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IGNORED

Behörde hat sich zur Schrankkontrolle angemeldet


sniper-k98

Empfohlene Beiträge

Der Beamte hat eine Treuepflicht und lediglich ein Remonstrationsrecht!

Er kann sich gegen Weisungen und Befehle verweigern, wenn diese gegen geltendes Recht, insbesondere Menschenrechte, verstoßen.

Dann würdest Du als nach einem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz auch jemdanden für Falschparken hinrichten, wenn das dann so im Gesetz geregelt wäre?

Das Thema remonstieren und Ausführung Verweigern wegen offensichtlicher Straftaten ist ein heikles Theam und wird gerne ausgelassen oder nur unzureichend am Rande behandelt. Vor allem die subtiken Beispiele an denen man wirklich aufzeigen kann, was es damit auf sich hat, werden in der Regel in der Ausbildung nicht gebracht.

(Es gibt ja nicht nur Waffenbehörde und Polizei.)

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„Es war geltendes Recht.....wir hatten unsere Befehle....“

Warum man in einem Land mit so einer fragwürdigen Tradition im Beamtentum überhaupt freiwillig Beamter wird, diese Frage will ich ja gar nicht stellen.

Aber dass der Bürger bei immer mehr Macht für Beamte und immer weniger werdenden Bürgerrechten immer misstrauischer wird, dürfte verständlich sein.

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„Es war geltendes Recht.....wir hatten unsere Befehle....“

Das war dann in Nürnberg keine Entschuldigung oder Rechtfertigung für die eigene Unschuld.

Darum gibt es ja die Pflicht der Beamten, eben nicht nur zu Remonstieren, sondern bei Straftaten die Ausführung zu verweigern.

Die Mütter und Väterd es Grundgesetzes und des Beamtengesetzes haben aus dieser historischen Erfahrung eben die Beamten auf die demokratische und rechtsstaatliche Verfassung schwören lassen, nicht auf eine Person.

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So sieht es aus! Diesen kleinen aber feinen Unterschied wollen einge hier aber nicht sehen. Gut - steht ihnen zu. Aber man muss sich nicht wundern, wenn Leute die einfach nur ihre Arbeit machen und dafür ständig nur angepisst werden, irgendwann mal auch den Schlauch auspacken. Sich dann zu wundern dass man nass wird bedeutet, dass man nichts verstanden hat.

Es ist oft genug gesagt worden: Wenn sich jeder einfach "normal" verhält geht es meist am besten, einfachsten und schnellsten. Ich habe in den letzten 20 Jahren nur ein Beamtenduo kennengerlernt welches alle negativen Vorurteile bedient hat.

Aber auch da kann man, etwas Zeit, Nerven und Arbeit investiert, Abhilfe schaffen.

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Wenn sich jeder einfach "normal" verhält geht es meist am besten, einfachsten und schnellsten.

Und was empfiehlst Du allen? Werd halt mal konkret!

a. Hausbesuch trotz rechtlicher Bedenken hinnehmen, nur die geschlossenen Schränke?

b. dto., beliebig viele Besucher unangemeldet und ohne Zeugen und/oder Video meinerseits, mit Schrank ausräumen, der Beamte fummelt mal kräftig aber unwissend an den Waffen wie in dem geilen Filmchen (NDR war es glaube ich)? Ich erinnere mal an die Sinneswandlung bei der Berliner Nachschau, in WO ja zig-seitig nachzulesen.

c. Ablehnung da verfassungswidrig?

d. Ablehnung bis zum Entscheid üder "unsere" Verfassungsbeschwerde?

Jetzt laß uns mal wissen, was Du unter "normal" empfiehlst. Und: selbst wenn der Nachschauer mein bester Kumpel ist, dem ich den Hausschlüssel überlassen würde wenn das Sparschweinchen offen auf dem Tisch steht, und selbst wenn ich ggbr. einem Riesena* höflich sein kann, das schließt ja ein "nein" oder "nein, nicht jetzt" wohl nicht aus :gutidee:

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Toll! DAs kannich gar nicnht ab - für alles von jedem ein Patentrezept. Jeder kennt seinen SB, weiß wie man sonst miteinander umgeht. Also rede ICH erst einmal um zu hören was man wie machen will. DANN entscheide ICH- verhalte mich also ganz NORMAL.

Wenn ICH auf Grund der Aussagen des SB der Meinung bin ich vergebe mir nichts und erhalte den Burgfriede- kann er kommen, sich ansehen wie und was ich verwahre. Kaffee - und gut is.

Wennmir unbekannte unangemeldet kommen- werde ich sie bitten, einen mir genehmen termin zu vereinbaren. Anschl. den SB anschreiben und auf den "komischen" Bescuh ansprechen. Dann werden wir sehen.

