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IGNORED

Nach der 2/6 Regelung, bei der Behörde abgeblitzt.


guardde

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Das Problem ist die Auslegung der Berechnung dieses §14 WaffG Rechnest du von deinem 14.01.2011 6 Monate zurück findet man einen Eintrag am 12.10.2010. Der 12.10 und der 14.01. liegen innerhalb von 6 Monaten. Damit sind nach dieser Rechenart 2 Waffen innerhalb von 6 Monaten erworben worden. Das ist der Standpunkt deiner Behörde.

Hallo Mutter,

so, ich denke dass ich es nach deiner Schilderung verstanden habe und danke Dir dafür.

Jetzt bleibt mir noch das Problem, wie ich die zweite bereits erworbene und im Besitz befindliche Waffe "Zwischenparken" kann. Anmelden kann ich sie nicht und zuhause aufbewahren auch nicht. Wäre also im Besitz einer illegalen Waffe. Mal sehn, was die Behörde am Montag dazu meint.

LG

guardde

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Gern geschehen ;)

Du hast mehrere Optionen. Zunächst einmal ist die überzählige Waffe dein rechtmäßiges Eigentum. Das Problem liegt nun im Erwerb.

Eine Leihe ist nach §12 (1)1a für einen Monat möglich.

Du kannst sie bei deinem Büchsenmacher für eine Gebühr einlagern.

Du (oder ein anderer WBK Inhaber) könnstest sie selbst nach §12 (1)1b WaffG vorrübergehend sicher verwahren. Das Ende müsste dabei absehbar (bspw. der 12.04.11) sein.

Der Haken: Du benötigst bei Variante 1 und 3 ein Schriftstück vom Verkäufer (der kann die Waffe dann auch nicht austragen). Der Büchser kann die Waffe in sein Handelsbuch übernehmen.

greetz

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:boese040 M=WaffG: hola amigo ThomasMueller,

stimmt nicht, nach WaffG werden AUCH Waffen die auf der Gelben eingetragen sind zu 2/6 gezählt.

saludos de pancho lobo-PI-Waffenbesitzer WIR sind die GUTEN-alter Preusse :hi::drinks:

wiedermal zu langsaaaaaaaaaaaam

Hallo Mädels,

das kann ich so nicht teilen. "Meine" Behörde trägt auf Gelb ein was ich anschleppe. Die 2/6 Regelung greift nur auf Grün.

MfG Goya

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:confused: hola amigos goya y guardde,

wegen 2/6. freu dich das deine Beh. es so handhabt-ist aber trotzdem nicht richtig (WaffG Änderung 2008)-lies Pestis Beitrag #25, und wie Du bei der "sicheren Fremdverwahrung" vorgehen musst habe ich in Beitrag #2 schon beschrieben.

saludos de pancho lobo-PI-Waffenbesitzer WIR sind die GUTEN-alter Preusse :hi::drinks:

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Lustig, dass man sich traut sowas falsches zu behaupten, obwohl das Urteil des BVerwG und die entsprechende Passage aus dem WaffG sogar groß und fett das genaue Gegenteil aussagen. Lies bitte Beitrag#25 und beachte die Hervorhebungen.

"Deine" Behörde handelt rechtswidrig.

greetz

P.S.: He pancho, diesmal war ich zu langsam ;) 1:1

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Hallo zusammen,

habe die Angelegenheit der 2/6 Regelung immer noch nicht verstanden; bin einfach zu doof für sowas. Ich klammere mich nur an den Text auf der Rückseite der neuen gelben WBK. Dort steht:

Innerhalb von sechs Monaten (ich betone innerhalb !!! ) dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

So, und jetzt nochmal zum mitdenken. Am 30.06. und am 12.10.2010 habe ich 2 Waffen erworben. Der Start ist also der 30.06. und endet am 30.12.2010. Nun folgt eine weitere 6-Monatfrist, in der ich wieder 2 Waffen erwerben kann und zwar entweder gleich 2 Stück ab 31.12.2010 oder diese 2 Stück aufgeteilt bis zum 6-Monatsfristende am 30.06.2011

Vielleicht löst einer im Forum den Knoten in meinem Hirn. Ich brauche halt am Montag eine handfeste Aussage bei der Behörde, damit ich die 2. Waffe eingetragen bekomme. Zurückschicken kann ich die Waffe an den Verkäufer leider nich (Vertrag ist Vertrag). Zudem kämen enorme Kosten auf mich zu wie 2xOvernight sowie Kosten für ein-und austragen der Waffe durch den Verkäufer.

