Zum Inhalt springen
IGNORED

Langwaffen nach Tod in der Hinterlassenschaft gefunden


hans24

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Grundsätzlich kann jeder Berechtigte die Waffen zur Verwahrung übernehmen, muss kein Büxer sein. Solch ein Vorgehen wäre mit der/den zuständigen Waffenbehörde(n) abzustimmen. (Überlasser + Erbe) Der schlechteste Weg ist es, die Waffen bei der Behörde abzugeben. Damit verzichtet man auf den Wert und alle Ansprüche selbst zum LWB zu werden.

Der Waffenfund ist eigentlich unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. Die schlägt dann die nächsten Spielzüge vor. Waffen nicht vom Fundort entfernen, bevor der weitere Weg klar ist. Vorher klar werden, was man will:

1. Waffen behalten und somit Werte und Tradition der Familie fortführen (kostet Geld und Aufwand)

2. Ramsch versilbern (bringt nicht den Wert der Waffen ein)

Egal was man als eigen Absicht hat: Heute Polizei anrufen, Waffen gefunden, im Besitz der Oma, keine WBK dazu gefunden. Kumpel steht neben mir, der ist LWB, der kann die Sachen für mich aufheben oder korrekt zur Wache transportieren, oder wir warten darauf, daß Sie's abholen. Wie geht's weiter ?

Achja und die ganzen Leute mit den Beiträgen a la: Ist doch nicht so schlimm, laß Dir Zeit... WaffG

Danke Tyr13,

schön zu lesen, dass hier mal jemand Vernunft walten lässt und die einzig richtige, gesetzeskonforme Vorgehensweise ausführt. :eclipsee_gold_cup:

Was ist so schwer daran, mit der Polizeibehörde das weitere, von allen Seiten akzeptierte Vorgehen abzusprechen?

Ich habe das, genau wie von Tyr13 beschrieben, bereits 2x durchgeführt, und es ist immer eine für mich optimale Lösung herausgekommen.

Das liegt wahrscheinlich daran, dass auch auf einer Behörde nur Menschen sitzen, die, wenn sie freundlich und konstruktiv befragt werden, durchaus auch zu sinnvollen Lösungen bereit sind.

:gutidee:

Und an die Spezis mit der Flex:

Mit einer Flex macht ihr nur aus einem kleinen Problem ganz viele Große, die euch nachher um die Ohren fliegen werden, denn die Waffen waren anscheinend auf irgendeiner WBK und wie erklärt ihr nachher der Behörde, dass die nun weg sind, ihr Helden ????? :gaga:

LWB

Geschrieben
...Auch wenn sachlich keine Gefahr besteht, so besteht sie doch juristisch, daran auch gedacht ? Das Internet ist nicht anonym. Herr, Schmeiß Hirn !

hallo

das weiss ich

was befuerchtest du?

alarmeinsatz der GSG-9?

auffahrt mehrerer pandur und anflug der truppe im heli mit abseilen direkt ins schlafzimmer des postenden LWBs?

und dann hochnotpeinliche befragung inkl. waterboarding selbigens bis er bekannt gibt welcher freund da bei ihm um einen rat nachgefragt hat ...?

lass die kirche im dorf ...

Geschrieben
Ein Waffenfund ist unverzüglich anzuzeigen.

Ja, und zwar bei der unteren Behörde, und das sind weder die Streifenhörnchen (der Terminus Narrenkappen sei den Kriminalern vorbehalten, nicht mir) noch die Heilsarmee oder die Sitte. :gaga: Und wenn die untere Behörde an hohen Feiertagen keinen Dienst leistet, dann wird der Dienstherr schon wissen warum. Btw.: deren Briefkasten, Mailaccount und Fax sind auch außerhalb der Dienstzeiten geöffnet, und schon hat man die Unverzüglichkeit mehr als erfüllt.

Geschrieben
Vermaledeit noch eins. Das wäre es auch !!!

Ein Waffenfund ist unverzüglich anzuzeigen. Und lasst die Kanonen dort, wo sie waren, auf privatem Grund oder in der eigenen Wohnung, dann gibt es auch keine Falle mit "Führen". Nicht angrabbeln ! Die Polizei wird möglicherweise abchecken, ob diese Waffen zur Sachfahndung ausgeschrieben sind.

Oh Mann. Die Vorschläge hier werden immer besser:

- Ist nicht so schlimm.

- Passiert ja nichts, ist ja auch die letzten 13 Jahre nix passiert

- Kannste warten, bis die Waffenbehörde wieder auf hat

- Sach gar nix, Schneid's mit der Flex durch und versenk's im Rhein

Der nächste kommt an und sagt: Geh mit dem Zeug zum Bahnhof, kriegste mehr als beim Büxer. Oder: vergrab's wer weiß, wann Du's brauchen wirst...

Jeder darf ja hier seine eigene Meinung kund tun. Aber manchmal kann ich nicht so viel Fressen wie ich :bad: möchte. Diejenigen, die hier so erfrischend unbefangen Ihre Sprüche klopfen prägen das Außenbild des Waffenbesitzers. Wer Freunde wie uns hat, der braucht keine Feinde. :pissed:

:pro::appl:

Ich tröste mich immer mit den Möglichkeiten eines öffentlichen Forums:

von mir weiß ich und tue es hier auch kund, dass ich nur KK Schieße. Ich habe noch keine FP, das soll erst noch kommen und mehr möchte ich gar nicht, da wir keinen GK-Stand unser eigen nennen und dies eh nur ein Schönwetterstand ist, das Vergnügen im Vergleich zu Luftdruck also eher "selten" ist.

