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IGNORED

Das Amt will mal wieder alles wissen


Beselin01

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Kam gesten doch glatt ein Schreiben vom Ordnungsamt

(Und ich denk noch "wars doch nicht zu schnell gefahren") :rolleyes:

NEEE gaannnss anders

Überschrift: Waffenrecht in Fettdruck

und dann die Aufforderung zur Übergabe folgender Nachweise:

Nachweis der Mitgliedschaft im Schützenverein

Kopie meiner Schießklatte (rückwirkend für die letzten 12 Monate (Anerkennung findet nur das Schießbuch)

Kopie der WBK`s

Nachweis über die Lagerung meiner Waffen

dann 2.ter Zettel mit Angaben zur Person (mit Telefonnr. :contra: )

Angaben zur Anzahl der Lang und Kurzwaffen

Ort der Aufbewahrung

Und der gefegte Hinweis

Gem § 36 Abs 1 WaffG bin ich zur Auskunft verpflichtet

Ist man denn zum Schießbuch verpflichtet??

Und Angabe der Telefonnr.?? Wozu --zum Abhören?

Fehlt eigentlich nur noch der Nickname vom WO :rolleyes:

B01

Gast solideogloria
Geschrieben

Ist bei dir die Regelüberprüfung dran?

Geschrieben
Ist bei dir die Regelüberprüfung dran?

Kein Ahnung

So wie ich hörte dreht wohl im O-Amt jemand langsam durch

Nachdem in unserem Landkreis ein Sportschütze seine Frau erschoss :traurig_16:

Neue Mitarbeiterin ist wohl auch da

Allerdings bin ich bis jetzt min einmal im Jahr auch da gewesen

B01

Geschrieben

Hallo,

also...ich seh das so:

1. wozu eine Kopie deiner WBK´s? Die sollten doch wissen was ausgestellt wurde.

2. Niemand ist dazu per Gesetz verpflichtet ein Schießbuch zu führen.

Den Rest können Sie haben, wobei die Angaben zu Person fraglich sind...weil das was sie wissen müssen sollten sie schon haben. Stichwort Datensparsamkeit in Sachen Datenschutz.

Fazit: Rechtsschutz abschließen für Waffenrecht und die Sachen liefern die rechtens sind...dann der Dinge harren die da kommen.

Geschrieben

§36 WaffG ist die Aufbewahrung und Abs. 3 S. 1 lautet:

"(3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. ..."

Ich würde erst einmal freundlich darauf verweisen, dass die schon alles hätten, jedenfalls wenn dem auch so ist. :rolleyes:

Geschrieben

Aber sei doch bitte so nett und unterschlag nicht einfach den wesentlich umfangreieren § 39 WaffG. Auch der gilt für die LWB und umfasst wesentlich mehr.

Nicht schön, aber leider nicht zu ändern. Jedenfalls momentan nicht.

Wer da den Harten markiert wird sehr schnell tatsächlich ein Problem haben.

Geschrieben

@ Lobo

Oben steht aber noch nicht einmal der § 36 Abs. 3 sondern der Abs. 1 WaffG drin!!!

Wer hier etwas folsch gemucht hätt, kann ich nicht sagen. :rolleyes: Nur so richtig richtig ist das wohl nicht. <_<

Geschrieben
@ Lobo

Oben steht aber noch nicht einmal der § 36 Abs. 3 sondern der Abs. 1 WaffG drin!!!

Wer hier etwas folsch gemucht hätt, kann ich nicht sagen. :rolleyes: Nur so richtig richtig ist das wohl nicht. <_<

Stimmt. Aber richtig falsch war`s auch nicht, nur vielleicht unvollständig. Selbst wenn sie es nicht reinschreiben - der 39er wirkt trotzdem!

Wir haben einfach zu viel und zu viel unübersichtliches von dem ganzen Mist. Die blicken ja selbst nicht mehr durch - was jeder ehrliche SB auch zugibt. Zum Glück gibt`s von den vernünftigen (so mein Eindruck) langsam aber sicher immer mehr.

Geschrieben
...Selbst wenn sie es nicht reinschreiben - der 39er wirkt trotzdem!

...

