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IGNORED

Waffenrepublik Deutschland


Commerzgandalf

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Mahlzeit,

ich bin jetzt mal zum lesen gekommen.

2 Kapitel habe ich schon geschafft. Bis her vermittelt mir das Buch den Eindruck das, die abwesenheit von Waffen einen Amoklauf nicht verhindert.

ABER

Im Kapitel 1 Seite 25 unterer Absatz und folgend auf Seite 26.

Geht es darum das Robert S. die Waffen hätte gar nicht erwerben dürfen oder irgendwie in der Richtung.

Jedenfalls hätte die Behörde reagieren müssen sie hätte die Erlaubnis zum Waffenbesitz entziehen können. (Ich war damals 15 und hatte mit Waffenrecht nichts am Hut ich weiß also nich wie das damals war)

Jedefalls schreibt der Autor abschliesend dazu

Die Erlaubnis, das gab das Gesetz auch damals schon her, hätte problemlos wiederrufen werden können, ja sie hätte, so der Bericht der Kommision, wiederrufen werden müssen, wäre der Gesetzestext korrekt beachtet worden. Der Amoklauf hätte sich fraglos verhindern lassen, doch wurden die Sachbeareiter mit ihren Ausbildungsmängeln alleingelassen.

Hier sagt er dann wieder das der Amoklauf ohne (Schuss)Waffen nicht stattgefunden hätte.

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Moin Basti,

unter diesem Link kannst Du dir den Untersuchungsbericht zu den Ereignissen im Gutenberg-Gymnasium herunterladen. Dort wirst Du, ich glaube im Kapitel "Tatvorbereitung", die verhängnisvolle Rolle des Erfurter Ordnungsamtes nachlesen können.

Gruß Tauschi

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Hätte der SB sofort reagiert und R.S. hätte damit wirklich seine Waffen nicht mehr gehabt, so hätte er sich anderweitig etwas organisiert. Wenn jemand etwas lange plant, hält ihn ein fehlender legaler Zugang zu Waffen keinesfalls ab. Und ob er nun mit einer nicht ganz sauber erworbenen Glock so einen Scheiß macht, oder dabei ein paar Molotow-Cocktails, Armbrust, Kampf- oder Küchenmesser, Samuraischwert, eine geklaute Vereinspistole, selbstgebastelte Sprengsätze oder was weiß ich auch immer benutzt hätte, wäre am Ende genauso schlimm ausgegangen. Das Problem muss an der Wurzel gepackt werden. Aber dazu reicht der geistige Horizont der Gutmenschen ja leider nicht.

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Mahlzeit,

ich bin jetzt mal zum lesen gekommen.

2 Kapitel habe ich schon geschafft. Bis her vermittelt mir das Buch den Eindruck das, die abwesenheit von Waffen einen Amoklauf nicht verhindert.

ABER

Im Kapitel 1 Seite 25 unterer Absatz und folgend auf Seite 26.

Geht es darum das Robert S. die Waffen hätte gar nicht erwerben dürfen oder irgendwie in der Richtung.

Jedenfalls hätte die Behörde reagieren müssen sie hätte die Erlaubnis zum Waffenbesitz entziehen können. (Ich war damals 15 und hatte mit Waffenrecht nichts am Hut ich weiß also nich wie das damals war)

Jedefalls schreibt der Autor abschliesend dazu

Hier sagt er dann wieder das der Amoklauf ohne (Schuss)Waffen nicht stattgefunden hätte.

Mit Deinen angelesenen Erkenntnissen zu Robert S. seinem Waffenbesitz (speziel KW) und der Schlamperei des entsprechenden Amtes,...liegst Du "Goldrichtig" :eclipsee_gold_cup:

Was wohl "danach" auf dem Amt geschah ?....irgendwie wurde der Ball flach gehalten,..oder ich habe es verschlafen.

