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IGNORED

Treibspiegelmunition für Flinten-Büchsen?


Heiko M.

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Geschrieben

Das Waffengesetz besagt ja das diese Munition verboten ist:

1.5.3 Patronenmunition für Schusswaffen mit gezogenen Läufen, deren Geschosse im Durchmesser kleiner sind als die Felddurchmesser der dazugehörigen Schusswaffen und die mit einer Treib- und Führungshülse umgeben sind, die sich nach Verlassen des Laufes vom Geschoss trennt;

Wie sieht es aber nun aus, wenn einer eine Vorderschaftrepetierflinte mit gezogenen Lauf (wiederspricht sich, ich weiss) auf neue Gelbe WBK hat (wie gerne bei Egun angeboten) und dann entsprechende, ja auch angebotene Treibspiegel(Sabot)-Flintenlaufmunition erwirbt?

Ist doch ein Verstoss gegen das Waffengesetz, oder? Da die "Flinte" in diesem Fall ja eigentlich eine "Büchse" ist und einen gezogenen Lauf hat?

Wie ist da die Lage? :confused:

Geschrieben
Wie ist da die Lage? :confused:

Das hatten wir hier schon hin und wieder - wurde IMHO recht kontrovers diskutiert, gerade in Verbindung mit VRF und WBK-Farbe. Versuch mal Sabot als Suchbegriff.

Geschrieben
Ist doch ein Verstoss gegen das Waffengesetz, oder? Da die "Flinte" in diesem Fall ja eigentlich eine "Büchse" ist und einen gezogenen Lauf hat?

Nein, weil das Geschoss zum Verschießen aus gezogenen Läufen bestimmt sein muß. Man kann die Sabot-Slugs jedoch auch problemlos aus jeder Glattlaufflinte verschießen, deswegen fallen sie da meines Wissens nach nicht drunter (wurde uns so auch im Jägerkurs eingetrichtert, auch wenn das jetzt schon einige Jährchen her ist).

Geschrieben

Bundesrats-Drucksache 81/06:

"Flinten mit speziellen Laufprofilen zählen nicht zu den Schusswaffen mit gezogenen Läufen im Sinne der Definition nach Anl.II-A2-1.5.3."

Geschrieben
Wie sieht es aber nun aus, wenn einer eine Vorderschaftrepetierflinte mit gezogenen Lauf (wiederspricht sich, ich weiss) auf neue Gelbe WBK hat (wie gerne bei Egun angeboten)

Zusätzliche Anmerkung: VRF geht nicht auf Gelbe WBK.

greetz

Geschrieben
Zusätzliche Anmerkung: VRF geht nicht auf Gelbe WBK.

Meinst Du...andere wiederum nicht. Dazu gibt es aber genug unter: SuFu!

Gruß JM

Geschrieben

Ja, ich lese hier häufig was andere so meinen. Davon wirds aber nicht richtiger. Gibts auch genug unter: SuFu!

greetz

Geschrieben

Nicht schon wieder dieses Thema! VRF ist und bleibt eine Flinte, egal ob der Lauf gezogenist oder nicht!

Geschrieben
Zusätzliche Anmerkung: VRF geht nicht auf Gelbe WBK.

greetz

Würde ich auch so sehen, das BayStMI und das BayLKA sehen es bei Paradoxläufen anders.

Geschrieben
... VRF geht nicht auf Gelbe WBK.

Zu dem Thema gibt es genügend in der SuFu, und damit ist es müßig, hier schon wieder damit anzufangen.

BtW: Ich habe neulich eine neue gelbe WBK gesehen, auf der auf der letzten Seite u.a. die Erlaubnis zum Erwerb von "Revolvern mit Zentralfeuerzündung" eingetragen war. Eine Pumpe stand dort übrigens ebenso drauf...die auf Betreiben des Inhabers auf grün umgetragen wurde...kostenpflichtig latürnich... <_<

Gibt es nicht, gibt es also nicht!

Gruß JM

Geschrieben

Ein befülltes Papier ist kein Beleg für die Rechtmäßigkeit der Eintragung.

Geschrieben

Super Thread... Jeder darf brüllen, was er für richtig hält. Also ich auch:

Ja, Du darfst Treibspiegel-Geschosse aus einer Flinte mit gezogenen Läufen verschießen. Brenneke hat afaik auch einen Bescheid für Slugs beim BKA erhalten. Muss ich mal suchen.

Nach meiner Auffassung folgt dann daraus auch: keine VRF auf die Gelbe WBK erwerbbar. Wer das Glück hat, bei einer unteren Waffenbehörde geführt zu werden, die's trotzdem großzügigerweise einträgt: Fein, freuen und Schnabel halten. Es wird trotz gängiger Praxis nicht richtiger, Eure Rechtsschutz habt Ihr hoffentlich auf dem neuesten Stand.

Meine Behörde verweigert es mir, ich habe bereits eine auf "grün", ich erhalte jederzeit die nächste Verbandsbescheinigung, insofern sehe ich keine Notwendigkeit für einen Rechtsstreit. Auch deshalb halte ich wohl diesen Klimmzug "mit gezogenem Lauf auf gelb" für albern, unnötig und letztendlich schädlcih, weil damit wieder die Lust am Schließen einer Gesetzeslücke geschürt wird.