Wenn ein "jetzt komme ich" erscheint kann ich ihm demonstreiren,dass ich nicht nur etwas Ahnung habe sondern auch längere Erfahrung als er. Dann kann es auch haarig werdemn.

Ich verhalte mich eben "normal".

Wie man mich anspricht reagiere ich.

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Was mich wundert: Dass noch niemand den § 31 SprengG erwähnt hat. Die Kotrollen finden nämlich auch mit dieser Grundlage bei den Wiederladern statt.

Das muss etwas differenzierter betrachtet werden. Das Sprengstoffrecht hängt mit dem Gewerberecht zusammen. Private Wiederlader sind nur ein kleiner Teil im Sprengstoffrecht. Und das Gewerberecht lässt eine Kontrolle der Gewerbestätten zu, auch wenn sie sich in Privaträumen befinden. Mir ist aber persönlich noch keine unangemeldete Kontrolle eines Pulverlagers bekannt. Lediglich der angemeldete Besuch des SB vor Aushändigung des Pulverscheins.

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Toll! DAs kannich gar nicnht ab - für alles von jedem ein Patentrezept. Jeder kennt seinen SB, weiß wie man sonst miteinander umgeht. ... Wenn ICH auf Grund der Aussagen des SB der Meinung bin ich vergebe mir nichts und erhalte den Burgfriede- kann er kommen, sich ansehen wie und was ich verwahre. Kaffee - und gut is....

Das wäre hier so der Fall. Und ich Depp spende für die Verfassungsklage, :gaga: Mann was bin ich un-normal.

edit. Rechtschreibung Pisaschädigung

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Beim Sprengstoffrecht gilt das doch nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung?

Man müsste also erstmal feststellen welche dringliche Gefahr besteht (einen Generalverdacht bei einem Fachkundigen würde ich da nicht bejahen) und wie die Öffentlichkeit betroffen wäre (ein Kleinlager im Einfamilienhauskeller wird wohl keine Auswirkungen auf die Nachbarschaft haben können).

Aber da kennen sich andere vielleicht besser aus.

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Das wäre hier so der Fall. Und ich Depp spende für die Verfassungsklage, :gaga: Mann was bin ich un-normal.

edit. Rechtschreibung Pisaschädigung

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Ich habe auch gespendet, ich bin auch dafür die Sache ein für allemal verbindlich zu klären und den Gesetzgeber in seine Schranken zu verweisen.

Das alles ändert aber an meinem/dem Problem des SB IM MOMENT nichts!

Nur darum geht es - wie gehen wir miteinander um. Die große Glocke zwischen seinem und meinem Chef wird dann über die Klage geläutet. Wir beide (der SB und ich) müssen vorher sehen, wie wir es für beide Seiten möglichst angenehm gestalten.

Will der SB/die Behörde dies nicht - dann von mir aus! Aber nicht "einfach mal so" weil ich im Recht bin oder zu sein glaube.

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Beim Sprengstoffrecht gilt das doch nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung?

Bei der Wohnung wohl.

Andererseits wurde ein Freund (angemeldet) anlassunabhängig kontrolliert. Ob es deswegen rechtlich leichter war, weil er seine Aufbewahrung in einem Nebengebäude hat, weiß ich nicht.

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@ Gun buff:

Entschuldige- habe deinen Beitrag Nr. 477 eben erst RICHTIG in den Hals bekommen. Damit hat sich meine Antwort in 479 selbsterklärend erledigt....

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Was mir Sorgen macht bzw. bereitet, ist dass bei sog. "leichten Verstössen" jenachdem seine WBK's und Zuverlässigkeit verlieren kann inklusive Einzug der Waffen wenn es ganz schlecht kommt. Mir kommt jetzt immer wieder dieser Fall mit den Schrotpatronen und dem Pulver im Einmachglas in den Sinn. Der hat sicher nicht so tolle Weihnachten gehabt. Könnte man nicht mal nach Berlin schreiben und auf diese Problematik hinweisen oder an die zuständigen Behörden des Bundeslandes, Kreises etc. schreiben u.a. auch die WO-User die zu ihren SB's einen guten Draht haben den SB's/Behörden hinweisen falls Aufbewahrungskontrolle bei geringen Verstössen Milde walten zu lassen und nicht gleich mit der "grossen Keule" rauszurücken? Vielleicht müsste man zuerst definieren was alles unter leichte Verstösse fällt um gleich im Vornherein Missverständnisse/Irrtümer auszuschliessen. Kann da bzw. könnt ihr da was machen, frage ich mich da?

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Glaub doch einfach nicht alles was hier so steht. Folge doch einfach dem einen oder anderen Presselink und "staune" über von der Behörde verhängte Hinweise, Bußgelder etc. und lies von den Einzelfällen in denen die Berechtigung widerrufen wurde.