Danke für euere rege Teilnahme !!!

OK, kennst Du den Unterschied zwischen KALENDERHALBJAHR und sechs Monatsfrist?

Ja, das Kalenderhalbjahr gibt es 2x, erstes und 2. Kalenderhalbjahr.

6 Monate ist jedoch ein wanderndes Intervall.

Also nimmst du einen Kalender der am 30.6.2010 startet, Trägst deine verschiedenen Waffenerwerbe ein und innerhalb einer

Länge von 6 Monaten können (stell Dir das als verschiebbaren Papierstreifen vor ) - IN DER REGEL - keine 3 Waffen erworben werden.

Und wenn Du nun in persönlicher Auslegung des Gesetzestextes einen Vertrag eingegangen bist, so must Du dafür haften.

Auch wenn es weh tut. Dafür bist Du 18 und mehr Jahre alt.

Du hast also 2 Möglichkeiten: Du gehst zu deiner SBine, machst einen auf dicke Hose und erklärst ihr, dass sie das Gesetz falsch auslegt

und es ihre Pflicht ist die Waffe einzutragen.

Kann sein, dass du damit durchkommst, ist aber eher unwahrscheinlich.

Andere Möglichkeit: Versuch vernünftig mit ihr zu reden, verdeutliche nun deine Zwickmühle auch mit den Kosten.

Wenn Sie also eine Möglichkeit sieht die 6-Monatsregel in deinem Sinne auszulegen hast Du damit eine Chance es zu erreichen.

Weiterhin kannst du auf dieser Schiene noch den Punkt "in der Regel" heraus holen.

Und nun überleg Dir bitte selbst mit welcher Vorgehensweise deine Erfolgschancen grösser sein werden.

Mag sogar sein, dass du bei einem Rechtstreit - aber notfalls hast du die Waffe nicht eingetragen und schickst diese zurück - gewinnst.

Der Verkäufer muss sie dann bei einem Büchser einlagern, weil er vielleicht selbst auf der 2/6 Regelung sitzt.

Dann kommen 2 x Overnite plus drei Monate Einlagerung auf dich zu.

Ich würde, falls die SBine nicht zustimmt, versuchen mit ihr zu erreichen, dass Du die Waffe selbst bei einem Büchser einlagern darfst.

Dann hast du wenigstens 2 x Overnite gespart.

Allen, bei den die SBinen von einer Kalenderhalbjahresfrist ausgehen möchte ich meinen Neid ausdrücken.

Meine - und viele andere - lesen den Gesetzestext als 6-Monatsregel und lassen dich an die Wand laufen.

Und mit einen auf dicke Hose machen kommst du bei meiner SBine nicht an. Vernünftig reden geht aber mit ihr schon.

LG

M

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Alles in allem: Nichts als Verwirrung und Ärger wegen solch bescheuerten Waffengesetzen.

Warum muß in Deutschland alles so verkompliziert werden? :confused:

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OK, kennst Du den Unterschied zwischen KALENDERHALBJAHR und sechs Monatsfrist?

Ja, das Kalenderhalbjahr gibt es 2x, erstes und 2. Kalenderhalbjahr.

6 Monate ist jedoch ein wanderndes Intervall.

Also nimmst du einen Kalender der am 30.6.2010 startet, Trägst deine verschiedenen Waffenerwerbe ein und innerhalb einer

Länge von 6 Monaten können (stell Dir das als verschiebbaren Papierstreifen vor ) - IN DER REGEL - keine 3 Waffen erworben werden.

Und wenn Du nun in persönlicher Auslegung des Gesetzestextes einen Vertrag eingegangen bist, so must Du dafür haften.

Auch wenn es weh tut. Dafür bist Du 18 und mehr Jahre alt.

Du hast also 2 Möglichkeiten: Du gehst zu deiner SBine, machst einen auf dicke Hose und erklärst ihr, dass sie das Gesetz falsch auslegt

und es ihre Pflicht ist die Waffe einzutragen.

Kann sein, dass du damit durchkommst, ist aber eher unwahrscheinlich.

Andere Möglichkeit: Versuch vernünftig mit ihr zu reden, verdeutliche nun deine Zwickmühle auch mit den Kosten.

Wenn Sie also eine Möglichkeit sieht die 6-Monatsregel in deinem Sinne auszulegen hast Du damit eine Chance es zu erreichen.

Weiterhin kannst du auf dieser Schiene noch den Punkt "in der Regel" heraus holen.

