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IGNORED

Waffensteuer


Hansmann

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Also war es mal wieder die Angst vor "Strafe" (verlorener Rechtsstreit) und nicht die Vernunft, die zur Meinungsänderung geführt hat. :peinlich:

wer weiss. evtl. gabs auch genügend e-mails und/oder andere gegenwehr, die nicht an die öffentlichkeit gedrungen ist und man möchte das nur nicht öffentlich zugeben, weil es könnte ja dadurch öfter vorkommen. ich denke die "offiziellen" gründe darf man jedesmal mit gutem gewissen hinterfragen <_<

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Sich hier auf den Datenschutz zu stützen, dürfte eine sehr unsichere Angelegenheit sein.

Stimmt, deswegen habe ich ja die Formulierung "u.a." gebraucht.

Es gibt natürlich viele andere und teils triftigere rechtliche Stolpersteine für eine solche Waffenbesitzsteuer.

Allerdings ist das Thema Datenerhebung/Datenschutz bei dieser Steuer nicht zu unterschätzen.

Z.B. Stuttgart. Nachdem der Finanzbürgermeister H. Föll anfänglich (trotz gewisser Hinweise)

das Thema nicht groß beachtete, hat er es später als triftiges Verwaltungshindernis und als

ein Mit-Argument gegen die Einführung der Steuer erkannt und benannt.

Ein Mosaikstein eben.

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siehe gestohlene Steuerdaten-Cd´s ) , ist wohl der Datenschutz nur Makulatur!

Falsch, da andere Sachlage.

Du hast anscheined keine schriftliche Stellungnahme eines Landesdatenschutzbeauftragten vroliegen.

E ist ein rechtlicher Stolperstein en passant.

Es gibt wesentlichere rechtliche Hindernisse.

Aber der Datenschutz ist sehr einfach und auch kurzfristig wirksam einsetzbar.

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Es gibt schon eine Fülle von Fakten, die gegen eine solche Steuer sprechen. Es wird solange Versuche geben, bis irgendeine Gemeinde oder eine Stadt diese versucht durchzuziehen und die dann vor Gericht auf die Nase fällt. Dann ist hoffentlich endgültig Ruhe mit diesem Schwachsinn.

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bis irgendeine Gemeinde oder eine Stadt diese versucht durchzuziehen

Dabei ist es wenig wahrscheinlich, dass ausgerechnet eine kleinere Gemeinde oder Kleinstadt eine solche "Pilotrolle" übernehmen wird.

Wo sich doch schon Großstädte (mit ganz anderem finanziellen Atem, eigenen Rechtsämtern etc.) nicht dazu durchgerungen haben.

Aufpassen müssen wir trotzdem.

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Gast solideogloria

datenschutzrechtlich ändert sich durch das Register nichts. Eher wird es schwieriger als leichter für die Behörden an diese Daten verwendbar ranzukommen.

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Eher wird es schwieriger als leichter für die Behörden an diese Daten verwendbar ranzukommen.

Yepp, die gesetzliche Zweckbindung der Daten ist unverändert.

Schon ein Armutszeugnis für Poliker die von sich behaupten demokratisch, freiheitlich und rechtsstaatlich zu sein und die Behörden zu einer Straftat anweisen zu wollen, um die Waffensteuer zu erheben.

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... datenschutzrechtlich ändert sich durch das Register nichts. Eher wird es schwieriger als leichter für die Behörden an diese Daten verwendbar ranzukommen.

Ziel dieses zentralen Waffenregisters soll nach Meinung der Politik doch sein, dass jede Streifenwagenbesatzung bei einer einfachen Personenabfrage bereits automatisiert die Zusatzinformation erhält: ACHTUNG! Person verfügt über Schusswaffe(n)! SEK-Unterstützung anfordern!

CM

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jede Streifenwagenbesatzung bei einer einfachen Personenabfrage bereits automatisiert die Zusatzinformation erhält: ACHTUNG! Person verfügt über Schusswaffe(n)!

CM

Das steht doch schon jetzt im Melderegister und kann abgefragt werden. Gesetzliche Regelung liegt vor.

Für Steuerzwecke können die Daten nicht benutzt werden. Gesetzlich ausgeschlossen. Zweckbindung! Und die bereits erhobenen Daten aus der Vergangenheit einfach zugänglich zu machen ist auch nicht.

Da genügt nicht einmal eine einfache Gesetzesänderung.

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Also bei mir gibt es keine automatische Verknüpfung und auch auf dem Bürgeramt erscheint zu meiner Person keine zusätzliche Eintragung, die auf Waffenbesitz hindeutet.

Ich halte das mal wieder für ne WO-Parole ohne Substanz.

greetz

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Also bei mir gibt es keine automatische Verknüpfung und auch auf dem Bürgeramt erscheint zu meiner Person keine zusätzliche Eintragung, die auf Waffenbesitz hindeutet.

Die Datenbank des Einwohnermeldeamtes beinhaltet ein entsprechendes Formular, wo die Felder Waffenbesitzer, Sprengstofferlaubnis etc. angeklickt werden. Das Einwohnermeldeamt erhält diese Information von der Waffenbehörde. Die Übermittlung dieser Daten ist im Waffenrecht vorgesehen.

Es ist übrigens nicht das rote "W".

