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IGNORED

Langwaffen nach Tod in der Hinterlassenschaft gefunden


hans24

Empfohlene Beiträge

Hallo Forum,

nach langer Zeit einmal wieder eine Erbfrage von mir:

Die Oma eines Freundes ist verstorben, beim Haushaltauflösen sind heute drei Langwaffen des vor 13 Jahren verstorbenen Opa's wiederentdeckt worden. Der Opa war Jäger. Die Waffen waren in einer WBK eingetragen.

Wie sollte der Freund jetzt vorgehen, die Waffen lagerten bisher im doppelten Boden des Kleiderschrankes? Tresor ist nicht vorhanden. Der Freund hat keine Berührungspunkte mit Waffen: kein Jäger, kein Sportschütze, keine Sachkunde, ....

Muss er sofort die nächste Polizeiwache informieren oder reicht Montag ein Anruf bei der zuständigen Landespolizeiverwaltung für Waffenangelegenheiten aus? Sollte ich, Jäger mit Waffenschrank A(und 8 Langwaffen(Menge bei A beachten)), diese erstmal abholen und verwahren? Wie kriegt man das hin, dass ich nicht bei einer zufälligen Kontrolle morgen Abend als Besitzer von drei verschollenen Waffen darstehe? Sollte ich mich ggf. aus der Thematik raushalten? Wenn ich mich raushalte, wie sollte der Freund die Waffen verwahren?

Dürfte der Freund die Waffen zur nächsten Polizeiwache bringen alleine oder mit mir als Begleitung, da ich sachkundig bin?

Meine Idee:

Ich würde die Polizeiwache telefonisch fragen, wie man vorgeht. Wie verhält es sich mit der Verbindlichkeit und Beweisbarkeit dann mit Aussagen, falls sie sagen, dass man sich erst am Montag an die zuständige Landespolizeiverwaltung für Waffenangelegenheiten wenden soll. Nimmt eine Poilzeiwache Waffen unter Verschluss? Bekommt man die dann wieder. Wie? Ich weiß noch nicht welche Marken und Zustand und ob wertvoll oder nicht, aber der Freund sollte die Möglichkeit haben, diese zu veräußern. Kann er das selbst, eigentlich doch erst mit einer ErbWBK?

Eigentlich ist ja nur die Verwahrung bis Montag das problematische, da am Montag die Waffen beim Büchsenmacher zur Verwahrung abgegeben werden können. Was machen wir nun mit morgen?

P.S.: Hätte er die Waffen doch erst am Montagvormittag gefunden, dann hätte er bei der Landespolizeiverwaltung für Waffenangelegenheiten direkt anrufen können und um dann zum Büchsenmacher zu fahren.

Vielen Dank im voraus

Hans24

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13 Jahre, oder 13 Jahre und zwei Tage.. :huh:

Die Welt wird sich weiterdrehen!

Edith:

für den Fall das Du vor "Korinthenkackern" auf dem Amt Angst haben must, halt Dich

als WBK Inhaber da raus. Lass das deinen Freund alleine machen. Als Unkundiger

kann dem keiner was, wenn er erst am Montagvormittag anruft und fragt was er denn

machen soll.

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Die Oma eines Freundes ist verstorben, beim Haushaltauflösen sind heute drei Langwaffen des vor 13 Jahren verstorbenen Opa's wiederentdeckt worden. Der Opa war Jäger. Die Waffen waren in einer WBK eingetragen.

Wenn Oma die plempen nicht in eine eigene (Erben)wbk seinerzeit hat umtragen lassen, könnte dann nicht neues Ungemach drohen (wird die ehedem legale Waffe dann nicht irgendwann illegal?!)?

Fragt sich der Hanseat...