Egal ob er wirkt oder nicht, wenn der Bescheid über das Auskunftersuchen derartiger Murks ist, dass der Empfänfer nicht einmal nachvollziehen kann, ob der Inhalt rechtmäßig ist, oder gar ob das denn überhaupt die Dokumentation eines Verwaltungsaktes sei oder nur ein schlechter Scherz eines Praktikanten ...

... und ob die Behördenmitarbeiter noch mit dem Recht zurecht kommen oder nicht, liegt in der Verantwortung der Behörde und ihrer politischen Spitze. Wenn diese Spitzen zu bl_d, zu fa_l oder zu desinteressiert sind, entweder entsprechend auf die politische Willensbildung einzuwirken oder ihre Mitarbeiter zu qualifizieren, dann haben wir halt auch im Waffenrecht Zustände wie beim Finanzamt. Die SB dort wissen schon seit Jahrzehnten nach der abschließenden Bearbeitung meiner Steuererklärung mehr vom Steuerrecht als vorher - OK, bisher hatte ich auch jedesmal einen anderen SB. :teu38:

Geschrieben

Das Schreiben drückt jetzt zumindest mal den Wunsch des Amts aus. Das alleine ist ja nicht wirklich böse, ist schließlich ein freies Land. Die angeforderten Informationen sind in bestimmten Kontexten des reformierten WaffG sogar halbwegs sinnvoll. Leider stehen im Waffengesetz jede Menge Mitwirkungspflichten für Dich als LWB drin.

Die Behörde hat neuerdings den Auftrag, das Fortbestehen des Bedürfnis nach der Erteilung einer waff-Recht-Erlaubnis regelmäßig zu überprüfen. Dann soll die ordnungsgemäße Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen nachgewiesen werden. Und zum guten Schluss wollen sie Ihre Kartei mit Deinen WBK's abgleichen, als vorbereitende Arbeit zur Errichtung des allmächtigen Nationalen Waffenregisters.

Die Behörde folgt dem Beispiel der privaten Wirtschaft und lässt den Kunden für sich arbeiten. Kann man machen, muss man aber nicht. Kannst ja einen Gegenvorschlag machen: Du erhälst eine Kopie Deiner Akte und prüfst auf Richtigkeit, personenbezogenen Daten sind bereits bekannt, das Bedürfnis belegst Du mit einer Urkunde vom letzten Wettkampf und zur Aufbewahrung:

a ) Du erinnerst an die Rechnung zum Tresor, die bereits vorliegen sollte.

b ) Du machst ein Foto vom Typenschild Deines Schranks und schickst es per Mail

Aber handwerklich ist dieses Schreiben offenbar blöd gehalten. Gibt definitiv Abzüge in der B-Note.

Geschrieben

Hallo,

kann mir mal irgendeiner erklären woher die Behörde ableitet das nur das Schießbuch anerkannt wird?

Niemand ist verpflichtet eines zu führen. Und...wenn ich nicht einen Wettkampf geschossen habe, sondern nur am Training teilgenommen habe, oder an internen Schießen dann ist das auch ok. Das Ansinnen der Behörde ist für mich in einigen Punkten jedenfalls mehr als zweifelhaft.

Gott sei Dank haben wir eigentlich vernünftige SB´s hier...nichtsdestotroz überlege ich ob ich nicht auch eine RS für Waffenrecht abschließe. Wer weiß vielleicht ändert sich die Situation ja mal.

Gruß

Carsten

Geschrieben
Neuer Mitarbeiter.

Ich tippe mal auf verschlampte Unterlagen seitens der Behörde. Wäre nicht das erste mal. Und jetzt muß der neue SB erstmal aufräumen

Nö, verschlampt haben die wohl nichts..

Vereinskamerad hatte so einen Brief bekommen

Scheinbar macht dort eine neue (wohl auch zum Ärger der Alten) allen Feuer unter dem Hintern

(oder sie versucht es) Ich schreib mal lieber in Grün :rolleyes:

Nett ist ja auch dat gleich ein Termin im Januar mit drauf steht :angry2:

In Form von ich erwarte sie am XX.XX.2011 zur Übergabe der Unterlagen

B01

Geschrieben

Also vielleich doch erst einmal ganz nett und freundlich schriftlich rückfragen, was denn da eigentlich gewollt sei und was das Schreiben denn rechtlich überhaupt sein solle. Du wärst Dir bei der formellen und inhaltlichen Beurteilung des Schreibens unsicher. :rolleyes:

Geschrieben
Hinsichtlich dieser Auskünfte würde ich die Behörde freundlich

auf die bei ihr selbst vorhandenen Unterlagen verweisen.

