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IGNORED

Nach der 2/6 Regelung, bei der Behörde abgeblitzt.


guardde

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bei uns ists noch ein bissel anders:

meine SB sieht 2 "zeitstränge" (egal ob auf grün oder gelb). beispiel:

1. waffe im märz, 2. im mai-->3. im september(märz+6), 4. im november(mai+6).

mfg

ps: 5. dann märz, 6. ...

so läuft das bei uns auch. Ist eigentlich auch nur sinnvoll, die 6 Monate ab Waffenkauf und nicht ab Jahresbeginn laufen zu lassen.

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Kann nur diejenigen beglückwünschen, bei denen es auch andersrum funktioniert mit der 2/6 Regelung. Auch wenn meine SBine mich zum Büchsenmacher geschickt hat um für 10,- Euro pro Monat die Büchse einzulagern, mache ich den Sack nun trotzdem zu und beneide alle, die es auf eine vernünftigere Weise geschaft haben oder haben werden. Irgenwie sind mir meine Nerven wichtiger als sich mit der 2/6 Unvernunftsregel noch mehr Haare ausfallen zu lassen. Mal sehn, vielleicht braucht die Behörde mich auch mal und sei es nur bei der nächsten Wahl :s82:

LG

guardde

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Was soll daran eigentlich kompliziert sein? Im Gesetz steht "innerhalb von sechs Monaten" und nicht "innerhalb eines Kalenderhalbjahres".

Einfach die letzten 6 Monate Revue passieren lassen, dann weiß man, ob man was erwerben darf oder nicht.

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Die Bundesländer, denen die WaffVwV zur Anwendung empfohlen ist, haben aber die Anweisung Halbjahresweise nach Stichtag Ersterwerb vorzugehen. Es hängt eben nicht nur vom Gesetz, sondern auch von den jeweiligen Ausführungsbestimmungen ab.

Seite1

greetz

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Jeder Waffenkauf startet bei mir eine neue 6 Monate Frist.

Das ist auch bei unserer Waffenbehörde - und mehreren in den benachbarten Kreisen/Städten - so.

So scheint es überwiegend "Usus" zu sein.

Und ich halte es (mal unabhängig vom eigentlich unnötigen 2/6, das aber eben Realität ist)

auch für eine korrekte Auslegung.

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Kann nur diejenigen beglückwünschen, bei denen es auch andersrum funktioniert mit der 2/6 Regelung. Auch wenn meine SBine mich zum Büchsenmacher geschickt hat um für 10,- Euro pro Monat die Büchse einzulagern, mache ich den Sack nun trotzdem zu und beneide alle, die es auf eine vernünftigere Weise geschaft haben oder haben werden. Irgenwie sind mir meine Nerven wichtiger als sich mit der 2/6 Unvernunftsregel noch mehr Haare ausfallen zu lassen. Mal sehn, vielleicht braucht die Behörde mich auch mal und sei es nur bei der nächsten Wahl :s82:

LG

guardde

Und bei der nächsten Waffenaufbewhrungskontrolle bleibt mir der SB Kolleriker vor der Türe, nur die SBine lasse ich rein :00000733:

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Was sagt das Gesetz? §14 (2) Satz 3: "Innerhalb sechs Monaten dürfen nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden". Punkt. Nicht mehr, nicht weniger. Von Grenzen der sechs Monate zum Kalenderjahr oder Kalenderhalbjahr steht dort nichts. Alles andere ist Interpretation.

Folglich gilt wie es von der Behörde korrekt angewandt wurde der Tag des Erwerbs.

Daß die 2/6 Regelung auch für die gelbe WBK gilt, steht doch explizit im Gesetz: §14(4) "...unter Beachtung des Absatzes 2...Satz 3..."

Interessanterweise fällt mir gerade auf, daß im §14(4) (gelbe WBK) nicht auf den §14(2) Satz 2 Nr. 2 verwiesen wird.

Es heißt doch immer, bei Neugelb müsse die Waffe nach einer Sportordnung zugelassen sein. Etwa doch nicht? Ich vermute, daß der Hinweis auf Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 nur der Klarstellung dienen, daß diese Regelungen auch für gelb gelten sollen, obwohl alles was im §14 steht ohnehin gilt, oder?

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Nicht nur in Bayern ist das so - auch bei meinem SB im Rhein-Main-Gebiet ist das so!

Dort hab ich auch extra mal nachgefragt wie die 2/6 Regel ausgelegt wird...

.............

Nicht in ganz Bayern, in München war und sind 6 Monate noch 6 Monate. d.H. 6 Monate nach Kauf der ersten Waffe darfst Du 2 weitere kaufen, egal wann zwischen durch die 2. gekauft wurde. Hab Dienstag extra nochmal nachgefragt ob sich was geändert hat.

Grüße

750 WLA

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