Hier ist eben die Lust an der Theatralik groß und am liebsten verkündet man dreimal täglich den Untergang des Abendlandes. Der Deutsche jammert halt gern und häufig ;)

greetz

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:traurig_16: hola amigo mühli,

Du erwartest doch nicht dass das DEUTSCHE WaffG nur so einfach unterwandert wird! ALLES was gegen das WaffG verstößt ist GEGEN der inneren Sicherheit...meinen zumindest die gutmenschelden Politiker die von der Realität keine Ahnung haben.

Und eine Änderung bzw. Ergänzung wäre nur möglich durch eine Verwaltungsvorschrift, und Diese muss vom Bundesrat verabschiedet werden damit die VwV. gestzes Karakter

(d.H. Bundesweit gültig ist) bekommt.

Trotzdem haben manche SB immer noch etwas Spielraum und benutzen den "Gesunden Menschenverstand" bei der Anwendung der Vorschriften des WaffG, so dass nicht alles zu Nachteil des LWB ausgelegt wird.

saludos de pancho lobo-Waffenbesitzer WIR sind die GUTEN- salud, dinero y amor para 2011 para todos :hi::drinks::allesgute:

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Glaub doch einfach nicht alles was hier so steht. Hier ist eben die Lust an der Theatralik groß und am liebsten verkündet man dreimal täglich den Untergang des Abendlandes. Der Deutsche jammert halt gern und häufig ;)

greetz

Hallo Mutter

bei dir bin ich mir noch nicht so sicher, ob du nur als Provokateur fungierst oder mit großer Mühe zu erklären versuchst, daß du auf gar keinen Fall und unter keinen Umständen die Behörde auch nur schief anschaust. Und um ein bischen Mannesmut vorzuweisen, dir unendlich Mühe bei der Argumentation gibst. Kannst mir aber gerne das Rätselraten erleichtern.

Sicherlich wird die Mehrheit der SBs nicht an Schikane denken. Aber eine nicht geringe Anzahl von beamteten sich für unfehlbar haltende und den Bürger drangsalierende Menschen, die es noch nicht fassen können, daß es statt wie ehedem gottgewollt keine Untertanen sondern mündige Bürger gibt, drangsaliert aus Überzeugung. Und dadurch, daß es eine Menge buckelnder Waffenbesitzer gibt, haben diejenigen mit Arsch in der Hose es natürlich schwer, den Waffenbesitz zu erhalten.

Steven

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Vielleicht trifft einfach beides von deinen Annahmen nicht zu. Mir ist jedoch vollkommen egal wie du mich einschätzt. Fühl dich frei in deiner Interpretation. Ich heule jedenfalls nicht mit den Wölfen, wenn mir weder Lied noch Rudel gefallen und erst recht kein Vollmond ist. Akzeptiere, dass es einfach weitere Meinungen gibt und nicht jeder den BILD Charakter der Schriehälse hier mag. Man kann auch einfach etwas faktenbasierter und sachlicher an die Sache rangehen.

greetz

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...Ich heule jedenfalls nicht mit den Wölfen, wenn mir weder Lied noch Rudel gefallen und erst recht kein Vollmond ist. Akzeptiere, dass es einfach weitere Meinungen gibt und nicht jeder den BILD Charakter der Schriehälse hier mag. ...

Und dafür braucht es HIER 1.471 Beiträge? Alle Achtung... :peinlich:

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Ich darf aber schon noch mitspielen? Auch dann, wenn es einer Handvoll von Personen ab und an nicht in den Kram passt, ja?

Wir können natürlich die Regeln ändern und dann machen wir ne Umfrage, was hier nur noch geschrieben werden darf.

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Keine Sorge, WIR (Sektierer und als was wir noch von Dir verunglimpft wurden) zahlen für Dich, damit DU dieses Forum kostenlos nutzen darfst...

Auch dieses Recht, die Solidargemeinschaft, gibt es nur in dieser sog. Demokratie. Und wenn man dies hier schon so herrlich ausnutzen kann, wie ist es dann wohl im RL? :peinlich:

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Dann lasst uns doch mal konkret nachfragen:

WER hat WO durch WELCHE Behörde auf Grund einer Nachschau (egal ob angekündigt oder nicht) Probleme bekommen in Form von

1. OWI-Verfahren

2. Bußgeldverfahren

3. Sicherstellung/Beschlagnahme der Waffen

4. Entzug der WBK´s

5. aufgedrückte Kosten (Höhe nicht vergessen!!)

Wer dies nicht hier im Forum machen möchte, kann die Daten mir direkt zusenden. Vertraulichkeit wird zugesichert, ich werde NUR die Bundesländer und die FOLGEN auflisten.

Es ist dabei natürlich sinnvoll den erhobenen Vorwurf und die tatsächliche Sachlage ebenfalls kurz zu umreißen.

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