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Im Endeffekt schreibt der Autor, das wenn das Amt richtig reagiert hätte, der Massenmord mit "diesen" Waffen nicht stattgefunden hätte! Ob sich der Täter dann Waffen auf dem schwarzen Markt oder zu anderen Mitteln gegriffen hätte ist wahrscheinlich aber hypothetisch, Wichtiger ist mir, nicht von einem "Amoklauf" zu sprechen, den hat es bei uns (fast) noch nicht gegeben (für mich der einzige der das Atribut erfüllt ist der HIV-positive Messerstecher), sondern nur geziehlte Massenmorde.

Erik

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Mit der Erweiterung des Begriffs AMOK in Richtung geplanter Massenmord (Betrachtung des Ergebnisses statt des Hergangs) ist nun keine genaue Definition der Handlungen mehr möglich und damit die Ursachenforschung und Prävention erschwert. Das macht auch die Diskussion schwieriger. Ich suche immer noch nach gut nachvollziehbaren Beispielen außerhalb der Schulmassaker um den Unterschied deutlich zu machen.

Der geplant Massenmord ist heute leider leicht zu finden, Terroristen, Selbstmordbomber usw.

Bei echten Amokhandlungen ists schon schwieriger. Diese Fälle werden ja nicht als solche breit getreten. Der Geisterfaher, der kilometerweit "wissentlich" in die falsche Richtung fährt, z.B.

Es gab da mal einen Film mit Michael Douglas über einen Amokläufer. Spontane Handlungen aneinandergereiht, irrational für den Außenstehenden, aber Rational für den Handelnden.

Aber sonst? Ich finde den Unterschied sehr wichtig, habe aber Schwierigkeiten, ihn sauber, allgemeinverständlich und mit Beispielen belegt zu beschreiben..

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Der Autor und nicht ich nennt das ganze Amoklauf.

Der Film mit Michael Douglas heißt "Falling Down"

Aber ich habe noch was falsches Entdeckt.

mit 4000 Schuss Munition wir keiner losziehen, denn zur Bewältigung des Gewichts müsste er gleich mehrere Sherpas engagieren: 4000 Patronen 9mm Luger das sind immerhin etwa 480 Kilogramm Reingewicht!
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Ist wohl eher ein schlichter Rechenfehler, ich denk mal, eine Patrone wiegt etwa 12g, bei einem 124gr. (8g) Projektil. vielleicht auch nicht ganz, jedenfalls kommt das der Sache näher, und da ist dann halt beim multiplizieren mit 4000 eine Null zuviel dazugekommen.

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und da ist dann halt beim multiplizieren mit 4000 eine Null zuviel dazugekommen.

Ja schon,

aber aber nicht nur:

er kommt ja auch zu einem falschen Schluß ( "Sherpas" ),

also hat er sich nicht allzuviel Gedanken darüber gemacht.

Denn daß man 4000 Patronen 9 mm tragen alleine kann,

sollte eigentlich klar sein.

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Im Endeffekt schreibt der Autor, das wenn das Amt richtig reagiert hätte, der Massenmord mit "diesen" Waffen nicht stattgefunden hätte! Ob sich der Täter dann Waffen auf dem schwarzen Markt oder zu anderen Mitteln gegriffen hätte ist wahrscheinlich aber hypothetisch, Wichtiger ist mir, nicht von einem "Amoklauf" zu sprechen, den hat es bei uns (fast) noch nicht gegeben (für mich der einzige der das Atribut erfüllt ist der HIV-positive Messerstecher), sondern nur geziehlte Massenmorde.

Erik

erik, ich bin da fast Deiner Meinung, aber...

hätte das Amt wirklich "richtig" gehandelt, hätte der gute Junge zumindest nicht über die KW verfügen können.

Ist es nicht seltsam, das ähnliche Ereignisse, bei denen keine Legalwaffe beteiligt war immer schnell in der Versenkung verschwinden, da sie nicht gegen LWBs verwendet werden können :confused:

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Ist es nicht seltsam, das ähnliche Ereignisse, bei denen keine Legalwaffe beteiligt war immer schnell in der Versenkung verschwinden, da sie nicht gegen LWBs verwendet werden können :confused:

Genau darum dreht es sich: ist die Waffe vom Schwarzmarkt kann die Herkunft nicht bestimmt werden bzw. der "Besitzer" braucht keine Papiere/Prüfungen muss kein Fachwissen vorgewiesen werden. Dann kann natürlich nicht auf die Gruppe (z.B. LWB, Jäger, Polizisten...) rückgefolgert werden und man hat kein Ziel für seine Angriffe!