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Warum beim Amt abgeben und leer ausgehen? Warum nicht (zuerst) zum Büchsenmacher - oder besser noch: lass den Büchser vorbeikommen. Dann ist sowohl der Transport als auch die Zwischenlagerung in trockenen Tüchern. Sobald die Waffen dort sind, geht 'ne Meldung ans Amt. Zwischenzeitlich kann dann abgeklärt werden, ob sich ein (evtl.) Verkauf rechnen würde.

..., könnte dann nicht neues Ungemach drohen? ...

Das dürfte der Oma inzwischen schnurzpiepegal sein!

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...

Warum nicht (zuerst) zum Büchsenmacher - oder besser noch: lass den Büchser vorbeikommen. Dann ist sowohl der Transport als auch die Zwischenlagerung in trockenen Tüchern. Sobald die Waffen dort sind, geht 'ne Meldung ans Amt. Zwischenzeitlich kann dann abgeklärt werden, ob sich ein (evtl.) Verkauf rechnen würde.

...

Wobei da wieder das Problem besteht einen Büchser zu finden der den "Erben" nicht über den Tisch zieht (sofern die Knarren überhaupt was wert sind)

Wenn das Zeug höherwertig aussieht würde ich Fotos machen und Nummer usw. dokumentieren.. ein Schriftliches Abkommen mit dem Händler treffen und eftl. erst mal einen Anwalt fragen was zu machen ist!

Gruß

Hunter

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WaffG:

§ 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge Erbfalls

(1) Der Erbe hat binnen eines Monats nach der Annahme der Erbschaft oder dem Ablauf der für die Ausschlagung der Erbschaft vorgeschriebenen Frist die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für die zum Nachlass gehörenden erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder ihre Eintragung in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte zu beantragen; für den Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigten beginnt diese Frist mit dem Erwerb der Schusswaffen.

Erwerb durch Fund = 2011?

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@hans24

Der Erbe (Sohn) kann ja die Waffen leider nicht im Zuge der Erbfolge erwerben, denn sie befanden sich nicht im rechtmäßigen Besitz der Oma (Erblasserin). Kann man aber trotzdem versuchen, wenn's gewünscht wird, bedeutet für den Erben dann Tresor und evtl. Armatix....:bad:

Grundsätzlich kann jeder Berechtigte die Waffen zur Verwahrung übernehmen, muss kein Büxer sein. Solch ein Vorgehen wäre mit der/den zuständigen Waffenbehörde(n) abzustimmen. (Überlasser + Erbe) Der schlechteste Weg ist es, die Waffen bei der Behörde abzugeben. Damit verzichtet man auf den Wert und alle Ansprüche selbst zum LWB zu werden.

Der Waffenfund ist eigentlich unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen. Die schlägt dann die nächsten Spielzüge vor. Waffen nicht vom Fundort entfernen, bevor der weitere Weg klar ist. Vorher klar werden, was man will:

1. Waffen behalten und somit Werte und Tradition der Familie fortführen (kostet Geld und Aufwand)

2. Ramsch versilbern (bringt nicht den Wert der Waffen ein)

Egal was man als eigen Absicht hat: Heute Polizei anrufen, Waffen gefunden, im Besitz der Oma, keine WBK dazu gefunden. Kumpel steht neben mir, der ist LWB, der kann die Sachen für mich aufheben oder korrekt zur Wache transportieren, oder wir warten darauf, daß Sie's abholen. Wie geht's weiter ?

Achja und die ganzen Leute mit den Beiträgen a la: Ist doch nicht so schlimm, laß Dir Zeit... WaffG

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Der schlechteste Weg ist es, die Waffen bei der Behörde abzugeben. Damit verzichtet man auf den Wert und alle Ansprüche selbst zum LWB zu werden.

Nicht unbedingt:

. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition einziehen. Ein Erlös aus der Verwertung steht dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu.

PS:

P.S.: Hätte er die Waffen doch erst am Montagvormittag gefunden, dann hätte er bei der Landespolizeiverwaltung für Waffenangelegenheiten direkt anrufen können und um dann zum Büchsenmacher zu fahren.

