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Aufbewahrungskontrollen im LKR Breisgau-Hochschwarzwald


grayson

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Geschrieben

Hallo Leute.

Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald finden z.Zt. unangekündigte, anlasslose Aufbewahrungskontrollen flächendeckend statt.

Zum Glück gehört der Landkreis zu denen, die sich keine Gebühren für die Kontrollen haben einfallen lassen. (Im Gegensatz zur Stadt FR, die seit kurzem "großzügigerweise" auf die Hälfte der Gebühr verzichtet, wenn der LWB korrekt aufbewahrt hat. Nur bei Mängeln wird die volle Gebühr fällig :contra: )

Ich war nicht zu Hause, als die Damen vor der Tür standen. Solange die unangekündigt zur besten Behördenarbeitszeit vorbeikommen, wirds wohl auch in Zukunft so sein. Ist den SBs aber auch bekannt und wird so hingenommen.

Gruß,

grayson

Geschrieben

Im Landkreis Emmendingen (Nachbarkreis) laufen diese unangekündigten Kontrollen wohl schon ca. ein Vierteljahr.

Da aber wohl auch abends und an Samstagen.

Für die Nichtwissenden, beide Landkreise liegen in Baden-Württemberg.

Geschrieben
Für die Nichtwissenden, beide Landkreise liegen in Baden-Württemberg.

Damit die Nichtwissenden dann auch richtig unterrichtet sind und manche Leute auch sonst ganz besonderen Wert darauf legen,

es außerdem in diesem Bundesland nicht nur mehrere Landesverbände des DSB sondern auch mehr als ein zuständiges Regierungspräsidium gibt,

wollen wir dann auch richtig genau sein :

Beide Landkreise liegen im badischen Teil von Baden-Württemberg ;)

Geschrieben

Beide Landkreise gehören zum Regierungspräsidium Freiburg.

Hier könnte also durchaus gesteuertes Vorgehen vorliegen.

Ebenfalls gehören beide Landkreise zum SBSV des DSB.

Geschrieben
(Im Gegensatz zur Stadt FR, die seit kurzem "großzügigerweise" auf die Hälfte der Gebühr verzichtet, wenn der LWB korrekt aufbewahrt hat.... )

Wäre interessant zu wissen, wie die Stadt Freiburg (auf dem Boden des ba.-wü. Landesgebührengesetzes, und für anlasslose Kontrollen)

dann die andere Hälfte der Gebühr begründet.... :rolleyes:

Geschrieben
Da aber wohl auch abends....

"Abends" ist ein weiter Begriff.

Jedenfalls gibt es Ausführungsrichtlinien des ba.-wü. Innenministeriums, wonach die Kontrollen "nicht zur Unzeit"

(wenn ich mich richtig erinnere nach 8 oder 9 Uhr abends) stattfinden sollen.

Geschrieben

@grayson, Balder: Was für qualifiziertes Fachpersonal schicken die denn? Ich erinnere mich an die Proteste der GdP, daß Minijobber inakzeptabel wären, aber es ist so auffällig ruhig geworden in dem Punkt.

Geschrieben
@grayson, Balder: Was für qualifiziertes Fachpersonal schicken die denn? Ich erinnere mich an die Proteste der GdP, daß Minijobber inakzeptabel wären, aber es ist so auffällig ruhig geworden in dem Punkt.

Gute Frage, ich war wie gesagt nicht zu Hause. Sicher weiß ich nur, daß es nicht meine SB war. Die haben aber insgesamt 3 Damen fest angestellt für die Bereiche Ordnungsrecht und Staatsbürgerschaft...

Wie ich de Landkreis einschätze, schicken die fest angestellte und keine Minijobber. (ohne Gewähr)

Gruß,

grayson

Geschrieben
@grayson, Balder: Was für qualifiziertes Fachpersonal schicken die denn?

Im Landkreis Emmendingen sind es ein pensionierter Polizeibeamter (ehemaliger Dienststellenleiter) und eine Angestellte des LRA´s.

In Freiburg bzw. Breisgau-Hochschwarzwald fehlt mir noch die Info.

Geschrieben
Im Landkreis Emmendingen (Nachbarkreis) laufen diese unangekündigten Kontrollen wohl schon ca. ein Vierteljahr.

Die Kontrollen laufen schon länger - und haben alle irgendeinen Grund bzw. eine Auffälligkeit in der Akte.

Geschrieben
...es außerdem in diesem Bundesland nicht nur mehrere Landesverbände des DSB sondern auch mehr als ein zuständiges Regierungspräsidium gibt,

wollen wir dann auch richtig genau sein :

Beide Landkreise liegen im badischen Teil von Baden-Württemberg ;)

Da es auch im symbadischen Teil Baden-Württembergs mehrere RPs gibt, sei noch gesagt dass beide Landkreise in Südbaden und im Zuständigkeitsbereich des RP Freiburg liegen.

