Zum Inhalt springen
IGNORED

Wer ist nun Schuld / Der Besitzer oder das Amt?


Zm@n

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Pistolen in der Amtsstube

[...]

Umso mehr ärgert er sich nun über die Aufforderung der Waffenbehörde, seine Unterlagen auf dem Amt vorzulegen - "wohl, um heimlich ein Chaos in Ordnung zu bringen, das erstens von mir nicht verursacht worden war und zweitens nicht sein darf, gerade bei diesem sensiblen Thema Waffen."

Eben deshalb weigert er sich. Denn in den Unterlagen der Albstädter Waffenbehörde waren die beiden Pistolen bis heute nicht aus der Akte des Albstädter Waffenbesitzers ausgetragen.

[...]

Quelle

Geschrieben

Wenn Sie ordnungsgemäß ausgetragen sind, bedeutet dies, das in der WBK drin steht an wann an wen überlassen und mit Dienstsiegel beglaubigt.

Wenn das Amt darüber keine Unterlagen hat, ein Problem des Amtes. Das Amt ist die aktenführende Stelle. Da fehlen laut Quelle die Teile, nicht beim Bürger.

Kopfschüttel.

Geschrieben

Beide

  1. Das Amt hat scheinbar Daten verbusselt und
  2. der LWB hat nichts getan, um sein Rechte zu wahren.
    • Nen §39er-Verlangen hat bei einer §36er-Nachschau nichts zu suchen und
    • ggf. hat er auch keinen Gebrauch von § 36 Abs. 3 S. 3 gemacht.

Ansonsten: GIGO!

Das zentrale Teil-Register legal privat bessener Feuerwaffen wird luschtig. :heuldoch:

Geschrieben

Mann, die Lokale Datensammlung ist doch schon jetzt Müll.

Ich kenne mindestens zwei Waffenarten, die in der WBK drin stehen, aber in der Datenbank nicht eingtragen werden können, da die Zwangsauswahl das nicht hergibt.

Herstellungsnumnmern mit kyrillischen Buchstaben sind auch so ein Problem.

Das Zentralregister wird auf solchen Grundklagen was für das Steuerschwarzbuch als Geldverschwendung erster Kajüte.

Geschrieben

Die Waffenbehörde hat hier eindeutig gegen § 44a Abs. 1 WaffG verstoßen. Wenn sie LWB wäre, könnte man jetzt die Zuverlässigkeit anzweifeln.

Ansonsten kann die Vorlage der WBK nach § 39 Abs. 3 Nr. 2 WaffG verlangt werden.

Wenn die Spalten unter "überlassen" in der WBK ausgefüllt sind, so dürfte es sich hierbei um einen Verwaltungsakt i.S.d. § 35 VwVfG handeln. Der Regelungsinhalt liegt darin, dass

  • verbindlich festgestellt wird, dass der Anzeigepflicht nachgekommen wurde,
  • verbindlich festgestellt wird, dass die Waffe tatsächlich überlassen wurde (deswegen muss ja auch der Erwerber eine Anzeige machen),
  • die weitere Besitzerlaubnis für die jeweilige Waffe aufgehoben wird.

Wenn die Behörde die von ihr selbst getroffenen Feststellungen gegenüber dem Erlaubnisinhaber anzweifelt, muss sie erst den zugrundeliegenden Verwaltungsakt aufheben. Die Rücknahme- und Widerrufsgründe aus § 45 WaffG passen nicht, so dass ergänzend auf §§ 48, 49 VwVfG zurückzugreifen ist.

Für weitere Dokumentationspflichten, etwa das Führen eines Waffenhandelsbuchs, gibt es bei normalen WBK-Inhabern keine Rechtsgrundlage.

Geschrieben

Klugscheißmodus an/aus

... Vorlage der WBK nach § 39 Abs. 3 Nr. 2 1 WaffG verlangt werden...

Btw., mich würde ja schon interessieren, womit die Behörde den so schikaniert hat, daß er jetzt imho erfolgreich das Ausgleichstor geschossen hat. :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Was mich am meisten wundert, ist die Tatsache, das SO ETWAS mal in einer Tageszeitung steht.

(auch in der Druckversion?)

Sonst sind ja wir immer die Bösen, das auch die Ämter ne Menge (deutlich mehr wie wir) Bockmist bauen

kommt endlich auch mal zur Sprache!