Klar ist das mit der Sonderstellung der Pumpen im Gesetz nicht sachlich begründet, aber das ist ein anderes Thema.

Geschrieben

Hallo

ich lass mir meine Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf auf Gelb eintragen, wenn es dafür eine Sportordnung gibt. Kaliber ist egal, es gibt keine Einschränkung im Gesetz.

Steven

Geschrieben
Hallo Muck

was ist ein Paradoxlauf?

Das ist ein "glatter" Flintenlauf, der in einem Teil

( meist kurz vor der Mündung ) doch noch Züge und Felder hat.

Geschrieben
auf Gelb eintragen,

Sag doch was zum Thema...

was ist ein Paradoxlauf?

Ich kenne eigentlich nur den Paradox-Choke-Einsatz, also einen Schraub-Einsatz wie ein Choke aber mit Zügen und Feldern, meist noch über die Mündung deutlich herausragend.

Geschrieben
Sag doch was zum Thema...

Hallo Tyr13

habe ich doch. Ich halte mich da an das WaffG., daß keine Trennung in Flinten und Büchsen kennt, sondern nur in Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen und auch die Repetierart ist nicht relevant.

Steven

Geschrieben
Auch deshalb halte ich wohl diesen Klimmzug "mit gezogenem Lauf auf gelb" für albern, unnötig und letztendlich schädlcih,

weil damit wieder die Lust am Schließen einer Gesetzeslücke geschürt wird.

Ein wichtiger Punkt.

Schlechte Formulierung hin oder her, der Wille des Gesetzgebers ist (so sehr man sich darüber streiten kann, mich begeistert es auch nicht) klar:

Alles, was unter "Flintenkonstruktion" fällt (wohl am ehesten am typischen Flintenkaliber festzumachen) soll als Mehrlader/Repetierer auf WBK "Grün".

Geschrieben
Ein wichtiger Punkt.

Schlechte Formulierung hin oder her, der Wille des Gesetzgebers ist klar:

Hallo

jeder kann sich sicherlich an das WaffG von 2003 erinnern. Speziell an die 2/6 Regelung und Gelbe WBK. Uns wurde zugesagt, daß diese Regelung nicht auf die Gelbe angewandt wird und der Wille des Gesetzgebers war es auch. Jetzt kam die schlechte Formulierung und der Wille des Gesetzgebers zählte nicht mehr, sondern nur die am negativsten wertbare Auslegung des Gesetzes. Und jetzt sollen wir bei klarer Gesetzeslage denen einen Gefallen tun, weil sie halt nicht fähig sind ein Gesetz ordentlich zu formulieren und das halt der Wille des Gesetzgebers ist. Eine Hand wäscht die Andere.

Steven

Geschrieben
...Uns wurde zugesagt, ....

Eine Hand wäscht die Andere.

ad 1)Glaubst Du alles,was Dir versprochen wird? Jetzt wohl nicht mehr. Restriktive Auslegung ist nichts Neues.

ad 2) Du hast eine seltsame Vorstellung von der Anwendung von Gesetzen. Ganz so weit sind wir noch nicht in 'Schland.

Geschrieben
ad 2) Du hast eine seltsame Vorstellung von der Anwendung von Gesetzen. Ganz so weit sind wir noch nicht in 'Schland.

Hallo Tyr

lt Gesetz ist ganz klar: Repetierer mit gezogenen Lauf auf Gelb. Das BMI will aber, daß freiwillig bei der Pumpe darauf verzichtet wird. Die meisten machen das, weil die Drohungen Wirkung zeigen. Man redet von "speziellen Laufprofil" und wer trotzdem sowas kauft, wird die ganze Litanei zu spüren bekommen: Händler geht es an die Lizens, Käufer bekommt Anklage etc. Das das ganze ungesetzlich wäre und rückgängig gemacht werden müsste, juckt erst mal nicht. Wenn ein Händler die WHL für einige Monate entzogen bekommt, ist er platt. Beim Schützen die ganzen Waffen erstmal weg und dann kann er sich durchklagen. Hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun, ist aber Realität. Dann noch der klare Hinweis: Besteht ihr auf Pumpe mit gezogenem Lauf Gelb, nehmen wir euch die Treibspiegel für Flintenmuni weg. Soweit sind wir in Deutschland.

Steven

Geschrieben

Jetzt muss man sich nur noch vergegenwärtigen, dass das Waffrecht mehr als nur das Waffengesetz ist.

greetz

Geschrieben
Jetzt muss man sich nur noch vergegenwärtigen, dass das Waffrecht mehr als nur das Waffengesetz ist.

greetz

Hallo Mutter

jetzt versuche doch einfach mal, etwas mit Text oder sonstigen Tatsachen zu untermauern. Nur ein Smilie oder ein substanzloser Spruch bringt keinen weiter. Oder hast du die Argumentation bei "Uhrwerk Orange" gelernt?

Steven

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