Eine Anordnung des RP halte ich allerdings für ausgeschlossen, weil in einigen anderen zustädnigen Bereichen des RP Freiburg nicht oedr anders kontrolliert wird.

Geschrieben
Die Kontrollen laufen schon länger - und haben alle irgendeinen Grund bzw. eine Auffälligkeit in der Akte.

Das glaub ich Dir für LKR Emmendingen.

In Breisgau-Hochschwarzwald sind es definitiv anlasslose... Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, welche Auffälligkeit meine Akte haben sollte. Höchstens, daß ich meiner Email mit dem Nachweis zur Aufbewahrung damals hinterhertelefoniert habe, und die Damen vom Abarbeiten der Berge von Aufbewahrungsnachweisen abgehalten habe...

Gruß,

grayson

Der einem möglichen 2. Versuch gelassen entgegensieht, auch wenn er noch auf Erfolg der Verfassungsklage hofft...

Geschrieben
Im Landkreis Emmendingen sind es ein pensionierter Polizeibeamter (ehemaliger Dienststellenleiter) und eine Angestellte des LRA´s.

In Freiburg bzw. Breisgau-Hochschwarzwald fehlt mir noch die Info.

Ein, wenn auch pensionierter, Polizeibeamter ist nicht automatisch qualifiziert.

Eine Angestellte des LRA´s ebenso nicht.

Mich würde mal interessieren welche Ausbildung die haben (müssen)?

Geschrieben
Ein, wenn auch pensionierter, Polizeibeamter ist nicht automatisch qualifiziert.

Eine Angestellte des LRA´s ebenso nicht.

Also wenigstens einer davon Minijobber, richtig? Wer oder was hat der GdP den Schneid abgekauft? Daß man abgehalfterte ex - Polizisten diese Minijobs zuschiebt? Unter Berücksichtigung der Wellen, die die damals geschlagen haben , sehr :gaga: :gaga:

Geschrieben
abgehalfterte ex - Polizisten

Entschuldigung, diese "Einstufung" finde ich (zumindest dem Wortlaut nach) ziemlich verächtlich.

Klar ist ein pensionierter Polizeivollzugsbeamter nicht "automatisch qualifiziert" im Waffenrecht (wer ist dies überhaupt?).

Aber zu den Anforderungen eines Polizeibeamten gehört es, sich zumindest "in der Breite" in einer Vielzahl von Bereichen des öffentlichen Rechts auszukennen, auch wenn dieses Wissen naturgemäß nicht spezialisiert und tief sein kann. Das grundsätzliche geistige "Rüstzeug" müsste aber vorhanden (und auch am Tag nach der Pensionierung nicht plötzlich verschwunden) sein. Wenn die Bereitschaft und das Engagement da ist, sich in die WaffG-Materie tief einzuarbeiten und sich so zu qualifizieren, habe ich im Grundsatz kein Problem damit.

Schlimm ist es natürlich wenn die Materie Waffenrecht nicht verstanden, dies aber nicht zugegeben und ersatzweise dann phantasievoll (und zu Lasten des Bürgers) "frei ausgelegt" wird... Dafür gibt es leider Beispiele - aber selbst bei den eigentlich "spezialiserten" Waffenrechts-Sachbearbeitern.

Geschrieben
Ein, wenn auch pensionierter, Polizeibeamter ist nicht automatisch qualifiziert.

Eine Angestellte des LRA´s ebenso nicht.

Mich würde mal interessieren welche Ausbildung die haben (müssen)?

Das ist ganz einfach. Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg führt/führte die Ausbildung für das Personal durch. natürlich mit der bekannten Personalproblematik. Die Bediensteten werden unter anderem an der Polizeischule in Wertheim in einem Kurzlehrgang in den Wertbehätnissen der unterschiedlichen Grade, der Schloß- und Schließtechnik geschult, so dass sie etwas zum Aufbewahrungsbehältnis sagen können (insbesondere dann, wenn es um die Gleichwertigkeit geht, weil der Schrank keine Zertifizierung hat). Der Lehrgang entspricht vom Inhalt her in Etwa dem VdS Lehrgang "Wertbehältnisse (natürlich mit Abstrichen) so dass zumindest bei denen, die die Schulung durchlaufen haben schon eine Qualifizierung vorhanden ist.

Gruß

Geschrieben
Das ist ganz einfach.

Danke für Deine Info. Das klingt doch zumindest was die Behältnisse angeht relativ vernünftig. Und sooo wildes Hexenwerk ist ja weder §36 WaffG noch §13 AWaffV. Schön, das hier doch noch ein paar User Ihre Infos weitergeben.