Da würde mir ein interesanter Artikel über Erfurt einfallen, wo im gleichen Amt die Pistole des

Robert Steinhäuser verkauft und gekauft wurde. Der SB aber nach 2 Wochen die damit prinzipielle

Versagung der Zuverlässigkeit von Steinhäuser vergessen hatte... (oder eher nicht bemerkt)

Wenn man das damit hätte verhindert, wäre u.U. Winnenden und Lörrach wohl nicht passiert....

Geschrieben
Sonst sind ja wir immer die Bösen, das auch die Ämter ne Menge (deutlich mehr wie wir) Bockmist bauen

kommt endlich auch mal zur Sprache!

Dann lies mal den Schluss genauer, denn da wird nämlich wieder versucht die Schuld dem Waffenbesitzer zuzuschieben.

gerafft liest es sich wie folgt: "Sollten die Eintragungen in der Waffenbesitzkarte des genannten Bürgers nicht mit den Aufzeichnungen der Waffenbehörde Albstadt übereinstimmen, wird die Waffenbehörde sicherlich überprüfen, ob der Bürger die Aufbewahrungsvorschriften und/oder die Vorschrift, die Überlassung einer Waffe innerhalb der Frist von zwei Wochen gegenüber der Waffenbehörde Albstadt anzuzeigen, verletzt hat.
Geschrieben
:drinks:

Hihi, weiß ich, war auch für die anderen gedacht und über die Sache an sich, wiehender Amtsschimmel.

:drinks::friends:

Geschrieben
Btw., mich würde ja schon interessieren, womit die Behörde den so schikaniert hat, daß er jetzt imho erfolgreich das Ausgleichstor geschossen hat. :eclipsee_gold_cup:

Gute Frage, aber da die Behörde die WBK "aus begründetem Anlaß" einsehen darf, kommt eine Weigerung in diesem Fall evtl. nicht so gut. Der Anlaß ist ja gerade die Feststellung, dass die Aktenführung damals miserabel war. Da muss man der Behörde schon zugestehen, dass sie den Verbleib der Waffen aufklären will.

Aber das er sie erst mal schwitzen lässt ok, damit kann ich leben :grlaugh:

Geschrieben
Ich kenne mindestens zwei Waffenarten, die in der WBK drin stehen, aber in der Datenbank nicht eingtragen werden können, da die Zwangsauswahl das nicht hergibt.

Herstellungsnumnmern mit kyrillischen Buchstaben sind auch so ein Problem.

Das Zentralregister wird auf solchen Grundklagen was für das Steuerschwarzbuch als Geldverschwendung erster Kajüte.

Probleme sind zum lösen da.

Meinst Du nicht, dass man sich darüber bei der Planung (auch) Gedanken macht und bereits eine Lösung gefunden hat? Für wie blöd hälst Du eigentlich die Fachleute (und ich meine FACHLEUTE und nicht Möchtegernwaffensachverständige), die die Inhalte des Zentralen Registers planen?

Harlekin

Geschrieben
Probleme sind zum lösen da.

Für wie blöd hälst Du eigentlich die Fachleute (und ich meine FACHLEUTE und nicht

Für so intelligent wie die, welche Kredit- und Leasingdatenbanken mit Buchhaltung für die eine oder andere Bank der ganz großen Automobilkonzerne oder Anwendungsprtogramme für den Weltmarktführer für Call Center entwerfen.

Geschrieben
Für wie blöd hälst Du eigentlich die Fachleute (und ich meine FACHLEUTE und nicht Möchtegernwaffensachverständige), die die Inhalte des Zentralen Registers planen?

Ich bin zwar nicht gefragt, aber: Wenn ich mir anschaue, wie geil die Hinzufügung - nicht Ersatz des Papierregisters - der EDV teilweise (?) läuft, dann nimm Du mal pflichtgemäß brav Deine Kollegen und Kumpels in Schutz. Und in 2 Jahren sehen wir mal weiter, wer wen auslachen muß. Siehe Ebingen, heute Albstadt genannt. :heuldoch:

Geschrieben

Weil es gerade zum Thema passt!