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Ich habe mir meinen Eintrag angesehen. Bei Aufruf meiner Person stehen keine zusätzlichen Daten auf dem Display. Bei polizeilichem Abruf ebenfalls null Treffer. Die üblichen Personaldaten - kein Zusatz, kein Sternchen, kein sonstwas.

Ohne zusätzliche Abfrage erscheint das Selbe wie bei jedem anderen Bundesbürger.

greetz

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Wenn bei uns ein WBK-Inhaber oder §27 Schein-Inhaber verstirbt, wird der Erbe von der Waffenbehörde bzw. dem Ordnungsamt angeschrieben.

Das geht wohl nur, wenn das Einwohnermeldeamt weiß, wessen Ableben an die Waffenbehörde bzw. Ordnungsamt weiterzuleiten ist.

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Das steht doch schon jetzt im Melderegister und kann abgefragt werden. Gesetzliche Regelung liegt vor.

Ich weiß ja nicht, in welchem Teil von Preußen du wohnst, in Berlin steht da jedenfalls nix. Wenn man hier die Meldedaten abfragt, bekommt man Auskunft über den aktuellen und frühere Wohnsitze, sowie die Personaldaten/leibliche Kinder (sofern diese noch nicht volljährig sind) der Person. Über Waffenbesitz steht da nix. Das liegt daran dass die Meldedaten in die Zuständigkeit des Bürgeramtes fallen und die Waffenbesitzdaten der Zuständigkeit des LKA unterliegen. Das sind zwei verschiedene Behörden!

Wenn man etwas über evtl. Waffenbesitz einer betreffenden Peron wissen will, muss man beim LKA anfragen. Und zwar mit vollständigen Personalien und sollte auch über einen (dienstlichen) Anfragegrund verfügen. Jeder Neugierige bekommt da auch keine Auskunft.

Warten wir mal ab, wie sich was ändert, wenn das zentrale Waffenregister in Kraft tritt. :confused:

Alex

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Das "Zentrale Waffenregister" ist ja auch noch nicht umgesetzt.

CM

Es ging um diese Aussage

Das steht doch schon jetzt im Melderegister und kann abgefragt werden. Gesetzliche Regelung liegt vor.

die sich auf

bei einer einfachen Personenabfrage bereits automatisiert die Zusatzinformation erhält: ACHTUNG! Person verfügt über Schusswaffe(n)! SEK-Unterstützung anfordern!
bezog

Deshalb mein Hinweis, dass bei der Auskunft aus dem Melderegister kein Hinweis auf etwaige Besitzverhältnisse erfolgt.

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Rheinland

und der Vater eines Vereismsitgliedes ist gestorben und das V-Mitglied wurde von der Waffenbehörde angeschrieben.

Wäre kaum möglich gewesen, wenn das Einwohnermeldeamt da nicht die Waffenbehörde informiert hätte.

So alt, das man autoatisch nachfragt, weil Alter > 99 ist ja unmöglich (Ausnahmen bestätigen Regel siehe Johannes Heesters) war der nicht.

Und mit > 80 kann man noch ganzu gut schießen; kenne ich mehrere von.

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Vielleicht einfach mal überlegen und dann zu der Erkenntnis kommen, dass eine Auskunft die ein berechtigt Interessierter erhält nicht unbedingt alle gespeicherten Daten enthält.

Ein Blick in das Meldegesetz von BW und Berlin hat mich darüber informiert, dass Sachverhalte zur WBK und zum Sprengstoffschein dort gespeichert werden.

Da der Text nach grober Übersicht der gleiche ist, gehe ich davon aus, dass das Meldegesetz wohl überall gleich ist. Macht ja auch keinen Sinn, wenn es hier unterschiedliche Regelungen gibt.

http://www.berlin.de/imperia/md/content/bu...meldegesetz.pdf

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Auch ich habe schon festgestellt, dass die Ämter Länderübergreifend Daten austauschen. Vor ca. 3 Jahren in Stuttgart den Kleinen Waffenschein beantragt und erhalten - einige Zeit später in Thüringen den Zweitwohnsitz abgemeldet....und siehe da, die SB aufm Amt in Thüringen: "SIE HABEN JA EINEN WAFFENSCHEIN!!!!" Ich war daraufhin etwas verdutzt und hab nur gefragt, ob sie den denn sehen will(wollte sie nicht) :ninja:

Soviel dazu, MfG: Steam

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Bei Aufruf meiner Person stehen keine zusätzlichen Daten auf dem Display.

Ich sagte bereits, dass diese Daten auf einem gesonderten Formular gespeichert sind. Sagen wir mal, es ist eine kleine, etwas versteckte Registerkarte.

§ 44 Übermittlung an und von Meldebehörden

(1) Die für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zuständige Behörde teilt der für den Antragsteller zuständigen Meldebehörde die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis mit. Sie unterrichtet ferner diese Behörde, wenn eine Person über keine waffenrechtlichen Erlaubnisse mehr verfügt.

(2) Die Meldebehörden teilen den Waffenerlaubnisbehörden Namensänderungen, Zuzug, Wegzug und Tod der Einwohner mit, für die das Vorliegen einer waffenrechtlichen Erlaubnis gespeichert ist.

Um zum Thema zurück zu kommen:

Das ist der einzige Zweck, für den die Daten übermittelt werden. Übermittlung und Verarbeitung der Daten zu steuerlichen Zwecken ist weder durch Waffen- noch durch Datenschutzgesetze abgedeckt.

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