden mit fundierten Aussagen zu überzeugen oder halt einfach über seinen Irrtum SACHLICH aufzuklären, oder?

Wenn Du beruflich Geld für genau diese Dienstleistung nimmst, fällt Dir das relativ schwer. Die Anzahl der Varianten, wie hier im Recht ein Irtum begangen werden kann, ist praktisch unendlich und eine große Anzahl von Amateuren, wie ich z.B. machen oder finden mit schöner Regelmäßigkeit einen, der gerade hier im Diskussionsfaden noch nicht gemacht worden ist.

Nur weil Du irgendetwas weißt bist Du noch lange nicht verpflichtet, auf jeden Einwand von jedem, der sich berufen fühlt, jedesmal eine Antwort zu finden, zu formulieren und zu veröffentlichen. Deshalb mein Tip: Wenn Dir die von mir genannten User über's Maul fahren: schreib eine ganz artige PN wenn Du eine genauere Erklärung brauchst. Oder lies in den Threads mal weiter. Manchmal gibt's ne ordentliche Erklärung, bei @carcano allerdings seltener. Der gibt nur Bestätigungen für Sachen die schon gesagt sind. Aber darauf kannst Du dann schon fast bauen.

Braucht seine Zeit hier die Spreu vom Weizen zu trennen. Lohnt sich aber.

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Mal ne ganz plöööde Frage?

Woher weiß der TE denn zwingend, das der K98 ein Kriegsmitbringsel ist und nicht über den damals freien Erwerb vor 1972 aus nostalischen Gründen "über Quelle" in den Besitz des Opas gelangt ist? So gesehen dürfte es ja dann erst mal mehr keine illegal erworbene oder "umgelagerte", wenn auch vll. nicht nachvollziehbar eingetragene, Waffe sein, falls Opa das nach 1972 versäumt hat. Alte Leute haben normal auch jede Rechnung gebunkert, mal danach wühlen. Sollte das der Fall sein, müßte ja trotzdem wieder der Erbenparagraph greifen, am Besten mal nach einem Beschußstempel darauf fahnden, vll. ist einer da, die wurden früher nämlich gerne sehr versteckt angebracht.

Sollte der zu finden sein, läßt sich das über das Jahr, den Beschußstempel des Beschußamtes und die Waffennummer leicht herausfinden.

Ich weiß, weit hergeholt, aber diese Möglichkeit hat wohl noch keiner in Betracht gezogen...aber die gibt es auch.

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