Und nun überleg Dir bitte selbst mit welcher Vorgehensweise deine Erfolgschancen grösser sein werden.

Mag sogar sein, dass du bei einem Rechtstreit - aber notfalls hast du die Waffe nicht eingetragen und schickst diese zurück - gewinnst.

Der Verkäufer muss sie dann bei einem Büchser einlagern, weil er vielleicht selbst auf der 2/6 Regelung sitzt.

Dann kommen 2 x Overnite plus drei Monate Einlagerung auf dich zu.

Ich würde, falls die SBine nicht zustimmt, versuchen mit ihr zu erreichen, dass Du die Waffe selbst bei einem Büchser einlagern darfst.

Dann hast du wenigstens 2 x Overnite gespart.

Allen, bei den die SBinen von einer Kalenderhalbjahresfrist ausgehen möchte ich meinen Neid ausdrücken.

Meine - und viele andere - lesen den Gesetzestext als 6-Monatsregel und lassen dich an die Wand laufen.

Und mit einen auf dicke Hose machen kommst du bei meiner SBine nicht an. Vernünftig reden geht aber mit ihr schon.

LG

M

Hallo Ostwestfale_LP,

vielen Dank für deine Mühe und zu deinem Kommentar. Werde Morgen auf der Behörde versuchen, falls die SBine mir keine Chance gibt die Waffe einzutragen, dass ich einen Büchser bitten werde, mir die Waffe einzulagern. Falls das auch nicht möglich ist gibts nur den Weg zum Zurückschicken zum Verkäufer. Wenn dieser jedoch auch die 2/6 Regel gerade am laufen hat, haben wir beide ein großes Problem. Zu meinem Pech antwortet der Verkäufer seit Freitag nicht mehr auf meine eMails. Vielleicht ist er gerade im Urlaub und ich sitze auf einer "unangemeldeten" Büchse.

Ich melde mich am Montag bei dir (euch), wie die Sache ausgegangen ist.

LG

guardde

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Alles in allem: Nichts als Verwirrung und Ärger wegen solch bescheuerten Waffengesetzen.

Warum muß in Deutschland alles so verkompliziert werden? :confused:

Stimme ich Dir ganz und gar zu. Trotzdem, noch einen sonnigen Tag (das kein bescheuertes Gesetz wie dieses verhindern kann), wünscht dir,

guardde

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... ist 2/6 natürlich auch auf GELB anzuwenden. Woraus sollte sich die Ausnahme ergeben?

Der bei der Einführung von 2/6 zuständige Staatssekretär Körper hat damals deutlich gesagt, dass die Anwendung von 2/6 auf die Sportschützen-WBK NICHT BEABSICHTIG ist und war.

Blöder Weise oder vielleicht hinterlistiger Weise konnte man den damaligen Gesetzestext aber wiederum genau so interpretieren, was dann auch viele Behörden und wohl auch Gerichte getan haben. Anschließend hat man dann in der nächsten Verschärfungsrunde die Anwednung von 2/6 im Gesetzestext zementiert, weil ja gängige Rechtspraxis und Verschärfungen (oder Knüppel zwischen die Beine werfen) ja überhaupt immer sinnvoll sind.

Mittlerweile wird wohl sogar 2/6 auf die alte Gelbe angewandt....

:starwars013::diablo:

bye knight

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Die Historie ist mir bekannt. 2005/2006 gab es noch zahlreiche Urteile diverser VG, die 2/6 auf Gelb verneinten. 2007 entschied dann das BVerwG und 2008 ist dies im WaffG verankert worden. 2/6 ist daher auf jeden Erwerb anzuwenden.

greetz

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Zu meinem Pech antwortet der Verkäufer seit Freitag nicht mehr auf meine eMails. Vielleicht ist er gerade im Urlaub und ich sitze auf einer "unangemeldeten" Büchse.

Der Verkäufer muß sie wahrscheinlich auch nicht zurücknehmen.

Überleg mal, ob ein Schützenkollege oder der Verein sie nicht für 12 Wochen zwischenerwerben (inkl. WBK-Eintragung) kann.

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Hallo zusammen,

war heute beim Amt und die freundliche Sbine bot mir an, die Waffe beim Büchser zwischen zu lagern. Das tat ich auch heute noch und werde die Büchse am 13.04.2011 erneut in die Gelbe beantragen.

Danke nochmals für Eure rege Teilnahme und Inputs zu diesem Thema "2/6 Regelung"

LG

guardde

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...

Sonst ist das WaffG bald seeeehr einfach !

Stimmt!