Mir ist vor einiger Zeit auf dem Schießstand folgende Geschichte erzählt worden:

Angeblich hatten Bankräuber in irgendeiner Bank einen abgesägten Drilling liegen gelassen. Nach behördlicher Überprüfung des Drillings hatte man auch schnell den Besitzer ausgemacht. Also die Behörde im anderen Bundesland informiert und zwei Beamte zur Nachschau geschickt. Die Beamten baten den Jäger, seinen Drilling vorzuzeigen. Der zeigt seinen Drilling und WBK auch vor. Den staunenden Gesichtern blieb nichts anderes übrig als festzustellen, dass der SB im behördlichen Register die falsche Waffennummer eingetragen hat. Soviel zum zentralen Waffenregister!

Damit ist die Geschichte aber noch nicht zu Ende. Die Beamten wollten die Aufbewahrung der Jagdwaffen in Augenschein nehmen. Nun staunten sie noch einmal. Der Jäger konnte nur einen Kleiderschrank vorweisen! Deshalb war er nun seine Jagdwaffen los!

Wie bereits geschrieben, ist auf dem Schießstand so erzählt worden!

Geschrieben
Ich bin zwar nicht gefragt, aber: Wenn ich mir anschaue, wie geil die Hinzufügung - nicht Ersatz des Papierregisters - der EDV teilweise (?) läuft, dann nimm Du mal pflichtgemäß brav Deine Kollegen und Kumpels in Schutz. Und in 2 Jahren sehen wir mal weiter, wer wen auslachen muß. Siehe Ebingen, heute Albstadt genannt. :heuldoch:

dieses post habe ich mir auf Termin gelegt

Harlekin

Geschrieben

146. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages (22.02.2008 09:00 - 14:35)

Bodo Ramelow (DIE LINKE)

...

Ich glaube, dass man damit das Problem am falschen Ende anpackt. Trotzdem sind wir insgesamt auf einem guten Weg. Abschließend möchte ich sagen, was aus unserer Sicht völlig fehlt und was ich uns allen ins Stammbuch schreibe: Es geht um das elektronische Waffenzentralregister und fälschungssichere Dokumente für alle, die berechtigt sind, mit Waffen umzugehen, und für alles, was mit der Handhabung von Waffen zusammenhängt. Da haben wir nach den Ereignissen von Erfurt noch nachzuarbeiten. Wir haben immer noch keine fälschungssicheren Dokumente. Außerdem brauchen wir die Einführung eines Zentralregisters. Wir dürfen diese Aufgabe nicht auf 257 Ordnungsämter verlagern, die noch Karteikarten verwenden und sich nicht untereinander abstimmen. In einer Zeit, in der wir für alles und jedes elektronische Register einführen und jeder unter Generalverdacht steht, sollte es möglich sein, jede legale Waffe zu erfassen, damit sie von der illegalen unterschieden werden kann. Dem Polizisten soll, bevor er zu einem Haus kommt, ermöglicht werden, zu überprüfen, ob dort Waffen lagern oder nicht. Diesen Schritt müssen wir gemeinsam tun. Deswegen möchte ich uns auffordern, nach der heutigen Verabschiedung gemeinsam an der Einführung eines Waffenzentralregisters zu arbeiten.

...

Nur was tun wenn der Datenstamm schon nicht passt .... Ich glaube die Kontrollen dienen nicht unserer Kontrolle sondern der Kontrolle des Datenbestands der Ämter.

Was wäre wenn jeder Waffenbesitzet gem. Bundesdatenschutzgesetz §34 eine Selbstauskunft beantragen würde? Eventuelle Bundesweit zeitgleich?

Geschrieben
Probleme sind zum lösen da.

Schon lange nicht mehr so einen Quatsch gelesen.

Würde das stimmen, hätte ich so richtig Karierre machen müssen. :blush:

Probleme sind zum Ignorieren und Kleinreden da. Mitarbeiter, die zu viele oder zu schwerwiegende Probleme finden, werden entsorgt, insbesondere wenn das Aufspühren und Untersuchen von Problemen ausdrücklich in ihrem Postenbuch, dem Auftrag oder der Stellenbeschreibung steht.

Die Finanzkrise hat das trotzdem nicht verhindert.

Meinst Du nicht, dass man sich darüber bei der Planung (auch) Gedanken macht und bereits eine Lösung gefunden hat? Für wie blöd hälst Du eigentlich die Fachleute (und ich meine FACHLEUTE und nicht Möchtegernwaffensachverständige), die die Inhalte des Zentralen Registers planen?