Andere?

... haben eventuell gar keine Waffen und erzählen hier nur Geschichten.

... sind eventuell Waffengegner übelster Sorte und wollen dieses Forum in Verruf bringen.

... haben Waffen und machen hier ein auf Outlaw, verhalten sich aber zu Hause, im realen Leben sehr akkurat.

Nur selten dürften zweifelhaften Aussagen hier ein echtes Problem zu Grunde legen. Eventuell wollen manche nur provozieren und kapieren dabei nicht, dass dieses Forum den Waffengegners als Futter dient und die schwachsinnigen Aussagen sofort gegen uns verwerten!

Geschrieben
Ganz genau.

Und daß Waffen nicht von alleine Schießen, weiß doch wohl jeder. Auch daß von Waffen keine Gefahr alleine ausgeht.

Das meinst du aber jetzt bestimmt nicht ernst, oder?

Waffen töten.

Besteck macht fett.

BILD lesen macht Birne hohl (O.k., schlechtes Bsp. Stimmt in dem Fall ja)

Und der Mensch ist immer unschuldig.

Geschrieben
Die Oma eines Freundes ist verstorben, beim Haushaltauflösen sind heute drei Langwaffen des vor 13 Jahren verstorbenen Opa's wiederentdeckt worden. Der Opa war Jäger. Die Waffen waren in einer WBK eingetragen.

Hi,

langsam und Schritt für Schritt - dann wirds einfacher! Unterscheide Erbrecht und Waffenrecht.

Erstmal zum Erbrecht:

Der Tod des Opas hat dazu geführt, dass dieser beerbt wurde. Entweder aufgrund Testamentes oder mangels Verfügung von Todes wegen, nach dem Gesetz beerbt.

Der Opa wurde vermutlich zumindest auch von der Oma, vielleicht auch von dieser alleine beerbt. Die Waffen jedenfalls gehören dem Erben des Opas, gleich ob dieser Erbe oder die Erbengemeinschaft dies wusste. Ein objektiver Verstoss gegen das WaffG liegt vor, dieser kann aber den Erben nicht vorgeworfen werden, da Sie von den Waffen nichts wussten. Der Opa selbst kann für seinen Verstoß nicht mehr belangt werden, Sippenhaft entfällt nach der aktuellen Rechtslage.

Der Tod der Oma führt jetzt dazu, dass diese jetzt auch beerbt wird. Entweder aufgrund Testamentes oder mangels Verfügung von Todes wegen, nach dem Gesetz. Die Rechtsposition bezüglich der Waffen - Eigentum oder Innehabung eines Erbanteiles nach dem Opa - setzt sich fort und wird wiederum vererbt.

Die Erbensituation nach der Oma muss jetzt abgewickelt werden, auch waffenrechtlich. Zu Letzterem haben sich die forumsinternen Experten bereits umfänglich geäussert. Das ist nicht mein Ding.

Geschrieben

Hallo,

aus eigener Erfahrung folgendes als Mitarbeiter einer Behörde erlebt:

Nach dem Tot eines älteren Herrn wurde die Wohnung von der Tochter aufgelöst. Fund im Kleiderschrank in einer Holzschachtel: Walther PPK und eine 08 Ari Modell 1916 Erfurth, beide nirgends eingetragen. :eek2: Frau rief Polizei da unkundig. Polizei beschlagnahmte darauf hin die Waffen und fertigte Anzeige gegen den toten Opa. Polizei prüft ob mit diesen Waffen irgendeine kriminelle Handlung begangen wurde. Es wurde nichts festgestellt.

Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Einstellung des Verfahrens wegen Tot des Opa's. Tochter verzichtet auf herausgabe der Waffen.

Gemäß Erlass des Innenministeriums werden diese dann an die Waffenbehörde abgegeben welche diese dann veräußern darf.

Ich sah nun die Liste. GEIL 08 Ari :good:

Den Sachbearbeiter gefragt ob es eine möglichkeit gibt diese zu erwerben. Sind sie im Besitz einer Waffenrechtlichen Erlaubnis? Ja! Kein Problem, ich rufe die Waffenbehörde an und sage dort Bescheid. Alles weiter dann dort.

Zur Waffenbehörde hin, ah ja, wir wissen Bescheid, sie wollten die 08 haben. Ja, ich bin Sportschütze, hier die Unterlagen. Vielen Dank, wir hätten gerne 350 Euro, eingetragen, Übernahme quittiert und auf wiedersehen.

So kam ich zu einer Nummergleichen 08 Ari, Modell Erfurth 1916. Griffstück ist leider nicht mehr original. :yahoo:

So war der Verfahrensablauf.

Viele Grüße,

Matthias

Geschrieben

BOOOAAAHH, :00000733::00000733::00000733: wie lange man über sowas simples reden kann - echt beeindruckend !!!

[sarkasmus AN]

Was mir dabei aber noch fehlt sind die möglichen Implikationen auf die Größe der Löcher im Emmentaler ?

[sarkasmus /AUS]

binschonweg...

Geschrieben

Für Kurzwaffe benötigt man ein Bedürfniss.

Wenn ich nicht Erbe, dann Voreintrag.

Mit der Behörde so abgehandelt??

In ähnlichem Fall.

Waffen vom LKA zurück, waren sauber. Verwart noch bei Police. Von dort von einem berchtigten zu einem Büba verbracht. der in Waffenhandelsbuch eingetragen. Von dort übernommen in WBK.

Alles war wieder in Ordnung.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.