Hat er doch ... oder nicht?

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Leute, Leute, wenn ich hier lese, wie einige meinen, durch ihre öffentlich geposteten Vorschläge ein gültiges Waffenrecht umgehen zu wollen, kommt mir das K****n.

Es wurden Waffen gefunden, die 1. vorschriftswidrig aufbewahrt wurden und 2. deren Legalität nicht bekannt ist.

Sind sie noch auf der WBK vom Opa ? Dann waren sie illegal im Besitz der Oma.

Sind sie auf der Erben-WBK von Oma ? Dann waren sie legal im Besitz von Oma, trotzdem aber unsicher verwahrt.

Und was machen wir, wenn wir durch Fund in den Besitz von Waffen kommen ? Richtig, wir informieren die Behörden. Und zwar unverzüglich. Polizeibehörden sind auch am Wochenende auf.

Gleichzeitig schlagen wir der Behörde die weitere Vorgehensweise vor. Das heißt: Hier ist ein Berechtigter, der kann die sichere Aufbewahrung der Waffen vorübergehend gewährleisten. Also einschließen und alles andere dann nächste Woche mit der Waffenbehörde klären.

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Tja, so kommen also die ganzen pööösen illegalen Waffen zustande. Die von alleine in der Gegend rumtingeln und die Kriminalität erhöhen. :gaga:

Wenn die betroffenen Pech haben kriegen sie noch einen reingewürgt weil sie es gemeldet haben.

Also sorry, ich wüsste was ich in der Situation, nach !! 13 Jahren!! getan hätte....

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Macht doch nicht aus jeder Mücke einen Elefanten. Es geschieht an jedem Tag hundertfach, dass irgendwelche Knarren aus Hinterlassenschaften aufgefunden werden. Illegale und legale, richtig verwahrt, versteckt oder einfach an die Wand genagelt.

Meldet das einfach am nächsten AT der zuständigen Behörde. Sagt dass ihr nicht wisst ob die irgendwo eingetragen sind, oder nicht, weil ihr sie in irgendeinem "Zwischenboden" des Schrankes gefunden habt. Fragt nach ob ihr sie bis zur Klärung behalten dürft, wenn ihr Euch unverzüglich um einen Safe bemüht (zur Not kann man, bis der Safe eintrifft, ja das Angebot machen bei einem Berechtigten "zwischenzuverwahren".

Wer will, und an den Teilen auch Interesse hat, kann ja davor mal kurz bei nem Anwalt durchrufen (der durchaus bei der richtigen Formulierung helfen kann, wenn man eine ohne WBK legalisieren will. Das geht bei Erbfall und "versteckt aufgefunden" m.W. noch ganz gut).

Da hat am Ende jeder was von. Der Erbe kann sich an den Stücken erfreuen, die Allgemeinheit hat ein paar Illegale weniger, und der Staat ein paar legale mehr, die er in ein paar Jahren wegen "Totalverbot" einziehen kann. Dazu machen Hersteller und Vertrieb v. Blockiersystem noch kurz ein Geschäft, bringt auch wieder UST ins Staatssäckle, die man dann dafür verwenden kann, den Erben in ein paar Jahren zu entschädigen. Win:Win Situation.

Kein Gesetz der Welt, nichtmal Deutsches, verlangt, dass ihr die Teile (weil Behörde geschlossen) zur Polizei bringt (davon würde ich sogar dringendst abrate, da manche Bundesländer da ein illegales Führen draus machen), oder bei der Polizei, anstatt der zuständigen Behörde, vorab anmeldet.

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da manche Bundesländer da ein illegales Führen draus machen),

Vermaledeit noch eins. Das wäre es auch !!!

Ein Waffenfund ist unverzüglich anzuzeigen. Und lasst die Kanonen dort, wo sie waren, auf privatem Grund oder in der eigenen Wohnung, dann gibt es auch keine Falle mit "Führen". Nicht angrabbeln ! Die Polizei wird möglicherweise abchecken, ob diese Waffen zur Sachfahndung ausgeschrieben sind.