Harlekin

Ich weiß, dass das einzige Problem, mit dem "man" sich tatsächlich beschäftigt ist, wie "man" mit seinem Budget, dass "man" für seine Einheit zugeteilt bekommen hat, so hinkommt, dass "man" persönlich genug für seinen eigenen variablen Gehaltsanteil übrig hat. Nach der "1-zu-1-Umsetzung" hieß dann das weiterentwickelte Konzept von "Quick and Dirty" "die 80%-Lösung". :angry2: Weiß der :teu38: wie das jetzt ~ 3 Jahre später aussieht. :shok:

Vergesse die Idee von der eierlegenden Wollmilchsau! Bestenfalls wird das zentrale Teil-Waffenregister in etwa das leisten können, was die dezentralen Lösungen können - egal wer da vorher wieviel an bestem Gehirnschmalz hineingesteckt hat. Das ist meine Erkenntnis aus 15 Jahren IT-Projekte als Verteter des Finanzwesens, der IT-Org. und als Mitglied der interen sowie auch externen Revison.

Die Masse der Verantwortlichen hat gelernt, dass sie jeder Zeit ersetzbar sind, schaffen daher nur noch nach dem CMA-Prinzip und wer das stört, wird möglichst entsorgt. :closedeyes:

Geschrieben
...Für wie blöd hälst Du eigentlich die Fachleute (und ich meine FACHLEUTE und nicht Möchtegernwaffensachverständige), die die Inhalte des Zentralen Registers planen?...

Das ist jetzt Ironie, oder?

Wieviele Beispiele brauchst Du, aus der jüngsten Vergangenheit (Arbeitsamt, Finanzamt etc.) die zeigen, dass Deine hochgelobten FACHLEUTE schlicht und einfach nichts richtig auf die Reihe bekommen.

Geschrieben
.... Nur was tun wenn der Datenstamm schon nicht passt .... Ich glaube die Kontrollen dienen nicht unserer Kontrolle sondern der Kontrolle des Datenbestands der Ämter.

Was wäre wenn jeder Waffenbesitzet gem. Bundesdatenschutzgesetz §34 eine Selbstauskunft beantragen würde? Eventuelle Bundesweit zeitgleich?

Das glaube ich auch. Hier sind alle Waffenbesitzer, die in den letzten drei Jahren nicht mit Neuanträgen vorstellig waren angeschrieben worden. Sie sollten

  1. die sicher Aufbewahrung nachweisen,
  2. den Fortbestand des Bedürfnisses nachweisen und
  3. die Waffennummern der sich im Besitz befinden Waffen mit den in der WBK eingetragenen Nummern vergleichen.

Hierbei hat der einer und andere Waffenbesitzer Unstimmigkeiten festgestellt, die nach vorzeigen der Waffe und WBK "unbürokratisch" bereinigt worden sind. Bei dieser Gelegenheit ist der WBK-Inhaber auch freundlich danach gefragt, ober er alle WBK's dabei hat und der SB sich Kopien machen darf!

Geschrieben
Wieviele Beispiele brauchst Du, aus der jüngsten Vergangenheit (Arbeitsamt, Finanzamt etc.) die zeigen, dass Deine hochgelobten FACHLEUTE schlicht und einfach nichts richtig auf die Reihe bekommen.

Beispiele:

Herkules

SASPF

Größere Pleiten findest du in Sachen IT in Deutschland nicht mehr!

Geschrieben

ach Jungs, wenn alle so denken würden wie Ihr, hätten wir heute auch kein Internet, gäbe es keine Software für WO, Ihr könntet nicht Eure Verfolgungsphantasien öffentlich ausleben und Ihr würdet Eure Rechnungen noch mit dem Griffeladdierer nachrechnen. Glücklicherweise gibt es ja aber noch Menschen die sich was trauen.

Harlekin

ach ja, irgendjemand schrieb hier, das Waffenregister diene der Kontrolle der LWB. Das ist falsch. Ich empfehle die Studie der EU-Richtlinie, da steht der Zweck drin.

Gute Nacht!

Geschrieben

Richtig, nicht der Besitzer soll kontrolliert werden sondern der Lebenslauf der Waffe soll damit nachvollzogen werden können. Jedoch sollen ja gerade die Daten der Waffenbesitzer auch der Polizei zur Lagebeurteilung dienen.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.