Da würd ich aus eigener Erfahrung nicht drauf wetten, dass der "Buchbestand" mit deinem ordungsgemäß angemeldeten Besitz garantiert übereinstimmt...

Gruß

Erik

Geschrieben
Da würd ich aus eigener Erfahrung nicht drauf wetten, ...

Gruß

Erik

Eben; :huh:

ich habe sogar vorsätzliche, amtliche Fehleintragungen in'ner WBK - als Workaround weil es die IT nicht zuließ, die tatsächlichen Daten zu erfassen, oder "man" amtlich überzeugt war, dass der Eintrag mit der Überlassungsmeldung zu übereinstimmen hätte. :rofl:

Geschrieben

Wenn man nicht auf alles selbst achtet...

Ich hatte mal eine Waffe vom Händler Ende Mai gekauft, Anfang Juni ging ich zur Eintragung und die Behörde trug die Waffe mit Erwerbsdatum Ende Juni ein - ich hätte die Waffe also laut Unterlagen über einen Monat illegal besessen... Dank Behördenfehler, den ich dann ausbessern ließ.

Geschrieben

Einen Datumsfehler hatte ich auch mal bei meiner ersten Waffe.Ich hatte mir einen Schweden von einem Sammler gekauft

Ich zum Amt alles abstempeln lassen. Soweit ok oder nicht. Einige Tage Später rief mich der Sammler an ich solle mal mein Datum in der WBK prüfen ihm wäre die Hölle heiß gemacht worden weil sein Austrage Datum nicht stimmte und die Waffe so einige Tage laut Papier nirgends war. Damals war die Welt noch in Ordnung ich hin zum Amt , fehler wurde beseitigt und nun hatte ich einen Stempel mehr in der WBK

Alla Guud un weg

Geschrieben
Da würd ich aus eigener Erfahrung nicht drauf wetten, dass der "Buchbestand" mit deinem ordungsgemäß angemeldeten Besitz garantiert übereinstimmt...

Gruß

Erik

:icon14: ich garantiere das jeder zweite wenigstens einen zahlendreher beim übertrag der daten wbk in amts pc hat

Geschrieben
:icon14: ich garantiere das jeder zweite wenigstens einen zahlendreher beim übertrag der daten wbk in amts pc hat

quod erat demonstrandum

Es ist leicht Behauptungen aufzustellen, von denen man weiß, dass sie nicht nachgewiesen werden können.

Harlekin

Geschrieben
...

- ich hätte die Waffe also laut Unterlagen über einen Monat illegal besessen... Dank Behördenfehler, den ich dann ausbessern ließ.

Na und? :confused:

Wer weiß, wieviele Waffen Du laut Unterlagen der Behörde schon besessen hattest? ;) Laut WBK und Datei habe ich übernacht mal jemanden ein Gewehr überlassen und am Folgetag zurückerworben, der davon gar nichts weiß. Eine Plausibilitätsprüfung im IT-Programm ließ es nicht zu, dass am selben Tag, die selbe Waffe in der selben WBK aus- und eingetragen wird (Rückbau auf Repetierer). Also wurde die mal eben jemanden übernacht untergeschoben und die Überlassungmitteilung aus dem Postausgang gefischt, denn die Behörde selbst, durfte erworbene Waffen nicht mehr wieder abgeben, und fiel so als "Dummy" aus. :rolleyes:

Geschrieben
Laut WBK und Datei habe ich übernacht mal jemanden ein Gewehr überlassen und am Folgetag zurückerworben, der davon gar nichts weiß.

:rolleyes: Dann gab es mit Sicherheit zu diesem Vorgehen der Behörde einen schriftl. Vermerk, von dem du vielleicht nicht unbedingt netwas mitbekommen hast.

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