Oh Mann. Die Vorschläge hier werden immer besser:

- Ist nicht so schlimm.

- Passiert ja nichts, ist ja auch die letzten 13 Jahre nix passiert

- Kannste warten, bis die Waffenbehörde wieder auf hat

- Sach gar nix, Schneid's mit der Flex durch und versenk's im Rhein

Der nächste kommt an und sagt: Geh mit dem Zeug zum Bahnhof, kriegste mehr als beim Büxer. Oder: vergrab's wer weiß, wann Du's brauchen wirst...

Jeder darf ja hier seine eigene Meinung kund tun. Aber manchmal kann ich nicht so viel Fressen wie ich :bad: möchte. Diejenigen, die hier so erfrischend unbefangen Ihre Sprüche klopfen prägen das Außenbild des Waffenbesitzers. Wer Freunde wie uns hat, der braucht keine Feinde. :pissed:

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Der nächste kommt an und sagt: Geh mit dem Zeug zum Bahnhof, kriegste mehr als beim Büxer. Oder: vergrab's wer weiß, wann Du's brauchen wirst...

Jeder darf ja hier seine eigene Meinung kund tun. Aber manchmal kann ich nicht so viel Fressen wie ich :bad: möchte. Diejenigen, die hier so erfrischend unbefangen Ihre Sprüche klopfen prägen das Außenbild des Waffenbesitzers. Wer Freunde wie uns hat, der braucht keine Feinde. :pissed:

hallo

niemand hier hat geschrieben oder angedeutet dass die waffen illegal verkauft werden soll

und ja, um das aussenbild des waffenbesitzers muss man sich hier wirklich sorgen machen

diese geradezu krankhafte paranoia aus einer simplen waffe etwas besonders schlimmes, tragisches oder daemonisches zu machen ist wirklich bemerkenswert und grassiert nicht nur bei den linken sondern offenbar auch hier im forum

wenn du an einem wochenende draufkommst dass dein TÜV schon abgelaufen ist wirst du deshalb ja auch ned den abschleppdienst kommen lassen und das auto fuer ein paar tage zur verwahrung zu einem autohof bringen lassen und dann von dort wieder mit abschleppwagen zur TÜV pruefstelle bringen lassen, oder?

alle leut die ICH kenne wuerden die karre stehen lassen, sich so bald wie moeglich um einen termin beim TÜV bemuehen und dann am direkten weg mit entsprechend defensiver fahrweise dahin fahren

so wie es halt logisch ist bei so einer bloeden gschichte

und im aktuellen fall:

es ist nur eine simple waffe

nix was sich bis morgen frueh eventuell selbststaendig machen koennte ...

au mann ....

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au mann ....

Ganz genau.

Die Frage lautet nicht: muss ich fürchten, nachts von einer dämonischen Waffe ermordet zu werden, wenn ich mir sofort Ordnungsbehördlichen Beistand hole, sondern: WAS IST ZU TUN ? Und dann sind diese Laissez-faire Typen WIE DU ganz besonders schlechte Ratgeber.

Bei diesen Fragen:

- Sagen wie es korrekt geht.

- Zur Vorsicht mit Waffen auffordern.

- Von illegalen Praktiken abraten.

- Stolperfallen beim Umgang mit der Behörde skizzieren.

Und daß Waffen nicht von alleine Schießen, weiß doch wohl jeder. Auch daß von Waffen keine Gefahr alleine ausgeht. Aber es gibt ein WaffG, nach dem wir uns zu richten haben. Schluss, Aus, Zappenduster. Auch wenn sachlich keine Gefahr besteht, so besteht sie doch juristisch, daran auch gedacht ? Das Internet ist nicht anonym. Herr, Schmeiß Hirn !

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