Geschrieben
...(insbesondere dann, wenn es um die Gleichwertigkeit geht, weil der Schrank keine Zertifizierung hat). ...die die Schulung durchlaufen haben schon eine Qualifizierung vorhanden ist.

Hm, eigentlich schwer zu glauben bzw. nicht nachvollziehbar. SSVs werden auf Lehrgängen dazu ausgebildet, Wertbehätnisse zu beurteilen. Vorbildung der SSVs zumeißt im höheren technischen Bereich (Fachhoch- und Hochschulstudium), also unter anderem geübt im Umgang mit RiLi, DIN, etc. Wie sollte, und das meine ich völlig wertfrei, jemand (SB, Ex-Polizist, aktiver Polizist, etc.) ohne dieses Fachwissen eine gleichwertige Aussage treffen können, zumal wie geschrieben, diese "Fortbildung" auch noch im abgespeckten Rahmen erfolgt?

Gruß Jägermeister

Geschrieben
Hm, eigentlich schwer zu glauben bzw. nicht nachvollziehbar. SSVs werden auf Lehrgängen dazu ausgebildet, Wertbehätnisse zu beurteilen. Vorbildung der SSVs zumeißt im höheren technischen Bereich (Fachhoch- und Hochschulstudium), also unter anderem geübt im Umgang mit RiLi, DIN, etc. Wie sollte, und das meine ich völlig wertfrei, jemand (SB, Ex-Polizist, aktiver Polizist, etc.) ohne dieses Fachwissen eine gleichwertige Aussage treffen können, zumal wie geschrieben, diese "Fortbildung" auch noch im abgespeckten Rahmen erfolgt?

Gruß Jägermeister

Bei allem Respekt, hast Du schon einmal einen solchen oder einen VdS Lehrgang besucht, ja? Klasse, dann berichte doch mal darüber. Zweitens, was hat denn ein SSV (Schießbahnsachverständiger) mit technischer Kriminalprävention (sprich Einbruch-Diebstahl) bzw. Mechanischer Sicherungstechnik zu tun; Richtig. NICHTS! Im übrigen geht der Grundlehrgang für SSV auch nur eine Woche, da gebe ich Dir allerdings Recht, der "Eingangsberuf" ist meist ein Ingenieur (z.B. Bauingenieur), was ja sinnvoll ist.

Für diesen Bereich jedoch gibt es schlichtweg "keinen Studiengang". Sicherlich sind erworbene Kenntnisse aus dem Bereich Maschinenbau oder die eines Schlossers (speziell der Schließtechnik) nicht ersetzbar.

Aber das ist alles in diesem Falle nicht notwendig. Hier geht es lediglich darum den "Kontolleuren" ein Grundrüstzeug zu verschaffen, was eben einen Schrank des Grades X von dem im Grad Y unterscheidet. Unterschiede im Aufbau, usw. Es geht weiter darum auf die verschiedenen Normen und deren Vergleichbarkeit hinzuweisen. Wer hat den schon die Übersicht, wer weiß schon, dass eine Widerstandsklasse nach DIN EN 1627 (WK 1-WK 6) eben nicht mit einer EN 1143-1 zu vergleichen sind. Wenn ich also eine Wertschutzraumtüre nach EN 1143-1 Widerstandsgrad I sehe, dann weiß ich dass kann ich in etwa mit (DIN EN 1627) mit der Widerstandsklasse 5 gleichsetzen. Da die Prüf- und Angriffsmethoden eben anderst sind, ist der direkte Vergleich nicht möglich. Es gilt also mögliche "Grauzonen" bewerten zu können. Dazu reichen zwei Tage tatsächlich aus. Es geht nicht darum einen Öffnungstechniker oder Absicherungsberater auszubilden. Im übrigen bietet auch der VdS ab 2011 eine sachkundliche Unterweisung für Jedermann an.

Für spezielle Bewertungen im Einzelfall, wo eben keine Zuordnung möglich ist, sind diese Herrschaft eben gehalten sich an uns zu wenden.

Anmerkung: Ja, auch ich unterstütze die Verfassungsklage trotz meines Jobs.

Gruß

Geschrieben
Im übrigen bietet auch der VdS ab 2011 eine sachkundliche Unterweisung für Jedermann an.

Die angegebene Zielgruppe als auch der Preis sind aber weniger auf Selbstzahler zugeschnitten. :traurig_16:

Geschrieben
....muß man dort mittlerweile seine Waffe vor der Stadt abgeben? :rolleyes:

Na , so schlimm wirds wohl nicht werden.

Meine "Freunde" sind seit "Prozeßbeginn" auch auffallend ruhig.

Keine Ahnung, aber das Wort "Blutrache" ? ?..... :peinlich:

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