§1 Der Besitz und das Eigentum von Waffen und ihnen gleichgestellte Dingen ist Privatpersonen verboten!

§2 Ausnahmen sind auf Antrag für Personen, die Mitglied der regierenden Kaste sind, möglich.

§3 Nur der Staat und Staatsorgane haben das Recht Waffen zu besitzen, zu führen oder die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben - Ausnahmen regelt §2

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... die freundliche Sbine bot mir an, die Waffe beim Büchser zwischen zu lagern. ...

Noch freundlicher wäre es gewesen, wenn sie Dir die Waffe gelassen hätte.

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

Iin der Regel" heißt, man kann auch davon abweichen. Gerade bei einer solchen Sachlage, wie sie hier entstanden ist, ist diese Entscheidung absolute Korinthenkackerei.

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Noch freundlicher wäre es gewesen, wenn sie Dir die Waffe gelassen hätte.

Iin der Regel" heißt, man kann auch davon abweichen. Gerade bei einer solchen Sachlage, wie sie hier entstanden ist, ist diese Entscheidung absolute Korinthenkackerei.

Auch auf die Gefahr,das Du mich "Himmelfahrt" in den Hintern tritts.

Ganz so einfach ist es nun nicht. Denk an meinen Le Mat, und an das "Unwissen" von Frankonia.

Da war ich meiner "Biene" schon recht dankbar über das Angebot "na ja, schläft er halt ein paar Tage bei Uns im Tressor".

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Noch freundlicher wäre es gewesen, wenn sie Dir die Waffe gelassen hätte.

Iin der Regel" heißt, man kann auch davon abweichen. Gerade bei einer solchen Sachlage, wie sie hier entstanden ist, ist diese Entscheidung absolute Korinthenkackerei.

Hallo El Marinero,

hast ja recht, dass die SBine mal ein Auge hätte zudrücken können. Aber besser so mit der Auslagerung zum Büchsenmacher, als so wie ihr kollerishe Kollege gesagt hat, zurückschicken zum Verkäufer und wieder bei ihm eintragen lassen, fertig und einen 64 jährigen anschließend unsanft zur Tür zu verweisen, da draußen noch andere Leute warten. Bei meinem nächsten Besuch rufe ich vorher an, ob meine SBine anwesend ist, bevor ich mich von so einem Kolleriker bedienen lasse. Nochmals Danke für Euer Mitgefühl.

LG

guardde

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Hallo

ich bin immer noch der Meinung, daß er beide Waffen eingetragen bekommen muß.

Kurzes Beispiel: Eine Waffe am 01.01.2010 gekauft, zweite Waffe am 30.06.2010. Die Halbjahresfrist ist am 01.07.2010 um und er kann sich zwei weitere Waffen kaufen. Die Frist zur Berechnung der 6 Monate beginnt mit dem Datum der ersten Waffe und endet exakt 6 Monate später. Danach kann er sofort am gleichen Tag 2 Waffen kaufen und muß dann wieder 6 Monate warten.

Steven

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:rolleyes: Wie oft jetzt noch.

Wenn dein SB das so handhabt ist das BEI DIR in Ordnung. Es wäre auch bei jedem anderen in Ordnung.

Nur die Waffenbehörde des Threaderstellers handhabt es ebend anders. So wie es bei mir zb. auch gehandhabt wird.

Jeder Waffenkauf startet bei mir eine neue 6 Monate Frist.

Ist Auslegungssache der Behörde!

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Nicht nur in Bayern ist das so - auch bei meinem SB im Rhein-Main-Gebiet ist das so!

Dort hab ich auch extra mal nachgefragt wie die 2/6 Regel ausgelegt wird...

Genauso wie schon zigfach beschrieben "in der Regel" 2 Waffen in einem Zeitraum von 6 Monaten! Oder andersrum: Wenn man in den letzten 6 Monaten keine Waffe eingetragen hat, kann man 2 eintragen - hat man eine eingetragen, kann man noch 1 eintragen und wurden in den letzten 6 Monaten schon 2 Waffen eingetragen ist's in der Regel erstmal Essig ;)

Es ist nirgendwo die Rede von 6 Monatsblöcken...

@Steven

In deinem Beispiel endet die Frist für die Eintragung von 2 Waffen 6 Monate nach dem letzten Eintrag - sprich am 30.12.!

Aber wie man das auch auslegt - völlig losgelöst vom kalendarischen Jahr wird man mehr als 4 Waffen in einem 12-Monats Zeitraum "in der Regel" nicht eingetragen bekommen!

:heuldoch:

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