Pirat52: wenn Du dir das Gutachten bzw die Berichte über R.S. durchgelesen hast, wirst Du wissen, das der Verkäufer der VRF im Waffengeschäft sogar noch das Amt informiert hat (falsches Kaliber...)

Erik

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Lief da nicht auch was mit der VR-Flinte schief für die beim Erwerb gar kein Voreintrag vorhanden war?

Jein.

Meines Wissens hatte er eine VRF mit auf ein Schuss blockiertem Magazin (also zweischuessig). Die haette es nach damaligem Recht auf gelbe WBK nicht geben duerfen. :rolleyes:

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Genau darum dreht es sich: ist die Waffe vom Schwarzmarkt kann die Herkunft nicht bestimmt werden bzw. der "Besitzer" braucht keine Papiere/Prüfungen muss kein Fachwissen vorgewiesen werden. Dann kann natürlich nicht auf die Gruppe (z.B. LWB, Jäger, Polizisten...) rückgefolgert werden und man hat kein Ziel für seine Angriffe!

Pirat52: wenn Du dir das Gutachten bzw die Berichte über R.S. durchgelesen hast, wirst Du wissen, das der Verkäufer der VRF im Waffengeschäft sogar noch das Amt informiert hat (falsches Kaliber...)

Erik

"Das" wußte ich schon !

Allerdings können wir alle froh sein, das die Flinte nicht losging,....

Dennoch weiß ich immer noch nichts, über das "Amt" und seine "Mitarbeiter".

Ich persönlich,...hätte die in der Luft zerrissen.

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wenn ich das so lese, hat das Ordnungsamt Erfurt nichts falsch gemacht.

Voreintrag ist i.O.

Dann schau dir mal an, wann er die KW gekauft hat und kontrolliere mal den Eintrag. Ferner schau mal wann telefonisch dem Händler das O.K. zum Verkauf der Flinte gegeben wurde.

Gruß Tauschi

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ich bin nicht sicher, ob ich alle 370 Seiten lesen möchte.

Naja, das PDF verfügt über einen Seitenindex....... Ab Seite 316 werden die fehlerhaften Zusammenhänge erläutert in die das Ordnungsamt verwickelt war. Wenn dir bei der einkopierten WBK (S.21-22) des Steinhäuser nicht sofort etwas auffällt, würden andere hier sofort die Sachkundekeule rausholen.....

Der Steinhäuser hat sich 18.10.2001 von einem Privatmann eine Glock gekauft. Der Privatmann hat den Verkauf wie vorgeschrieben dem Ordnungsamt gemeldet. Am 30.10.2001 hat er sich eine VRF gekauft. Hierzu fand noch ein Telefonat des Händlers mit dem Ordnungsamt statt. Zum damaligen Zeitpunkt hätten die Waffen auch innerhalb von zwei Wochen per Dienstsiegel eingetragen werden müssen. Dies geschah aber nie. Zum Zeitpunkt der Tat hatte Steinhäuser also zwei illegale Schusswaffen. Und dies seit mehr als 5 Monaten mit wissen des Ordnungsamtes. Die Kopien der Unterlagen in dem Bericht sind erst nach dem Tot des R. Steinhäuser angefertigt worden. Sie stellen also den Stand 04/2002 dar.

Gruß Tauschi

P.S. Klar ist es schwierig 370 Seiten zu lesen. Aber wenn man bei so einem eminent wichtigen Thema mitreden will, sollte man auch mit der Materie vertraut sein.

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Dennoch weiß ich immer noch nichts, über das "Amt" und seine "Mitarbeiter".

Ich persönlich,...hätte die in der Luft zerrissen.

Es war wahrscheinlich der selbe SB, der mir meine eigene erste WBK ausgestellt hat.

Zum damaligen Zeitpunkt kam er mir eher übergenau und übervorsichtig vor.

Aber mein befürwortender Verein war keiner aus Erfurt, vielleicht lags daran.

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